185. Petition – Freigekaufte DDR-Häftlinge neu überprüfen – SED-Opferrente verdoppeln

Ralf Kotowski                                                                                 Köln, d. 27. 10. 2012
Goldregenweg 53
51061 Köln
Tel.: 0221 – 6320273
E-Mail: ralf.kotowski@netcologne.de

an

Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern
Lennéstraße 1
19053 Schwerin

Andreas Texter (CDU)
info@andreas-texter.de
Stefanie Drese (SPD)
stefanie.drese.wkb@gmx.de
Silke Gajek (Bündnis90/Die GRÜNEN)
silke.gajek@gruene-fraktion-mv.de
Karen Stramm (Die Linke)
k.stramm@dielinke.landtag-mv.de

»Freigekaufte DDR-Häftlinge neu überprüfen
(Rehabilitierungsbescheid MUSS vorliegen)«
»SED-Opferrente verdoppeln«

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe den Artikel Opfer der DDR-Diktatur können auf mehr Geld hoffen in der Ostseezeitung (09. Okt. 2012) gelesen. Darin kommen Ihre Namen vor.

Da Sie sich mit dem für mich wichtigen Thema beschäftigen, möchte ich als anerkannter ehemaliger politischer Häftling der DDR gern folgende politische Forderung an Sie stellen:

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern möge ein neues Gesetz beschließen, bzw. dem Bundestag vorschlagen, wonach die freigekauften so genannten politischen Häftlinge der DDR neu überprüft werden und die SED-Opferrente verdoppelt wird.

Grund für meine Forderung ist ein SPIEGEL-Artikel (Heft Nr. 37 / 10.9.12).

Bundesregierung zahlte wissentlich für Stasi-Spitzel
»Wie der SPIEGEL in seiner neuesten Ausgabe berichtet, wusste die Bonner Regierung, dass sie nicht nur Regimekritiker freikaufte, sondern auch Kriminelle und sogar Stasi-Spitzel. Das geht aus bisher unbekannten Dokumenten des Bundesverfassungsschutzes und anderer westdeutscher Behörden hervor.«

Der SPIEGEL schreibt weiter:

…»Der Beamte Rehlinger beklagte sich im Bundesinnenministerium über das unwürdige Geschacher und die Tricks der DDR: „Unter dem Deckmantel ‚Namensverwechslung’“ würden „Häftlinge zur Entlassung angeboten, die nicht angefordert waren“. Der von der DDR beauftragte Verhandlungsführer habe ihm Listen vorgelegt „mit sog. Mittätern, die nachweislich keine Mittäter sind“.
…Zur gleichen Zeit kritisierte ein Beamter im Bundesministerium für Vertriebene, dass die Entlassenen nicht mehr ausschließlich politische Häftlinge, sondern auch „kriminelle Elemente“ seien.
…Um überhaupt noch politische Häftlinge zu bekommen, musste Bonn viele andere mitkaufen. Der Zuständige Direktor des Bundesverfassungsschutzes berichtete über die drei Aktionen vom August 1966 bis September 1968: „Unter den 717 Haftentlassenen (…) befanden sich nur noch 112 politische Täter.“«

Es ist natürlich davon auszugehen, dass es in den anderen Jahren nicht viel anders ausgesehen hat.

Weiter ist davon auszugehen, dass die der Bundesregierung untergeschobenen unliebsamen Häftlinge in der Regel beim Betreten des Bundesgebietes automatisch die wichtige HHG-10.4-Bescheinigung erhielten, mit der amtlich betätigt wurde, dass sie aus „politischem Gewahrsam kamen, was die Inanspruchnahme finanzieller Hilfen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) ermöglichte.

Weiter ist davon auszugehen, dass die Freigekauften diese lukrativ Bescheinigung in jedem Fall „mitnahmen“, wenn sie ihnen schon so treuherzig von den Ämtern angeboten wurde.

Für die Kriminellen war es günstiger, wenn man sie für politische Täter und nicht für Kriminelle hielt. Wurden sie doch auf diese Weise vom Rechtsstaat aufgewertet. Für die aus der Haft entlassenen Stasi-Spitzel, die meist auch Kriminelle waren, war es natürlich auch günstiger, wenn sie sich als politische Täter tarnten. Konnten sie doch die Opferverbände wie VOS (Vereinigung der Opfer des Stalinismus – Gemeinschaft ehemaliger politischer Häftlinge), wo sie als falsche „Stasi-Opfer“ eintraten, unterlaufen und kontrollieren.

Der Beweggrund dieser kriminellen Stasi-Spitzel, für die Stasi zu arbeiten, war, dass sie aus der Haft in den lukrativen Westen nur entlassen wurden, d. h. der Bundesregierung untergeschoben wurden, wenn sie sich verpflichteten, für die Stasi zu arbeiten. Die Stasi konnte diese frisch gebackenen Stasi-Spitzel unter Druck setzen und für sich arbeiten lassen, weil sie ja deren kriminelle Lebensgeschichte genau kannte und mit Enttarnung drohen konnte, wenn sie nicht so spurten, wie die Stasi es wollte.

Um den Schein zu wahren, machten die Bundesämter das Spielchen mit, auch wenn sie es durchschaut hatten. Wie hätte man offiziell dem Steuerzahler vermitteln können, dass man für Kriminelle und Stasi-Spitzel Geld ausgibt? Man hätte es nur so erklären können, dass man die Freikaufsaktion und den Freikauf der echten politischen Täter nicht gefährden wollte. Nur dieses Zugeben hätte die Freikaufsaktion ja schon gefährdet. Offiziell konnte man und wollte man darüber überhaupt nicht sprechen. Man machte einfach so weiter, weil es anders nicht ging.

