143. VOS-Generalversammlung am 14./15. April 2012 in Friedrichroda

Aus der Entfernung betrachtet (ich war Delegierter) muss ich jetzt feststellen, dass unsere VOS-Generalversammlung am 14./15. April 2012 in Friedrichroda doch ein voller Erfolg war, z. B. der neue Name und die neuen Mitgliedschaftsbedingungen sind ein großer Fortschritt.

VOS – Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V.
Gemeinschaft ehemaliger politischer Häftlinge

wurde geändert in

VOS – Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V.
Gemeinschaft von Verfolgten und Gegnern des Kommunismus

Mit dem neuen Namen sind auch die neuen Aufgaben des Vereins definiert worden. Der Kreis, der sich durch unseren Verein angezogen fühlen kann, wurde erweitert. Das ist genau das, was wir Jüngeren, die keine Opfer des Stalinismus sind, wollten.

Dass in der ersten Zeile immer noch die alte Bezeichnung Stalinismus steht, tut der Sache keinen Abbruch. Die Opfer des Stalinismus, die den Verein vor 62 Jahren gegründet haben, können zufrieden sein. Sie werden mit dem Namen weiterhin geehrt. Sie haben die Ehre ja auch verdient, weil sie es waren, die den jüngeren ehemaligen politischen DDR-Häftlingen eine erste politische Anlauf- und Heimstätte gaben, als sie aus den Zuchthäusern der DDR von der Bundesrepublik Deutschland freigekauft wurden und nicht so recht wussten, wie sie mit der neu gewonnenen Freiheit umgehen müssen.

Die Opfer des Stalinismus haben von den Politikern mit Nachdruck immer wieder die Gesetze gefordert, die nötig waren, damit die meist traumatisierten Opfer des Kommunismus vom Staat gerecht behandelt, d. h. rehabilitiert und entschädigt werden. Das ist im Großen und Ganzen gelungen, wenn auch Nachbesserungen nötig sind, wie z. B.: Vererbbarkeit der Opferrente auf die Partner und mindestens eine inflationsbedingte Erhöhung, bessere Anerkennung von haftbedingten Gesundheitsschäden und die Beweislastumkehr, die Generation “Flüchtlinge/Altübersiedler aus der DDR” muss rentenversicherungsrechtlich weiterhin nach dem Fremdrentengesetz bewertet werden.

Die jüngeren Opfer des Kommunismus können auch zufrieden sein, denn die Verfolgten und Gegner des Kommunismus gehören jetzt auch zum Verein, wie früher die ehemaligen politischen Häftlinge zum Verein gehörten, die unter Stalin, Ulbricht oder Honecker inhaftiert waren und gelitten haben. Es sind wunschgemäß nun alle Verfolgten, z. B. auch Bürgerrechtler und nicht in Haft gewesene Angehörige von ehemaligen politischen Häftlingen hinzugekommen, sowie auch Gegner, die einfach nur erkannt haben, dass der Weg zum Kommunismus falsch ist. Gegner sind z. B.:

Klaus von Dohnanyi:
“Man kann die Menschen nicht zu ihrem eigenen Glück vergewaltigen.”
“Wir alle wollen eine gerechtere Welt, aber wir wollen keine Diktaturen.”
“Jede Welt, die die Menschen machen, wird unvollkommen sein.”
“Wer Menschen eine vollkommene Welt verspricht, der täuscht sie.”

Werner Schulz:
“Die Gewaltfrage spielte im Kommunismus von Anfang an eine große Rolle”
“Man versucht, Menschen mit Gewalt zu einer besseren Welt zu bringen, aber sie war eine schlechtere Welt.”
Lötzsch warf er vor, die “gefährliche Illusion” zu nähren, dass es heute noch einen Weg zum Kommunismus gebe.
“Alle Wege, die bisher ausprobiert wurden, haben zu Millionen Toten geführt.”
www.sueddeutsche.de/medien/tv-kritik-maybrit-illner-welcher-kommunismus-darfs-denn-sein-frau-loetzsch

Diese Gegner könnten, wenn sie wollten, bei uns mitmachen und mit uns zusammen vor dem Kommunismus warnen. Sie könnten uns aber auch einfach nur durch Spenden unterstützen. Zu den Unterstützern könnte auch der neue Bundespräsident Joachim Gauck gehören, weil er auch ein Gegner des Kommunismus ist, uns gut versteht und gut zu uns passt, s. hier.

