244. an Ulrike Poppe: Aus dem Beschluss des Landesverfassungsgerichts, IMs anzuhören, ergeben sich leider neue Probleme

an

Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung
der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD)
Hegelallee 3
14467 Potsdam
Tel.: 0331 / 23 72 92 – 0
E-Mail: aufarbeitung@lakd.brandenburg.de
Homepage: www.aufarbeitung.brandenburg.de

Sehr geehrter Frau Poppe,

wir sind uns mal persönlich im Zuchthaus Cottbus begegnet. Ich fragte sie, ob man nicht evtl. meine Stasi-Akte
http://www.opk-akte-verfasser.de
ausdrucken könnte.

Das ist noch nicht passiert. Das macht aber nichts, weil die Akte ja im Internet für jeden zu sehen ist und auch die Zeitzeugenbüros für sie Reklame machen:
http://www.opk-akte-verfasser.de/interview.htm

Ich wollte Ihnen eigentlich nur mitteilen, dass ich es nicht richtig finde, wenn Hans-Jürgen O. die Opferrente bekommt. Auf meiner Internetseite
243. Vom Stasi-Opfer zum Stasi-Täter ohne Anhörung?
habe ich geschrieben:

Neues aus dem Gerichtsaal

Die Anhörung ergab: Der Betroffene ist zwar kein Stasi-Täter, weil er für die Abteilung 1 der Kriminalpolizei gespitzelt hat. Dafür ist er aber wahrscheinlich ein krimineller Täter, der natürlich auch keine Opferrente bekommen kann.

Der Betroffene gab zu, dass er eine Kalaschnikow für die Flucht gestohlen hat. Was Diebstahl und Vorbereitung zum Mord bedeuten könnte, also eindeutig kriminell und nicht politisch sein dürfte. Die kriminelle Tat wird auch nicht dadurch politisch, dass die Flucht selber eine politische Tat ist.

Die Argumentation des Betroffenen, vom Staat zum Spitzeln erpresst worden zu sein, indem ihm gesagt wurde, dass er mit einer Zusatzstrafe von 10 Jahren zu rechnen hat, wenn er nicht spitzelt, zieht m. E. nicht, weil die Zusatzstrafe für Diebstahl und Vorbereitung zum Mord wahrscheinlich zulässig und nicht rechtsstaatswidrig gewesen wäre.

Berliner Zeitung hat geschrieben:

Kalaschnikow für Flucht gestohlen

Der Mann, um den es geht, heißt Hans-Jürgen O. Er sitzt ganz vorne in der Zuschauerreihe neben seinem Anwalt. Vor ihm steht das Schild „Beschwerdeführer“. Der heute 60-Jährige ist von bundesdeutschen Gerichten für das erlittene Unrecht nach der Wende rehabilitiert worden. Er hat eine Entschädigung und eine Opferrente zugesprochen bekommen. Doch die mehr als 30 000 Euro inclusive Zinsen soll er nun nach Entscheidungen des Landgerichts Potsdam und des Oberlandesgerichts zurückzahlen.

Denn Hans-Jürgen O. war in den Augen der Richter nicht nur ein Opfer, er war auch Täter. Er hat 1976 im Gefängnis eine Verpflichtungserklärung unterschrieben und war dann IM – also Inoffizieller Mitarbeiter. Allerdings nicht bei der Staatssicherheit, sondern der Abteilung 1 der Kriminalpolizei, die zwar dem Innenministerium unterstand, aber eng mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet hat.

Hans-Jürgen O. hat gegen die Gerichtsbescheide eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Er hat erklärt, er sei gezwungen worden, die Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Nur einen Tag, bevor er im Gefängnis seinen Namen unter die Erklärung setzte, hatte er zugegeben, für einen geplanten zweiten Fluchtversuch eine Kalaschnikow von einem NVA-Übungsgelände gestohlen zu haben. Der Diebstahl flog auf, weil ein Freund die nicht funktionsfähige Waffe heimlich an sich genommen und damit selbst an der Grenze ertappt worden war. Die Behörden sollen Hans-Jürgen O. im Gefängnis mit weiteren zehn Jahren Haft gedroht haben, sollte er nicht in die Spitzeltätigkeit einwilligen.

