Verteidiger von DDR-Regimekritiker Bahro
Die geheimen Tonbänder mit Gregor Gysi
Gern erzählt Gregor Gysi, wie er Oppositionelle in der DDR verteidigt hat. Das klingt nach einem unerschrockenen Anwalt. Doch wie war der Linksfraktionschef damals wirklich? Ein Tonbandmitschnitt aus den Stasi-Archiven macht ihn erstmals im O-Ton hörbar.
Antwort: Selbstverständlich nicht. Die Geschichte wurde vielmehr ausgegraben, weil man erst jetzt die Tonbänder fand. Wir sollten uns freuen, weil es mit dem Material jetzt noch leichter möglich ist zu beweisen, was der tschechische Bürgerrechtler und Politiker, Martin Mejstřík, auf der internationalen Konferenz „Verbrechen des Kommunismus“ in Prag am 25. Februar 2010 formulierte und unser von Merkel & Co ins Amt gehobene Bundespräsident Pfarrer Joachim Gauck als Erstunterzeichner ohne mit der Wimper zu zucken auch unterschrieben hat:
Der Kommunismus ist keine Philosophie, sondern eine verbrecherische Ideologie
Erstunterzeichner Joachim Gauck
Schade, dass der deutsche Rechtsanwalt, Politiker (Die Linke) und Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Gregor Gysi, sich scheut, das offen auszusprechen, was Gauck unterzeichnet hat.
Gregor Gysi 2013 bei der
Wahlanhörung des DOSB
Liegt es vielleicht daran, dass der ehemalige SED-Anwalt an den kommunistischen Verbrechen der DDR maßgeblich als Täter beteiligt war, es aber nicht gern zugeben möchte, ein Täter zu sein? Er war nämlich ein Täter, weil er mit seiner Täterschaft als Anwalt das kommunistische Unrechtssystem zu Lasten seines Mandanten, hier Rudolf Bahro, stabilisierte.
“Verteidigungsmythos”
Booß, der über die Geschichte von DDR-Rechtsanwälten forscht, spricht von einem “Verteidigungsmythos”, nach dem einzelne Plädoyers herausgestellt werden, um zu zeigen, dass auch DDR-Anwälte durchaus engagiert waren. “Gysi plädierte aber selbst in der Berufungsschrift nur für einen Teilfreispruch. Er bestritt, dass wesentliche Tatbestandsmerkmale des Paragrafen 98 der DDR überhaupt erfüllt waren. In der Literatur wird bisher übersehen, dass der Anwalt vor Gericht eine Art Gegenleistung erbrachte, die den übrigen Beteiligten und Beobachtern möglicherweise wichtiger war, als die Argumente im Plädoyer des Anwaltes.” In diesem Sinne nahm Gysis Rolle jedenfalls Joachim Groth wahr, der Prozessbeobachter des MfS von der Hauptabteilung IX. Groth hielt zufrieden für die Akten fest, Gysi habe nach außen dargestellt, dass Bahro die Möglichkeit hatte, ihn als Wahlverteidiger zu beauftragen. Gysi habe zudem die ausreichend vorhandenen Kontakt- und Gesprächsmöglichkeiten mit seinem Mandanten “im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen” bestätigt und die Beweisaufnahme vor Gericht als eine objektive und sachliche dargestellt. Der Stasi-Mann sah also durch den Anwalt Gysi die strafprozessuale Korrektheit des Verfahrens bestätigt, genau so wie es die DDR aller Welt zeigen wollte. spiegel.de
Der Teilfreispruch und die Berufungsschrift dienten als Alibi für eine “Verteidigung” die gar keine war.
Der SED-Anwalt Gysi bestritt zwar, dass wesentliche Tatbestandsmerkmale des Paragrafen 98 der DDR (“nachrichtendienstliche Tätigkeit”) überhaupt erfüllt waren.
Man fragt sich aber, warum bestritt er nicht auch, dass wesentliche Tatbestandsmerkmale des Paragrafen 245 der DDR (“Geheimnisverrat”) überhaupt erfüllt waren?
Bahro hatte keinerlei “Geheimnisse” verraten, sein Text war einfach eine schonungslose Abrechnung mit dem System: “In ihrer jetzigen politischen Verfassung hat diese Ordnung keinerlei Aussicht, die Menschen für sich zu gewinnen”, hatte Bahro geschrieben. Der “real existierende Sozialismus” der DDR habe die “in der bürgerlichen Ära von den Massen eroberten Freiheiten” liquidiert, statt sie zu bewahren, soziale Ungleichheit zementiert statt beseitigt; er bevormunde die Bevölkerung, übe “lückenlose Zensur” und habe, entgegen der Lehre von Karl Marx, den Staat nicht abgebaut, sondern die “unförmige Staatsmaschine in einen Staats- und Parteiapparat verdoppelt”. Sein ganzes, dickes Buch war eine einzige Ohrfeige für die DDR und besonders gefürchtet, weil Bahro aus den Reihen der Partei stammte. spiegel.de
Ganz einfach, weil er Bahro die von der Staatssicherheit geforderten 8 bis 9 Jahre allein auch nach §245 (geht bis 10 Jahre) geben konnte.
