351. SPD-Chef Schulz will nichts von Obergrenze wissen – soso, ist ja interessant

In der Flüchtlingspolitik wies der SPD-Vorsitzende die Darstellung zurück, wonach seine Partei eine Obergrenze akzeptiert habe. „Da wissen die Kritiker nicht, wovon sie reden“, betonte Schulz. „Obergrenze hieße, das Asylrecht oder die Genfer Flüchtlingskonvention auszuhöhlen. So etwas gibt es mit der SPD nicht.“ In der Sondierungsvereinbarung werde lediglich festgestellt, dass in den zurückliegenden Jahren – außer 2015 – jeweils 180.000 bis 220.000 Flüchtlinge nach Deutschland gekommen seien. Eine Festlegung für die Zukunft bedeute das nicht.
focus.de

Mit dieser Aussage wird nun vollends bewiesen, dass die Aussage bei N24:

grober Unfug ist. Die Flüchtlingskrise wird durch das Negieren der Obergrenze erst richtig angeheizt. Denn es bedeutet, dass weitere Wirtschaftsmigranten von der Deutschen Bundesregierung angelockt werden, in Deutschland ihr Glück zu versuchen,.

Gleichzeitig wird bewiesen, dass Schulz von Gesetzen, die das Asylrecht oder die Genfer Flüchtlingskonvention betreffen, keine Ahnung hat, oder wenn er doch Ahnung haben sollte, mit der Ahnungslosigkeit des Wahlvolkes spielt. Das Wahlvolkes wird von Schulz bewusst verarscht (Anabel Schunke), damit er sein linkes sozialistisches Weltbild durchzusetzt, bzw. bei seinen linken Jusos nicht als linker Verlierer dazusteht, die auf Deibel komm raus, weiteren Wirtschaftmigranten den Weg nach Deutschland ebnen möchten. Imad Karim: 90 Prozent der Syrer sind Wirtschaftsmigranten.

Wie dem auch sei. Auf jeden Fall ist Schulz als Politiker in Regierungsverantwortung für den deutschen Steuerzahler eine Zumutung. Schullz sollte ich mal fragen, warum SPD-Wähler zur AfD abgewandert sind.

Das Wahlvolk ist nicht ahnungslos und erkennt das Taktieren von Schulz. Das Wahlvolk, zumindest das deutsche, ist des Lesens immer noch mächtig, obwohl viele arabische Analphabeten in Deutschland durch Merkels Grenzöffnung eingeströmt sind, die Merkel auch zu den Deutschen zurechnet: „Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt“.  Das etwas länger in Deutschland lebende deutschsprachige Wahlvolk kann jedenfalls lesen und liest folgendes:

Asylmissbrauch:

Auf nach Deutschland!

Ist Deutschland nicht in der Lage, sich gegen den
millionenfachen Asylmissbrauch zu wehren?

Während andere EU-Staaten (Anm.: Frankreich, Dänemark, GB, Österreich, Polen, Schweden, Slowake, Tschechien, Ungarn – siehe hier) sich gegen die Flut der Flüchtlinge abschotten, verlangen unsere Politiker (Anm.: Merkel und Schulz) von ihren Bürgern eine Willkommenskultur.

“Es ist das gute Recht der Flüchtlinge, bei uns Asyl zu beantragen!”

Permanent, selbst in den Nachrichtensendungen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, wird auf die Bürger eingedroschen und forsch behauptet, “es sei das gute Recht aller Flüchtlinge, bei uns Asyl zu beantragen”.

Das aber ist eine faustdicke Lüge!

Aus dreierlei Gründen:

1. Das Asylrecht gilt für politisch Verfolgte!
Es gilt grundsätzlich nicht für Armutsflüchtlinge, nicht einmal für Kriegsflüchtlinge.
Etwa die Hälfte der Erdbevölkerung (gut drei Milliarden Menschen) lebt in bitterer Not, von Kriegswirren sind weitere 200 Millionen Menschen betroffen. Selbst der naivste Humanist muss doch einsehen, dass unser Land diese Menschen nicht alle aufnehmen kann!

Oder sollen wir nur diejenigen akzeptieren, die widerrechtlich an unsere Türen klopfen? Sollen wir die Selektion den Flüchtlingen also selbst überlassen?
Es wäre aber höchst unfair, nur die zu belohnen, die tausende von Euro für Schlepperbanden aufbringen können und unsere hiesigen Asylgesetze missachten.