Der Betroffene kann m. E. keine Opferrente erhalten, weil er mit seiner kriminellen Energie (Diebstahl von Schusswaffen und Vorbereitung zum Mord) sich vom kommunistischen Unrechtsstaat DDR selbstverschuldet greifen und einspannen ließ, beim staatlichen Unrecht der DDR mitzuwirken, der kommunistischen Unterdrückung Vorschub zu leisten, nämlich die Freizügigkeit der Bürger zu beschneiden. Er hat möglicherweise nicht nur der Abteilung 1 der Kriminalpolizei, für die er zugegebenermaßen gespitzelt hat, Fluchtpläne verraten und Fluchten verhindert, sondern auch unbescholtene Bürger, die den Staat verlassen wollten, hinter Schloss und Riegel gebracht, also schweren Schaden zugefügt.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Kotowski

Frau Poppe hat mir geantwortet, mir den Beschluss des Landesverfassungsgerichts noch einmal erläutert und mir ihre persönliche Meinung erklärt, dass sie mir grundsätzlich  zustimme, dass wer für das MfS oder die K1 erhebliche Spitzeltätigkeit geleistet hat, von den Entschädigungsleistungen ausgeschlossen werden sollte, dass aber das Gericht genau untersuchen müsse, unter welchen Bedingungen die IM-Verpflichtung zustande kam und vor allem, in welchem Maße der Betreffende tatsächlich Verrat geübt habe, und ob ich ihr vielleicht darin zustimmen könne.

Meine Antwort:

Aus dem Beschluss des Landesverfassungsgerichts, IMs anzuhören, ergeben sich leider neue Probleme

Da das Landesverfassungsgericht Brandenburg nun beschlossen hat, dass bei jedem IM, der eine Verpflichtungserklärung unterschrieben hat, eine mündliche Anhörung durchzuführen ist, wenn er dies wünscht, unterstellt es automatisch, dass manch ein IM auch schuldlos unterschrieben haben könnte und mit der Unterschrift auch nicht unbedingt Schaden angerichtet haben könnte.

Daraus ergeben sich leider neue Probleme, die es ohne Beschluss, die IMs anzuhören, nicht geben würde:

1. kann es bei der Untersuchung, unter welchen Bedingungen die IM-Verpflichtung zustande kam, leicht zu fatalen Falschbewertungen kommen.

Zum  Beispiel wäre im vorliegenden Fall die Bewertung, dass Hans-Jürgen O. gezwungen war zu unterschreiben, weil man ihm mit weiteren zehn Jahren Haft gedroht hat, falsch. Denn die Straftat, Diebstahl einer Kalaschnikow aus dem NVA-Bestand, hat er freiwillig begangen. Somit hat er sich freiwillig in die Hände des Staatsanwaltes begeben, der ihn mit 10 Jahren Haft bedrohen, d. h. erpressen konnte, was in dem Fall nicht rechtsstaatswidrig war. Denn das Stehlen von Schusswaffen ist auch im Rechtsstaat strafbar. Er hat also nicht schuldlos unterschrieben, sondern schuldhaft.

Außerdem finde ich es als entlastendes Argument völlig untauglich, wenn man den Diebstahl einer Kalaschnikow und die Planung, mit ihr einen mörderischen Grenzdurchbruch zu versuchen, bei dem man den Tod von Menschen (Grenzsoldaten sind auch Menschen) billigend in Kauf nehmen wollte, dadurch verharmlost, dass man hinterher sagt, “die Waffe sei funktionsuntüchtig und auch nur eine Attrappe gewesen, mit der ein Grenzübertritt erzwungen werden sollte”.

Dass die Waffe funktionsuntüchtig war, ist ein reiner Zufall. Man stahl die funktionsuntüchtige Waffe, weil man auf die Schnelle keine funktionstüchtige gefunden hat.