Ich war ein politischer Täter. Eine westdeutsche evangelische Patengemeinde meiner ostdeutschen Kirchengemeinde, wo ich im Gemeindekirchenrat als gewählter Ältester tätig war, kannte mich und meine politische Tätigkeit (OPK-Akte „Verfasser“) im kirchlichen Bereich (eigenständige kirchliche Friedensbewegung in der DDR).

Weil diese Patengemeinde sich um meine Freilassung bemühte, kannte mich auch die Bundesregierung. Sie trug mich in die Freikaufswunschliste ein. Heinrich Windelen (1969 Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte, von 1983 bis 1987 Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen) bestätigte in einem Schreiben, dass ich in die besonderen humanitären Bemühungen der Bundesregierung einbezogen wurde.

Als der Bus auf dem Hof der Abschiebe-Haftanstalt Karl-Marx-Stadt stand und wir freigekauften Häftlinge im Bus saßen, stellte sich Anwalt Vogel an die noch offene Tür und rief mich mit meinem Namen, ich solle doch noch einmal aussteigen, er wolle mir noch etwas sagen. Herr Vogel wusste, dass der Westen mich aus der Haft befreien wollte, bzw. befreit hat, indem er mich freikaufte. Er kannte mich auch aus meiner OPK-Akte „Verfasser“ als Verfasser eines Aufrufs zur atomaren Abrüstung und als hartnäckigen Eingabenschreiber und Unterschriftensammler.

Informationsbedarf der Hauptabteilung
Der K. wird durch die HA XX/6 operativ bearbeitet. Er trat in der Vergangenheit damit in Erscheinung, dass er pazifistische Auffassungen verbreitete, Unterschriftensammlungen durchführte und neuerdings hartnäckiger Eingabenschreiber ist.

Offensichtlich hielt Anwalt Vogel mich als Briefverfasser und Unterschriftensammler für sehr geeignet. Er bat mich, ich sollte doch einen Brief an den Bundeskanzler Helmut Kohl verfassen, in dem wir Freigekauften uns für den Freikauf bedanken, damit der Freikauf weitergehen kann. Das sagte er mir wörtlich so. Den Brief habe ich bei einer Veranstaltung, in der wir von bundesdeutschen Sozialarbeitern Ratschläge erhielten, prompt verfasst. Alle Freigekauften haben natürlich unterschrieben.

Anwalt Vogel hatte einen Hintergedanken, er wollte natürlich auch die Kriminellen und Stasi-Spitzel auf die Reise schicken und gleichzeitig für diese Geld kassieren. Das Geschäft sollte unbedingt weitergehen (Partei-Auftrag). Wer konnte ihm dabei helfen? Natürlich nur einer, der im Westen schon als politischer Täter bekannt war und von der westdeutschen Evangelischen Kirche und darüber hinaus von der Bundesregierung  angefordert wurde, wie ich.

Zu den unliebsamen Häftlingen, die der Bundesregierung untergeschoben wurden, gehörten auch die Asozialen.

„Nach dem Krieg galt noch der § 361 des StGB. Dabei sollten Landstreicherei, Bettelei, Herbeiführung der Unterstützungsbedürftigkeit durch Spiel, Trunk und Müßiggang, Prostitution, Arbeitsscheu und verschuldete Obdachlosigkeit mit einer Haftstrafe bis zu sechs Wochen bestraft werden. Die Verurteilten konnten außerdem in ein Arbeitshaus eingewiesen werden, bei erstmaliger Einweisung maximal zwei Jahre.“ (Quelle)

Ab 1968 wurden die Asozialen nach dem Paragrafen 249 StGB/DDR – Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung (ab 1978: und Sicherheit) durch asoziales Verhalten eingesperrt. Die Asozialen haben meist schon als Kinder ihre Laufbahn in Heimen und Jugendwerkhöfen begonnen, wo sie als schwer erziehbare Kleinkriminelle, Rowdies und Schulschwänzer hineinkamen, also nicht ganz unschuldig. Die Eltern konnten die Einweisung in Heimen oft nicht verhindern, weil es ihnen an Autorität mangelte und sie mit ihren eigenen Kindern einfach nicht „fertig“ wurden. Was macht ein Vater oder eine Mutter, wenn das Kind die Schule schwänzt, rumgammelt, so genannte „Kinderstreiche“ macht? Einer hatte mit einem Messer auf seinen Bruder eingestochen und ihn schwer verletzt. Ein anderer Junge hatte reihenweise Autos geknackt. Die Eltern können gar nichts weiter machen, als die Hilfe des Staates in Anspruch zu nehmen. Der Staat DDR war zwar mit seinen Heimen nicht immer zimperlich und übertrieb oft rechtsstaatswidrig die „Erziehung“. Aber ganz unschuldig daran, dass die Kinder ins Heim kamen, wie es manchmal dargestellt wird, waren die Kinder und die Eltern auch nicht. Und es gab auch „gute“ Heime in der DDR.

Diese Heimkinder und die wegen asozialen Verhaltens inhaftierten Volljährigen werden politisch rehabilitiert, aber nicht immer.

