Ronald Lässig schreibt:
Lieber Kamerad / liebe Kameradin
am 06.04.2010 hat mich die Generalversammlung der VOS zu ihrem stellvertretenden Bundesvorsitzenden gewählt. Dieses Ehrenamt habe ich gem und engagiert ausgefüllt.
Professionalität und eine professionelle Arbeitsweise sind für eine konstruktive, zukunftsgerichtete Arbeit unabdingbar. Hierauf habe ich immer wert gelegt, auch in meiner Wahlfunktion in der VOS.
Die Delegierten haben durch ihren Beschluss am 06.04.2010 eine Vereinssatzung vorgegeben, an die alle Vereinsgremien gebunden sind. Die Einhaltung dieser Satzung ist nicht nur oberstes Gebot für den Bundesvorstand, sondem auch eine Frage des Respektes der Generalversammlung, also dem Mitgliederwillen, gegenüber.
Diesbezüglich haben sich in den zurückliegenden Monaten erhebliche Konflikte in Sachfragen aufgebaut. Hierzu zählt vor allem, dass durch VOS-Funktionäre wiederholt willkürlich an der VOS-Satzung vorbei gehandelt wurde und Gespräche keine Änderung dieser Praxis zur Folge hatten.
Unter diesen Umständen sehe ich die Voraussetzungen zur Fortführung meiner Wahlfunktion als nicht mehr gegeben an. Deshalb habe ich entschieden, mit sofortiger Wirkung als stellvertretender VOS-Bundesvorsitzender zurückzutreten und dies dem hierfür laut § 15 Abs. 1 VOS-Satzung zuständigen Organ am heutigen Tag schriftlich mitgeteilt.
Zuvor hatte ich bereits mit Schreiben an den Bundesvorstand vom 01.10.2011 meine Aufgabe als Pressesprecher zur Verfügung gestellt.
Aufgrund ihrer Geschäfts- und Vereinsführung könnte die VOS künftig mit erheblichen rechtlichen Problemen und finanziellen Nachteilen konfrontiert sein. Diese gehen einher mit der Tatsache, dass im Zweifel nicht nur die VOS als eingetragener Verein, sondem auch deren rechtlicher Vertreter, mithin der geschäftsführende Bundesvorstand, persönlich materiell haftet.
Vor dem Hintergrund meiner leider vergeblichen Bemühungen zur Regulierung dieser Praxis kann und möchte ich die rechtliche Verantwortung dafür nicht länger mittragen und mich persönlich nicht länger dem Haftungsrisiko aussetzen.
Ich möchte skizzieren, welche Tatsachen für meine heutige Rücktrittsentscheidung den Ausschlag gegeben haben, wobei zu allen nachfolgenden Punkten nachweiskräftige Unterlagen vorliegen.
1. Laut § 12 Abs. 3 VOS-Satzung sind die Geschäfts- und Kassenbefugnisse der Landesvorstände durch eine Geschäftsordnung zu regeln, die vom Bundesvorstand zu beschließen ist. Mir wurde eine solche weder vorgelegt, noch wurde eine solche beschlossen.
Stattdessen erfuhr ich am 08.09.2011 durch Zufall, dass der geschäftsführende Bundesvorstand Vollmachten an einige VOS-Mitgliederglieder ausgereicht hat, auch zu Finanzfragen, worüber ich als stellvertretender Bundesvorsitzender noch nicht mal informiert wurde . Andererseits wurde einem VOS-Landesvorsitzenden vom Bundesgeschäftsführer eine solche Vollmach mit der Begründung verwehrt, dass das »nicht üblich” sei.
Dem Bundesvorstand wurden – jedenfalls zu meiner Amtszeit- keine Rechenschaftsberichte der Landesgruppen vorgelegt. Jedenfalls habe ich als geschäftsführendes Vorstandsmitglied keine Kenntnis davon erlangt.
Mir ist schlichtweg nicht nachvollziehbar, wie vor diesem Hintergrund -erstrecht bei der Ausreichung von Vollmachten- die VOS jeweils einen Jahresabschluss erstellen konnte, der den buchhalterischen Anforderungen genügt und einer Tiefenprüfung des Finanzamtes standhalten würde.