Ich finde den neuen Name auch für mich persönlich noch zutreffender als vorher, weil ich nicht nur ein “einfacher” ehem. politischer Häftling bin, von dem man gar nicht so recht weiß, was er politisch angestellt hat. Man weiß z. B. überhaupt nicht, dass der Kommunismus an meiner Inhaftierung schuld war. Man weiß auch nicht, dass der Charakter des Kommunismus verbrecherisch ist, weil ja das Wort Kommunismus fehlt. Dass der Stalinismus verbrecherisch ist, hat sich sogar bei den LINKEN schon herumgesprochen. Dass aber der Kommunismus generell in Praxis eine verbrecherische Ideologie ist und nicht davon wegkommt, Gewalt und neues Unrecht anzuwenden, wird von den LINKEN strikt geleugnet. Der Paragraph 130 müsste darum erweitert und die Leugnung der Verbrechen des Kommunismus unter Strafe gestellt werden. Als Erste müsste Margot Honecker bestraft werden, die 2012 in Chile behauptet hat, alle politischen Häftlinge der DDR, also auch ich, seien kriminell, s. hier.

Ich finde den neuen Namen auch besser als vorher, weil ich nicht nur ein ehem. politischer Häftling bin, sondern in erster Linie ein Verfolgter und Gegner des Kommunismus, was ich auch auf einer Demo für unsere Ehrenpension zum Ausdruck brachte. Auf meinem Plakat habe ich geschrieben: Ehrenpension für alle Verfolgten der SED-Diktatur , s. hier.

Als Verfolgter und Gegner des Kommunismus litt ich in der DDR sechs Jahre lang unter Berufsverbot und anschließend unter Inhaftierung. Das Berufsverbot wurde verhängt, weil ich es gewagt hatte, als Mitarbeiter des Fernsehens der DDR einen pazifistischen Aufruf zur atomaren Abrüstung zu verfassen mit dem Ziel, ihn im Kollektiv der sozialistischen Arbeit unterschreiben zu lassen und an den Weltsicherheitsrat der UNO zu schicken.

Da ich genau wusste (ich lebte lange genug in der DDR, um das zu wissen), dass im Kommunismus kein Platz für Freiheit, Demokratie und Pazifismus ist, ich mir aber trotzdem die Freiheit herausnahm, durch Demokratie (Unterschriftensammlung im Kollektiv) pazifistische Ideen zu verwirklichen, war ich natürlich ein scharfer Gegner des Kommunismus. Ich habe den Kommunismus herausgefordert, Farbe zu bekennen, sein wahres Gesicht zu zeigen, was mir auch gelungen ist.

Ich kam ins Visier der Stasi, die die Aufgabe hatte, den Kommunismus zu schützen und zu retten und Gegner des Kommunismus kampfunfähig zu machen. Sie legte eine OPK-Akte über mich an.

Operative Personenkontrollen (OPK) waren nach der Sicherheitsüberprüfung der nächst höhere Schritt der Überwachung einzelner Bürger durch das MfS. Im Gegensatz zu Sicherheitsüberprüfungen, bei denen die Frage “Wer ist Wer?” (wer ist Freund, wer ist Feind?) erstmalig aufgeworfen wurde, sah das MfS diese Frage bei der Einleitung einer OPK zumindest im Grundsatz schon zu Ungunsten des jeweiligen Bürgers beantwortet – das MfS wähnte hier den Gegner bereits am Werk. Die OPK sollte nun dazu führen, den Wirkungskreis dieses Gegners schnellstmöglich einzuschränken und Ansatzpunkte für eine „operative Bearbeitung“ desselben zu erarbeiten.Quelle

Nachdem die OPK-Akte über mich angelegt worden war, s. hier, war ich ein Verfolgter des Kommunismus. Beispiel für Verfolgung s. hier.

