Syrer müssen zurückkehren. Jetzt Abgeordnete zum Handeln auffordern
Berlin, den 06.12.2017
Ihnen geht es bestimmt wie mir: Sie haben sich sicher auch schon häufig gefragt, warum sich noch immer so viele Syrer in Deutschland aufhalten, obwohl die Sicherheitslage sich in Syrien substantiell verbessert hat? Die Antwort ist einfach: Unsere Regierung tut nichts dafür, daß die syrischen Flüchtlinge wieder in ihre Heimat zurückkehren.
Vielmehr verschaffen Sie ihnen große Anreize, hierzubleiben und die Vorzüge unseres Sozialstaats bis zum Maximum in Anspruch zu nehmen. Die Regierung, die Alt-Parteien, Hand in Hand mit der Asylindustrie, profitieren in großem Ausmaß von dieser Situation. Zum Nachteil unserer Bürger. Wir werden das nicht tatenlos weiter mit ansehen, sondern fordern die unverzügliche Rückkehr der Syrer Ihre Heimat. Bitte helfen Sie mir und meiner hochmotivierten Mannschaft, dieses Ziel zu erreichen. Durch das Unterzeichnen unserer Petition nehmen wir die Abgeordneten in die Pflicht und fordern diese zum Handeln auf. Unser Protest wird den Widerstand brechen.
Nach Angaben der International Organization for Migration (IOM) sind in den ersten sieben Monaten des Jahres 2017 global bereits 6.000.000 Syrer in ihre Heimat zurückgekehrt und dem Ruf ihres Präsidenten Assad gefolgt. Das vom IS kontrollierte Gebiet hat sich bis auf wenige Rückzugsräume auf einige, wenige Regionen reduziert. Die Zeit für den Wiederaufbau des Landes ist gekommen. Dazu braucht es jeden Syrer. Die Syrer haben jetzt die Chance in Ihre Heimat zurückzukehren. Aufgrund dieser Sachlage vermehren sich auch hierzulande die Stimmen derjenigen Politiker, die eine Rückkehr der Syrer fordern, damit diese ihre Heimat wieder aufbauen können.
Ich habe daher folgende Bitte: Bitte nehmen Sie sehr zahlreich an unserem neuen Abgeordneten-Check „Syrer in sichere Regionen zurückbringen!“ teil. Schreiben Sie über unser Online-Instrument ausgewählte Abgeordnete an und fordern Sie diese dazu auf, sich für eine sofortige Rückkehr der Syrer einzusetzen. Wenn unser Protest groß genug wird, weiß ich, daß Sie und ich dieses Ziel erreichen können. Bitte verbreiten Sie unsere wichtige Kampagne für die Zukunft unseres Landes auch in den sozialen Netzwerken. Ich zähle auf Sie und danke Ihnen für Ihre Unterstützung.
Mit den besten Grüßen aus Berlin bin ich Ihr
Sven von Storch
Zivile Koalition e. V. • Büro Berlin
Zionskirchstr. 3 • 10119 Berlin
Tel. 0 30 – 88 00 13 98 • Fax. 030 – 34 70 62 64
Petition
Die unmittelbare Kriegsbedrohung ist in Syrien für die nach Deutschland gekommenen syrischen Flüchtlinge nicht mehr vorhanden. Wir fordern die Bundesregierung auf, sofort Verhandlungen über ein Rückführungsabkommen mit der syrischen Regierung einzuleiten.
Hintergrund
Bereits im Sommer wurde in der Presse darüber berichtet, dass Syrer zum “Urlaub” zurück in ihre Heimatländer geflogen sind. Schon damals wurde die Schutzbedürftigkeit als fragwürdig angesehen. Derzeit finden Verhandlungen über die Nachkriegsordnung in Syrien statt. Der Bürgerkrieg steht vor dem Ende.
In weiten Teilen des Landes finden keine Kampfhandlungen mehr statt. Von den Kämpfen sind nur noch 10 Prozent des Gebietes betroffen. Der Wiederaufbau Syriens hat an vielen Stellen bereits begonnen. Der syrische Staatspräsident Baschar al-Assad hat seine ins Ausland geflohenen Bürger bereits mehrfach öffentlich aufgefordert, nach Syrien zurück zu kehren und sich am Wiederaufbau zu beteiligen. Eine unmittelbare Kriegsgefahr besteht für die Rückkehrer nicht mehr. Für die große Mehrheit der in Deutschland lebenden Syrer ist damit der Aufnahmegrund entfallen.
(5:16): So tragisch das klingt, in der Genfer Konvention sind Kriegsflüchtlinge nicht vorgesehen. Und das wird heute alles vermischt. Sondern das sind ausdrücklich definierte Bereiche der Verfolgung aus rassischen, politischen und religiösen Gründen, aber eben nicht Krieg. Krieg ist kein Grund, im Sinne der Genfer Konvention, alle Menschen aus einer Kriegsregion aufzunehmen.
Youtube
Begründung der Aussage von Strache:
Völkerrechtliche Stellung
Kriegsflüchtlinge sind nicht als Flüchtling im Sinne von Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention (Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge) von 1951, anerkannt. Daher fällt ein Kriegsflüchtling als solcher nicht unter den Anwendungsbereich des Abkommens.[1] Aus diesem Grund müssen alle Asylverfahren, die auf der UN-Flüchtlingskonvention als rechtlicher Basis beruhen, eine Einzelfallprüfung vornehmen, ob die Kriegslage zu einer solchen konkreten persönlichen Bedrohung führt – beziehungsweise laut Konvention zumindest einer „begründeten Furcht“ davor.[2] Insbesondere strittig ist bis heute die Frage, ob bei Kriegen allein die Tatsache der Angehörigkeit zu dieser Nation, und bei ethnisch begründeten bewaffneten Konflikten die Zugehörigkeit zu einer involvierten Gruppe allein einen Fluchtgrund und Bedrohungsfall im Sinne der Konvention darstellt, da diese konkret auf den Akt der Verfolgung bezugnimmt.
Das Völkerrecht greift häufig nicht bei innerstaatlichen militärischen Konflikten. So stammen Flüchtlinge vor kriegerischen Handlungen oftmals nicht nur aus Kriegs-, sondern auch aus Bürgerkriegsregionen,[3] und der Wirkungsbereich der Genfer Flüchtlingskonvention für solche Fälle ist umstritten.[4]
Außerdem sieht das humanitäre Völkerrecht prinzipielle Unterschiede zwischen der unbeteiligten (Zivil-)Bevölkerung und Flüchtlingen, die sich selbst an Feindseligkeiten beteiligt haben.[5]
Der völkerrechtliche Vertrag der Genfer Flüchtlingskonvention legt im Geiste der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948[6] – noch gänzlich beeinflusst von den Ereignissen des Zweiten Weltkriegs[7] – explizit rein persönliche und soziale Gründe als Legitimation für eine Flucht zugrunde, nämlich „Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung“. Nicht erfasst sind aber materielle persönliche Notlagen wie Hunger oder gravierende wirtschaftliche Probleme und alle äußeren Umstände wie Naturkatastrophen oder eben Krieg.
Wikipedia