2. Meiner Kenntnis nach läuft die vom Finanzamt bescheinigte Gemeinnützigkeit der VOS im nächsten Monat aus, was seit Jahren bekannt ist. Der Bundesgeschäftsführer hat mir gegenüber auf Nachfrage erklärt, dass das Finanzamt bisher eine Verlängerung nicht bescheinigt habe.
Damit ist die Förderungswürdigkeit der VOS akut bedroht.
3. Trotz meiner Mahnungen gegenüber Mitgliedern des Bundesvorstandes in den zurückliegenden Monaten wurde die rechtlich angreifbare Handhabung der Geschäftsführung der VOS, so z.B. auch hinsichtlich der entgeltlichen Beschäftigung von Personal, bis heute nicht auf die erforderliche rechtskonforme Praxis umgestellt.
4. Der Verein hat Zahlungen an einige Vereinsmitglieder vorgenommen, ohne dass -wie sich jetzt herausgestellt hat- hierfür ein nach § 17 VOS-Satzung erforderlicher schriftlicher Beschluss vorliegt.
5. Laut § 7 Abs. 1 VOS-Satzung sind die Vereinsmitglieder in der Bezirksgruppe organisiert, die ihrem Wohnort am nächsten liegt; laut § 7 Abs. 4 kann der Bundesvorstand situationsbedingte Ausnahmeregelungen beschließen. Beschlüsse der VOS sind laut § 17 VOS-Satzung grundsätzlich schriftlich niederzulegen.
In mehreren mir inzwischen bekanntgewordenen Fällen gibt es auch solche Beschlüsse nicht.
Stattdessen sollen -offenbar mit Billigung des Bundesvorsitzenden und damit an der Satzung vorbei- Mitglieder quasi auf Zuruf von Bezirksgruppe zu Bezirksgruppe umgemeldet werden, obwohl sie gar nicht umgezogen sind. Das betrifft z.B. den Kameraden Gerhard Rink. Bei ihm kommt hinzu, dass er laut Protokoll ausweislich seiner Unterschrift in zwei Bezirksgruppen gleichzeitig an der Wahl teilgenommeri hat, am 24.02.2010 in Erfurt und am 06.03.2010 in Sondershausen. Offenbar fehlte die Kontrolle des Bundesgeschäftsführers, der ausweislich seiner Unterschrift in beiden Fällen als Wahlleiter fungierte. Die Teilnahme an einer Wahl in mehreren Bezirksgruppen sieht die Satzung aus naheliegenden Gründen auch nicht vor.
6. Laut § 6 Abs. 3 VOS-Satzung kann der geschäftsführende Bundesvorstand auf Antrag den Mitgliedsbeitrag ermäßigen oder befristet erlassen. Dass Beschlüsse der VOS laut § 17 VOS-Satzung grundsätzlich schriftlich niederzulegen sind, hatte ich soeben ausgeführt.
In mehreren mir inzwischen bekanntgewordenen Fällen wurde Mitgliedern der Beitrag ermäßigt, obwohl ein Beschluss des geschäftsführenden Bundesvorstandes nicht vorliegt. Das betrifft z.B. die Kameraden *********** und *********, deren Mitgliedsbeitrag auf 0,00 Euro bzw. im Fall ******* auf 24,00 Euro reduziert wurde.
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Eine solch willkürliche Handhabung ist nicht zuletzt unfair den Mitgliedern gegenüber, die ihre Beiträge jedes Jahr in vollem Umfang entrichten und womöglich darüber hinaus Spenden an die VOS zahlen.
7. Laut § 19 Abs. 2 VOS-Satzung obliegt die Außenvertretung des Vereins gegenüber der Öffentlichkeit, also den Medien, dem Pressesprecher.
Stattdessen äußerten sich wiederholt VOS-Vertreter für den Verein gegenüber Medien, ohne den Pressesprecher, wenigstens im Nachgang zu informieren. Die entsprechenden Veröffentlichungen, z.B. In der .Magdeburger Volksstimme” und der Jungen Freiheit”, liegen hier ebenfalls vor.
