Die “DDR-Unterschicht” wird manchmal rehabilitiert, aber nicht immer
http://www.freiheitpur.i-networx.de/untersch.html
http://www.personen-suche-ddr.de/gesetze-rehabilitation/rehabilitation-vom-%C2%A7-249-stgb-der-ddr/
http://www.horch-und-guck.info/hug/archiv/2008-2009/heft-60/06012/
http://www.jugendwerkhof.eu/News/Keine-Rehabilitierung-wegen-Erziehung-im-DDR-Kinderheim_12#axzz25bbaNgUm
“Das Gericht wies damit die Beschwerde von Ralf Weber gegen einen gleichlautenden Beschluss des Landgerichts Magdeburg als teilweise unbegründet ab. Der Kläger lebte zwischen 1961 und 1966 in einem Kinderheim bei Burg, in das er nach eigenen Angaben gegen seinen Willen und den der Mutter eingewiesen wurde.”
Hier müsste geklärt werden, wie es möglich war, dass das Kind “gegen den Willen der Mutter” in das Kinderheim eingewiesen werden konnte. “DDR-Autoren sahen den Grund für die Heimeinweisungen…”
(s. o.)
Beispiel: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT rehabilitierte § 249 NICHT.
Die aus der DDR-Unterschicht stammende Frau M. wollte ihr asoziales Verhalten allen Ernstes als “politischen Widerstand” gegen den Unrechtsstaat DDR verkaufen und eine Ehrenrente von 250 Euro kassieren, indem sie im Westen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde über die versagte Rehabilitierung einlegte. Das Bundesverfassungsgericht sah aber im asozialen Verhalten von Frau M. keinen politischen Widerstand. Eine Ehrenrente kommt für Frau M. folglich nicht infrage.
Verfasser K.
http://www.personen-suche-ddr.de/gesetze-rehabilitation/rehabilitation-vom-%C2%A7-249-stgb-der-ddr/zahlen-politische-haftlinge-der-ddr/