Also nochmals:
Die meisten Flüchtlinge haben kein Anrecht auf Asyl! Ganz einfach, weil sie überhaupt nicht politisch verfolgt werden. Das in den Medien geschürte Anspruchsdenken basiert auf einer Lüge! (Anm.:  90 Prozent der Syrer sind Wirtschaftsmigranten)

2. Viele Asylanten kommen aus sicheren Staaten!
Ein Großteil der Flüchtlinge, die bei uns selbstbewusst Asyl einfordern, kommen aus demokratischen EU-Balkanstaaten oder sicheren Entwicklungsländern. Diese Menschen kommen nicht, weil sie politisch, ethnisch oder religiös verfolgt werden, sondern weil es in ihrem Heimatland zu wenig Arbeit gibt und die Sozialleistungen minimal sind.

3. Die EU-Verträge werden vollkommen ignoriert!
Dort, wo außereuropäische Flüchtlinge zum ersten Mal den Boden eines EU-Staates betreten, müssen sie auch Asyl beantragen. So steht es unmissverständlich in den EU-Verträgen (Dublin-Abkommen).
Es versteht sich von selbst, dass die EU-Gemeinschaft diese Erstaufnahmeländer mit ihren Problemen nicht alleine lassen kann. Aber es kann auch nicht sein, dass diese Grenzstaaten ihre Flüchtlinge (für die sie die Verantwortung tragen), gesetzwidrig nach Deutschland durchwinken.

Die Sachlage ist also eindeutig:
Fast alle Flüchtlinge dürften gar nicht erst nach Deutschland kommen! Und sie dürften hier natürlich auch keinen Asylantrag stellen.
Wer anderes behauptet, sagt die Unwahrheit. Es ist nicht
das gute Recht” aller Beladenen dieser Welt, in den deutschen Sozialstaat integriert zu werden.

Gibt es überhaupt ein Grundrecht auf Asyl?
Die meisten Staaten dieser Erde gewähren so gut wie kein Asyl. Niemand kann Deutschland also zwingen (auch moralisch nicht), ein Sonderrecht zu gewähren, welches zu 99,9 % missbraucht wird.
Wenn ein Staat wie Deutschland es in fünf Jahrzehnten nicht geschafft hat, den ewigen Missbrauch abzustellen, dann muss leider das gesamte Asylrecht in Frage gestellt werden.

Allein aus Syrien wollen aktuell 3,5 Millionen Menschen fliehen!
Die meisten von ihnen natürlich nach Deutschland. Aber Syrien ist ja nicht der einzige Krisenherd. Die Afghanen sind auch schutzbedürftig, die Iraker ebenso. In vielen weiteren islamischen und afrikanischen Staaten brodelt es.
Haben alle Kriegsflüchtlinge wirklich das Recht, von uns versorgt zu werden bzw. hier Asyl zu beantragen? Dann sollte man unsere Bevölkerung doch schnellstens über diese Sachlage aufklären und die Gesetzestexte vorlegen.

tabuthemen.com

Ko.: Also sollte Schulz den Gesetzestext vorlegen, ehe er das Wahlvolk “verarscht (Anabel Schunke), wonach Deutschland angeblich verpflichtet sei, alle syrischen, irakischen und afghanischen Kriegsflüchtlinge aufzunehmen und zu versorgen! Seine absurde Vorstellung geht ja noch weiter. Er behaupten sogar, dass man Kriegsflüchtlinge, die subsidiären (zeitweiligen ) Schutz genießen, auch dann nicht abschieben darf, wenn der Krieg zu Ende ist. Er spricht davon, dass das Grundgesetz Menschen meint, nicht bloß Deutsche, deren Familien zu schützen sind. Er vergisst, dass das Grundgesetz Familien dann nicht schützen muss, wenn Menschen subsidiären (zeitweiligen) Schutz in Deutschland genießen und nur zeitweilig von der Familie getrennt sind. Das Argument, dass die  Familiezusammenführung die Integration erleichtert, greift auch nicht. Ersten weil es umgekehrt sein kann:

„Familiennachzug fördert Parallelgesellschaften“
Die Migrationsforscherin und Soziologin Necla Kelek warnt die SPD vehement davor, den Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige wieder zuzulassen. Kelek ist der Meinung, dass dadurch Parallelgesellschaften gefördert werden (Anm.: was die Integration verhindern würde).
welt.de

Zweitens ist die Pflicht zur Integration nicht vom Grundgesetz abzuleiten, da der subsidiär Geschützte Deutschland wieder verlassen und gar nicht integriert werden muss.

FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache
(5:16) So tragisch das klingt, in der Genfer Konvention sind Kriegsflüchtlinge nicht vorgesehen. Und das wird heute alles vermischt. Sondern das sind ausdrücklich definierte Bereiche der Verfolgung aus rassischen, politischen und religiösen Gründen, aber eben nicht Krieg. Krieg ist kein Grund, im Sinne der Genfer Konvention, alle Menschen aus einer Kriegsregion aufzunehmen.
youtube

Ko.: Wenn man doch teilweise und zeitweise Kriegsflüchtlinge aufnimmt, bedeutet das noch lange nicht, dass sie dauerhaft im Land bleiben dürfen. Subsidiär Geschützte sind verpflichtet, wieder zu gehen, wenn der Krieg zu Ende ist. Wobei Sicherheitszonen/Flugverbotszonen oder UNHCR-Flüchtlingslager in Anreinerstaaten, die man mit Lebensmitteln und Geld versorgt, allein schon reichen würden, sie zurückzuschicken, also die Familie zusammenzuführen. Eigentlich könnten Syrer schon heute zurückkehren, da Assad Sicherheitszonen und Amnesty versprochen hat. Siehe Petition: Syrer müssen zurückkehren.

Das ist die rechtliche Lage, die Schulz negiert, um seine sozialistische Ideologie durchzusetzen. Wenn es nach ihm ginge , würde er das Geld mit vollen Händen ausgeben,  das andere erarbeitet haben. Wobei er nicht davor zurückschrecken würde, durch “Reichen”- und Erbschaftsteuer Arbeitsplätze in Deutschland zu vernichten, die man aber absolut braucht, um Geld, das man für Flüchtlinge ausgeben will, überhaupt vorher zu erwirtschaften.

„Merkels Gäste“

von Dr. Maximilian Krah

Merkel macht aus Einwanderern Flüchtlinge
(und Schulz hilft ihr dabei)

Und nun kommt Merkels Politik ins Spiel. Die Dublin-III-Verordnung, die bestimmt, dass die Prüfung, ob ein Asylgrund vorliegt oder ein Einwanderer ein Flüchtling ist, im ersten EU-Land stattfindet, enthält ein Selbsteintrittsrecht: jedes EU-Land darf diese Prüfung selbst vornehmen, anstatt die Ankommenden zurückzuweisen. Und von diesem Selbsteintrittsrecht macht Deutschland seit Sommer 2015 Gebrauch. Das heißt: Wer immer an die deutsche Grenze kommt, wird ins Land gelassen, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, das auch für angebliche Flüchtlinge gilt, versorgt, und im Inland überprüft, ob er tatsächlich einen Fluchtgrund hat. Nicht geprüft wird, ob er nicht in einem anderen Staat, den er durchquert hat, schon Schutz gefunden hatte oder zumindest hätte beantragen können. Es wird also getan, als grenze Deutschland unmittelbar an Syrien, Libyen, Eritrea, Afghanistan. Jeder kommt ins Land, jeder wird versorgt, und jeder wird im Inland überprüft.

Dazu gibt es keinerlei gesetzliche oder völkerrechtliche Verpflichtung. Es ist eine politische Entscheidung. Und deshalb kann man ohne Probleme die von der CSU geforderte Obergrenze festlegen, und diese Obergrenze kann auch bei Null liegen. Denn solange diese Einwanderer nicht direkt mit dem Flugzeug aus Damaskus, Tripolis oder Kabul in Frankfurt landen, ist nach geltendem Recht Deutschland nicht zur Aufnahme verpflichtet; mehr noch, der Aufnahmeantrag ist in der Türkei, spätestens Griechenland zu stellen und braucht in Deutschland nicht einmal entgegen genommen zu werden.