„Die Bestrafung nach § 249 DDR-StGB wegen asozialen Verhaltens ist nicht schlechthin rechtsstaatswidrig. Sie beruht jedoch auf politischen Gründen i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HäftlingshilfeG (HHG), wenn die Bestrafung darauf zurückzuführen ist, dass der Betroffene wegen seiner politischen Überzeugung im Arbeitsleben der DDR nicht Fuß fassen kann. Die zumutbare Anpassung im Arbeitsbereich bedeutet nicht, dass der Betroffene dem Zwang zur Einordnung in „sozialistische Arbeitskollektive“ nachgeben und die Schikanen hinnehmen muss, die ihn zur Einordnung in solche Kollektive nötigen sollen. Er kann das Recht zur freien Wahl des Arbeitsplatzes insoweit auch in der DDR geltend machen.“10
(Zur Rehabilitierung von Verurteilungen nach § 249 StGB/DDR)

Der § 249 StGB/DDR wird im Rechtsstaat evtl. dann NICHT rehabilitiert, wenn andere Tatbestandsalternativen hinzukommen:

• Der Täter negiert gesellschaftliche Einflussnahme und ruft die Gefahr asozialer Verhaltensweisen bei anderen Personen hervor.
• Er kommt seinen finanziellen Verpflichtungen (Miete, Strom, Gaskosten, Unterhalt) nicht nach.
• Er verleitet andere Bürger zur Arbeitsbummelei.
• Er bestreitet seinen Lebensunterhalt ganz oder teilweise durch Begehung von Straftaten.
• Er verleitet eigene Familienangehörige zu asozialer Lebensweise.
• Er gefährdet die Erziehung der Kinder.
• Seine Lebensweise ist durch Vagabundieren (z.B. Betteln, Landstreicherei etc.) gekennzeichnet.
(Zur Rehabilitierung von Verurteilungen nach § 249 StGB/DDR)

Grundlegend gilt:

In der Summe ist nach dem Dargestellten eine Rehabilitierung der Verurteilung nach § 249 StGB/DDR nur dann ausgeschlossen, wenn damals der Verurteilung die Verletzung eines Rechts einer anderen Privatperson zugrunde lag, welcher auch aus heutiger Sicht der Schutz der Justiz nicht abgesprochen werden soll.
(Zur Rehabilitierung von Verurteilungen nach § 249 StGB/DDR)

Ähnliche Aussage:

Umgekehrt ist aber eine Verurteilung wegen § 249 StGB/DDR dann nicht rechtsstaatswidrig, wenn durch die Nichtarbeit zugleich andere Strafvorschriften erfüllt oder aber Dritte oder die Allgemeinheit in ihren Rechten in nicht unerheblichem Maße verletzt wurden (vgl. Beschluss des Senats OLG-NL 1996, 23; Senatsbeschlüsse vom 6. 11. 1997, 2 Ws Reha 27/96 und vom 4. 1. 2000, 2 Ws Reha 2/00)
(Rehabilitation vom § 249 StGB der DDR )

Beispiel: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT rehabiliterte § 249 NICHT.

Die aus der DDR-Unterschicht stammende Frau M. wollte  ihr asoziales Verhalten allen Ernstes als “politischen Widerstand” gegen den Unrechtsstaat DDR verkaufen und eine Ehrenrente von 250 Euro kassieren, indem sie im Westen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde über die versagte Rehabilitierung einlegte. Das Bundesverfassungsgericht sah aber im asozialen Verhalten von Frau M. KEINEN politischen Widerstand. Eine Ehrenrente kommt für Frau M. nicht infrage.

Folglich bekommen manche der nach § 249 StGB/DDR Verurteilten die Kapitalentschädigung und SED-Opferrente zu Recht, manche aber zu Unrecht, nämlich dann, wenn sie die Leistungen auf Grund des Freikaufs und der automatisch ausgestellten HHG-10.4-Bescheinigung bekommen, aber keinen Rehabilitierungsbescheid vorlegen können, weil der § 249 StGB/DDR eben nicht immer rehabilitiert wird.

Nach meinem Freikauf erhielt ich, wie alle Freigekauften, die HHG-10.4-Bescheinigung.

Nach dem Zusammenbruch der SED-Diktatur beantragte ich aber sofort auch meine Rehabilitierung, die ich natürlich auch erhielt. Meine politische Tat § 219 StGB/DDR – Ungesetzliche Verbindungsaufnahme wurde wie folgt rehabilitiert:

Rehabilitierungsbeschluss
“Der Betroffene hat das verfassungsmäßige politische Grundrecht auf Meinungsfreiheit wahrgenommen, indem er Kontakte zu Personen außerhalb des Gebietes der DDR aufgenommen hat, ohne im Sinne des 6. Strafrechtsänderungsgesetzes Spionage- oder Agententätigkeit auszuüben.“ (siehe Anlage)

Die HHG-10.4-Bescheinigung reichte bislang als Beleg für „politischen Gewahrsam aus, um die Kapitalentschädigung, die inzwischen verdoppelt wurde, bewilligt zu bekommen.

Quelle

Die Bewilligung der besonderen Zuwendung (SED-Opferrente, maximal 250 Euro monatlich) ist auch möglich allein NUR auf Grund der HHG-10.4-Bescheinigung. Eine strafrechtliche Rehabilitierung wird zwar gleichermaßen auch anerkannt, aber NICHT vorausgesetzt.

Quelle

Ich reichte zur Sicherheit beides ein: HHG-10.4-Bescheinigung und Rehabilitierungsbescheid.

