Bundestagsdebatte über Nicht-Anwendung des Fremdrentengesetzes (FRG) auf DDR-Flüchtlinge
http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle/17155.pdf
Die Geltendmachung des Fremdrentegesetzes (FRG) wäre besonders für meine Frau wichtig, weil sie im Westen, im Gegensatz zu mir, nicht mehr gearbeitet hat. Nach unserem Freikauf 1985 hat sie ein Kind bekommen. Sie bezieht also eine Rente, die sich nur nach ihrer Tätigkeit im Osten berechnet. Die Berechnung nach dem Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) ist wesentlich ungünstiger, als wenn sie nach dem FRG berechnet worden wäre. Die Rente ist auch ungünstiger, als die Rente ihrer im Osten gebliebenen Kolleginnen. Das liegt daran, dass sie von der Stasi als politisch unsicher eingeschätzt wurde, weil ihr Ehemann in der kirchlichen Friedensbewegung auffällig war. Sie absolvierte, wie ihre Kolleginnen, erfolgreich Weiterbildunglehrgänge. Bei der damit verbundenen Gehaltserhöhung wurde sie (von der Staatssicherheit) aber bewusst “vergessen” (siehe OPK-Akte “Verfasser” SED-Diktatur).
Als wir im Westen ankamen, waren wir Westdeutsche. Nach der Wiedervereinigung waren wir rententechnisch plötzlich wieder Ostdeutsche. Das ist nicht in Ordnung und müsste korrigiert werden. Mit der Wiedervereinigung und dem Einigungsvertrag haben wir nichts zu tun, weil es nichts mit uns zu einigen und zu vereinigen gab, weil wir schon Westdeutsche waren. Wir waren nicht nur Westdeutsche, wir waren nach offizieller Lesart der DDR auch keine ostdeutschen DDR-Bürger mehr. Das wurde urkundlich festgehalten:
http://beepworld.de/members/opk-akte-verfasser/entlassung.htm
Schon wegen der Urkunde hätten wir bei der Gestaltung des Einigungsvertrages rententechnisch nicht mehr als DDR-Bürger behandelt werden dürfen. Für uns gab es nichts “überzuleiten”. Im Übrigen besitzen wir auch den Flüchtlings- und Vertriebenenstatus (Ausweis C).
Wir sind durch die politischen Nachkriegsumstände (Unrechtszwangssystem “DDR”, politische Haft, aus der Haft abgeschoben usw.) von unserem heimatlichen Boden vertrieben worden und in der Bundesrepublik Deutschland, dem einzigen Rechtsnachfolger des verloren gegangen Deutschen Reichs angekommen und vom DDR-Unrechtsstaat urkundlich entlassen worden. Darum steht uns die Rente nach dem FRG zu.
Man versuchte zwar, uns nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) besser zu stellen, was sich auf unsere Rente positiv auswirken sollte. Aber das funktionierte nicht 100%ig:
„Berufliche Rehabilitierung – ohne FZR keine Verbesserungen“. Das trifft auf mich zu. Ich wurde beruflich rehabilitiert. Das brachte aber gar nichts, weil ich die FZR beim Fernsehen nicht hatte. Die Rente aus meiner Tätigkeit als Ingenieurs beim Fernsehen ist nicht höher, als die aus meiner späteren Tätigkeit als Lagerverwalter (Berufsverbot) mit halbem Nettogehalt, wo ich aber die FZR abgeschlossen hatte.
Die Politik hat sich selbst gelobt, dass sie beim RÜG die FZR berückichtigt hat. Was aber nur den systemtreuen DDR-Bürgern hilft und nicht den systemkritischen Flüchtlingen und Übersiedllern, die oft aus politischen Gründen die “Freiwillige” Zwangszusatzrentenversicherung (FZR) abgelehnt hatten. Ich lehnt die FZR ab, weil ich darauf pochte, dass der Postbetrieb Studiotechnik Fernsehen verpflichtet ist, ohne Zusatzbeträge den Postangestellten eine Postzusatzrente zu zahlen. Ich ließ die Postzusatzrente einfrieren, was aber praktisch einer Streichung der Postzusatzrente gleichkam, weil sie nicht mehr dem Gehalt angepasst wurde. Nach meiner fristlosen Entlassung aus politischen Gründen wurden mir die Posttreuejahre und damit auch die Anwartschaft auf die Postzusatzrente völlig gestrichen. Darum schloss ich bei meiner Neuanstellung als Lagerverwalter (Berufsverbot) die FZR dann doch ab. Wodurch die Berufliche Rehabilitierung sinnlos wurde. Gerechtigkeit würde nur das Fremdrentengetz schaffen. Das sollten die Politiker noch einmal durchdenken.
Verfasser K.
http://www.flucht-und-ausreise.info/dokumente/upload/73d6d_Kolloquium_IEDF_am_22._Maerz_2012.pdf
Die Interessengemeinschaft der ehemaligen DDR-Flüchtlinge (IEDF) hat sich mit einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin gewandt.
158 Neuregelung der Renten für Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR gefordert
Norbert Denz sagt: 23. Januar 2012 um 17:07
155. Sitzung des Bundestages, Donnerstag, 26.01.2012, 09.00 – ca. 22.45 Uhr
12.) Beratung BeschlEmpf u Ber Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
zum Antrag SPD
DDR-Altübersiedler und -Flüchtlinge vor Rentenminderungen schützen – Gesetzliche Regelung im SGB VI verankern
zum Antrag B90/DIE GRÜNEN
DDR-Altübersiedler und -Flüchtlinge vor Rentenminderung schützen Gesetzliche Regelungen im SGB VI verankern
- Drs 17/5516, 17/6108, 17/6390 -
(TOP 12, 00:30 Stunden)
Nun soll am Donnerstag tatsächlich endlich dieses Thema im Bundestag beraten werden. Es ist aber sehr zu bezweifeln, dass sich das Gros der Abgeordneten wirklich bewusst ist, was da auf der Tagesordnung steht, nämlich ein schwerwiegendes Rechtsstaatsproblem.
Ich bin da sehr skeptisch, wenn ich mir die Beschlussempfehlung des Herrn Weiß ansehe.
Die Union hat sich damit ja bereits positioniert; und von der FDP ist kaum zu erwarten, dass sie die Gefolgschaft verweigert.
Spannend ist etwas anderes: die Anträge der SPD und der Grünen werden dem Problem auch nicht wirklich gerecht und bringen nur einer kleinen Zahl von Betroffenen Gerechtigkeit.
Die Nagelprobe für alle Parteien und Abgeordneten besteht darin, ob sie wirklich das Recht wiederherstellen, d.h. die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorlegen wollen. Dazu sind nur 25% der Stimmen erforderlich. Die würde auch die Opposition aufbringen.
Daran werden wir also die Redlichkeit dieser Parteien ersehen können und damit die Ernsthaftigkeit ihrer Anträge.
Der TOP 12 irgendwann gegen Abend wird also spannend werden. Falls Phönix nicht überträgt, kann man das im Internet auf der BT-Seite verfolgen.