Es kam so, wie es im Kommunismus kommen musste: die Mitarbeiter des MfS, die Verfolger, entdeckten bei ihrer Verfolgungsjagd meine politischen Straftaten. Das war für sie nicht schwer. Denn ich hatte nicht die Absicht, meine Straftaten heimlich zu begehen. Ich wollte mit meinen Taten dem Kommunismus einen Spiegel vor sein Gesicht halten. Er sollte sein Gesicht (Ansehen) in der Öffentlichkeit verlieren, was ja auch geschah. Es wäre sinnlos gewesen, dies heimlich tun zu wollen.

Also, um aus meiner Zwangssitiuation und Unterdrückung herauszukommen, machte ich die Öffentlichkeit innerhalb sowie auch außerhalb der DDR auf mein Berufsverbot aufmerksam. Weil das auch außerhalb der DDR geschah, wurde ich nach dem Unrechtsparagraphen 219 “Ungesetzliche Verbindungsaufnahme” zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach eineinhalb Jahren wurde ich von der Bundesrepublik Deutschland freigekauft. Das Berufsverbot fand damit auch ein Ende, weil ich eine Anstellung in meinem Beruf als Videomessingenieur beim Westdeutschen Rundfunk Köln fand, die mir beim Fernsehen der DDR sechs Jahre lang verweigert wurde. Der WDR hatte kein Problem damit, einen Mitarbeiter zu beschäftigen, der die Abschaffung, bzw. Begrenzung aller Atomwaffen, d. h. auf beiden Seiten, verlangt. Das Fernsehen der DDR unterstellte mir antisowjetische Hetze, als ich zur Verteidigung meines Aufrufs die schlichte Wahrheit aussprach, dass die sowjetischen Atomraketen die westlichen Länder genauso bedrohen, wie die amerikanischen die östlichen Länder.

Als ich im freien Teil Deutschlands angekommen war, das war im Jahre 1985, trat ich, ausgehungert durch die Diktatur, sofort in die unabhängige demokratische Partei CDU und die “VOS – Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V. – Gemeinschaft ehem. politischer Häftlinge” ein, um mich mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur zu beschäftigen und vor ihr zu warnen. Die CDU veranstaltete Seminare zum Thema DDR, die VOS organisierte u. a. eine Protestdemo in Bonn, um Helmut Kohl vor Erich Honecker zu warnen, als dieser 1987 nach Bonn kam. Um das Unrechtssystem, nachdem es untergegangen war, als solches anzuprangern und zu entlarven, stellte ich meine OPK-Stasi-Akte, die ich dankenswerterweise von der BStU in Kopie bekommen konnte, ins Internet, s. hier.

Der Verein mit dem neuen Namen “VOS – Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V. – Gemeinschaft von Verfolgten und Gegner des Kommunismus” ist für mich genau der richtige Verein, um alle Verfolgten und Gegner des Kommunismus herzlich einzuladen, mit mir gemeinsam gegen den Kommunismus zu kämpfen und vor ihm zu warnen.

Verfasser K.

Satzungsänderung § 3 Mitgliedschaft, Absatz (2)

Alter Text:

(2) Ehemalige Mitarbeiter/innen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) sowie Mitglieder der Partei Die Linke und anderer links- oder rechtsradikaler Parteien und Vereinigungen dürfen nicht Mitglieder der VOS sein.

Neuer Text:

(2.1) Mitglied des Vereins kann nicht sein, wer wegen eines Vergehens bzw. Verbrechens bestraft worden ist.

(2.2) Mitglied des Vereins kann nicht sein, wer das Repressionssystem der DDR aktiv durch Mitarbeit beim MfS oder in der SED unterstützt hat.

(2.3) Vorstandsmitglieder haben die BStU – Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.

(2.4) Mitglied des Vereins kann nicht sein, wer durch sein Verhalten oder seine Äusserungen zu erkennen gibt, dass er die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes ablehnt oder bekämpft.