Der Gedanke ist unerträglich, dass Spitzel und kriminelle Elemente die Entschädigungen erhalten haben (Kapitalentschädigung), bzw. immer noch erhalten (SED-Opferrente).

Eine Nachprüfung und Korrektur der Bewilligung ist dringend erforderlich.

Man sollte sich von allen Freigekauften, die in der Regel die HHG-10.4-Bescheinigung bekommen haben und auf Grund dieser Bescheinigung Leistungen beziehen, das Urteil ansehen. Und natürlich vor allem den Rehabilitierungsbescheid verlangen.

Denn die HHG-10.4-Bescheinigung allein reicht laut dargestelltem Sachverhalt im SPIEGEL nun nicht mehr aus, um noch weiter als Grundlage für die Gewährung von Leistungen gelten zu können.

Dass Stasi-Spitzel keine Leistungen empfangen, wird bereits von der Bezirksregierung Köln – Dezernat 24 sichergestellt, indem generell eine Anfrage an die „Bundesbeauftragte für die Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR“ gerichtet wird, um festzustellen, ob Antragsteller früher mit dem Staatssicherheitsdienst zusammengearbeitet haben.

Die Vorlage einer BStU-Unbedenklichkeitsbescheinigung, die jeder Antragsteller kostenlos bekommen kann, sollte zur Pflicht für alle Leistungsempfänger gemacht werden, soweit das noch nicht überall üblich ist. Ich ließ mir die BStU-Unbedenklichkeitsbescheinigung aus politischen Gründen ausstellen. Was von Vorteil war, konnte ich sie doch Herrn Büscher sogleich schicken, als er mich nach meinem früheren Wohnort fragte, ohne dass er sich noch (an meinem früheren Wohnort) um das Problem kümmern musste.

Der Gesetzgeber ist aufgerufen, ein neues Gesetz zu schaffen, das festlegt, dass Zahlungen von Leistungen an freigekaufte DDR-Häftlinge zu streichen sind, wenn der Rehabilitierungsbescheid fehlt.

Wie ein Rehabilitierungsbescheid auszusehen hat, möchte ich an meinem Bescheid (siehe Anlage) deutlich machen.

Mit dem ersparten Geld sind die ‘politischen Täter’ und Kämpfer für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit besser zu ehren, indem im neuen Gesetz festgeschrieben wird, dass die SED-Opferrente von 250 Euro auf 500 Euro zu verdoppeln ist.

Jeder Opferrentenbezieher, der nichts zu verbergen hat, würde das neue Gesetz begrüßen und den zusätzlichen Aufwand, sich um seinen Rehabilitierungsbescheid zu kümmern, nicht scheuen, da ja damit eine höhere Rente für ihn herausspringen würde.

Viele, die es ehrlich mit der politischen Tätigkeit meinten, haben sich (wie ich) den Rehabilitierungsbescheid ohnehin schon längst besorgt, weil es ihnen nicht in erster Linie ums Geld, sondern vor allem um die Ehre, den politischen Kampf und die Entlarvung des SED-Unrechtsregimes ging.

Nach meiner Einschätzung dürfte die Zahl der Leistungsempfänger, die Leistungen auf Grund der HHG-10.4-Bescheinigung erhalten haben, aber wegen eines fehlenden Rehabilitierungsbescheides nicht mehr erhalten können, NICHT niedrig sein. Die Zahl könnte durchaus bei 50 % liegen.

Denn laut SPIEGEL:

»Um überhaupt noch politische Häftlinge zu bekommen, musste Bonn viele andere mitkaufen. Der Zuständige Direktor des Bundesverfassungsschutzes berichtete über die drei Aktionen vom August 1966 bis September 1968: „Unter den 717 Haftentlassenen (…) befanden sich nur noch 112 ‚politische Täter’.“«

Das heißt, von 717 Freigekauften waren 605 KEINE politischen Täter’, was 84 % bedeutet; d. h. von 5 Freigekauften waren 4 von der Bundesregierung nicht erwünschte Kriminelle und Stasi-Spitzel. Wobei die Stasi-Spitzel meist auch Kriminelle waren. Politische Täter’, die auf der Wunschliste der Bundesregierung standen, hatten es nicht nötig, sich die Entlassung in den Westen durch Spitzeldienste zu verdienen.

Falls also von den 84 % nur 50 % das günstige „Angebot“ der Bundesrepublik Deutschland „mitgenommen“ haben, eine HHG-10.4-Bescheinigung und die damit verbundenen Leistungen in Empfang zu nehmen, so ist das wenig, im Vergleich zu den ‚politischen Tätern aber viel. Die ‚politischen Täter können sich freuen, sie bekommen ihre Rente verdoppelt. Der Gesetzgeber kann sich auch freuen, er kann eine gute Tat vollbringen, ohne dass es ihm was kostet.

Der Gesetzgeber kann die echten ‚politischen Täter’ und Kämpfer für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gebührend ehren, so wie er es mit den Kämpfern gegen den Faschismus und Verfolgten des Faschismus tat, als er im Einigungsvertrag festlegte, dass die 1.400 Mark/Ost in Form von 717,50 Euro weitergezahlt werden.

Natürlich hat der Gesetzgeber dabei die leidmittragenden Ehepartner und Kinder NICHT vergessen.