Vor diesem Hintergrund habe ich mi Schreiben den Bundesvorstand en vom 01.10.2011 meine Aufgabe als Pressesprecher zur Verfügung gestellt.
8. Laut § 16 VOS-Satzung müssen zur Einberufung einer Bundesvorstandssitzung mindestens sechs Tage vorher den Vorstandsmitgliedem Einladung, Tagesordnung und zu behandelnde Anträge im Wortlaut vorliegen.
Ohne inhaltliche Angaben kündigte der Bundesvorsitzende für den 17.09.2011 eine Vorstandssitzung in Friedrichroda an, in deren Vorbereitung ich leider nicht eingebunden war. Auf meine Nachfrage maillte der Vorsitzende am 14.09.2011 und damit verfristet eine Tagesordnung, die darüber hinaus jedoch rudimentär war, weil sie nicht die klärungsbedürftigen Punkte enthielt, um deren Aufnahme ich mit Email vom 08.09.2011 aus- drücklich gebeten hatte. Somit war nicht sichergestellt, dass alle Vorstandsmitglieder über die erforderliche Zeit und die erforderlichen Information zur Sitzungsvorbereitung verfügten.
9. Auch Wahlen in der VOS sind zwingend nach den Vorgaben des § 16 der VOS-Satzung durchzuführen und nicht etwa nach Gutdünken.
Mit Email vom 30.09.2011 wandte sich Wolf-Dieter Meyer in seiner Eigenschaft als stellvertretender Erfurter VOS-Bezirksgruppenvorsitzender an das Thüringer Ministerium für Bildung Wissenschaft und Kunst und teilte dort mit, dass die Bezirksgruppe die” Wahl zur Entsendung unseres Vertreters in die Findungskommission” für die Gedenkstätte Andreasstraße durchgeführt habe. Weiter heißt es in seiner Email: “Die Wahl durch die anwesenden Mitglieder inklusive Vorstandsmitglieder entfiel einstimmig auf unseren Kameraden Claus Voigt”.
Inzwischen liegen mir hierzu Anfragen auch aus der Mitgliedschaft der VOS-Bezirksgruppe Erfurt vor. Offensichtlich war nicht nur die Vorsitzende, sondern auch weitere Mitglieder nicht über die Wahl informiert. Dies ist ein unhaltbarer Zustand. Jedes Mitglied hat das gleiche Recht auf Partizipation, zumal wenn es um Wahlen geht. Sie sind entsprechend der Vorgaben des § 16 VOS-Satzung schriftlich und fristgebunden einzuberufen.
Diese durch den Kameraden Meyer veranstaltete “Wahl” ist folglich ungültig, weil zu der genannten Wahl unstreitig niemand schriftlich eingeladen wurde.
Mit Email vom 11.10.2011 habe ich den Bundesvorstand über diesen gravierenden Satzungsverstoß durch den Kameraden Wolf-Dieter Meyer informiert.
Die Antwort darauf, die der stellvertretende Bundesvorsitzende Hugo Diederich mit Email vom 12.10.2011 abgab, lässt jede Kenntnis von Satzungsfragen und professioneller Vereinsführung vermissen, weil er das nachweislich grob satzwidrige Agieren des Kameraden Meyer im Zusammenhang mit der genannten Wahl noch versuchte zu rechtfertigen, an statt darauf zu dringen, dass die Vereinssatzung eingehalten wird.
Abgesehen von der satzungswidrigen Wahl war und ist der stellvertretende Erfurter Bezirksgruppenvorsitzende laut VOS-Satzung darüber hinaus nicht befugt, für die VOS eine rechtsverbindliche Erklärung an das Thüringer Ministerium für Bildung Wissenschaft und Kunst abzugeben (§ 11 Abs. 1 LV.m. § 13 Abs. 1 VOS-Satzung).
