026. Gustav RUSTs rechtsextreme Homepage


Im Beitrag enthaltene Links zu weiteren rechtsextremen Internetseiten:
http://rsv.daten-web.de/Germanien/Das_Deutsche_Volk_seit_1945_in_einem_Interregnum_und_somit_im_Recht_der_Selbstverwaltung.html
http://www.mmgz.de/interregnum/index.htm

Antwort auf die rechtsextreme, verfassungsfeindliche Äußerung des Gustav RUST gab der ehemalige DDR-Bürgerrechtler und jetzige CDU-Bundestagsabgeordnete Arnold VAATZ:

http://www.abgeordnetenwatch.de/arnold_vaatz-650-6060–f63808.html

Abschrift der Quelle:

Sehr geehrter Herr Beckheim,

bei der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 wurde vom Parlamentarischen Rat der vorläufige Charakter dieses Verfassungstextes betont. Das Grundgesetz sollte als Provisorium bis zu dem Zeitpunkt gelten, an dem die Teilung Deutschlands überwunden ist. Laut Artikel 146 sollte das Grundgesetz dann durch eine in freier Selbstbestimmung erlangte Verfassung ersetzt werden. Dieser Artikel sieht aber keine Verpflichtung der staatlichen Institutionen auf die Initiierung eines Verfassungs-Referendums vor.

In den 40 Jahren der Bundesrepublik bis zur friedlichen Revolution 1989 erwies sich das Grundgesetz als eine der erfolgreichsten Verfassungstexte weltweit. Die Entwicklung Deutschland stellt dies eindrucksvoll unter Beweis. Bei der Wiedervereinigung entschied sich der Bundestag deshalb für den Artikel 23, der eine Ausweitung des Grundgesetzes auf die Beitrittsländer vorsah. Eine Neukonstituierung des wiedervereinigten Deutschlands wurde abgesehen von radikalen Parteien deshalb nicht für notwendig befunden. Das Grundgesetz blieb, abgesehen von einigen geringfügigen Änderungen, in der bewährten Form erhalten und sorgte für die notwendige Kontinuität.

Dem Deutschen Volk wird das Recht auf eine eigene Verfassung nicht verwährt und die Regierung verletzt auch nicht den Artikel 146, wie Sie es behaupten. Durch wiederholte Wahlen auf Bundes- und Landesebene hat das Deutsche Volk das Grundgesetz als gültige Verfassung indirekt anerkannt. Artikel 23 GG wurde am 3. Oktober 1990 ungültig und die Umsetzung des Artikels 146 bleibt weiterhin möglich. Eine Notwendigkeit dazu besteht aber derzeit nicht. Auf der Basis des Grundgesetzes existiert in Deutschland eine parlamentarische Demokratie, die den Grundsätzen der Sozial- und Rechtsstaatlichkeit folgt und die Zusammenarbeit der Verfassungsorgane des Bundes regelt. Damit sind die wesentlichen Merkmale einer Verfassung erfüllt, auch wenn es lediglich ein Verfassungstext ist, der “Grundgesetz” heißt.

Wer glaubt, die Ungültigkeit des Grundgesetzes darin zu erkennen, dass es ohne die Beteiligung der Bevölkerung von einem nicht legitimierten parlamentarischen Rat verfasst und für gültig erklärt wurde, liegt nicht nur juristisch falsch, sondern negiert auch die gesellschaftlichen und politischen Zustände nach dem Zusammenbruch Deutschlands 1945.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz

Europas Counter Nr1
Europas Counter Nr1

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.