Wenn man die Grenzsoldaten nur mit einer Attrappe hätte einschüchtern wollen, brauchte man keine Kalaschnikow unter großen Risiken bei der NVA zu stehlen. Es hätte gereicht, sich eine aus Holz zu schnitzen. Die Methode der Einschüchterung ist auch völlig unlogisch und nicht glaubwürdig, weil der Grenzsoldat erst recht geschossen hätte, wenn er gesehen hätte, dass die Grenzverletzer mit Schusswaffen bewaffnet sind. Dass es sich nur um eine Attrappe handelt, hätte er gar nicht erkannt, weil er gar nicht so genau hingesehen hätte bzw. hinsehen konnte. Logisch für die Grenzverletzer wäre, die Grenzsoldaten aus dem Hinterhalt zu erschießen, ehe diese überhaupt zum Schießen gekommen sind.

Darum sehe ich in dem Diebstahl nicht nur die kriminelle Tat von Dieben, sondern auch die Vorbereitung und Planung eines feigen Mordes. Ich erkenne die Phantasie von Schwerstkriminellen, was dem Unrechtsstaat DDR es natürlich leichter gemacht hat, einen Schwerstkriminellen unter Druck zu setzen, zu erpressen und für sich arbeiten zu lassen.

2. lässt sich in den seltensten Fällen feststellen, ob ein Schaden oder kein Schaden durch die Unterschrift entstanden ist. Die notwendigen Ermittlungen wären äußerst umfangreich und kaum praktisch durchführbar. Das Gericht müsste dann so tun, als ob kein Schaden entstanden ist. Und das wäre ungerecht gegenüber all denen, die nicht unterschrieben haben, und bei denen ganz sicher feststeht, dass sie keinen Schaden verursacht haben.

Welch hohen Stellenwert die Zelleninformatoren für das MfS hatten, wird deutlich, wenn man sich die Richtlinie Nr. 2/81 zur Arbeit mit Zelleninformatoren (ZI) durchliest. Darin heißt es:

“Die Arbeit mit ZI hat dazu beigetragen, die politisch-operativen Gesamtaufgaben des MfS zu lösen.” (Blatt 1)

Man kann davon ausgehen, dass die bespitzelten Stasi-Opfer immer geschädigt wurden, weil das MfS seine politisch-operativen Gesamtaufgaben, nämlich mit dem Stasi-Opfer fertig zu werden, besser lösen konnte.

Die Tätigkeit der Zelleninformatoren (ZI) ist niemals zu verharmlosen, zumal allein das Wissen, systematisch bespitzelt zu werden, die Situation der bespitzelten Häftlinge verschärfte und ihre Gefühle von Angst und Ohnmacht verstärkte. Jürgen Fuchs („Auschwitz in den Seelen“) empfand das so. Ihm wäre eine Einzelzelle darum lieber gewesen, schreibt er.

3. werden alle ehrlichen und standhaft gebliebenen politisch Verfolgten abgewertet, ja gedemütigt, die nicht unterschrieben haben, obwohl sie unter den gleichen Bedingungen inhaftiert waren und genauso gelitten haben wie die, die unter dem Druck der Inhaftierung meinten unterschreiben zu müssen.

Ich persönlich betrachte die Opferrente nicht nur als Entschädigung für erlittenes Unrecht oder als Sozialleistung zur Bekämpfung der Armut ehemaliger politischer Häftlinge, sondern auch als Belohnung und Ehrung für den erfolgreich durchgeführten Kampf gegen das kommunistische Unterdrückungssystem und den gewonnenen Kampf für Freiheit und Demokratie.

In einer Petition an den Bundestag:
185. Freigekaufte DDR-Häftlinge neu überprüfen – SED-Opferrente verdoppeln
182. Verdoppelung der SED-Opferrente: Ja – aber wie?

wünsche ich mir, und zwar nicht nur ich:
211. CDU: 500 Euro Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den (roten) Faschismus und für Verfolgte des (roten) Faschismus

dass aus der Opferrente eine Ehrenpension in doppelter Höhe (500 Euro) gemacht wird, d. h., dass sie der Ehrenpension (717,50 Euro) angeglichen wird, die Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus erhalten.