10. Der VOS-Landesvorsitzende von Berlin-Brandenburg und ich organisierten mit viel Mühe gemeinsam mit VOS- Mitglied Gino Kuhn eine Ausstellung im Landtag von Kiel, mit Ansprache im Plenarsaal, vor allen Fraktionen, mit dem Präsidenten und unserem Mitglied auf der Bühne an lässlich ,,50 Jahre Mauerbau”. Die Einladung des
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Landtages ging per E-Mail am 26.08.2011 bei Bundesgeschäftsführer ein, der sie aber liegen ließ. Deshalb fand diese hochkarätige Veranstaltung ohne einen Vertreter des VOS-Bundesvorstandes statt.
11. Laut § 13 Abs. 1 VOS-Satzung wird der Verein rechtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Bundesvorstandes vertreten.
Dennoch schrieb der Bundesvorsitzende als Alleinunterzeichner am 15.07.2011 die Thüringer Landtagspräsiden ‘n an und zog eine “Dienstaufsichtsbeschwerde der VOS” gegen die TLSTU zurück, die angeblich ich für die VOS eingelegt hätte. Hätte er stattdessen mit mir gesprochen, dann hätte er erfahren, dass es sich ausweislich meines Beschwerdetextes 13.06.2011 eindeutig nicht um eine Dienstaufsichtsbeschwerde der VOS, sondern um meine Dienstaufsichtbeschwerde handelte -,Diese war im Übrigen offensichtlich begründet. Inzwischen wurde die TLSTU nämlich amtlich ermahnt, wie mir der Landtag mit Schreiben vom 16.09.2011mitgeteilt hat.
Soweit nur einige Beispiele, die sich leider durchaus ergänzen und weiter konkretisieren ließen.
Um etwaigen Missverständnissen zu begegnen: Es geht mir nicht um Paragraphenreiterei. Es geht vielmehr darum, dass ich davon überzeugt bin, dass ein Verein nur dann erfolgreich arbeiten kann, wenn die notwendige Professionalität an den Tag gelegt wird. Leider ist es nicht möglich gewesen, die zweifelsohne vorhandenen und jederzeit belegbaren Missstände in der Vereinsführung offen zu diskutieren und einer konstruktiven Lösung zuzuführen.
Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit bei all jenen im Verein bedanken, die mir konstruktive Partner bei der Ausübung meiner Wahlfunktion waren. Sie trugen mich auch über regelmäßige persönliche Anfeindungen einiger weniger hinweg, die da z.B. lauteten “Der hat gar nicht gesessen”, “Der ist ja in der SPD”, Der ist ja schwul” und die mich sogar schriftlich erreichten. Solche Äußerungen ehemals politisch Verfolgter, die für sich selbst Toleranz zu recht einfordem, waren wenig hilfreich für ein allseits konstruktives Klima. Und dennoch kann ich aufgrund der Unterstützerinnen und Unterstützer aus so mancher Gliederung heute insgesamt eine positive Bilanz in meiner Wahlfunktion ziehen.
Mit dieser Wahlfunktion gelang es mir, die VOS im politischen und medialen Raum positiv wahrnehmbar zu platzieren. Ausdruck dessen sind auch die rund 100 Medienberichte, die auf mein Betreiben allein zwischen dem 01.01.2011 und dem 01.10.2011 erschienen sind. Das sind im Durchschnitt 11 Medienberichte pro Monat, in denen die Interessen und Schicksale unseres Vereins transportiert wurden und die auch auf der VOS-Homepage nachlesbar sind. Leider wurde in der VOS viele Jahre eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit nicht betrieben, obwohl diese für jede politische Interessengruppe wichtig ist.
Unter meiner Federführung im Bundesvorstand gelang es auch, für den Betrieb in Gliederungen öffentliche Fördergelder zu generieren. Damit konnte z.B. in Berlin die Beratungsstelle der VOS ausgebaut werden. Unter ähnlichen Vorzeichen wurde ich in Bezug auf unseren Landesverband Sachsen aktiv, mit dem Ergebnis, dass die VOS auch dort und wohl bereits ab den nächsten Monaten eine öffentlich geförderte Beratung und Betreuung der SED-Opfer wird anbieten können.
