216. Der Marxismus-Leninismus – kommunistische Ideologie des Verbrechens – Fortsetzung 1

Der Marxismus-Leninismus – kommunistische Ideologie des Verbrechens

von Verfasser » 15. Juni 2013, 20:25

Neun hat geschrieben:

Verfasser hat geschrieben: der Betriebsdirektor, der Stasi-Ermittler, der Staatsanwalt, Richter, Schöffe, die Gefängniswärter waren kommunistische Verbrecher

Lieber Verfasser, das geht ja im gewohnten Takt weiter. Muss man sich also nicht umgewöhnen. [heart] [hallo]

Ich wurde vom 11. bis 14. 06. 2013 für drei Tage im Forum gesperrt, weil ich angeblich bestimmte Personengruppen mit der Betitelung “kommunistische Verbrecher” verunglimpft haben soll.

Dabei ist es so, dass die Personengruppen sich ja selbst verunglimpft haben und sie selber die Geständnisse, kommunistische Verbrecher zu sein, geliefert haben.

MfS-Chef Erich Mielke

legte das Geständnis ab, Pazifisten, insbesondere die Träger des kirchlichen Abzeichens “Schwerter zu Pflugscharen” kriminalisiert und ins Gefängnis gesteckt zu haben, bzw. dies vorbereitet zu haben, wenn die Pazifisten das Abzeichen weiterhin an ihrer Jacke tragen. Das hat die BSTU-Bund erforscht.

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Ich selbst wurde von einem MfS-Mitarbeiter der HA XX/6 dementsprechend “belehrt” und bedroht.

Betriebsdirektor Hauptrat Wä

legte das Geständnis ab, den Verfasser K. wegen eines pazifistischen Aufrufes kriminalisiert und fristlos entlassen zu haben. Die Kriminalisierung gelang ihm durch die kriminelle kommunistische DDR-Unrechtsverfassung, die festschrieb, dass nicht das Volk die Macht im Staat ausübt (im vorliegenden Fall die Betriebsleitung in Verbindung mit dem FDGB im Betrieb), sondern die Verbrecher(siehe Totschläger Egon Krenz)-Partei SED. Der Betriebsdirektor entschuldigte sich für diesen Unsinn.

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MfS-Untersuchungsführer Major We bzw.
Oberleutnant Neun alias Feliks (Dzierzynski, Massenmörder)

legte das Geständnis ab, den Verfasser K., der unter Wahrnehmung seines verfassungsmäßigen politischen Grundrechts auf Meinungsfreiheit die Nachricht über seine fristlose Entlassung dem Westen übermittelte, kriminalisiert zu haben, und das Einsperren, Vernehmen und Foltern (Isolations/Vernichtungshaft, Medikamentenmissbrauch) durchgeführt zu haben,

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bzw. all die Maßnahmen richtig und gut zu heißen.

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Staatsanwalt Ba, Richter Schr und Schöffen Al/Koz

legten das Geständnis ab, den Verfasser K., der unter Wahrnehmung seines verfassungsmäßigen politischen Grundrechts auf Meinungsfreiheit die Nachricht über seine fristlose Entlassung dem Westen übermittelte, kriminalisiert und zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt zu haben.

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Das Urteil wurde rehabilitiert.

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Gefängniswärter Hubert S. und Walter S.

legten das Geständnis ab, den Verfasser K. mit Wissen und Wollen des kriminellen kommunistischen DDR-Unrechtsstaates im Gefängnis Cottbus schikaniert zu haben. Die Schikanen seien “systembedingt” gewesen, sagte der Cottbuser Wärter Walter S.

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Quelle: Andreas H. Apelt, Ralf George Reuth, Hans-Wilhelm Saure,
“Freigekauft”, Piper München Zürich

Verfasser K.

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