113. Gegendarstellung

Gegendarstellung
zu den falschen Bürgerrechtsvorstellungen des Mister X, Kapstadt

Mister X: …..

Das politische Recht, eine Unterschriftensammlung wahrzunehmen oder durchzusetzen wurde widerrechtlich behindert durch eine ungesetzliche fristlose Entlassung und Berufsverbot:

Friedenswerkstatt Berlin 1983

Mister X: …..

Vor der fristlosen Entlassung fand die Bürgerrechtsbewegung bereits schon statt. Der Versuch einer Unterschriftensammlung, die der Partei- und Staatsführung nicht passte, war der erste Ansatz einer Bürgerrechtsbewegung.

Das geht auch aus den BStU-Unterlagen hervor:

Verhandlungsschrift zum Disziplinarverfahren
- Man müsste weg davon, dass Politik ohne die öffentliche Meinung gemacht wird;

Diese Aussage entspricht eindeutig der Forderung nach Freiheit und Demokratie. Da in der Bundesrepublik Deutschland nach unseren damaligen wie heutigen Vorstellungen Freiheit und Demokratie im Wesentlichen verwirklicht sind, war diese Forderung natürlich auch eine Forderung nach der Wiedervereinigung.

- Es ging ihm um die Schaffung einer Bürgerinitiative, er habe sich dabei an Mitarbeiter gewandt, die “human” und in seinem Sinne “bewusst” seien.

Diese Aussage spricht direkt aus, dass hier eine Bürgerrechtsbewegung (Bürgerinitiative) stattfand. Hinter dem Wort “human” versteckt sich, dass etwas anderes als der Sozialismus gemeint ist. Die SED erkannte, dass hier revolutionäre Ideen im Spiel sind. Und so war es auch.

Ich wollte den Genossen der SED zeigen, wie verlogen sie und ihr System waren. Die SED an der Spitze sollte abdanken wegen Unfähigkeit. Was ja tatsächlich später geschah. Insofern habe ich für Freiheit, Demokratie und Wiedervereinigung gekämpft… und gesiegt.

Die Unterschriftensammlung (Bürgerrechtsbewegung) hatte keine egoistischen Motive, wenn man meinen Ehrgeiz, mich politisch hervorzutun und zu profilieren, nicht als egoistisch bezeichnet.

Die Bürgerrechtsbewegung wurde zerschlagen durch die Sanktion der fristlosen Entlassung. Die übrigen Bürgerrechtler wurden eingeschüchtert und ließen vom Vorhaben der Unterschriftensammlung ab:

ZK der SED
“Anderenfalls sollte ihnen, jeweils unter vier Augen, klar gemacht werden, dass ihr Arbeitsverhältnis in diesem Betrieb nicht aufrecht erhalten werden kann.”

Der Kampf um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hatte zwar persönliche Motive. Ich wollte wieder in meinen Beruf zurück, ist ja klar. Der Kampf artete aber aus in einen Kampf gegen das System selbst, weil ich gegen Berufsverbot vorging, das es offiziell im System nicht gab. Ein Beispiel, dass die Stasi mich für einen gefährlichen Staatsfeind sah:

Bericht über operative Kontrolle
der OPK “Verfasser” zeigt besonders eindruckvoll die Kontrollwut der Stasi. Es sollte der Kontakt mit den “Grünen”, die in Ost-Berlin zu Besuch waren, unter Kontrolle gebracht und ggf. verhindert werden.

Mister X: …..

Das Mittel der Weiterverbreitung von nicht geheimzuhaltenen Nachrichten im Ausland ist in der Bundesrepublik nicht verboten. Einen analogen § 219 gibt es nicht. Der § 219 wurde übrigens im Zuge der Revolution noch zu DDR-Zeiten aus dem Strafgesetzbuch der DDR gestrichen (6. Strafrechtsänderungsgesetz GBl. I der DDR Nr. 39 vom 09. Juli 1990). Ich wurde rehabilitiert, weil der § 219 ein Unrechtsparagraph war:

Rehabilitierungsbeschluss
“Der Betroffene hat das verfassungsmäßige politische Grundrecht auf Meinungsfreiheit wahrgenommen, indem er Kontakte zu Personen außerhalb des Gebietes der DDR aufgenommen hat, ohne im Sinne des 6. Strafrechtsänderungsgesetzes Spionage- oder Agententätigkeit auszuüben.”