Das erste Ergebnis von Merkels Politik ist, dass sehr viele Menschen als Flüchtlinge anerkannt werden, die zuvor bereits sichere Staaten erreicht hatten. Jeder aktuell als Flüchtling anerkannte Einwanderer hätte nach der Dublin-III-Verordnung zurückgewiesen werden können. Keiner der anerkannten Flüchtlinge hätte ohne Merkels Entscheidung, diese europarechtliche Regelung auszusetzen, je ein Aufenthaltsrecht und Zugang zu den Sozialkassen erhalten. Es sind tatsächlich „Merkels Gäste“.

Keine Abschiebungen

Neben diesen nach den in Deutschland praktizierten Maßstäben als „Flüchtling“ anerkannten Einwanderern gibt es noch diejenigen, deren Anträge abgewiesen werden. Das waren bis 2015 oft Menschen vom Balkan, zumeist Roma, und sind mittlerweile die berüchtigten „Nafris“, dazu Schwarzafrikaner, einfach alle, die im Zuge der großen Wanderung auf das Glück hoffen, in den deutschen Sozialstaat einwandern zu können. Nach Ablehnung ihres Antrages sind sie ausreisepflichtig. Die wenigsten erfüllen diese Pflicht. Was passiert ihnen? Kaum etwas. Ihre Versorgung bleibt ihnen erhalten, auch abgelehnte Flüchtlinge werden alimentiert. Abgeschoben werden kann nur in Länder, die kooperieren. Wer von den Einwanderern auch nur etwas geschickt ist, wirft seine Personaldokumente weg, so dass nicht klar ist, welche Staatsangehörigkeit er besitzt. Die Herkunftsländer haben selten Interesse dabei, die abgelehnten Migranten zurückzubekommen und sind nicht kooperativ, sie bestreiten einfach, dass es sich um einen eigenen Staatsbürger handelt. Ohnehin keine Abschiebung erfolgt in unsichere Länder wie Syrien, Afghanistan, Libyen. Obendrein steht den abgelehnten „Flüchtlingen“ der Rechtsweg offen, um sich gegen Abschiebungen zu wehren, wobei die Anwalts- und Gerichtskosten über die Prozesskostenhilfe vom Staat getragen werden. Es gibt einen eigenen Rechtstitel für ausreisepflichtige Ausländer, die dennoch bleiben dürfen: die Duldung. Der Attentäter von Berlin, Anis Amri, war „geduldet“.

Kurzum: Es ist unter geltendem Recht nicht möglich, auch nur die Mehrheit der abgelehnten „Flüchtlinge“ abzuschieben. Es werden also nicht nur zu Hunderttausenden Menschen als Flüchtlinge anerkannt und mit Aufenthaltsrecht bedacht, die ohne weiteres in das erste sichere Land, das sie erreicht haben, zurückgeschickt werden dürften, es werden auch diejenigen, die trotz dieser extrem großzügigen Praxis abgelehnt werden, bis auf Ausnahmen im Land gelassen. Dass in der ganzen Welt jeder den Kopf über Deutschland schüttelt und die deutsche Einwanderungspolitik im Brexit-Wahlkampf wie dem amerikanischen Präsidentschaftsduell als abschreckendes Beispiel diente, sollte niemanden verwundern.

Linke und Grüne sind zufrieden

Was folgt daraus, was bieten die Parteien für Lösungen? Grüne und Linke, mit Ausnahmen von Boris Palmer respektive Sahra Wagenknecht, sind mit der Masseneinwanderung sehr zufrieden. Ein Staat mit einem Staatsvolk, das eine durch Geschichte und Kultur geformte, gemeinsame Identität besitzt, das auch ethnisch homogen ist, empfinden sie als irgendwie Nazi, und wollen es durch einen Staat ersetzen, der die Ordnung über eine durch keine tradierten Bande verbundene Bevölkerung aufrecht erhält. Die Masseneinwanderung von Menschen, die in einer völlig anderen Kultur sozialisiert sind und sich deshalb nie in die deutsche, europäisch-abendländische Leitkultur assimilieren werden, begrüßen sie folglich begeistert. Sie wollen den Zustrom nicht nur nicht stoppen, sondern durch großzügigen Familiennachzug verstetigen und die Wandlungen, die diese Einwanderung mit sich bringt, so unumkehrbar machen. „Unser Land wird sich drastisch ändern, und ich freue mich darauf“ fasste es die grüne Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt zusammen.

