139. Verfolgtenverbände setzen auf Gauck

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Verfolgtenverbände… und ich setzen auf Gauck:

129 Bürgerrechtler “Verfasser” K.: “Gauck ist die richtige Person”

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OPK-Akte “Verfasser”
(Ralf Kotowski)

Das MfS wähnte hier „den Gegner“ bereits am Werk

Operative Personenkontrollen (OPK) waren nach der Sicherheitsüberprüfung der nächst höhere Schritt der Überwachung einzelner Bürger durch das MfS. Im Gegensatz zu Sicherheitsüberprüfungen, bei denen die Frage “Wer ist Wer?” (wer ist Freund, wer ist Feind?) erstmalig aufgeworfen wurde, sah das MfS diese Frage bei der Einleitung einer OPK zumindest im Grundsatz schon zu Ungunsten des jeweiligen Bürgers beantwortet – das MfS wähnte hier „den Gegner“ bereits am Werk. Die OPK sollte nun dazu führen, den Wirkungskreis dieses Gegners schnellstmöglich einzuschränken und Ansatzpunkte für eine „operative Bearbeitung“ desselben zu erarbeiten.

In der Richtlinie 1/81 „über die Operative Personenkontrolle“ heißt es dazu: „OPK sind einzuleiten, (…) wenn im Ergebnis der politisch-operativen und rechtlichen Bewertung von überprüften und in der Regel bereits verdichteten Informationen auf feindlich-negative Handlungen oder Einstellungen bekannter Personen bzw. deren Missbrauch durch den Gegner geschlussfolgert werden kann.“ Die OPK hatten für das MfS somit „aktiv vorbeugenden Charakter“ und dementsprechend forderte das MfS, sie „planmäßig und zielstrebig vor allem zur Entwicklung von Ausgangsmaterial für “Operative Vorgänge (OV) “ zu nutzen – der intensivsten Form der Bespitzelung und Gegnerbekämpfung durch das MfS.

Erste Hinweise darauf, dass sich ein Bürger „feindlich-negativ“ betätigte, lieferten häufig Inofizielle Mitarbeiter (IM) des MfS („operative Anhaltspunkte“), die auch während der OPK die „Hauptkräfte“ des MfS blieben. Nachdem ein Dienststellenleiter entschieden hatte, dass eine OPK eingeleitet werden sollte, wurden in einem Maßnahmeplan der Einsatz der Mittel, Methoden und Arbeitskräfte sowie ein Zeitrahmen für das Erreichen bestimmter Ziele vorab festgelegt. Vom Kontrollierten waren sämtliche Kontakte und Tätigkeiten „aufzuklären“, seine persönliche und berufliche Entwicklung zu dokumentieren sowie die politische Einstellung einzuschätzen. Dabei konnten sämtliche Mittel – von der Postkontrolle bis zu konspirativen Wohnungsdurchsuchung – zum Einsatz kommen. Gleichzeitig sollten die IM möglichst auch schon aktiv auf die Betreffenden Einfluss nehmen, „um diese zu veranlassen, beabsichtigte feindlich-negative Handlungen bzw. Rechts- und Pflichtverletzungen zu unterlassen oder endgültig davon Abstand zu nehmen“. Im konkreten Fall konnte das z.B. heißen, dass ein IM versuchte, jemanden von seinem Entschluss abzubringen, aus der DDR zu fliehen. Die Voraussetzung dafür war natürlich, dass sich der IM das Vertrauen der jeweiligen Person erworben hatte.

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129 Bürgerrechtler “Verfasser” K.: “Gauck ist die richtige Person”

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