(2.5) Mitglied des Vereins kann nicht sein, wer durch die Mitgliedschaft oder in anderer Form extremistische oder verfassungsfeindliche Parteien oder Organisationen unterstützt, die als solche vom Verfassungsschutz eingestuft werden.

Mit der neuen Satzung §3 Mitgliedschaft, Absatz (2), ist dem Verein eine scharfe Waffe an die Hand gegeben, sich den Gegnern des Grundgesetzes innerhalb ihrer Reihen zu entledigen. Er kann, wenn er will, sich also nun getrost wieder um Aufnahme in die UOKG bewerben, ohne befürchten zu müssen, wegen Rechtslastigkeit abgelehnt zu werden, bzw. ausgeschlossen zu werden, wenn er wieder Mitglied ist, was ja schon passiert war.

Die Rechtslastigkeit ist auch der einzige Grund, warum manche in der VOS das Wahlprinzip der UOKG kritisieren, das vorsieht, dass ein ganz kleiner Verein, z. B. der Verein VOK Deutschland e.V. – Vereinigung der Opfer des Kommunismus, Vorsitzender Jörg Moll, das gleiche Stimmrecht hat, wie die hunderfach größere VOS. Was theoretisch ein hundertfach größeres Stimmrecht bedeuten würde, wenn man so an die Sache herangeht, und was heißen würde, dass man kaum etwas gegen die VOS-Stimme unternehmen könnte, d. h. die VOS nicht rauswerfen könnte, wenn man es wollte. Es sei denn, man gibt dem BdV noch mehr Stimmenanteile, als die VOS hat, weil der BdV noch mehr Mitglieder hat.  Spätestens hier merken wir, wie unsinnig das Ganze ist.

Die VOS will sich also nicht überstimmen lassen mit der einen Stimme, die sie als ein Verein gegenüber den vielen anderen kleinen Vereinen in der UOKG hat, wenn es um die eine, aber für alle Beteiligten offensichtlich doch sehr wichtigen Frage geht, ob man als Verein in der UOKG bleiben darf, wenn man Mitglieder in seinen eigenen Reihen beherbergt, die durch politisch-extreme Äusserungen und Handlungen auffällig geworden sind, und die das Grundgesetz ablehnen.

Wobei es sich bei dieser wichtigen Frage aber um gar keine komplizierte Frage handelt, weil es keine vielen verschiedenen Ansichten und Antworten gibt, sondern nur ein eindeutiges Ja oder Nein. Es ist ohne jede Bedeutung, ob die Antwort unter vielen Mitglieder eines Vereins oder unter wenigen Mitgliedern eines anderen Vereins zustande gekommen ist. Die Antwort spiegelt eine prinzipielle Haltung des Vereins wieder, die von der Satzung bestimmt wird. Sind die Satzungen in den Vereinen, z. B. VOK und VOS, speziell in dieser Frage, unterschiedlich auslegbar, können sich natürlich auch zwei unterschiedliche aber gleichwertige (!) Haltungen ergeben.

Wenn die beiden Satzungen jedoch angepasst und eindeutig gleich auslegbar sind und beide Vereine auch nach ihren Satzungen handeln (die VOS entlässt Mitglieder, die wegen ihrer politisch-extremen Äusserungen und Handlungen auffällig geworden sind, und die das Grundgesetz ablehnen,  der VOK hat solche Mitglieder gar nicht erst) dürfte es gar keinen Grund mehr geben, dass z. B. Jörg Moll (VOK) den Antrag stellt, die VOS aus der UOKG auszuschließen, bzw. nicht hineinzulassen.

Für den VOS-Vorstand gibt es absolut keinen Grund, den Antrag der

VOS-Bezirksgruppe Hamburg

Zitat:
Antrag: Die Generalversammlung möge den Wiedereintritt der VOS in die UOKG beschließen. (Rutkowski)

abzulehnen. Die Forderung der VOS, die UOKG möge ihr Wahlverfahren so ändern, dass die VOS bei der Abstimmung mehr als nur eine Stimme hat, ist nicht akzeptabel. Die Argumentation auf der GV, die Trennung UOKG/VOS habe sich bewährt, ist auch nicht nachvollziehbar.