Die Placebos der CDU

Die CDU schließlich, die diese Einwanderungswelle zu verantworten hat, erklärt nun, aufgeschreckt durch ihre desaströsen Wahlergebnisse, dass sie gegensteuern will. Im wesentlichen verspricht sie schnellere Anerkennungsverfahren, konsequentere Abschiebungen und eine „europäische Lösung“. Es sind Placebos, um die Leichtgläubigen zu verwirren. Abschiebungen funktionieren nicht, solange das Heimatland nicht kooperiert. Das Heimatland muss nicht kooperieren, solange die Staatsangehörigkeit des Migranten nicht geklärt ist. Und ohne Dokumente ist sie sehr schwer zu klären, so braucht es etwa geschulter Dolmetscher, um die verschiedenen arabischen Dialekte konkreten Staaten zuzuordnen. Und natürlich kann man diese Zuordnungen anschließend gerichtlich anfechten, mit Gegen- und Obergutachtern. Und selbst bei gerichtlicher Entscheidung kann ein Heimatland weiterhin die Rücknahme verweigern, ohne dass etwas geschieht. Denn der CSU-Entwicklungshilfeminister weigert sich standhaft, unkooperativen Staaten die Entwicklungshilfe zu kürzen. Die Situation ist sehr einfach: Man kann direkt an der Grenze einen illegalen Einwanderer zurückweisen, und zwar in das Land, aus dem er kommt. Ist der Illegale aber erst einmal im Land, kann die Rückweisung nur in ein kooperierendes Land erfolgen. Zur Kooperation verpflichtet ist allein das Heimatland, weshalb Illegaler wie Heimatland alles versuchen, um die tatsächliche Staatsangehörigkeit zu vertuschen. Die Möglichkeit, Drittstaaten gegen Geld zu verpflichten, illegale Einwanderer aufzunehmen, wie es etwa Australien macht, lehnt die CDU ab. Damit ist das Versprechen konsequenterer Abschiebung zwar wohlklingend, aber unrealistisch.

Nicht anders verhält es sich mit der Ankündigung schnellerer Anerkennungsverfahren. Zum einen, weil bei tatsächlich kaum stattfindenden Abschiebungen diese Verfahren ohnehin wenig praktische Relevanz haben. Vor allem aber, weil sich an der Praxis nichts ändert, diese Verfahren im Inland nach erfolgtem Grenzübertritt durchzuführen. Es werden also weiterhin zunächst alle ins Land gelassen, die an der Grenze „Asyl“ rufen und nicht aus einem sicheren europäischen Land kommen – das trifft auf 80 Prozent der Weltbevölkerung zu. Die Verfahren selbst mögen beschleunigt werden, aber da die Regelung, wonach nur das erste sichere Land zur Überprüfung und Aufnahme verpflichtet ist, nicht angewandt wird, werden weiterhin viel zu viele Einwanderer als „Flüchtlinge“ anerkannt. Die CDU will also in Wahrheit nichts ändern. Sie hofft darauf, dass einfach nicht mehr so viele Migranten die deutschen Grenzen erreichen, weil andere Staaten ihre Grenzen schließen. Anstatt die eigenen Grenzen zu schützen, zahlt die Bundesrepublik der Türkei Milliardenbeträge, damit sie das mit ihren Grenzen tut, kritisiert aber unverständlicherweise zugleich Mazedonien für die ohne deutsches Geld vollzogene Grenzschließung zu Griechenland.

Die Hoffnung auf eine Weiterverteilung der in Deutschland anerkannten Flüchtlinge in andere EU-Länder schließlich dürfte sich nun auch für die CDU zerschlagen haben. Denn zum einen ist kein EU-Land bereit, die extrem großzügige deutsche Anerkennungspraxis für die Einreise ins eigene Land zu akzeptieren. Gerade die Osteuropäer wollen aus guten Gründen keine muslimische Einwanderung. Entscheidend aber ist, dass die Migranten nicht in andere EU-Länder wollen, weil das Versorgungsniveau in diesen teils signifikant schlechter ist.

Die CDU-Politik läuft, allem Reden von „Konsequenz“ zum Trotz, darauf hinaus, dass jeder ins Land kommt und im Inland versorgt wird, der die deutsche Grenze erreicht, dass als Flüchtling anerkannt wird, wer zuvor zahlreiche sichere Länder durchquert hat, wo er Schutz gefunden hätte, und dass auch von den nicht als Flüchtling anerkannten Migranten nur eine kleine Minderheit wieder abgeschoben wird.

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