243. Vom Stasi-Opfer zum Stasi-Täter ohne Anhörung?

Neues aus dem Gerichtsaal
(siehe unten)

MITTELDEUTSCHLAND

Opfer oder Täter? Stasi-Spitzel kämpft um Entschädigung

Marion van der Kraats, dpa

Foto: dpa


Potsdam. Die Stasi kannte viele Methoden, um Spitzel zu gewinnen. Oft gehörte Druck dazu – beispielsweise im Gefängnis. Wer sich beugte, soll heute keine Haftentschädigung bekommen. Doch ist das so einfach?

Potsdam. Nach mehreren erfolglosen Fluchtversuchen saß er insgesamt fünf Jahre im DDR-Gefängnis. 1982 kam der Brandenburger doch noch in den Westen, weil ihn die Bundesrepublik aus der Haft freikaufte. Der heute 60-Jährige wurde rehabilitiert. Er erhielt Haftentschädigung, auch eine Opferpension wurde bewilligt. Nun soll der Mann das Geld zurückzahlen – rund 18 000 Euro plus mehr als  13 000 Euro Zinsen.

Weil er nicht nur Opfer, sondern auch Täter ist: Als Häftling hat er für die Stasi gespitzelt. Der Familienvater wehrt sich gegen die Entscheidung. An diesem Freitag prüft das Landesverfassungsgericht in Potsdam den Fall. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage: Wie intensiv müssen Behörden derartige Fälle checken?

Was auf den ersten Blick folgerichtig erscheinen mag, wird dem Einzelfall möglicherweise nicht gerecht. Denn die Behörden entscheiden häufig nach Aktenlage. Was sogenannte Zelleninformatoren selbst zu erleiden hatten, bleibt dabei oft ungeklärt.

„Derartige Fälle sind komplex. Darum ist es wichtig, dass Gerichte und Rehabilitierungsbehörden sich die Fälle differenziert anschauen und sich Sachverstand von außen hinzuholen“, betont Petra Morawe, Referentin für Rehabilitierungsangelegenheiten in Brandenburg. „So viele Fälle sind es letztlich nicht. Eine Anhörung ist darum nicht unzumutbar“, betont Morawe.

Die Mitarbeiterin von Ulrike Poppe, Aufarbeitungsbeauftragte des Landes Brandenburg, berät frühere DDR-Bürger in derartigen Fragen. Auch den Kläger hat sie bei seinem bisher erfolglosem Kampf vor dem Landgericht Potsdam und in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg/Havel begleitet.

„Dem Betroffenen ist wichtig, dass man ihn anhört“, schildert Morawe. Bislang jedoch konnte der Kläger seine Sicht nicht persönlich darlegen. Auch eine Stellungnahme der Beratungsstelle wurde lediglich zur Kenntnis genommen. Eine sachliche Auseinandersetzung habe es jedoch nicht gegeben, rügt Kläger-Anwalt Matthias Zieger mit der Verfassungsbeschwerde. Stattdessen heißt es in den Beschlüssen: Aus dem Vortrag und den vorliegenden Unterlagen ergäben sich keine Anhaltspunkte, dass der Mann gezwungen worden ist, Inoffizieller Mitarbeiter (IM) der Stasi zu werden.

Aus Sicht des Klägers hätten die Fachgerichte nicht ohne persönliche Anhörung entscheiden dürfen. Mit seiner Verfassungsbeschwerde stellt sich Brandenburgs höchsten Richter die grundsätzliche Frage: Muss es in derartigen Fällen generell eine mündliche Verhandlung geben? Es ist die erste Entscheidung des Gerichts zu Haftentschädigung und Opferrente. Das Urteil solle nach Möglichkeit noch am selben Tag gesprochen werden, so ein Gerichtssprecher.

Neben Vertretern der zuständigen Gerichte ist Ulrike Poppe zur Verhandlung geladen. Eine Befragung des Kläger haben die Richter laut Sprecher zunächst nicht geplant. Hintergrund: Sollte seine Verfassungsbeschwerde Erfolg haben, muss der Fall erneut von den Fachgerichten geprüft und der 60-Jährige dort gehört werden.

