182. Verdoppelung der SED-Opferrente: Ja – aber wie?

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SPD und CDU lehnen eine Verdoppelung der Entschädigung zwar ab.“ Beide Parteien sollten sich das aber noch einmal überlegen. Wenn sie es nur ablehnen, weil sie nicht mehr Geld ausgeben wollen, wäre das Problem leicht zu lösen.

Der Staat könnte sich das Geld besorgen, indem er ein neues Gesetz schafft, wonach die SED-Opfer-Rentenempfänger noch einmal überprüft werden müssen.

Viele von ihnen sind gar KEINE ‘politischen Täter’ und Kämpfer für Freiheit und Demokratie, sondern Trittbrettfahrer der Freikaufsaktion. Die haben die SED-Opfer-Rente, wie auch die Kapitalentschädigung, gar nicht verdient.

Anlässlich der aktuellen Berichterstattung im SPIEGEL Heft Nr. 37 / 10.9.12 (siehe auch Bundesregierung zahlte wissentlich für Stasi-Spitzel) würde ich es sehr begrüßen, wenn ALLE Freigekauften, die in der Regel auch automatisch eine HHG-10.4-Bescheinigung beim Betreten des Bundesgebietes erhielten, neu überprüft würden.

Allein auf der Grundlage diese HHG-10.4-Bescheinigung wurde die SED-Opferrente sowie die Kapitalentschädigung, die zwischenzeitlich auch noch erhöht (verdoppelt) wurde, bewilligt. Ein Rehabilitierungsverfahren ist in beiden Fällen NICHT nötig.

http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/jm/Themen/SED-Opferrente/index.jsp

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Rehabilitation_StrRehaG.pdf?__blob=publicationFile

Der Gedanke ist unerträglich, dass Stasispitzel und Kriminelle diese Entschädigung erhalten.

Die Nachprüfung müsste so aussehen, dass man sich ALLE Empfänger von Leistungen (Opferrente, Kapitalentschädigung) ansieht und prüft, ob sie die Leistungen nur auf Grund der HHG-10.4-Bescheinigung erhalten haben, was meist der Fall sein wird, oder auf Grund einer Rehabilitierungsbescheinigung.

In meinem Fall habe ich beides eingereicht, also auch die über alles  entscheidende und viel wichtigere Rehabilitierungsbescheinigung.

Die HHG-10.4-Bescheinigung ist eben NICHT ausreichend, um entscheiden zu können, ob der Leistungsempfänger ein ‘politischen Täter’ und Kämpfer für Freiheit und Demokratie ist, den die Bundesregierung gern freikaufen wollte (wie mich)  und jetzt auch gern ehren möchte.

Der  SPIEGEL Heft Nr. 37 / 10.9.12 schreibt:

»Um überhaupt noch politische Häftlinge zu bekommen, musste Bonn viele andere mitkaufen. Der Zuständige Direktor des Bundesverfassungsschutzes berichtete über die drei Aktionen vom August 1966 bis September 1968: “Unter den 717 Haftentlassenen (…) befanden sich nur noch 112 ‘politische Täter’

Das heißt, von 717 Freigekauften waren 605 KEINEpolitischen Täter’. Das sind 84 % und bedeutet anders ausgedrückt, von 5 Freigekauften waren 4 von der Bundesregierung nicht erwünschte Kriminelle, Stasispitzel usw. Wobei die Stasispitzel meist auch Kriminelle waren. Politische, die auf der Wunschliste der Bundesregierung standen, hatten es nicht nötig, sich den Freikauf durch Spitzeldienste zu verdienen.

Man muss noch hinzufügen, dass auf der Abschiebeliste der Stasi neben den Kriminellen und Stasispitzeln auch viele so genannte Asoziale und Arbeitsverweigerer standen, die die DDR auch gern  loswerden wollte, weil sie meist ungebildet waren, die Arbeit einfach verweigerten, sich zur Arbeit nicht mehr „umerziehen“ ließen und insofern wertlos für die DDR waren.

In Erziehungshaft kam man in der Regel wegen asozialen Verhaltens.

»Nach dem Krieg galt noch der § 361 des StGB. Dabei sollten Landstreicherei, Bettelei, Herbeiführung der Unterstützungsbedürftigkeit durch Spiel, Trunk und Müßiggang, Prostitution, Arbeitsscheu und verschuldete Obdachlosigkeit mit einer Haftstrafe bis zu sechs Wochen bestraft werden. Die Verurteilten konnten außerdem in ein Arbeitshaus eingewiesen werden, bei erstmaliger Einweisung maximal zwei Jahre.« (Quelle)

Ab 1968 wurden die Asozialen nach dem Paragrafen 249 StGB/DDR – Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung (ab 1978: und Sicherheit) durch asoziales Verhalten eingesperrt.

Die Asozialen haben meist schon als Kinder ihre Laufbahn in Heimen und Jugendwerkhöfen begonnen, wo sie als schwer erziehbare Kleinkriminelle und Schulschwänzer hineinkamen, also nicht ganz unschuldig. Die Eltern konnten die Einweisung in Heimen oft nicht verhindern, weil es ihnen an Autorität mangelte und sie mit ihren eigenen Kindern einfach nicht „fertig“ wurden. Was macht ein Vater oder eine Mutter, wenn das Kind die Schule schwänzt, rumgammelt, so genannte „Kinderstreiche“ macht (Einer hatte mit einem Messer auf seinen Bruder eingestochen und ihn schwer verletzt. Ein anderer Junge hatte  reihenweise Autos geknackt. usw.)? Die Eltern können gar nichts weiter machen, als die Hilfe des Staates in Anspruch zu nehmen. Der Staat DDR war zwar mit seinen Heimen nicht immer zimperlich und übertrieb oft die „Erziehung. Aber ganz unschuldig daran, dass die Kinder ins Heim kamen, wie es manchmal dargestellt wird, waren die Kinder und die Eltern auch nicht. Und es gab auch „gute“ Heime in der DDR.

Also diese Heimkinder und die wegen asozialen Verhaltens inhaftierten Volljährigen, werden nicht immer rehabilitiert. „Die Bestrafung nach § 249 DDR-StGB wegen asozialen Verhaltens ist nicht schlechthin rechtsstaatswidrig. (s. hier). Folglich bekommen diese die SED-Opferrente und die Kapitalentschädigung zu Unrecht, d. h., wenn sie die bekommen auf Grund des Freikaufs und der automatisch ausgestellten HHG-10.4-Bescheinigung.

Manchmal wird der § 249 StGB/DDR aber auch rehabilitiert, nämlich dann, wenn er allein der politischen Unterdrückung diente. Das müsste eben geprüft werden.

Hier könnte der Staat sparen und mit dem ersparten Geld die wirklichen politischen Täter’ und Kämpfer für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit besser ehren, indem er die SED-Opferrente verdoppelt.

Das sollten sich die SPD- und CDU-Politiker einmal durch den Kopf gehen lassen (siehe auch hier).

Verfasser K.

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