Wenn der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Kämpfer gegen den (roten) Faschismus und die Verfolgten des (roten) Faschismus geehrt werden sollten, kann er natürlich niemals die ehren, die eine Mitarbeitsverpflichtung zur Stärkung des (roten) Faschismus unterschrieben haben. Wobei es unerheblich wäre festzustellen, ob und inwieweit jemand tatsächlich durch die Unterschrift geschädigt wurde oder nicht. Fakt ist, er hat nicht den Widerstand geleistet und auch nicht den Kampf gegen den (roten) Faschismus geführt, wie der, der nicht unterschrieben hat.

Ralf Kotowski

24.01.14
Verfassungsgericht

Entschädigung für DDR-Spitzel muss neu verhandelt werden

Der Fall eines früheren DDR-Häftlings aus Brandenburg, dem wegen Informantentätigkeit für die Polizei die Entschädigung abgesprochen wurde, muss neu aufgerollt werden, urteilte das Verfassungsgericht.

Foto: dpa

Ein ehemaliger DDR-Häftling sitzt im Verhandlungsraum des Landesverfassungsgerichtes in Potsdam (Brandenburg). Das Gericht prüft, ob ihm trotz Spitzeldiensten für DDR-Behörden Entschädigungszahlungen zustehen
Morgenpost

Ich bin der Meinung, dass, wenn der Stasi-Spitzel schriftlich mit Unterschrift seine Bereitschaft zur Mitarbeit beim MfS oder einer gleichwertigen Stelle erklärte, ihm die Opferrente entzogen werden muss. Denn er hat ja weder Widerstand gegen den verbrecherischen unfreien Kommunismus geleistet, noch für Freiheit und Demokratie gekämpft, sondern der kommunistischen Diktatur Vorschub geleistet.

Wenn sich jetzt in der Gerichtsverhandlung herausgestellt hat, dass der 60-Jährige seinerzeit von der Polizei als Informant geführt worden war und nicht, wie in der Presse stand, als inoffizieller Stasi-Mitarbeiter, so nützt ihm das auch nichts. Denn in dem Antragsformular zur “Besonderen Zuwendung” gemäß § 17 a StrRehaG heißt es auf Blatt 5 unter Ausschließungsgründe (was von jedem Antragsteller unterschrieben werden muss) ausdrücklich:

Hans-Jürgen O. hätte gar keine Opferrente bekommen dürfen, da er bei der Antragstellung log. Es ist zu fragen, ob er wegen der Lüge (ähnlich wie bei einem Meineid) nicht extra bestraft werden müsste.

Ich kann mich noch gut erinnern, dass ich in der Stasi-U-Haft in Berlin-Hohenschönhausen einen Zellengenossen hatte, der höchst wahrscheinlich ein Stasi-Spitzel war. Die Statistik sagt ja, über 10% seien Spitzel gewesen. Man wurde regelmäßig nach einem bestimmten System immer wieder neu verlegt. Das wechselte zwischen Isolations/Vernichtungshaft und Gemeinschaftshaft mit immer wieder anderen Zellengenossen hin und her.

Jedenfalls dieser Zellengenosse hat als U-Bahn-Zugführer in Ost-Berlin gearbeitet. Weil er zuviel gesoffen hatte, durfte er irgendwann natürlich nicht mehr die U-Bahn fahren, wurde aber im Innenbereich weiterbeschäftigt. Da er durch die Entlassung frustriert war, hat er (wahrscheinlich alkoholisiert) in einer Betriebsversammlung den amerikanischen Schlagersänger Dean Reed, der dort auftrat, in aller Öffentlichkeit beschimpft: “Kommunistischer Speichellecker” usw. Na jedenfalls landete er bei mir in der Stasi-Zelle. Vorwurf: § 106 – “staatsfeindliche Hetze”.