In Nordrhein-Westfalen wollten Richter im Sommer 2013 im Fall eines Diplom-Ingenieurs nicht ausschließen, dass die Stasi die Zusammenarbeit durch psychischen Druck erzwungen hat. Der Kreis Recklinghausen muss aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen einem ehemaligen Stasi-Informanten auch weiterhin eine Sonderrente für politisch verfolgte DDR-Häftlinge zahlen.

Der Mann war im April 1983 in Frankfurt (Oder) festgenommen und wegen Republikflucht zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Nach knapp zwei Monaten Einzelhaft hatte sich der Ingenieur und Vater eines Sohnes zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit bereit erklärt. Der damals 32-Jährige wurde zum „Zelleninformator“.

Mindestens fünf Prozent aller Gefangenen in den DDR-Gefängnissen haben für die Stasi gespitzelt, berichtet der Historiker Tobias Wunschik von der Stasi-Unterlagen-Behörde in Berlin. In der Untersuchungshaft habe der Anteil bei etwa zehn Prozent gelegen, in Berlin-Hohenschönhausen sei er deutlich höher ausgefallen.

„Natürlich war der psychische Druck ein anderer als außerhalb der Haft“, sagt Wunschik. Es habe jedoch auch dort „Selbstanbieter“ gegeben. „Jeder einzelne Fall muss darum differenziert betrachtet werden“, meint der Historiker. Dafür sollten seiner Ansicht nach alle zu Verfügung stehenden Quellen herangezogen werden.

© LVZ-Online, 22.01.2014, 13:16 Uhr

Meiner Meinung nach kann ein politischer Häftling die “Besondere Zuwendung für Haftopfer gemäß §17a StrRehaG (Opferrente)” nicht bekommen, wenn der Gesetzgeber die Forderung der Kämpfer gegen den (roten) Faschismus und Verfolgten des (roten) Faschismus erfüllt, aus dieser “Besonderen Zuwendung” eine “Ehrenpension” in Höhe von 500 € zu gestalten.

211. CDU: 500 Euro Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den (roten) Faschismus und für Verfolgte des (roten) Faschismus

185. Petition – Freigekaufte DDR-Häftlinge neu überprüfen – SED-Opferrente verdoppeln

182. Verdoppelung der SED-Opferrente: Ja – aber wie?

Belohnt werden soll der Widerstandskampf gegen den verbrecherischen unfreien Kommunismus bzw. der Kampf für Freiheit und Demokratie.

Ein in der DDR Inhaftierter, der die kommunistischen DDR-Unrechtsgesetze (aus welchen Gründen auch immer) verletzt hat, daraufhin inhaftiert wurde, unter dem Druck der Inhaftierung verständlicherweise wie jeder andere litt, dem Druck im Gegensatz zu  anderen aber nachgab und sich Erleichterungen verschaffte, indem er dem Staatssicherheitsdienst schriftlich mit Unterschrift seine Bereitschaft zur Mitarbeit erklärte und mit dem Staatssicherheitsdienst (in welcher Form auch immer) zusammenarbeitete, hat weder Widerstand gegen den verbrecherischen unfreien Kommunismus geleistet, noch für Freiheit und Demokratie gekämpft, sondern der kommunistischen Diktatur Vorschub geleistet, kann also keine “Besondere Zuwendung” bekommen, und kann schon gar nicht mit einer “Ehrenpension” (die natürlich doppelt so hoch wie die “Besondere Zuwendung” sein müsste) geehrt werden.

Ich bin dafür, dass bereits zu Unrecht ausgezahlte Beträge der “Besonderen Zuwendung” von den Betroffenen (IM’s) auf jeden Fall (ohne Anhörung!) zurückzuzahlen sind und das Geld in Form einer auf 500 € erhöhten “Ehrenpension” den Kämpfern gegen den (roten) Faschismus und Verfolgten des (roten) Faschismus zugute kommt.

