Sehr geehrte Frau Gleicke,
niemand von den Kommunismus-Opfern will die DDR mit Nazi-Deutschland gleichsetzen. Denn es ist ja unbestritten ein qualitativer Unterschied, ob man unschuldige Menschen nach den nationalsozialistischen Rassen-Unrechtsgesetzen in Vernichtungslagern mit Giftgas millionenfach systematisch ermordet hat.
Oder ob man unschuldige Menschen nach den kommunistischen Klassen-Unrechtsgesetzen in Zuchthäuser durch Zwangsarbeit ausgebeutet und physisch/psychisch gesundheitlich geschädigt hat, und, nachdem man sie lange genug gequält und die Kaufsumme hochgetrieben hat, sie systematisch an den sogenannten Klassenfeind tausendfach verkauft, aber somit doch am Leben gelassen hat.
Wenn Sie sich aber die Kommentare zu Ihrer Aussage:
DDR nicht mit Nazi-Deutschland gleichsetzen
ansehen, werden Sie feststellen, dass Sie mit Ihrer durchaus richtigen Aussage die Kommunismusverbrechen-Leugner ermuntern, Kommunismus-Opfer zu beleidigen und zu verhöhnen. Vermutlich handelt es sich bei den Leugnern um ehemalige Täter, die ihre Taten nicht mehr wahrhaben und nun beschönigen wollen. Das geht natürlich so nicht. Es muss ein Gesetz her, ähnlich dem §130, mit dem man das Leugnen, Beleidigen und Verhöhnen bestrafen kann.
Als ich mich als Kommunismus-Opfer zu Wort meldete, um Ihre Aussage aus meiner Sicht zu kommentieren und zu relativieren:.
beleidigte und verhöhnte mich ein anonymer Kommunismusverbrechen-Leugner namens “Homo Kritikus”, vermutlich ein ehemaliger Kommunismus-Täter. Er schrieb:
Der Leugner/Täter machte sich über mich lustig und verhöhnte mich, dass ich Angst vor den Kommunismus habe und unter einer PTBS leide.
Auf die Worte des SPD-Politikers Klaus von Dohnanyi, die ich dem Leugner/Täter vor Augen hielt, dass man sich vor den Kommunismus in Acht nehmen muss, weil er, sowie er an die Macht gekommen ist, unter dem “Zwang der Notwendigkeiten” regelmäßig zum Verbrechen an der Menschheit ausartet, ging der Leugner/Täter nicht ein. Stattdessen deutete er das Zeigen der Symbole um in ein vermeintliches demokratisches Recht und meinte, dass ein Verbot von DDR-Symbolen unsere freiheitliche und demokratitische Gesellschaftsordnung gefährden würde. Was natürlich völliger Unsinn ist, weil es genau umgekehrt ist. Ein Verbot wurde sie gerade schützen. Stichwort: “wehrhafte Demokratie”.
Der Leugner/Täter will nicht erkennen, dass mit dem Zeigen der DDR-Symbole der Kommunismus verherrlicht wird, die Verbrechen des Kommunismus geleugnet werden, die Kommunismus-Opfer beleidigt und möglicherweise auch retraumatisiert werden (PTBS), der öffentliche Frieden gestört, die Würde der Opfer verletzt werden und die freiheitliche demokratitische Gesellschaftsordnung gerade in Gefahr ist, nämlich durch den Kommunismus, wenn ihm nicht rechtzeitig Einhalt geboten wird.
Das Verherrlichen der verbrecherischen Ideologie des Kommunismus (“Der Kommunismus ist keine Philosophie, sondern eine verbrecherische Ideologie” - Martin Mejstřík) bzw. das Leugnen dieser Tatsache ist eine Straftat, die in Zukunft unterbunden und betraft werden sollte. Es braucht ja nicht gleich eine Freiheitsstrafe von drei Jahren zu erfolgen, wie beim Gesetz §130:
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
Es sollte aber ein Bußgeld in Anlehnung an die litauische Gesetzlichkeit durchaus möglich sein.
“Wer beispielsweise in Litauen Uniformen oder Wappen der Nazi- oder Sowjetzeit öffentlich zeige, müsse mit einem Bußgeld rechnen”, sagte Hubertus Knabe zu einem Jounalisten der Berliner Morgenpost.
Ich bitte Sie daher, sich der Forderung des Leiters der Gedenkstätte Berlin Hohenschönhausen, Dr. Hubertus Knabe, und der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft, UOKG, nach einem Verbot von DDR-Symbolen anzuschließen, und ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten, bzw. von Ihrer Partei ausarbeiten zu lassen und vom Deutschen Bundestag beschließen zu lassen.
Ich werde in der Zwischenzeit versuchen, eine entsprechende Petition über die VOS – Vereinigung der Opfer des Stalinismus e.V., Gemeinschaft von Verfolgten und Gegnern des Kommunismus, bzw. die UOKG – Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft an den Deutschen Bundestag heranzutragen.
Mein Antrag wird folgenden Wortlaut haben:
Verbot von DDR-Symbolen
Die Generalversammlung der VOS möge am 12.-13. April. 2014 in Friedrichroda beschließen, sich der Forderung der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft, UOKG, und des Leiters der Gedenkstätte Berlin Hohenschönhausen, Dr. Hubertus Knabe, nach einem Verbot von DDR-Symbolen, anzuschließen.
Begründung:
Mit dem Zeigen und Verherrlichen von Symbolen des realen Sozialismus der DDR werden die Verbrechen des Kommunismus geleugnet, die Opfer beleidigt und möglicherweise schwer psychisch retraumatisiert, der öffentliche Frieden gestört, die Würde der Opfer verletzt.
Der Gesetzgeber ist aufzufordern, dies in ähnlicher Weise wie auch bei nationalsozialistischer Verherrlichung unter Strafe zu stellen.
In anderen ehemaligen Ostblockstaaten wie z.B. in Litauen ist dies bereits der Fall.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Kotowski