Mein Anwalt Lothar de Maiziére “verteidigte” mich zum Schein auch. In Wirklichkeit verteidigte und stabilisierte er aber das kommunistische Unrechtssystem. Er wollte zweieinhalb statt dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe für mich durchsetzen. Mein Delikt: §219 (“ungesetzliche Verbindungaufnahme”). Mit zweieinhalb Jahren wäre die Staatssicherheit auch zufrieden gewesen, da ich mit über zwei Jahren ja schon als Staatsverbrecher galt. Das war es, was die Staatssicherheit wollte: mich als Verbrecher abstempeln und aus dem Verkehr ziehen.
Mein “Verteidiger” suchte einige Verbindungsaufnahmen heraus, die seiner Meinung nach nicht ganz erwiesen waren. Er übersah geflissentlich, dass die Verbindungsaufnahmen als solche nach rechtsstaatlichen Prinzipien ja schon gar keine Verbrechen waren, sondern laut Rehabilitierungsbeschluss nichts weiter als freie Meinungsäußerungen.
Ich verzichtete auf die Berufung meines “Verteidiger” und forderte ihn auf, sein Berufsschreiben und seine “Verteidigung” zurückzuziehen, weil ich das Theater, als sei alles rechtsstaatlich, nicht mitmachen wollte. Damit erreichte ich, dass es bei mir keinen “zufriedenen” Prozessbeobachter des MfS Joachim Groth gab, “der also durch den Anwalt (hier de Maiziére) die strafprozessuale Korrektheit des Verfahrens bestätigt sah, genau so wie es die DDR aller Welt zeigen wollte”.
Die Verurteilung des Regime-Kritikers Rudolf Bahro zu acht Jahren Freiheitsstrafe war genauso ein kommunistisches Verbrechen wie meine Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe, weil in beiden Fällen die Verurteilten rechtsstaatlich betrachtet unschuldig waren:
Bahro: §98 (“nachrichtendienstliche Tätigkeit”) in Tateinheit mit §245 (“Geheimnisverrat”) hat weder spioniert noch Geheimnisse verraten.
Ich: §219 (“ungesetzliche Verbindungsaufnahme”) habe zwar Verbindungen aufgenommen, aber siehe Rehabilitierungsbeschluss: “Der Betroffene hat das verfassungsmäßige politische Grundrecht auf Meinungsfreiheit wahrgenommen, indem er Kontakte zu Personen außerhalb des Gebietes der DDR aufgenommen hat, ohne im Sinne des 6. Strafrechtsänderungsgesetzes Spionage- oder Agententätigkeit auszuüben.”
Gegen diese kommunistische Unrechtssprechung konnte ein DDR-Anwalt nichts ausrichten. Es sei denn, er hätte sich aus Protest gegen diese Unrechtssprechung selber einsperren lassen, wie es Mahatma Gandhi oder Martin Luther King taten, als sie für die Abschaffung der kolonialen Unrechtssprechung in Indien bzw. der rassendiskriminierenden Unrechtssprechung in den USA mit Erfolg kämpften. Dieses Format hatten die DDR-Anwälte Gysi und de Maiziére natürlich nicht. Es waren keine Widerstandskämpfer, sondern Opportunisten, Systemträger. Sie dienten dem kommunistischen Verbrecherstaat DDR und nicht ihren unschuldigen Mandanten, den Kämpfern für Wahrheit, Freiheit, Demokratie, Bürger- und Menschenrechte.
Meine Güte was sollen denn diese ollen Gysi/Filbinger Geschichten? Dass er sich als 30/32 jähriger als Systemstabilisator des kommunistischen/nationalsozialistischen Verbrecherstaates DDR/Deutsches Reich betätigte, finde ich nicht sonderlich verwerflich…
„Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein“ (Gysi?/Filbinger?)
wurde als Ausdruck seines fehlenden Unrechtsbewusstseins und eines Links/Rechtspositivismus verstanden, welcher auch nach über 24/30 Jahren Unrechtsurteile/Justizmorde der SED/NS-Zeit rechtfertige. (teilw. Wikipedia)
Verfasser K.