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04.03.91
wegen Freiheitsberaubung bzw. Rechtsbeugung.
Antwort kam nach vier Jahren: “Der beschuldigte Richter ist inzwischen verstorben.”
02.10.84
wegen Auslandsverbreitung von Nachrichten gemäß
§ 219 Abs. 2. Ziff. 1 StGB-DDR
05.05.92
Strafrechtliche Rehabilitierung
Rehabilitierungsbeschluss: “Der Betroffene hat das verfassungsmäßige politische Grundrecht auf Meinungsfreiheit wahrgenommen, indem er Kontakte zu Personen außerhalb des Gebietes der DDR aufgenommen hat, ohne im Sinne des 6. Strafrechtsänderungsgesetzes Spionage- oder Agententätigkeit auszuüben.”
http://www.opk-akte-verfasser.de
Verfasser K.