Ich würde es als gerecht empfinden, den nichtinhaftierten Ehepartnern eine Opferrente in gleicher Höhe zu gewähren, wie der inhaftierte Ehepartner sie bekommt. Die Hinterbliebenenrente könnte somit entfallen.

Begründung:

Da Ehepartner der ehemaligen politischen Gefangenen in der DDR regelmäßig ebenso brutal schikaniert, drangsaliert, beruflich diskriminiert, ungerecht behandelt, finanziell und gesundheitlich geschädigt wurden und auch traumatisiert sind (Standardwissen!), wie der in Haft gewesene Ehepartner, sind sie auch ebenso zu behandeln.
Das betrifft nicht nur die Gewährung der Opferrente, sondern auch das Recht, bei verfolgungsbedingter Erkrankung (z.B. PTBS) auf Antrag eine Versorgung vom Versorgungsamt in Anspruch nehmen zu können (z.B. in Form einer Versorgungsrente).

259. Petition – SED-Opferrente/Ehrenpension – neu im Gespräch
258. Aufruf zur Solidarität an die Kameraden aus VOS und UOKG!

Der Hinweis, dass die CDU eine Verdopplung der Entschädigung ablehnt:

Ostseezeitung (09. Okt. 2012)

widerspricht sich mit der Veröffentlichung aus dem Jahre 2000:

Drucksache 14/3665-114/3665-2b14/3665-314/3665-4

wo die CDU eine Ehrenpension von 1.000 DM (500 Euro) vorgeschlagen  hatte.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Kotowski

In Ergänzung zum vorliegenden Sachverhalt wurde ein knapper und allgemein verständlich formulierter Petitionstext verfasst:

An
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Referat Pet 4
Oberamtsrätin Tanja Liebich
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35726
vorzimmer.pet4@bundestag.de

Rehabilitierung von Bürgern der ehemaligen DDR
Pet 4-17-07-35-043015
Ihr Schreiben vom 16. 01. 2013

Sehr geehrte Frau Liebich,

Sie schrieben, dass das neue Rehabilitierungsgesetz bewusst keine Klassifizierung der Opfer vorsieht. Sie haben mich missverstanden, wenn Sie meinen, dass ich mit meiner Petition erreichen will, dass der Gesetzgeber eine Klassifizierung vornehmen soll zum einen in politische Täter, Widerstandskämpfer, Kämpfer für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, gegen kommunistische Unfreiheit und zum anderen in Opfer, die in rechtsstaatswidriger Weise nach allgemeinem Strafrecht verurteilt wurden, wozu auch gehört, dass Freiheitsstrafen unangemessen zu hoch angesetzt wurden.

Aber wenn Sie das Thema schon anschneiden und mir so ausführlich erläutern, möchte ich Ihnen antworten, dass ich eine Klassifizierung gar nicht so absurd fände, weil das bei den Opfern des Nazi-Regimes genau so gemacht wurde:

Entschädigungsrentengesetz: Ehrenpension von 717,50 Euro für Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus.

Entschädigung von NS-Unrecht: Besondere Zuwendung von 250 Euro für Opfer des NS-Unrechts (Seite 23-25: „psychiatrisch Verfolgte“, Euthanasie-Opfer, Homosexuelle, Vorbeugehaft für „Berufs- und Gewohnheitsverbrecher“, vorbeugende Maßnahmen für „Arbeitsscheue“, „Arbeitsverweigerer“, „Landstreicher“ und „Asoziale“, Opfer der NS-Gerichtsbarkeit).

Bei der besonderen Zuwendung für SED-Opfer lehnte der Gesetzgeber sich an die zuletzt Genannten an und vergaß, dass es auch politische Kämpfer gegen den Kommunismus und Verfolgte des Kommunismus gibt, die in Analogie zu den zuerst Genannten ja mehr bekommen könnten. Manchmal wird der Kommunismus ja auch als roter Faschismus bezeichnet. Die Frage ist, ob man beide Faschismus-Formen gleichsetzen kann. Ich tue das, indem ich sage: Was beim Nazi-Faschismus der Rassenwahn ist, ist beim roten Faschismus der Klassenwahn. Der Klassenwahn verursachte 100 Mill. Tote.

Der CDU-Politiker, Bundestagsabgeordnete und früherer Bürgerrechtler in der DDR, Herr Arnold Vaatz, schrieb mir am 27. März 2007 einen Brief. Er erläuterten im Schreiben den Gesetzentwurf zur SED-Opferrente und teilten mir mit, dass das anstehende Gesetzgebungsverfahren jedem die Möglichkeit gibt, seine Meinung einzubringen, dass er (Vaatz) und seine Fraktion dann gesprächsbereit seien, wenn sie Spielräume übersehen oder nicht genügend ausgeschöpft haben sollten – immer jedoch unter der Prämisse der Gleichbehandlung der Opfer von vor 1945 mit den Opfern nach 1945 -, und dass er denkt, dass sich sein Koalitionspartner (SPD) davor nicht verschließen wird.

Auch wenn Herr Vaatz bei der Gesetzgebung immer die Prämisse der Gleichbehandlung im Auge hat, muss der Gesetzgeber meinetwegen solch eine Klassifizierung, wie sie bei den NS-Opfern stattfand, bei den SED-Opfern nicht unbedingt einführen, zumal sich unter den rechtsstaatswidrig Verurteilten ja auch politische Kämpfer gegen den Kommunismus befinden können und der unpolitische § 249 – „Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“ manchmal auch zur Unterdrückung gerade dieser Kämpfer missbraucht wurde.