Mister X meint, dass es nur den politischen Gepflogenheiten entsprach, wenn derartige Handlungen (nicht politisch motiviert) “DDR” systemspezifisch zu dem Tenor eines Gerichtsurteils führte, welches “Staatsfeindlichkeit” als Grundlage einer Verurteilung anführt, dass das aber nicht beweist, dass der Betroffene heute als Bürgerrechtler oder Freiheitskämpfer zu betrachten ist.

Das Verfassen eines der Partei- und Staatsführung nicht genehmen Aufrufes und das Sammeln von Unterschriften waren politisch motivierte Handlungen. Die Staatsfeindlichkeit bestand in den Augen der SED-Diktatur darin, dass wir Resolutionverfasser und Unterschriftensammler uns nicht mehr diktieren lassen wollten, welche Resolutionen wir unterschreiben, z. B. sollten wir unterschreiben: “Meine Stimme gegen die Neutronenbombe”. Indem wir unsere in der Diktatur nicht erlaubten Bürger- und Freiheitsrechte wahrnahmen, kämpften wir für mehr Freiheit und mehr Demokratie und für den Untergang der SED-Diktatur, was uns tatsächlich auch gelang. Insofern betrachte ich mich heute als Bürgerrechtler und Freiheitskämpfer.

Mister X: …..

Gerade weil die rechtsstaatswidrige Gesetzeslage (z. B. § 219 Ungesetzliche Verbindungsaufnahme oder § 213 Republikflucht) gezielt so ausgerichtet war, besonders problemlos Bürgerrechtler oder Freiheitskämpfer durch Verurteilung und durch Haft außer Gefecht zu setzen, prädestiniert die Gesetzeslage mich nicht nur als Opfer, sondern insbesondere auch als Bürgerrechtler und Freiheitskämpfer. Jeder Ausreisewillige, der unter der SED-Diktatur zu leiden hatte, oft mit Haft bestraft wurde, betrachtet sich heute so, dass er für Bürgerrechte und Freiheit gekämpft und das unfreie System besiegt hat.

Mister X: …..

Den Wunsch, die DDR zu verlassen, hatte ich schon sehr lange. Spätestens seit meiner fristlosen Entlassung bestand für mich aber die Dringlichkeit, der DDR den Rücken zu kehren, um mir einen Job als Videomessingenieur in der Bundesrepublik zu suchen, wenn mich die DDR aus ihrem Zwangssystem nur entließe. Offiziell kundgetan habe ich meinen Ausreisewunsch aber erst, als ich in der Stasi-U-Haft meinem Stasivernehmer gegenüber saß. Ich schrieb einen Ausreisentrag, worüber der Stasivernehmer nur lachte. Er meinte, das wäre noch zu früh. Der Antrag, den ich auch meiner Frau zum Unterschreiben schicken wollte, wurde natürlich nicht angenommen und auch nicht an meine Frau weitergeleitet. Später nach Verkündung des Urteils äußerte ich meinen Ausreisewunsch noch einmal gegenüber meinem Verteidiger Lothar de Maiziére, der sofort die Akte an Rechtsanwalt Vogel weiterreichte, worauf der Freikauf “ordnungsgemäß” abgewickelt wurde, was aber eine gewisse Haftzeit voraussetzte. Dass ich den Ausreiseantrag nicht früher gestellt hatte, lag einfach daran, dass ich fest davon ausging, dass der Antrag ohne Inhaftierung nicht genehmigt wird. Da ich jetzt inhaftiert war, wusste ich, dass dem Antrag nun nichts mehr im Wege stand.

Mister X: …..

Über eine Anzeige “Berufsverbot für Pazifist” beim Russel-Tribunal wollte ich das Ansehen der DDR vor der Weltöffentlichkeit schädigen. Geschädigt wurde das Ansehen der DDR mit Sicherheit auch schon durch eine Veröffentlichung in der politischen Wochenzeitschrift DIE ZEIT. Wenn die GRÜNEN, der Ökumenische Rat der Kirchen in Genf und der Bundesverfassungsrichter Dr. Helmut SIMON (siehe Urteil) die 12seitige Schilderung des Berufsverbotes erhalten haben (Rückmeldungen liegen leider nicht vor), so wäre auch das eine von mir erzielte starke Schädigung des Ansehens der DDR, die ein friedliebender Rechtsstaat sein wollte, aber in Wirklichkeit nicht war, was durch die ungesetzliche fristlose Entlassung wegen eines pazifistischen Aufrufes und des danach fortwährenden Berufsverbotes bewiesen werden konnte.

