Quelle: JF vom 06.01.2009
Ich finde es mutig und unterstütze es, wenn Thüringens Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Frau Hildigund Neubert, fordert, die Leugnung der Verbrechen des Sozialismus/Kommunismus unter Strafe zu stellen. Die Politiker, die solch ein Gesetz ablehnen, aus welchen Gründen auch immer, vielleicht weil sie meinen, dass die Meinungsfreiheit dann in Gefahr sei, sind aufgefordert, sich erst einmal mit der Materie vertraut zu machen. Die LINKEN sprechen vom Stalinismus bzw. von Unfreiheit und Repression in der DDR, wenn sie zu ihrer verbrecherischen Vergangenheit angesprochen werden, die sie ja nicht leugnen können. Frau Neubert spricht aber bewusst nicht vom Stalinismus und nicht von Unfreiheit und Repression in der DDR, sondern vom Sozialismus/Kommunismus. Das ist der springende Punkt, an dem man die LINKEN festnageln sollte. Dies wäre für den Erhalt und die Festigung unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung dringend nötig. Dazu wäre ein Gesetz ähnlich dem § 130 StGB Volksverhetzung sehr hilfreich.
Der Nationalsozialismus kennt den Rassenwahn, der Sozialismus/Kommunismus den Klassenwahn. Alle Menschen in der DDR, die dem Klassenwahn nicht verfallen waren, sozusagen “normal” geblieben waren, sich anders verhielten, als der Klassenwahn es erwartete bzw. forderte, wurden mehr oder weniger Opfer des Klassenwahns und seiner Verbrechen: Zersetzung, Haftstrafe, Todesurteil, Mord und Verstümmelung an der Mauer.
Wer, wie die LINKEN oder die Denkmalschänder, in unserer Gesellschaft behauptet, der Kommunismus hat keine Verbrechen begangen, sondern nur der Stalinismus, bzw. es gab nur Unfreiheit und Repression in der DDR (eine typische Umschreibung und Verharmlosung der tatsächlich begangenen Verbrechen), müsste ähnlich bestraft werden, wie der, der die Verbrechen (Holocaust), verursacht durch den Rassenwahn, leugnet bzw. relativiert bzw. verharmlost. Ein Gesetz, ähnlich dem § 130 StGB Volksverhetzung wäre der Gesetzgeber nicht nur den Opfern des Klassenwahns, sondern der ganzen Gesellschaft schuldig, weil die Ideologie des Klassenwahns genauso eine Gefahr für uns alle ist, wie der Rassenwahn, gegen den man mit dem Gesetz § 130 StGB Volksverhetzung vorgehen kann.
Alle Taten, die die Staatssicherheit der DDR zur Sicherung des Unrechtsstaates “DDR” begangen hat (Zersetzung, Verschleppung, Auftragsmord), waren Verbrechen. Alle politischen Urteile, die die Klassenjustiz unter Anwendung von Unrechtsgesetzen verhängte, waren Verbrechen. Alle Taten, die an der Mauer geschahen (Mord, Verstümmelung), waren Verbrechen. Alle Verbrechen wurden im Klassenwahn begangen.
Ich wurde mit den Worten: “Die Atombombe in der Arbeiterhand ist der Garant für den Frieden” fristlos entlassen, das heißt, auch der Direktor war dem Klassenwahn verfallen. Ich wurde von der Klassenjustiz nach dem Unrechtsparagrafen 219 StGB-DDR zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt, weil ich das verfassungsmäßige politische Grundrecht auf Meinungsfreiheit wahrgenommen hatte, in dem ich Kontakte zu Personen außerhalb des Gebietes der DDR aufgenommen hatte und von meinem Berufsverbot berichtete, ohne im Sinne des 6. Strafrechtsänderungsgesetzes Spionage- oder Agententätigkeit auszuüben. Diese Verurteilung war ein Verbrechen, wie alle Urteile, die ca. 250.000 politische Häftlinge in der DDR auch erhielten.
Wir wissen doch alle, dass von den Tätern und manchem LINKEN, die verbrecherischen Taten, die im Klassenwahn begangen wurden, geleugnet werden. Nur Unfreiheit und Repression in der DDR bzw. nur der Stalinismus werden zugegeben (s. hier).
Wir wissen, dass die Verbrechen von den Tätern relativiert werden, indem sie den so genannten “Klassenstandpunkt” einnehmen und behaupten, dass die Verbrechen vom Klassenstandpunkt aus betrachtet keine Verbrechen gewesen seien, sondern notwendige Handlungen (ethischer Relativismus).
Die Strafbarkeit der Leugnung kommunistischer Verbrechen wäre ein wichtiges Zeichen dafür, dass man aus der Geschichte gelernt hat, die falsche Idee vom Kommunismus ein für alle mal zu verwerfen, weil sie ohne Klassenwahn und Verbrechen nicht realisierbar ist. Ich glaube, das meint Frau Neubert. Darin sollten wir sie bestärken.
Verfasser K.