Vielleicht könnte man ja statt zu klassifizieren einen Mittelweg bei der Höhe der Rente finden? Der Mittelweg zwischen 250 und 717,50 Euro würde bei 500 Euro liegen. Das ist ein Betrag, den Linke und Grüne im Landrat Mecklenburg Vorpommern im Jahre 2012 vorschlugen: Ostseezeitung 09.10.2012, bzw. die CDU im Jahre 2000: Drucksache 14/3665-114/3665-2b14/3665-314/3665-4

Den neuesten SPIEGEL- und BILD-Berichten kann man entnehmen, dass sich unter den Freigekauften auch Häftlinge befanden, die weder politisch, noch rechtsstaatswidrig verurteilt worden waren, sondern rein kriminell waren, deren Rehabilitierung dementsprechend fraglich ist.

SPIEGEL Heft Nr. 37 / 10.9.12

“Um überhaupt noch politische Häftlinge zu bekommen, musste Bonn viele andere mitkaufen. Der Zuständige Direktor des Bundesverfassungsschutzes berichtete über die drei Aktionen vom August 1966 bis September 1968: “Unter den 717 Haftentlassenen (…) befanden sich nur noch 112 politische Täter‘.”

BILD “Freigekauft – der DDR-Menschenhandel”, Piper Verlag

„200 Personen als ‚Mittäter’ einbezogen, die wir dadurch nach Westdeutschland abschieben konnten“, und die „nachweislich keine Mittäter“ waren (Spiegel), „kriminelle Delikte“, „Personen, die zu wiederholter Arbeitserziehung verurteilt waren“, „mit kriminellem Einschlag“, „mehrfach „Vorbestrafte“ usw.

„Bei etwa 40 Entlassenen muss man die Glaubwürdigkeit anzweifeln, und 4 bis 5 Entlassene erscheinen völlig undurchsichtig und zweifelhaft.“

Dabei kommt das „Deutschlandarchiv“ zum Schluss, dass der Anteil der „echten“ politischen Häftlinge nur 56,1 % beträgt. 12,3 % der Inhaftierten sind zwar wegen politischer Vergehen inhaftiert, haben aber zuvor kriminelle Straftaten begangen. 17,7 % der in die Bundesregierung Freigelassenen sind wegen gemischter politischer und krimineller Delikte und 13,1 % wegen rein krimineller Delikte verurteilt worden.

„von 1983 an bis … 1988 nicht ein einziger krimineller Häftling durchgerutscht“, Relinger: „Ost-Berlin“ habe „nunmehr die Kriminellen einfach abgeschoben“ (d. h. ohne Geld für sie zu kassieren).

Es ist davon auszugehen, dass alle Freigekauften, also auch die der Bundesregierung untergeschobenen unliebsamen kriminellen Häftlinge, beim Betreten des Bundesgebietes automatisch die wichtige HHG-10.4-Bescheinigung erhielten, mit der amtlich betätigt wurde, dass sie aus „politischem Gewahrsam“ kamen, was die Inanspruchnahme finanzieller Hilfen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) ermöglichte. Bemerkung: Wenn sie nicht aus „politischem Gewahrsam“ gekommen wären, sondern aus einem kriminellen Gewahrsam, wären sie nicht freigekauft worden.

Weiter ist davon auszugehen, dass die freigekauften Kriminellen diese lukrativ Bescheinigung, die ihnen von den Ämtern regelrecht angeboten wurde, in jedem Fall „mitnahmen“.

Sie schreiben, dass es keinen Anlass gibt, sowohl die HHG-Behörden unter Generalverdacht zu stellen, die Bescheinigungen ohne hinreichende Prüfung erteilt zu haben, noch den Betroffenen zu unterstellen, die Behörden getäuscht zu haben. Bescheinigungen nach § 10 Absatz 4 HHG sind in einem geordneten behördlichen Verfahren erteilt worden, welches eine Prüfung der Ausschließungsgründe gemäß § 2 HHG einschloss.

Ich möchte Sie fragen: Glauben Sie, dass die HHG-Behörden damals unter den Bedingungen des kalten Krieges wirklich in der Lage waren, alle Fälle hinreichend genau auf politische bzw. rechtsstaatswidrige Fälle zu überprüfen und die kriminellen Fälle auszusondern?

Glauben Sie, dass die Kriminellen, die es laut den Berichten wirklich gab, irgendwelche Skrupel hatten, sich von der HHG-Behörde bestätigen zu lassen, dass sie aus „politischem Gewahrsam“ kamen, obwohl sie ja aus einem kriminellen Gewahrsam kamen und die Behörde täuschten? Bemerkung: Sie mussten als „Täuscher“ keine Gewissensbisse haben, schließlich wurden sie ja offiziell aus einem „politischem Gewahrsam“ freigekauft.

Ich gehe davon aus, dass die HHG-Behörden die kriminellen Fälle nicht ausgesondert haben und die Kriminellen nicht gehemmt waren, sich die HHG-10.4-Bescheinigung ausstellen lassen. Ich möchte das näher begründen.

Die HHG-Behörden hatten nicht die Möglichkeit, die sie jetzt hätten und die für eine sichere Prüfung auf Rehabilitierung nötig ist: Zugang zu den Gerichtsunterlagen und den Urteilen.

Wo es bei den politischen Urteilen noch leicht war, keinen Fehler zu machen, man brauchte ja nur sicher herauszufinden, welcher Paragraf verletzt wurde, war es bei den rechtsstaatswidrigen Urteilen schwieriger.

