http://politikindermitte.wordpress.com/2013/01/11/aufklarung-der-liebknecht-luxemburg-affare-1988-jetzt/
http://www.jugendopposition.de/index.php?id=198
Rechtsanwälte für politische Strafverfahren wie Gregor Gysi, Lothar de Maiziére, Wolfgang Schnur und Kirchenvertreter wie Konsistorialpräsident (Jurist) Dr. Manfred Stolpe waren mit dem SED-System so verbandelte (Stasimitarbeiter Schnur sowieso), dass sie es sich einfach nicht erlauben konnten, ihre Klienten, die sie rechtlich vertraten, so zu verteidigen, dass sie ihre politischen Menschenrechte durchsetzen konnten. Sie konnten z. B. bei Vera Lengsfeld nicht das Demonstrationgrundrecht und bei mir nicht das Grundrecht auf Meinungsfreiheit durchsetzen, ohne selber schwere Nachteile, wie z. B. Berufverbot ja sogar Haftstrafen zu erleiden.
Mein Anwalt war Lothar de Maziére. Ich wurde gemäß § 219 StGB/DDR – “ungesetzliche Verbindungsaufnahme” zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.
http://www.opk-akte-verfasser.de/urteil.htm
Meinem Verteidiger fiel es nicht im Traum ein, nach meinem späteren Rehabilitierungsbeschluss zu handelt und auf Freispruch zu plädieren, was er als Anwalt in einem Rechtsstaat natürlich hätte machen müssen.
Mein Rehabilitierungsbeschluss lautet:
http://www.opk-akte-verfasser.de/rehabilitierung.htm
Mit der Wahrnehmung meines verfassungsmäßigen Grundrechts auf Meinungsfreiheit kämpfte ich um die Aufhebung meines Berufsverbots.
Herr de Maziére plädierte auf zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe (bei über zwei Jahren handelt es sich dabei um ein Verbrechen). Er schrieb in seinem Berufungsschreiben, mit dem er statt dreieinhalb „nur“ zweieinhalb Jahre erreichen wollte, dass mein Handeln, d. h. meine freie Meinungsäußerung als Verbrechen zu bewerten sei:
http://www.opk-akte-verfasser.de/rehabilitierung.htm
EXPRESS-Zeitung “Das Stasi-Opfer aus Köln-Höhenhaus”
Jetzt ist nur noch die Frage zu klären, ob man den Anwälten einen Vorwurf machen muss, wenn sie ihre Klienten überredeten, mit einer Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland einverstanden zu sein, weil sie eben nicht anders helfen konnten.
Ich werfe Herrn de Maiziére nichts vor. Ich bat in damals nach der Verkündung des Urteils (dreieinhalb Jahre), meine Strafakte Anwalt Wolfgang Vogel zweck Ausreise zu übergeben. Was er sofort tat. Meine Frau überredete er, mit der Ausreise einverstanden zu sein:
„Ihr Mann bekommt hier (in der DDR) keinen Fuß mehr (beruflich) auf den Boden, wenn er aus der Haft entlassen wird. Im Westen ist die Arbeitslosigkeit groß, aber da hat er wenigstens noch ein Chance.“
Die Chance hatte ich tatsächlich.
Ich glaube, auch Vera Lengsfeld sieht bzw. sah das genauso wie ich, als sie einwilligte, für ein Jahr nach England auszureisen. Ich hatte noch das Problem, dass ich leider nicht so prominent war wie sie, so dass ich nicht sofort wie sie, sondern erst nach eineinhalb Jahren Haft (u. a. Zuchthaus Cottbus) ausreisen konnte.
Eins steht fest, wenn mein Verteidiger Lothar de Maziére es geschafft hätte, mich frei zu bekommen und auch mein Berufsverbot aufgehoben worden wäre (Wiedereinstellung als Videomessingenieur beim Fernsehen der DDR – was ja der Grund für meine politische Straftat war), wäre ich in der DDR geblieben. Das hieße aber, die DDR hätte über ihren eigenen Schatten springen müssen. Dazu war sie offensichtlich nicht in der Lage. Lieber veranstaltete sie die Abschiebe- und Freikaufsaktion, was sie auch nicht vor dem sicheren Untergang rettete.
Damit ist auch die Frage beantwortet:
Wer stürzte die SED-Diktatur? Die Dagebliebenen oder die Weggegangenen (mehr oder weniger freiwillig Abgeschobenen bzw. Freigekauften)?
Antwort: Beide.
Verfasser K.
(Ralf Kotowski)