174. SPIEGEL: Es kamen auch Spitzel und Kriminelle

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SPIEGEL Heft Nr. 37 / 10.9.12

“Um überhaupt noch politische Häftlinge zu bekommen, musste Bonn viele andere mitkaufen. Der Zuständige Direktor des Bundesverfassungsschutzes berichtete über die drei Aktionen vom August 1966 bis September 1968: “Unter den 717 Haftentlassenen (…) befanden sich nur noch 112 politische Täter‘.”

Anlässlich der aktuellen Berichterstattung (siehe auch Bundesregierung zahlte wissentlich für Stasi-Spitzel) würde ich es sehr begrüßen, wenn ALLE Freigekauften, die in der Regel auch automatisch eine HHG-10.4-Bescheinigungen beim Betreten des Bundesgebietes erhielten, neu überprüft würden.

Allein auf diese HHG-10.4-Bescheinigungen begründete sich die Kapitalentschädigung, die zwischenzeitlich auch noch erhöht (verdoppelt) wurde.

Der Gedanke ist unerträglich, dass Spitzel und Kriminelle diese Entschädigung erhalten haben.

Die Bewilligung der besonderen Zuwendung (SED-Opferrente, maximal 250 Euro monatlich) erfolgte zum größten Teil auch NUR nach der HHG-10.4-Bescheinigungen.

Wo das der Fall ist, ist eine Nachprüfung dringend erforderlich.

Die Nachprüfung müsste so aussehen, dass man sich die Wunschliste ansieht, die die Bundesregierung hatte. In der Liste würden in der Regel niemals Stasi-Spitzel oder Kriminelle stehen. Zur Sicherheit sollte man aber deren Urteil auch noch ansehen. Und natürlich auch den Rehabilitierungsbescheid. Die Personen, die der Bundesregierung untergejubelt wurden, sollte man sich genauer ansehen, d. h. vor allem das Urteil und den Rehabilitierungsbescheid. Wenn man beides nicht hat, sollte man in die Stasi-Unterlagen hineinsehen. Vielleicht findet man da Einzelheiten, über das, was die Person gemacht, oder auch nicht (?) gemacht hat, MfS-Bereitschaftserklärung, Berichte usw.

Dass Leistungsempfänger keine Stasispitzel sind, wird bereits von der Bezirksregierung Köln, Dezernat 24, kontrolliert, indem sie eine Anfrage an die “Bundesbeauftragte für die Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR” richtet, um festzustellen, ob Antragsteller früher mit dem Staatssicherheitsdienst zusammengearbeitet haben.

Das Geld, das man auf diese Weise einspart, sollte man den Bezieher der 250-Euro Opferrente geben, indem man die Rente erhöht.

Jeder Opferrentenbezieher, der nichts zu verbergen hat, würde eine solche Überprüfung begrüßen, da ja dabei seine Rente erhöht werden könnte.

Verfasser K.

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