263 Weitere Petition liegt vor

“Freiheitsglocke” Juni/Juli 2014 S.6

Lieber VOS-Bundesvorstand, liebe Redaktion “Freiheitsglocke”,

meine Petition (Pet 4-17-07-35-043015), die im Wesentlichen den gleichen Inhalt wie die NRW-Petition hat (nämlich Verdopplung der Zuwendung), schrieb ich am 9. November 2012.

Der Bundestag ging auf die Verdopplung nicht ein und antwortete, 500 Euro würde zu einem “Ungleichgewicht” führen:

Diese unzulängliche Antwort erforderte natürlich meinerseits eine passende Antwort. Ich schrieb zurück::

Die Verdoppelung auf 500 Euro leite ich aus dem CDU-Vorschlag des Jahres 2000 ab:

Drucksache 14/3665

Dass die CDU 500 Euro befürwortete, lag wohl daran, dass sie an die Ehrenpension für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus in Höhe von 717,50 Euro monatlich anknüpfte, was bei 250 Euro natürlich “zu einem Ungleichgewicht führen würde”.
(Ende des Auszuges)

D.h. es war eine verbesserte Begründung für die Verdopplung zu liefern. Darum schrieb ich die Petition einfach noch einmal (wobei ich die Gelegenheit nutzte, gleich noch Verbesserungen für Ehe-/Lebenspartner zu wünschen):

Neuer Brief vom 09.07.2014 an den Untersuchungsausschuss des Bundestages

Von: Ralf Kotowski
Datum: 09.07.2014 17:49:26
An: vorzimmer.peta@bundestag.de
Betreff: SED-Opferrente Pet 4-17-07-35-043015

Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Bundestages!

Anlässlich des Gedenkens des Mauerfalls vor 25 Jahren als Folge der friedlichen Revolution gegen die kommunistische SED-Diktatur in der ehemaligen DDR, die schließlich die Wiedervereinigung Deutschlands möglich machte, bitten ich Sie, die Verfolgten des Kommunismus und Kämpfer für Freiheit, Demokratie und gegen Kommunismus zu ehren, indem Sie die „Besondere Zuwendung für Haftopfer“ (SED-Opferrente) gemäß §17a StrRehaG wie folgt verbessern:

1. Höhe von derzeit 250 EUR verdoppeln

Begründung:

Eine Verbesserung der Zuwendung in Form einer Aufstockung um 50 Euro lehne ich nicht grundsätzlich ab, da auch 50 Euro für viele von uns, die ein niedriges Renteneinkommen haben (wie z.B. meine Frau: 445,07 Euro), viel Geld ist.

Das hindert mich aber nicht, einfach mal die Frage zu stellen, ob nicht in Anbetracht neuerer wie älterer Erkenntnisse (Prag, 25. Februar 2010, Internationale Konferenz “Verbrechen des Kommunismus”), was Kommunismus wirklich bedeutet, nämlich keine Philosophie, sondern eine verbrecherische Ideologie (Mejstřík/Gauck), oder 100 Mill. Tote (Schwarzbuch des Kommunismus) oder Macht, Gewalt, Mord, Lüge – vom Ziel her gerechtfertigt (Martin Luther King), eine Gleichstellung und Gleichbehandlung von Kämpfern gegen den Kommunismus und Verfolgte des Kommunismus mit den Kämpfern gegen den Faschismus und Verfolgten des Faschismus möglich ist?

Was bedeuten würde, dass man die Zuwendung in einem erheblich höheren Maß als nur um 50 Euro anheben müsste, da ja die letztgenannten Kämpfer und Verfolgten eine Ehrenpension von 717,50 Euro beziehen und nicht nur eine bescheidene Zuwendung von 250 Euro (wie wir). Man sollte beispielsweise eine Verdopplung der derzeitigen Zuwendung von 250 Euro vornehmen, zumal unsere Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel bereits schon im Jahre 2000 genau den Betrag von 1000 DM ins Auge fasste: Drucksache 14/3665.
(Ende des Auszuges)

Da ich die Argumente des Gesetzgebers (mit denen er bisher die besondere Zuwendung begründete und verteidigte) gut kannte, verwendete ich eine andere Begründung für die Verdopplung und auch andere Punkte, als die in der NRW-Petition, um so dem Gesetzgeber besser den Wind aus den Segeln nehmen können. Das betrifft auch die Themen “Witwenrente” (d.h. Berücksichtigung der Ehe-/Lebenspartner bzw. kurzzeitig Inhaftierten) und “Ehrenpension”.
Weiterlesen…

Da meine detaillierten Argumente in meiner Petition auch detaillierte Antworten erfordern, ergibt es sich fast von selbst, dass ich gut auch als Chef der “SoKo” (Sonderkommission) funktionieren könnte. Jedenfalls wäre ich bereit, mit dem VOS-Bundesvorstand und der Redaktion der “Freiheitsglocke” zu kooperieren und über alles zu berichten, was mir der Gesetzgeber demnächst mitteilen wird(muss).

Der Gesetzgeber muss mir nämlich genauso ausführlich antworten und mich als Einzelperson genauso ernst nehmen, wie er das mit dem kollektiven Petitionsschreiber VOS-NRW-Landesverband/VOS-Bundesvorstand/UOKG-Vorstand (hoffentlich) tut.

Ich versuche, nicht nur den Bundestag von der Richtigkeit meiner Petition zu überzeugen, sondern mit einem Offenen Brief auch Euch. Ich bitte Euch, den Brief durchzuarbeiten (er ist ziemlich lang) und eventuell bei den Gesprächen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Heiko Maas – SPD) zu berücksichtigen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Ralf Kotowski

Ralf Kotowski
Goldregenweg 53
51061 Köln
Tel.: 0221 – 6320273
E-Mail: ralf.kotowski@netcologne.de
Internet: www.opk-akte-verfasser.de
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