Mister X: …..

Dass ich nicht für eine bessere sozialistische DDR gekämpft habe, sondern für ihren Untergang, geht aus den von der BStU beglaubigten Unterlagen der Staatssicherheit hervor:

Einschätzung durch Hauptabteilung
“Durch den bereits am 10.08.83 negativ in Erscheinung getretenen K./KönigsWusterhausen wurde der Kommunismus generell abgelehnt und erklärt, dass ein sinnvolles Leben im Sozialismus nicht möglich sei.” (s. Blatt 4)

Ein Leben in dem freiheitlich demokratischen Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland konnte ich mir dagegen sehr gut vorstellen. Darum stellte ich ja auch den Ausreiseantrag. Dass meine Vorstellungen richtig waren, zeigt meine berufliche und politische Laufbahn in der Bundesrepublik Deutschland:

Nachdiplomierung

Glückwunsch vom Intendanten

Bundespräsident Horst Köhler ehrte die Opfer und Verfolgten der SED-Diktatur durch den Besuch der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen.

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ehrte die Opfer und Verfolgten der SED-Diktatur, die wie “Verfasser” K. in Hohenschönhausen einsaßen.

Mister X: …..

Es war nicht nur mein Ziel, die DDR unter Druck zu setzen, dass sie das Berufsverbot aufhebt. Denn mir war klar, dass sie das Berufsverbot niemals aufheben wird, solange sie besteht. Mein Ziel war es vor allem, die DDR zu demaskieren durch den Hinweis, dass es überhaupt Berufsverbot bei ihr gab. Den Begriff Berufsverbot hatte die DDR für sich gepachtet. Sie behauptete immer, dass es Berufsverbot nur im Westen gab, aber niemals bei ihr. Wenn es aber doch Berufsverbot gab, wie in meinem Falle, war der Hinweis auf das Berufsverbot ein Frontalangriff auf das System selbt und damit höchst politisch. Ich wollte die DDR wegen Berufsverbot beim Russell-Tribunal verklagen. Das war nichts anderes als eine revolutionäre auf den Untergang der DDR ausgerichtete Tat. Das hat die Staatssicherheit der DDR auch so verstanden, was sich darin zeigte, dass sie sich aufgrund meiner Tat eingehend mit dem Russell-Tribunal beschäftigte:

Russell-Tribunal

Mister X: …..

Der Betrieb entschuldigte sich 1990 bei mir für die ungesetzliche fristlose Entlassung, die eine politische Verfolgungsmaßnahme war, siehe Entschuldigungsschreiben. Das Ministererium des Innern des Landes Brandenburg bestätigt 1996 die politische Verfolgung und Unterdrückung durch ein Rehabilitierungsshreiben, siehe Berufliche Rehabilitierung

Mister X: …..

Die Lagerstelle mit halbem Netto-Gehalt war keineswegs eine wichtige Stelle. Das sah auch der Bischof der Evangelischen Kirche, Dr. Gottfried Forck, so. Er schrieb:

Regierungseingaben der Ev. Kirchenleitung
“Seit 1978 ist Herr K. im Kombinat Fernmeldebau in der Funktion als Grundmittelverwalter beschäftigt, die seiner beruflichen Qualifikation nicht entspricht. … In jedem Falle ist Herr K. meines Erachtens durch seine 4jährige Tätigkeit in einer untergeordneten Stelle mit bedeutend geringerer Bezahlung erheblich belastet. Auch liegt es doch wohl im Interesse unseres Staates, Menschen in Aufgaben zu verwenden, für die sie sich qualifiziert haben.”

Der Betriebsdirektor erhielt von der Staatssicherheit den Befehl, mich in dem Lager irgendwie zu beschäftigen, obwohl gar keine freie Planstelle vorhanden war und gar kein Mitarbeiter gesucht wurde. Die Planstelle wurde extra für mich erst geschaffen. Das ist ein Beispiel dafür, wie die SED-Diktatur alle Bereiche, auch die der Wirtschaft, beherrschte. Das SED-Diktat war auch der Grund für die Misswirtschaft. Die Misswirtschaft war u. a. auch ein Grund für den Untergang der SED-Diktatur.

Verfasser K.

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ister X: ….
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