Ich kann bisher jedenfalls keinen Vorteil erkennen. Ich empfinde es als Nachteil, wenn z. B. die VOS vom Zentralrat der Juden übersehen wird und ein Gedankenaustausch nur mit der UOKG stattfindet, die VOS aber außen vor bleibt, wobei sie aber genauso ein Interesse haben muss, mit dem Zentralrat der Juden ein gutes Verhältnis herzustellen, wie es Herr Wagner tat:

Sehr geehrter Herr Wagner,
ich darf mich bei Ihnen vielmals für Ihre Glückwünschen zum 60-jährigen Jubiläum des Zentralrats
der Juden in Deutschland bedanken.

Ich freue mich, daß die jüdische Gemeinschaft in Deutschland in der UOKG einen Partner im Kampf gegen Neonazismus, Rassismus und Antisemitismus gefunden hat. Als größte Vertretung der Opfer der zweiten deutschen Diktatur kann sich auch die UOKG stets der Unterstützung durch den Zentralrat der Juden versichert sein.

Charlotte Knobloch, Präsidentin

Quelle

Oder: die VOS vergaß (man hat fast den Eindruck: mit Absicht), gegen die Vereinnahmung der Opfer des Kommunismus durch Neonazis (hier) zu protestieren.

Die UOKG vergaß das nicht, weil sie clever ist:

Am 6. August 2011 findet in Gera ein von der NPD organisiertes Konzert unter dem Motto:

„Als Opfer einer grausamen politischen Ideologie wollen wir nichts mit Menschen gemein haben, die eine grausame, politische Ideologie verherrlichen. Wenn diese Neonazis versuchen, uns vor ihren Karren zu spannen, so sagen wir in aller Deutlichkeit: Nein, nicht mit uns. Wir stehen fest und unverrückbar auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung.“ Dabei weißt Wagner auf die Bedeutung der Gedenktage hin: „Der 17. Juni und der 13. August gehören zu den wichtigsten Eckdaten der deutschen Geschichte. Wir brauchen eine würdige und angemessene Erinnerungskultur der schrecklichen Ereignisse jener Tage. Nazi-Konzerte gehören hierzu definitiv nicht.“ Ansprechpartner: UOKG – Geschäftsstelle, 030–55 77 93–51 Quelle

Die Behauptung der Verteidiger der Trennung, man könne auch getrennt gut marschieren und Aufgaben erfüllen, ist eine reine Schutzbehauptung, die nicht zutreffend ist, weil, wenn die VOS in die UOKG eingetreten ist, sie  natürlich viel besser im Gleichschritt mit ihr marschieren könnte und natürlich auch viel  bessere Ergebnisse erzielen könnte. Das ist einfach eine Binsenweisheit.

Doppelarbeiten würden unterbleiben, genauso wie kontraproduktive Arbeiten, die sich gegenseitig ausschalten. Wenn die UOKG etwas im Sinne aller Kommunismus-Opfer tut, brauchte die VOS das nicht unbedingt noch einmal alles zu wiederholen. Arbeitsteilung! Die Arbeitsteilung macht die Sache für die Opfer effektiver und leichter, für die Politiker wäre es auch leichter, die Sache zu handhaben, z. B. wenn es darum geht, die Rente der Flüchtlinge nach dem Fremdrentengesetz so zu regeln, wie es ursprünglich gedacht war.

Durch Absprache würden kontraproduktive Arbeiten vermieden werden, was auch sehr von Vorteil wäre, weil das für die Politiker zu weniger Mißverständnissen führen würde. Wenn die VOS etwas vergisst, wie im obigen  Beispiel, würde sich das von selbst heilen, wenn sie Mitglied der UOKG wäre. Das einzelne Kommunismus-Opfer kann sich sicherer und geborgener fühlen, als wenn es einfach von seiner Vereinsführung vergessen wurde. Es ist auch nicht einsehbar, dass der 1. Vorsitzende der VOS über seine Beiratsmitgliedschaft im Menschenrechtszentrum Cottbus e. V. in der UOKG organisiert ist, als 1. Vorsitzender der VOS aber dort nicht organisiert sein soll.

