292. UOKG-Presseerklärung: “Sippenhaft”? Der Beschluss des Bundesgerichtshofs entspricht durchaus der Lebenswirklichkeit in der DDR

Kommentar

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs ist meiner Meinung nach korrekt. Von „Sippenhaft” kann man nicht sprechen, da Eltern, die in der DDR Opfer politischer Verfolgung gewesen waren und in Haft gekommen waren, die Möglichkeit hatten, während ihrer Haft ihr Elternsorgerecht auf Verwandte (Geschwister oder Großeltern) oder Bekannte (politische Freunde der Friedensbewegung oder Pfarrersfamilien) zu übertragen.

Die Anträge wurden vom SED-Unrechtsstaat in der Regel akzeptiert und nicht abgelehnt, d.h. die Kinder kamen nicht zwangsweise automatisch ins Heim, wenn die von den Eltern ausgewählten Verwandten oder Bekannten einverstanden waren, das Sorgerecht zu übernehmen. Leider kam es manchmal vor, dass die Verwandten das Sorgerecht ablehnten oder dass man keine geeigneten Bekannten hatte, die man ansprechen konnte.

Eltern, auf die das zutraf, haben sich an ihren Kindern versündigt und ihre Kinder bewusst ins Heim geschickt. Denn die eigene Inhaftierung war (in der Regel jedenfalls)  immer vermeidbar gewesen, da die Eltern immer in der Lage waren, auf politische Straftaten (ungesetzlicher Grenzübertritt §213, ungesetzliche Verbindungsaufnahme §219, ungesetzliche Kritik an den Behörden §220 usw.) ihren Kindern zu Liebe zu verzichten. Wenn es auch schwer gefallen wäre und man es nicht gern eingesehen hat, so wäre es aber doch möglich gewesen, einfach nur den Kindern zu Liebe.

So ist z.B. meine Frau an die Sache herangegangen. Obwohl sie allen Grund gehabt hätte, politisch straffällig zu werden und z.B. einen der oben genannten Paragrafen 213, 219 oder 220 zu verletzen, da sie den SED-Unrechtsstaat zu tiefst verachtete, sehr schlecht von ihm behandelt und schikaniert wurde und ihn lieber heute statt morgen kritisiert oder verlassen hätte. Aus Liebe zum Kind tat sie das alles nicht. Sie biss die Zähne zusammen, obwohl sie ihre Mutter oder auch meinen Pfarrer gehabt hätte, die das Kind genommen hätten (meine Mutter hätte z.B. das Kind nicht genommen). Die Trennung des Kindes von der Mutter (nach dem ich schon in Haft war) wäre immer noch zu schmerzlich gewesen und dem Kind nicht zuzumuten gewesen. Ein Heim kam schon gar nicht in Betracht.

Der Bundesgerichtshof tat Recht, wenn er nicht von “Sippenhaft” sprach. Denn die Heimunterbringung der Kinder hatten die Eltern zu verantworten – nicht der SED-Unrechtsstaat. Die Eltern taten den Heimkindern Unrecht an, indem sie ihre elterliche Betreuungs- und Sorgepflicht vernachlässigten.

Die Stasi (der Abteilungsleiter O’Rat Wedisweiler war nach meiner Einschätzung Stasi) würdigte die Haltung meiner Frau, die elterliche Betreuungs- und Sorgepflicht trotz ihrer staatsfeindlichen Grundhaltung nicht zu vernachlässigen.  Ein Ehepartner eines Staatsfeindes war natürlich auch immer selber ein Staatsfeind, solange er sich nicht vom Staatsfeind scheiden ließ. Die Stasi schrieb:

“Kollege Kotowski lebt in geordneten  Familienverhältnissen, was sich u.a. in halbjährigen Anerkennungsschreiben der Schule seiner Tochter widerspiegelte.”

Betriebliche Berurteilung

Man muss dazu sagen: Als die Stasi die Berteilung für die Stasi schrieb, lebte ich (also der “Kollege Kotowski”) schon über einen Monat in “geordneten  Familienverhältnissen” im Stasigefängnis in Berlin-Hohenschönhausen. Das Kind erhielt regelmäßig halbjährlich von Margot Honecker, Ministerin für Volksbildung der DDR, ein Anerkennungsschreiben,  trotz der Umstände, dass es ein Kind von Staatsfeinden war:

Solche Mitteilungen wurden regelmäßig an die Betriebe verschickt, wo die Eltern beschäftigt waren.  Da ich in der Strafvollzugseinrichtung Cottbus beschäftigt war, erhielt ich die Mitteilung dort. Das war mein Glück, da beim Freikauf der gesamten Familie die Schule in der DDR die Herausgabe der Zeugnisse verweigerte und ich meine Tochter mit diesem einzigartigen Leistungsnachweis beim katholischen Ursulinengymnasium Köln anmelden konnte. Ironie des Schicksals: Der Leistungsnachweis von einer verbohrten Kommunistin (Margot Honecker) half mir, meine Tochter katholisch zu erziehen.

Wenn meine Frau ihre elterliche Betreuungs- und Sorgepflicht vernachlässigt und das Kind ins Heim gesteckt hätte, wie es viele andere staatsfeindlich gesinnten Eltern leider taten, hätte das Kind niemals mehr diese sehr guten schulischen Leistungen aufrecht erhalten können.

Insofern entspricht der Beschluss des Bundesgerichtshofs durchaus der Lebenswirklichkeit in der DDR. Im Beschluss heißt es sinngemäß, dass die vom Unrechtsstaat verfolgten Eltern auch einen Fehler gemacht haben (nicht nur der Unrechtsstaat), als ihr Kind oder ihre Kinder ins Heim kamen. Die Eltern hätten es vermeiden können, eingesperrt zu werden, zumindest ein Elternteil, urteilte sinngemäß der Bundesgerichtshof. Und damit hat er Recht.

Andere Staatsfeinde, die auch Staatsfeinde waren und deswegen von der Bundesregierung freigekauft wurden, wie meine Frau, haben es geschafft und bewiesen, dass das geht, die Kinder nicht ins Heim kommen zu lassen.

Verfasser K.

Gratis Counter by  GOWEB
Gratis Counter by GOWEB

Free Counter

Verfasser K.

spricht der Beschl
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.