In meinem Fall hat mein zuständiger Gemeindepfarrer von Eichwalde meinen § 219 – „Ungesetzliche Verbindungsaufnahme“ und die Länge der Freiheitsstrafe erfahren, weil die Öffentlichkeit bei der Urteilsverkündung (im Gegensatz zur Urteilsbegründung) nicht ausgeschlossen war und er und meiner Frau im Gerichtssaal den Paragrafen mitgeteilt bekamen. Er meldete den Paragrafen der westdeutschen evangelischen Patengemeinde Gummersbach, diese dem Bundespräsidenten Richard v. Weizsäcker, dieser den Unterhändlern für den Freikauf. Von den Unterhändlern konnte die HHG-Behörde sicher erfahren, dass ich auf Grund eines politischen Paragrafen rehabilitiert und mit Leistungen unterstützt werden muss. Fehler waren bei den politischen Paragrafen so gut wie ausgeschlossen.

Bei den rechtsstaatswidrigen Urteilen reicht es nicht aus, nur den Paragrafen, z. B. § 249 – „Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“ zu kennen. Ob der § 249 rechtsstaatswidrig angewendet wurde, oder nicht (laut Bundesverfassungsgericht konnte seine Anwendung auch rechtsstaatlich sein), erkennt man erst, wenn man sich das Urteil im Einzelnen genau ansieht. Das konnten die HHG-Behörden damals aber nicht, weil sie die Urteile nicht hatten.

Da die DDR die Urteile weder den Verurteilten aushändigte, noch den westdeutschen Behörden zugänglich machte, waren Fehler vorprogrammiert. Ich will den Behörden nicht vorwerfen, dass sie schlampig gearbeitet haben. Die Behörden haben nach bestem Wissen und Gewissen ihr Bestes getan, um der Aufgabe gerecht zu werden, den politisch Verfolgten aus der DDR zu helfen. Dass sie in ihrer Gutmütigkeit auch Fehler machten und sich im Zweifelsfall immer zu Gunsten des Betroffenen entschieden, sollte man ihnen deshalb nicht zum Vorwurf machen. Man muss aber feststellen dürfen, dass Fehler zwangsläufig passiert sind, und dass die Fehler nunmehr zu korrigieren sind, weil man sie jetzt korrigieren kann.

Man kann davon ausgehen, dass die Kriminellen zur HHG-Behörde gingen und sagten, hier bin ich, ein politischer Häftling, denn ich bin ja freigekauft worden, also politisch, Ihr müsst mir jetzt die Bescheinigung geben. Es ist auch menschlich zu verstehen, wenn Kriminelle sich als Opfer ausgaben, denn sie konnten in gewisser Weise auch ein Opfer sein und sich auch so fühlten, nämlich dann, wenn eine Haftstrafe rechtsstaatswidrig zu hoch angesetzt worden war, oder wenn zu dem kriminellen Delikt noch ein politisches strafverschärfend hinzukam, z. B Hetze. Das alles zu prüfen, war der HHG-Behörde aber nicht möglich, weil ihr die Urteile fehlten.

Eine nach § 249 Verurteilte, die nicht freigekauft wurde, witterte nach dem Zusammenbruch der SED-Diktatur ihre Chance und hatte keine Hemmungen, bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen, um die Opferrente zu bekommen. Ihr Antrag wurde abgelehnt u. a. mit der Begründung:

Wenn die Antragstellerin eine Freigekaufte gewesen wäre, so meine Hypothese, hätte sie sich erst recht nicht gescheut, zur HHG-Behörde zu gehen, um die angebotenen Leistungen zu erhalten. Sie hätte als Freigekaufte auf ihren politischen Status gepocht und problemlos, so meine Meinung, die HHG-10.4-Bescheinigung und die Leistungen bekommen, weil die Behörde nicht wie das Bundesverfassungsgericht die notwendigen Prüfungen vornehmen konnte, sich aber auch nicht traute, einfach auf Verdacht abzulehnen. Oder sehen Sie das anders?

Dass es solche Fälle gibt, wo rechtsstaatlich verurteilte Kriminelle als SED-Opfer bei den HHG-Behörde durchgerutscht sind und die entsprechenden Leistungen erhalten, ist das Problem, das ich mit meiner Petition ansprechen möchte.

Der Gedanke ist unerträglich, dass kriminelle Elemente die Kapitalentschädigung erhalten haben bzw. die besondere Zuwendung immer noch erhalten.

Die Ungewissheit, ob es Kriminelle unter den Leistungsempfängern gibt oder nicht, sollte man beseitigen, indem man alle freigekauften HHG-10.4-Bescheinigungsbesitzer verpflichtet, sich einem Rehabilitierungsverfahren zu unterziehen. Was zumutbar wäre, weil es nur einen kleinen Kreis betrifft.

Die ganz alten HHG-10.4-Bescheinigungsbesitzer im Westen würde das schon nicht mehr betreffen, sie könnten ihre besondere Zuwendung in aller Ruhe unbehelligt weiter genießen, da sie ja nicht zum Kreis der Freigekauften zählen (Stichtag: Ankunft im Westen vor Mauerbau 13. Aug. 1961), wo der Verdacht besteht, dass Kriminelle darunter gemischt sind.