Abschließend seien mir folgende persönliche Bemerkungen erlaubt:
Meine Wahlfunktion als stellvertretender Bundesvorsitzender sah ich nicht als Platzhalteraufgabe an, sondern als Funktion, um Prozesse aktiv und zielorientiert zu steuern, wofür ich so manch freie Minute investiert habe, und zwar gern. Ehrenamtliche Arbeit -und hierum handelt es sich- lebt aber vor allem davon, dass man die Aufgabe gern macht und nicht ständig vergeblich Diskussionen über Dinge führen muss, die selbstverständlich sein sollten, wie z.B. die Einhaltung der Vereinssatzung.
Bekanntlich starten einige, denen sachliche Argumente ausgehen, persönliche Angriffe. Nicht selten wird dabei in einem SED-Opferverein gern die Stasi-Keule geschwungen, um das Gegenüber zu beschädigen. Dieser Versuch wurde auch an mir unternommen. Hauptakteure der Desinformation waren der bereits wegen der Verbreitung seiner Falschmeldung Handlanger, auch aus der VOS, erweckten regelmäßig in Schreiben der Eindruck, ich hätte mit der Stasi oder einem Stasi-Betrieb zusammengearbeitet. Dass auch das wieder
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nur eine -nachweisliche- Falschmeldung ist, belegt die druckfrische Bescheinigung des Bundesbeauftragten für Stasi- Unterlagen vom 20.10.2011, die ich gern in Kopie beifüge.
Sei es drum, ihre “Enthüllungen”, .Pressemlttellunqen” oder wie sie ihren geistigen Abfall sonst noch bezeichnen mögen, wurde von keinem seriösen Medium jemals verbreitet. Uns so wurschtein diese Intriganten weiter im Schatten der Öffentlichkeit, im Rahmen ihrer allseits beschränkten Gegebenheiten.
Ich werde mich auch künftig konstruktiv und professionell in den politischen Diskurs einbringen, wenn auch in anderer Form. Es wäre bedauerlich, wenn der Versuch, die VOS eV. vom Betroffenen- zum Bekenntnisverein zu entwickeln, damit das Anliegen der betagten Opfergeneration auch noch in zehn Jahren wachgehalten wird, scheitert.
Meiner Nachfolgerin oder meinem Nachfolger in der ehrenamtlichen Wahlfunktion als stellvertretender VOS- Bundesvorsitzender -es wird immerhin Nr. 5 binnen rund sechs Jahren sein- wünsche ich viel Erfolg und Schaffenskraft. Möge die Generalversammlung unseres Vereins die richtigen personellen und sachlichen Konsequenzen ziehen. Möge sie vor allem dafür sorgen, dass alle Geschäftsunterlagen der VOS aus den zurückliegenden Jahren durch externe Sachverständige geprüft werden, bevor wohlmöglich eine Behörde dies tut.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Ronald Lässig
Quelle: Internet
Als VOS-Mitglied bedaure ich den Rücktritt von Ronald Lässig. Er war der Einzige, von dem ich genau weiß, dass er sich konsquent auch gegen Rechtsextremismus aussprach:
025 Verletzt VOS-Funktionär das Grundgesetz?
039 SED-DDR-Opfer kämpfen auch gegen Nazis
Da auch die Stelle als Pressesprecher freigeworden ist, braucht man jemand mit journalistischem Talent, der es gewohnt ist, Reden zu halten, der vielleicht sogar ein ehemaliger politscher Häftling ist und der schon gezeigt hat, dass er die Interessen der Opfer des Kommunismus würdig vertreten kann.
Das alles würde auf Rainer Wagner zutreffen.
Er schrieb ganz in meinem Sinne: Wir SED-Opfer lassen uns nicht vor den Karren der Neonazis spannen:
Dass Rainer Wagner den Kontakt zum Zentralrat der Juden in Deutschland pflegt, findet auch meine Zustimmung:
http://www.uokg.de/cms/attachments/Dank-Zentralrat-der-Juden_23-07-2010.jpg
Ich würde mich freuen, wenn Rainer Wagner bereit wäre, für das Amt des stellv. VOS-Bundesvorsitzenden und VOS-Pressesprecher zu kandidieren.
Dass er nicht gewählt wird, kann ich mir kaum vorstellen, denn die VOS braucht dringend solch einen Mann wie Rainer Wagner.
Verfasser K.