Dass die VOS ohne Verzug in die UOKG wieder eintritt, sollte an den 1. Vorsitzenden der VOS herangetragen werden und eine Selbstverständlichkeit sein. Da es seine Aufgabe ist, mit der UOKG zusammenzuarbeiten und er das ja auch tut, wie er beteuert, wäre es auch seine Aufgabe, die Zusammenarbeit durch Eintritt noch weiter zu verbessern. Dazu brauchte er sich auch keine Rückendeckung mehr geben zu lassen, ob die anderen Bezirksgruppen einen Wiedereintritt befürworten. Es berührt ja die meisten Bezirksgruppen sowieso nicht, außer es trifft zu, dass sich in ihren Reihen VOS-Mitglieder befinden, die gemäß § 3 Mitgliedschaft, Absatz (2.4) und (2.5) zu entlassen sind, man sie aber nicht entlassen will, um ihnen nicht weh zu tun (falsche Scham!), und lieber ohne UOKG weiter machen will. Was aber neuerdings nach Änderung der Satzung nun schwieriger wird, weil sie damit leben müssten, dauerhaft gegen die Satzung zu verstoßen.

Ich sehe momentan nur die Bezirksgruppe Berlin, die drei VOS-Mitglieder hat, die entlassen werden müssten. Diese Personen können ja ihre rechtsextremen Aktivitäten (s. hier, hier und hier) in einem anderen Verein organisieren, der aus gutem Grund kein Mitglied in der UOKG sein will, weil der Vorsitzende es schöner findet, die UOKG, sowie auch den neuen Bundespräsidenten Joachim Gauck und den gesamten Staat abzulehnen:

“Nun  soll ich einen Präsidenten respektieren… Sie werden dafür Verständnis haben, wenn ich diesen Respekt nicht aufbringen kann.”

“… ist nicht mehr mein Staat.” (s. hier und hier)

Wenn die drei Personen nicht mehr in der VOS sind, d. h. von der VOS nicht mehr  unterstützt und getragen werden, gäbe es keinen Grund mehr, den Eintritt in die UOKG zu verweigern bzw. nicht zu vollziehen.

Verfasser K.

Gast Verfasst am: 18.04.2012, 18:31
Zitat Satzungsänderung § 3 Mitgliedschaft, Absatz (2.4)

(2.4) Mitglied des Vereins kann nicht sein, wer durch sein Verhalten oder seine Äußerun­gen zu erkennen gibt, dass er die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes ablehnt oder bekämpft.

“Dann müssen mindestens 80% der Mitglieder ausgeschlossen werden, weil diese Mitglieder den lächerlichen Kinderglauben des Verfassers und der anderen Heuchler von einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht teilen und ihre Ablehnung schon oft genug mit entsprechenden Äußerungen zum Ausdruck brachten.”

Das ist richtig! Ich bin schon lange Mitglied der VOS und habe mich bei Versammlungen und Seminaren in dieser langen Zeit mit vielen Kameraden angefreundet mit denen ich immer im ständigen Kontakt stehe. Unter denen ist kein einziger Kamerad, der für diese so genannte freiheitlichen demokratischen Grundordnung eintritt oder sie lobt, sondern alle äußern sich kritisch und lehnen sie auf Grund ihrer Erfahrungen mehr oder weniger ab.

Dieser vollidiotische Absatz (2.4) wurde entweder von total weltfremden Trotteln konstruiert oder von Leuten, die nur heucheln und gar nicht die Absicht haben, diesen Unsinn durchzusetzen. Denn woher wollen die denn neue Mitglieder hernehmen, wenn sie gemäß Absatzes (2.4) fast alle alten Mitglieder entlassen müssten?

MkG

http://www.sed.stasiopferinfo.com/phpBB2/viewtopic.php?p=8487#8487

Gast hat Folgendes geschrieben:
Dieser vollidiotische Absatz (2.4) wurde entweder von total weltfremden Trotteln konstruiert oder von Leuten, die nur heucheln und gar nicht die Absicht haben, diesen Unsinn durchzusetzen. Denn woher wollen die denn neue Mitglieder hernehmen, wenn sie gemäß Absatzes (2.4) fast alle alten Mitglieder entlassen müssten?