Dass er ein Stasi-Spitzel war, merkte ich an den Fragen, die er mir stellte. Er erzählte mir freimütig auch von sich: wenn er hier mal rauskommt und in den Westen abgeschoben wird (das erhoffte er sich als Dank für seine Spitzeldienste), wird er (der U-Bahn-Zugführer) als Toiletten“frau” sein Brot verdienen. Das meinte er allen Ernstes, weil er ja als chronischer Säufer zu nichts anderem mehr in der Lage gewesen wäre. Die Stasi konnte diese Asozialen gut für Spitzeldienste gewinnen, weil die Bundesregierung diese ja nicht auf der Freikaufswunschliste stehen hatte und sie ohne Hilfe der Stasi nie in den Westen gekommen wären. Sie wurden der Bundesregierung einfach untergejubelt.

SPIEGEL Heft Nr. 37 / 10.9.12

Um überhaupt noch politische Häftlinge zu bekommen, musste Bonn viele andere mitkaufen. Der Zuständige Direktor des Bundesverfassungsschutzes berichtete über die drei Aktionen vom August 1966 bis September 1968: “Unter den 717 Haftentlassenen (…) befanden sich nur noch 112 ‘politische Täter‘.”

Bild

In BILD “Freigekauft – der DDR-Menschenhandel”, Piper Verlag, heißt es:

„200 Personen als ‚Mittäter’ einbezogen, die wir dadurch nach Westdeutschland abschieben konnten“, und die „nachweislich keine Mittäter“ waren (Spiegel), „kriminelle Delikte“, „Personen, die zu wiederholter Arbeitserziehung verurteilt waren“, „mit kriminellem Einschlag“, „mehrfach Vorbestrafte“ usw. (Seite 47)

„Bei etwa 40 Entlassenen muss man die Glaubwürdigkeit anzweifeln, und 4 bis 5 Entlassene erscheinen völlig undurchsichtig und zweifelhaft.“ (Seite 51)

Dabei kommt das „Deutschlandarchiv“ zum Schluss, dass der Anteil der „echten“ politischen Häftlinge nur 56,1 % beträgt. 12,3 % der Inhaftierten sind zwar wegen politischer Vergehen inhaftiert, haben aber zuvor kriminelle Straftaten begangen. 17,7 % der in die Bundesregierung Freigelassenen sind wegen gemischter politischer und krimineller Delikte und 13,1 % wegen rein krimineller Delikte verurteilt worden. (Seite 80)

„von 1983 an bis … 1988 nicht ein einziger krimineller Häftling durchgerutscht“, Relinger: „Ost-Berlin“ habe „nunmehr die Kriminellen einfach abgeschoben“ , d. h. ohne Geld für sie zu kassieren. (Seite 90)

Ich weiß nicht, ob der gescheiterte U-Bahn-Zugführer und Alkoholabhängige wirklich in den Westen kam. Soll der gute Mann jetzt eine “besondere Zuwendung” in Höhe von 250 Euro bekommen oder gar mit einer “Ehrenpension” in Höhe von 500 Euro (die wir noch erkämpfen müssen) geehrt werden für seinen angeblichen Widerstandskampf gegen den verbrecherischen unfreien Kommunismus bzw. für seinen angeblichen Kampf für Freiheit und Demokratie, wo er gleichzeitig für die Stasi, d. h. für das unfreie verbrecherische kommunistische System gearbeitet und mich bespitzelt hat?

So wird ein Schuh draus

Der Gesetzgeber sollte ganz anders an die Sache herangehen. Er sollte zunächst von einer Bedenklichkeitsvermutung ausgehen und nicht von einer Unbedenklichkeitsvermutung, wie er es leider z. Z. mit dem Landesverfassungs-Gerichtsbeschluss tut.

Das heißt, der Gesetzgeber sollte mit der Bewilligung von Leistungen für SED-Opfer solange warten, bzw. die Leistungen zurückverlangen, bis sich das angebliche SED-Opfer eine sogenannte “Unbedenklichkeitsbescheinigung” besorgt hat, die es von der BStU in jedem Fall bekommt, wenn es den Antrag stellt. Die Ausstellung einer solchen wichtigen Bescheinigung ist eine der Hauptaufgaben, womit sich die BStU zu beschäftigen hat und wofür sie vom Steuerzahler bezahlt wird.  So wird ein Schuh draus.

