Behauptung:
Als Staatsfeinde durften wir nicht studieren und delegiert wurden wir natürlich auch nicht.
Wenn ich schreibe, dass Staatsfeinde manchmal delegiert wurden, wenn sie fachlich etwas auf dem Kasten hatten, wie z. B. Verfasser K. und Ehefrau des K. siehe: 003 Staatsfeinde wurden manchmal delegiert, Schwachköpfe auf jeden Fall nicht, heißt das natürlich auch, dass sie meistens nicht delegiert wurden, auch wenn sie fachlich etwas auf dem Kasten hatten. Beispiel aus dem Bekanntenkreis des K.:
Eine Schülerin hatte sehr gute Noten, wollte studieren und Designerin werden. Dazu brauchte sie natürlich das Abitur. Der Besuch der Oberschule wurde ihr aber verwehrt mit der lapidaren Begründung, dass man Designer in der DDR nicht braucht. Der wirkliche Grund war aber, dass sie eine Staatsfeindin war, weil ihre Eltern in der Evangelischen Kirche stark engagiert waren: Junge Gemeinde, später Presbyter im Gemeindekircherat, aktive staatsfeindliche Betätigung in der eigenständigen kirchlichen Friedensbewegung. Und der Großvater war evangelischer Pastor.
Statt Abitur zu machen erlernte die begabte Schülerin den Beruf Schneiderin. Während der Schneiderlehre, bzw. danach machte sie auf der DDR-Volkshochschule ihr Abitur nach (das war möglich). Nach dem Zusammenbruch der SED-Diktatur nutzte sie ihr Abitur, um an der Humboldt-Uni in Berlin Theologie zu studieren. Heute arbeitet sie als Pastorin in der ehemaligen DDR. Sie galt in den Augen des SED-Staates von Anfang an als Staatsfeindin. Sie war definitiv eine Staatsfeindin und blieb es auch, weil sie den SED-Staat zutiefst verachtete. Sie stellt sich aber heute nicht hin, wie manch ein Schwachkopf, der sein Maul weit aufreißt, dass er als Staatsfeind nicht studieren konnte und natürlich auch nicht delegiert wurde.
Verfasser