Für die im Osten gebliebenen Empfänger der Zuwendung gilt das Gleiche. Sie besitzen ja in der Regel gar keine HHG-10.4-Bescheinigung, sondern haben den Rehabilitierungsbescheid schon längst beantragt und auch bekommen. Auch hier wurden die Kriminellen ausgesiebt (siehe Beispiel).

Die freigekauften politischen Täter wie ich können sich auch zurücklehnen und ausruhen. Denn sie haben oft beides. Das Rehabilitierungsverfahren haben sie aus rein politischen Gründen, also gar nicht wegen der Entschädigung und besonderen Zuwendung, bereits hinter sich gebracht, weil sie daran interessiert waren, sich mit dem Unrechtssystem DDR politischen auseinanderzusetzen, d. h. das System aufzuarbeiten und die Gesellschaft vor dem Kommunismus zu warnen. Die Gesellschaft soll erkennen, dass sie einen „Weg in den Kommunismus“ nie wieder beschreiten darf, weil er in die Katastrophe führt.

Von links nach rechts: Vera Lengsfeld, Ronald Lässig, Hugo Diederich, Kerstin Kuzia demonstrierten am 08. 01. 2011 vor dem Berliner Urania-Haus gegen die Veranstaltung der Linksextremen: „Wege zum Kommunismus“.

Nicht nur ich, auch die Vereinigung 17. Juni hält es anlässlich der aktuellen Berichterstattung für wünschenswert, eine eigene Forschung über die seinerzeitige Ausstellung der HHG-10.4-Bescheinigung einzuleiten.

Ich stimme dem voll zu und brauche nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Kotowski

——-Originalmeldung——-
Von: Peter Hanke
Datum: 25.02.2013 10:19:43
An: ralf.kotowski@netcologne.de
Betreff: Opferrente

Sehr geehrter Herr Kotowski.
Ich habe gerade Ihre Eingabe an den Petitionsausschuss gelesen.
Ich bin sehr begeistert über Ihre Bemühungen. Ich kann all das nur
unterstützen und frage mich,was können wir noch weiteres tun?
Um die Sache voranzutreiben. Ich schreibe auch für meine Frau,
die auch Betroffene ist.
Ich danke nochmal und wir wünschen uns viel Erfolg.
Mit herzlichen Grüßen aus dem Ruhrgebiet.
Peter und Marion Hanke
aus Bochum

——-Originalmeldung——-
Von: artefacts9@gmail.com
Datum: 19.03.2013 10:12:23
An: ralf.kotowski@netcologne.de
Betreff: Zu Artikel 185

Sehr geehrter Herr Kotowski,
Ihr Artikel ist sehr gut, ich hoffe es bewegt sich etwas in Richtung DDR Opferpension.

Mit freundlichen Grüßen.
Harry Gellert aus Wermelskirchen

——-Originalmeldung——-
Datum: 03.05.2013 15:40:57
An: ralf.kotowski@netcologne.de
Betreff: Petition

Sehr geehrter Herr Kotowski,

immer noch bin ich, nachdem ich gerade Ihre Petition an den Ausschuß des Bundestages gelesen habe, aufgewühlt und tief betroffen.

Gleich Ihnen empört mich der Gedanke, dass kriminelle Subjekte, wie ich sie auf der Fahrt von Karl-Marx-Stadt nach Gießen im August 1974 im Zuge des Häftlingsfreikaufs erleben musste, immer noch auf Grund früherer Umstände Anerkennung und Leistungen erhalten.

Jeder tatsächlich politisch Verurteilte hat nach meiner Überzeugung schon aus naheliegenden Gründen seine Rehabilitierung prüfen und vornehmen lassen. Es bleibt unerträglich zu wissen, dass es scheinbar keinen politischen Willen gibt, um diese himmelschreiende Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen.

All jene, die viele Jahre ihres Lebens in den Anstalten der “Stasi” zubringen mussten und dabei sehr oft körperliche und gesundheitliche Schäden, ich bin fast blind, davontrugen erinnern sich vermutlich voll Bitternis an den Ausspruch “die Revolution frisst ihre Kinder” und “Undank ist der Welten Lohn”.

Die tatsächlichen, politischen Opfer der DDR-Diktatur müssen sich noch im nachhinein verhöhnt vorkommen, wenn sie mit diesen zum Teil asozialen, kriminellen Subjekten in einem Atemzug genannt werden, dafür haben wir unser Leben nicht riskiert und an die Rechtstaatlichkeit dieses Landes geglaubt.

Meine Möglichkeiten Ihnen zur Seite zu stehen sind auf Grund meiner erworbenen Behinderung sicher begrenzt, dennoch aber möchte ich Sie bitten mir mitzuteilen in welcher Form ich mich nutzbringend betätigen kann um ein Vergessen der Tatsachen zu verhindern.

Gibt es denn keinen Opferverband der sich in dieser Sache mit einbringen könnte, kämpft hier schon wieder jeder allein für sich, so wie wir es aus der unheilvollen Vergangenheit her kennen, haben wir denn nicht verstanden, dass wir nur gemeinsam etwas bewegen können.

Mit freundlichen Grüßen
Fr.-Fr. Hinrichs

Fortsetzung:
251. Petition Ehrenpension – Ablehnung – Der Bundestag hat mich offensichtlich falsch verstanden
255. Besondere Zuwendung – Opferrente – Ehrenpension
259. Petition – SED-Opferrente/Ehrenpension – neu im Gespräch
261. 50 Euro mehr – Fünftes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR

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