Die Bescheinigung ist eine standardisierte Bescheinigung. Die Bezeichnung “Unbedenklichkeitsbescheinigung” hat sich inzwischen im Denken der Menschen so manifestiert, dass jeder weiß, was gemeint ist. Wer die Bescheinigung besitzt, hat erwiesenermaßen nicht mit der Stasi zusammengearbeitet, kann unbedenklich im  Staatsdienst eingestellt werden bzw. kann auch unbedenklich als Widerstandskämpfer gegen kommunistische Unterdrückung und als Kämpfer für Freiheit und Demokratie mit einer “Ehrenpension” geehrt werden.

Die Bescheinigung hat einen Standard-Text, den die einzelnen BStU-Ämter schon in ihren Computern abgespeichert haben, wo sie nur noch die persönlichen Daten der Antragsteller einzusetzen brauchen, natürlich nachdem sie diese gründlichst überprüft haben:

Quelle: http://www.sed.stasiopferinfo.com/phpBB2/viewtopic.php?t=134

Quelle: Ralf Kotowski

Die vom Landesverfassungsgericht Brandenburg beschlossene sogenannte “Anhörung” von IMs ist Unsinn und völlig überflüssig, führt viel zu leicht zu Falschbewertungen (s.o.), stellt eine unnötige zusätzliche Belastung der ohnehin schon überlasteten Gerichte dar und kann eingespart werden. Die Gerichte können und sollten sich auf die BStU-Behörden wie bisher verlassen, dass diese korrekt gearbeitete haben, wenn sie die “Unbedenklichkeitsbescheinigung” oder das Gegenstück: die Stasi-Mitarbeiter-Bescheinigung, man könnte auch sagen: “Bedenklichkeitsbescheinigung”, ausgestellt haben.

Auf gar keinen Fall sollte sich der Gesetzgeber einfallen lassen, den Unsinn (IMs bei Gericht mündlich anzuhören) im Bundesgesetzblatt zu verankern, um möglicherweise die IMs (die meist auch einen kriminellen Hintergrund haben) für ihre Spitzel-Tätigkeit mit einer “Ehrenpension” zu belohnen.

Wenn der Gesetzgeber wirklich etwas Gutes und Richtiges tun will für die SED-Opfer und Kämpfer für Freiheit und Demokratie, dann sollte er das Geld, das er evtl. für Stasi-Spitzel und Kriminelle ausgeben will, sparen, und aus der “Besonderen Zuwendung” von 250 Euro durch Verdoppelung eine “Ehrenpension” von 500 Euro machen, was sich unsere Kanzlerin Frau Dr. Angela Merkel schon im Jahre 2000 gut vorstellen konnte:

Drucksache 14/3665-1, 14/3665-2, 14/3665-3, 14/03665-4

Verfasser K.
(Mitglied der CDU, der VOS und des Menschenrechtszentrums)

Übrigens:

Gericht erkennt Anspruch auf Häftlingshilfe ab - 20.02.2014

Keine Hilfe für Ex-Spitzel

Von Heidi Niemann

Göttingen. Eine frühere inoffizielle Mitarbeiterin (IM) des Ministeriums für Staatssicherheit, die drei Jahre lang in der DDR im Zuchthaus gesessen hatte, hat nach einem langwierigen Rechtsstreit endgültig den Anspruch auf weitere Häftlingshilfe verloren. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat ihren Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen abgelehnt. Die einstige DDR-Bürgerin hatte dort erfolglos dagegen geklagt, dass die Stadt Göttingen ihr die Häftlingshilfe gestrichen hatte. Die Behörde hatte die Zahlungen eingestellt, nachdem bekannt geworden war, dass die Frau Informantin der Stasi gewesen war. Nach Ansicht des OVG war die Streichung rechtmäßig, weil die Klägerin sich freiwillig als Spitzel angedient habe (Aktenzeichen 4 LA 217/12).

http://www.weser-kurier.de/region/niedersachsen_artikel,-Keine-Hilfe-fuer-Ex-Spitzel-_arid,782502.html

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