Gerade die alten Mitglieder finden das Grundgesetz in Ordnung, weil das alles alte Bundesbürger sind. Sie lebten und leben schon sehr lange unter diesem Grundgesetz und haben sich niemals beklagt, weil es ein gutes Grundgesetz ist, weil es ihnen Freiheit und Wohlstand garantiert hat. Ich kenne viele Opfer des Stalinismus in der Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V. (VOS), denen es sehr gut in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Grundgesetz ergangen ist und geht.

Übrigens haben sich zwei ehemalige politische Häftlinge aus Cottbus “diesen vollidiotischen Absatz (2.4)” ausgedacht. Der eine, Dieter Dombrowski, MdL, CDU, Vorsitzender des Menschenrechtsztrums Cottbus e. V. schrieb in zu allererst in die Satzung seines Vereins:

Zitat:
§ 3 Vereinsmitgliedschaft
a) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die bereit ist sich für den Vereinszweck einzusetzen.
Mitglied des Vereins kann nicht werden,
- wer entgegen den internationalen Menschenrechts- und Völkerrechtsnormen aktiv ein Repressionssystem unterstützt hat, wie das der DDR,
- wer durch sein Verhalten oder Äußerungen zu erkennen gibt, dass er die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes nicht unterstützt, ablehnt oder bekämpft,

- wer eine extremistische oder verfassungsfeindliche Organisation oder Partei unterstützt, die als solche vom Verfassungsschutz eingestuft wird.
http://www.menschenrechtszentrum-cottbus.de/satzung.htm

Der andere bin ich. Ich bin ebenfalls ein ehemaliger politischer Häftling aus Cottbus. Ich übernahm den Absatz, weil ich ihn sehr gut fand, und schlug ihn für meinen Verein VOS vor. Er wurde in der Delegiertenversammlung mit über zwei Drittel Mehrheit (Bedingung für eine Satzungsänderung), 66,6 %, angenommen. Wenn 80 % der Meinung gewesen wären, dass der Absatz (2.4) “vollidiotisch” ist, hätten nur 20 % dafür gestimmt, was zur Folge gehabt hätte, dass er nicht angenommen worden wäre.

Verfasser K.

Gustav Rust hat Folgendes geschrieben:
Gerade weiter oben, was die Unterwanderung aller vaterländischen Verbände anbelangt, hier die VOS.

Die VOS ist genauso wenig ein “vaterländischer Verband”, wie das Menschenrechtszentrum Cottbus e. V.

Gustav Rust hat Folgendes geschrieben:
Herr Ralf ***** (für fremde Leser: “Verfasser”) darf, nach dieser schwammigen Formulierung der (neuen) Ausschließungsgründe, erneut meinen Ausschluß einreichen…

Die Satzung des Menschenrechtszentrums Cottbus e. V. (s. o.) hat genauso wenig eine schwammige Formulierung der Ausschließungsgründe, wie jetzt die VOS. Vorher war die Satzung der VOS schwammig. Darum konnte man einen wie Dich auch schwer entlassen. Jetzt ist das natürlich leichter. Tritt doch in die NPD, DVU oder in Pro Deutschland ein, wenn Du meinst, etwas für’s Vaterland tun zu müssen. Ob das aber der richtige Weg ist, Deutschland in die nationalsozialistische Diktatur zu führen, beweifle ich stark. Alle drei Parteien werden vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Ich jedenfalls will nicht, dass man die VOS oder das Menschenrechtszentrums Cottbus e. V., wo ich auch Mitglied bin, so einstufen kann, dass die Mitglieder des Vereins den Nationalsozialismus anstreben. Das bringt die Vereine in Verruf, auch wenn die Nazis ihren Nationalsozialismus ohne Gaskammern aufbauen wollen:

Verfasser K.

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Nun  soll ich einen Präsidenten respektieren… Sie werden dafür Verständnis haben, wenn ich diesen Respekt nicht aufbringen kann.
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