Der Betrag von 500 € ist nicht zu hoch, wenn man bedenkt, dass die Kämpfer gegen den (braunen) Faschismus und Verfolgte des (braunen) Faschismus mit einer Ehrenpensionen in Höhe von 717,50 € geehrt werden.

Verfasser K.

Neues aus dem Gerichtsaal

Die Anhörung ergab: Der Betroffene ist zwar kein Stasi-Täter, weil er für die Abteilung 1 der Kriminalpolizei gespitzelt hat. Dafür ist er aber wahrscheinlich ein krimineller Täter, der natürlich auch keine Opferrente bekommen kann.

Der Betroffene gab zu, dass er eine Kalaschnikow für die Flucht gestohlen hat. Was Diebstahl und Vorbereitung zum Mord bedeuten könnte, also eindeutig kriminell und nicht politisch sein dürfte. Die kriminelle Tat wird auch nicht dadurch politisch, dass die Flucht selber eine politische Tat ist.

Die Argumentation des Betroffenen, vom Staat zum Spitzeln erpresst worden zu sein, indem ihm gesagt wurde, dass er mit einer Zusatzstrafe von 10 Jahren zu rechnen hat, wenn er nicht spitzelt, zieht m. E. nicht, weil die Zusatzstrafe für Diebstahl und Vorbereitung zum Mord wahrscheinlich zulässig und nicht rechtsstaatswidrig gewesen wäre.

Berliner Zeitung hat geschrieben:

Kalaschnikow für Flucht gestohlen

Der Mann, um den es geht, heißt Hans-Jürgen O. Er sitzt ganz vorne in der Zuschauerreihe neben seinem Anwalt. Vor ihm steht das Schild „Beschwerdeführer“. Der heute 60-Jährige ist von bundesdeutschen Gerichten für das erlittene Unrecht nach der Wende rehabilitiert worden. Er hat eine Entschädigung und eine Opferrente zugesprochen bekommen. Doch die mehr als 30 000 Euro inclusive Zinsen soll er nun nach Entscheidungen des Landgerichts Potsdam und des Oberlandesgerichts zurückzahlen.

Denn Hans-Jürgen O. war in den Augen der Richter nicht nur ein Opfer, er war auch Täter. Er hat 1976 im Gefängnis eine Verpflichtungserklärung unterschrieben und war dann IM – also Inoffizieller Mitarbeiter. Allerdings nicht bei der Staatssicherheit, sondern der Abteilung 1 der Kriminalpolizei, die zwar dem Innenministerium unterstand, aber eng mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet hat.

Hans-Jürgen O. hat gegen die Gerichtsbescheide eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Er hat erklärt, er sei gezwungen worden, die Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Nur einen Tag, bevor er im Gefängnis seinen Namen unter die Erklärung setzte, hatte er zugegeben, für einen geplanten zweiten Fluchtversuch eine Kalaschnikow von einem NVA-Übungsgelände gestohlen zu haben. Der Diebstahl flog auf, weil ein Freund die nicht funktionsfähige Waffe heimlich an sich genommen und damit selbst an der Grenze ertappt worden war. Die Behörden sollen Hans-Jürgen O. im Gefängnis mit weiteren zehn Jahren Haft gedroht haben, sollte er nicht in die Spitzeltätigkeit einwilligen.

Der Betroffene kann m. E. keine Opferrente erhalten, weil er mit seiner kriminellen Energie (Diebstahl von Schusswaffen und Vorbereitung zum Mord) sich vom kommunistischen Unrechtsstaat DDR selbstverschuldet greifen und einspannen ließ, beim staatlichen Unrecht der DDR mitzuwirken, der kommunistischen Unterdrückung Vorschub zu leisten, nämlich die Freizügigkeit der Bürger zu beschneiden. Er hat möglicherweise nicht nur der Abteilung 1 der Kriminalpolizei, für die er zugegebenermaßen gespitzelt hat, Fluchtpläne verraten und Fluchten verhindert, sondern auch unbescholtene Bürger, die den Staat verlassen wollten, hinter Schloss und Riegel gebracht, also schweren Schaden zugefügt.

Verfasser K.

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