Der „Berliner Appell“ begründet aufgrund seines Inhalts den Verdacht der Verletzung des Strafbestandes der öffentlichen Herabwürdigung gemäß § 220 StGB.
Die Tatsache, dass Eppelmann wegen der Veröffentlichung des „Berliner Appells“ in Verbindung zu Jürgen Fuchs (Westberlin) und Vertretern westl. Massenmedien aufnahm, begründet den Verdacht strafbarer Handlungen gemäß § 219 StGB (ungesetzliche Verbindungsaufnahme).
Bestätigt 10. 2. 82Bildquelle
Corpus Delicti
(aus den Stasi-Akten des Verfassers K.)
Abschrift:
Berliner Appell
Das Gleichgewicht des Schreckens hat den Atomkrieg bisher nur dadurch
verhindert, daß man ihn immer wieder auf morgen vertagt hat. Vor die-
sem heranziehenden Morgen des Schreckens fürchten sich die Völker. Sie
suchen nach neuen Wegen, den Frieden eine bessere Grundlage zu geben.
Auch der Berliner Appell ist ein Ausdruck dieses Suchens. Denkt über
ihn nach, macht unseren Politikern Vorschläge und diskutiert überall
die Frage:
Was führt zum Krieg, was zum Frieden?
1. Es kann in Europa nur noch einen Krieg geben, den Atomkrieg. Die in
Ost und West angehäuften Waffen werden uns nicht schützen, sondern
wir werden nicht mehr am Leben sein, wenn die Generäle und Politiker
in den Schutzbunkern, auf deren Schutz sie vertrauen, noch leben
und fortfahrenzu vernichten, was übrig geblieben ist.
2. Darum: Wenn wir leben wollen, fort mit den Waffen! Und allerstes:
Fort mit den Atomwaffen! Ganz Europa muss zur atomwaffenfreien Zone
werden. Wir schlagen vor: Verhandlungen zwischen den Regierungen der
beiden deutschen Staaten über die Entfernung aller Atomwaffen
aus Deutschland.
3. Das geteilte Deutschland ist zur Aufmarschbasis der beiden großen
Atommächte geworden. Wir schlagen vor, diese lebensgeführliche Kon-
frontation zu beenden. Die Siegermächte des 2. Weltkrieges müssen
endlich die Friedensverträge mit den beiden deutschen Staaten
schließen, wie es im Potsdamer Abkommen von 1945 beschlossen worden
ist. Danach sollten die ehemaligen Alliierten ihre Besatzungstrup-
pen aus Deutschland abziehen und Garantien über die Nichteinmi-
schung in die inneren Angelegenheiten der beiden deutschen Staaten
vereinbaren.
4. Wir schlagen vor, in einer Atmosphäre der Toleranz und der Aner-
kennung des Rechts auf freie Meinungsäußerung die große Aussprache
über die Fragen des Friedens zu führen und jede spontane Bekundung
des Friedenswillens in der öffentlichkeit zu billigen und zu für-
dern. Wir wenden uns an die Öffentlichkeit und an unsere Regierung,
über die folgenden Fragen zu beraten und zu entscheiden:
a) Sollten wir nicht auf Produktion, Verkauf und Einfuhr von soge-
nanntem Kriegsspielzeug verzichten?
b) Sollten wir nicht anstelle des Wehrunterrichts an unseren Schulen
einen Unterricht über Fragen des Friedens einführen?
c) Sollten wir nicht anstelle des jetzigen Wehrersatzdienstes für
Kriegsdienstverweigerer einen sozialen Friedensdienst zulassen?
d) Sollten wir nicht auf alle Demonstrationen militärischer Macht-
mittel in der öffentlichkeit verzichten und unsere staatlichen
Feiern stattdessen dazu benutzen, den Friedenswillen des Volkes
zu bekunden?
e) Sollten wir nicht auf die Übungen zur sogenannten Zivilverteidi-
gung verzichten? Da es im Falle eines Atomkrieges keine Möglich-
keit einer sinnvollen Zivilverteidigung gibt, wird durch diese
Übung nur den Atomkrieg verharmlost.
Frieden schaffen ohne Waffen – das bedeutet nicht nur Sicherheit zu
schaffen für unser eigenes überleben. Es bedeutet auch das Ende der
sinnlosen Verschwendung von Arbeitskraft und Reichtum unseres Volkes
für die Produktion von Kriegswerkzeug und die Ausrüstung riesiger
Armeen junger Menschen, die dadurch der produktiven Arbeit entzogen
werden. Sollten wir nicht lieber den Hungernden in aller Welt helfen,
statt fortzufahren, unseren Tod vorzubereiten?
…
Der „Berliner Appell – Frieden schaffen ohne Waffen“ vom 25. Januar 1982 ist, wie Robert Havemann in einem Interview sagte, „in gewisser Weise ein Pendant zum Krefelder Appell der BRD“.
Der “Berliner Appell – Frieden schaffen ohne Waffen” wird auf Initiative von Pfarrer Rainer Eppelmann veröffentlicht. Eppelmann wird daraufhin kurzzeitig verhaftet.
Der Berliner Appell wurde zunächst von 35 DDR-Bürgern unterzeichnet und im Westen veröffentlicht. Eine Unterschrift bedeutete in der DDR die bewusste Konfrontation mit den Staatsorganen und führte oft zu repressiven Maßnahmen – von der Überwachung durch die Staatssicherheit, dem Verlust des Arbeitsplatzes, der Relegierung von der Schule oder der Universität bis zur Ausbürgerung über eine Verhaftung. DDR und Deutschland Heute