Kommentare
24.02.2015 16:39
Opfer des SED-Regimes spricht zu Schülern am Velberter GSG
von verfasser | #1
Sehr geehrte Frau Hölker-Schüttler,
vielen Dank für den Artikel. Solche Artikel müssen geschrieben werden, da es sich immer noch nicht ganz herumgesprochen hat, dass die DDR ein Unrechtsstaat war.
Viele lehnen den Begriff ab, besonders in den neuen Bundesländern und bei der Linkspartei. Vielleicht wegen der eigenen Verstrickung?
Damit Ihr Artikel korrekt ist, möchte ich noch hinzufügen:
Ich wurde wegen “ungesetzlicher (nicht gesetzlicher) Verbindungsaufnahme” (§219 StGB-DDR) zu einer Freiheitsstrafe von 3 1/2 Jahren verurteilt. Im Rehabilitierungsbeschluss heißt es: “Der Betroffene hat das verfassungsmäßige politische Grundrecht auf Meinungsfreiheit wahrgenommen.” Der § 219 war einer von vielen Unrechtsparagraphen, der abgeschafft wurde, als die DDR ein Rechtsstaat wurde. Ein weiterer Grund, vom Unrechtsstaat DDR zu sprechen.
Ich wurde 1985 (nicht 1989) freigekauft und kam schon eine paar Jahre vor dem Mauerfall in die Freiheit.
Ralf Kotowski
http://www.opk-akte-verfasser.de
Die Fokussierung des sogenannten Rechtsstaats BRD auf die politischen Menschenrechte ist abartig, menschenverachtend und erinnert an Übelste Propaganda im Stil eines Goebbels. Was ist mit den sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Menschenrechten, die in der UNO-Menschenrechtskonvention festgeschrieben sind? Warum wurde die BRD schon zweimal von der UNO wegen Menschenrechtsverletzungen gerügt und die DDR nicht?
Sehr geehrter Herr Scholz,
Ihre Argumentation erinnert mich an übelste Propaganda im Stil eines Karl-Eduard von Schitzler in der Fernsehsendung “Schwarzer Kanal”. Die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Menschenrechte, die in der UNO-Menschenrechtskonvention festgeschrieben sind, werden in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) sowie auch in den Vereinigten Staaten von Nordamerika (USA) selbstverständlich eingehalten. Dafür sorgen schon das jeweilige Grundgesetz bzw. die jeweilige Verfassung. Beide Staaten sind freiheitlich demokratische Rechtsstaaten. Wenn es doch zu Menschenrechtsverletzungen in den USA oder in der BRD kommt:
so sind die Staaten USA und BRD in der Lage, diese Menschenrechtsverletzungen zu kritisieren, wie es Obama und Merkel taten, und eine demokratische Mehrheit zu finden, sie auch abzustellen. Der demokratische Rechtsstaat ist in der Lage, sich selbst zu korrigieren und zu reinigen.
Was man von der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nicht behaupten kann. Die DDR war eine kommunistische Diktatur, die darauf angelegt war, systembedingt die Menschenrechte dauerhaft zu verletzen. Die Diktatur trat unbarmherzig die Menschenrechte mit Füßen, um überhaupt als Staat zu überleben. Die Diktatur, d.h. die ständige Verletzung der Menschenrechte war sogar verfassungsmäßig verankert. Wo im Grundgesetz der BRD der Mensch im Mittelpunkt steht:
stand in der Verfassung der DDR die verbrecherische SED im Mittelpunkt:
Die kommunistischen Verbrechen, d.h die Verletzung der Menschenrechte war mit dem Artikel 1 der DDR-Verfassung vorprogrammiert.
In dem Augenblick, als die SED-Diktatur die Menschenrechte in Leipzig respektierte und nicht auf die Demonstranten (die ihre Menschenrechte einforderten) schießen ließ, sie auch nicht zu mehrjährigen Haftstrafen:
§ 106 („staatsfeindliche Hetze“; zwei bis zehn Jahre Haft),
§ 220 („Öffentliche Herabwürdigung“; bis zu drei Jahren Haft) oder
§ 214 („Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit“; bis zu fünf Jahren Haft)
verurteilte, ging der verbrecherische Unrechtsstaat DDR mit samt seiner DDR-Verfassung automatisch unter.
Übrigens wurde natürlich auch die DDR von Amnesty International gerügt:
Noch einmal zurück zu Guantanamo:
Es ist eine Tatsache, dass in Guantanamo gefoltert wurde (z.B. Wasserboarding) und dass die Menschenrechte massiv verletzt wurden. Frau Merkel meinte darum, Guantanomo muss abgeschafft werden. Herr Obama stimmte ihr zu. Das Problem besteht aber immer noch, dass die USA-Regierung die Aufgabe hat, die eigene Bevölkerung vor dem immer noch wütenden islamistischen Terror zu schützen. Die Schwierigkeit besteht darin, dass man die islamistisch verblendeten Selbstmordattentäter weder nach dem Kriegsrecht noch dem Zivilrecht greifen kann, da diese weder Soldaten noch Kriminelle sind, sondern Irre. Unverbesserliche Irre sperrt man gewöhnlich auf Dauer in die “Geschlossen”. Guantanamo ist solch eine “Geschlossene”. Die Frage ist: kann man auf eine “Geschlossene”, wo gemeingefährliche Irre eingesperrt werden, einfach verzichten? Was wird dann aus der Sicherheit der eigenen Bevölkerung?
Inzwischen haben sich die Zustände in Guantanamo verbessert. Ich glaube gefoltert wird da nicht mehr.
Verfasser K.
Warum wir über die Folter in der DDR und nach der Vereinigung auch in Deutschland nicht reden können und sofort nach Guantanamo greifen. Ich besuchte vor paar Jahren die Amnesty Deutschland in Berlin und auch die Gesellschaft für Menschenrechte in Frankfurt 1986, berichtete überFolterungen und Mißhandlungen von Strafgefangenen in den Zuchthäusern der DDR. Damalige Direktor des Büro SPIEGEL in der DDR kam in den Schwarzwald machte einen ganzen Tag Interview. Was hatte er davon veröffentlich im April 1984 – was ihm entwederdie STASI oder BND genehmigt hatten
http://adamlauks.com/2016/02/03/wer-die-wahrhweit-nicht-kennt-und-die-luege-nennt-ist-nur-ein-seit-25-jahren-vergauckelter-dummkopf-wer-die-wahrheit-aber-kennt-und-die-luege-nenntist-ein-verbrecher Unser Problem ist die erschreckende Unwissenheit über die DDR STASI-Justiz und ihre Exekutive, und die vereitelte Aufklärung, die keine juristische Aufarbeitung im Sinne der Rechtsstaatlichkeit zuließ.
Lieber Kamerad Adam Lauks,
vielen Dank für Deinen Eintrag. Wie die Stasi in der DDR gefoltert hat und wie sie mit ihren Straftaten im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland ungesühnt davon kam (“Wir bekamen statt Gerechtigkeit den Rechtsstaat” – Bärbel Bohley), kann man auch hier nachlesen:
218. Psychische Folter in der Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit in Berlin-Hohenschönhausen
207. Strafanzeige und Strafantrag wegen Folter
206. Sprach der Henker und lehnte sich zurück
MfG
Verfasser K.