http://www.vos-ev.de/pm/2014-05-16_pm_aufruf_zur_solidaritaet_an_die_kameraden_aus_vos_und_uokg.pdf
Vorschlag zur Verbesserung von Punkt 2
Ursprünglich:
2. Die Lebenspartner der ehemaligen politischen Gefangenen, die in der DDR oft ebenso brutal schikaniert und drangsaliert wurden wie ihre inhaftierten Ehepartner, müssen wie bei jeder anderen Rente Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung aus der Opferpension bekommen. Müssen sie doch nicht selten die psychischen Probleme ihrer traumatisierten Partner bis zum heutigen Tag mit ertragen.
Ergänzungssvorschlag:
2. Lebenspartner von Haftopfern, die mit dem Haftopfer verheiratet waren als es in Haft war, und heute noch mit dem Haftopfer verheiratet sind, ist die “besondere Zuwendung für Haftopfer” in gleicher Höhe auch zu gewähren. Die Zahlung ist fortzusetzen bzw. zu gewähren, wenn das Haftopfer verstorben ist. Der Begriff “Hinterbliebenenversorgung” entfällt somit. Alle Witwer/Witwen, die sich eine Hinterbliebenenversorgung wünschen, wie z.B. Frau Grete Messerschmidt (siehe unten), kämen aber nicht zu kurz, denn mit der “besonderen Zuwendung”, die bisher nur für Haftopfer gilt, würden sie 100% bekommen, wogegen die Hinterbliebenrente ensprechend der gesetzlichen Regelung nur 55 bzw. 60% betragen kann.
Begründung:
Da Lebenspartner der ehemaligen politischen Gefangenen in der DDR regelmäßig ebenso brutal schikaniert, drangsaliert, beruflich diskriminiert, ungerecht behandelt, finanziell und gesundheitlich geschädigt wurden wie ihre inhaftierten Lebenspartner und sie nicht nur nicht selten die psychischen Probleme ihrer traumatisierten Partner bis zum heutigen Tag mit zu ertragen haben, sondern oft selber tramatisiert sind (z.B. PTBS), beim Versorgungsamt aber keine Rente nach §21 StrgRehaG in Verbindung mit dem BVG
beantragen können, da sie ja nicht inhaftiert waren, sind sie ihren inhaftierten Lebenspartnern nun gleichzustellen. Das heißt, es ist ihnen die “besondere Zuwendung”, die bisher nur für Haftopfer gilt, in gleicher Höhe auch zu gewähren. Bei verfolgungsbedingter Erkrankung (z.B. Klaustrophobie, PTBS) muss eine Versorgung durch das Versorgungsamt somit auch möglich sein.
Standardwissen
Zur Zeit wäre die Versorgung durch das Versorgungsamt für einen Nichtinhaftierten nur möglich, wenn er eine berufliche Rehabilitierung beantragt und erhalten hat. Da das umfangreiche Beweismittel erfordet, die nicht immer aufzutreiben sind (nämlich wenn Stasi-Akten vernichtet wurden), ist die berufliche Rehabilitierung meist schwierig. Dagegen ist es natürlich leicht zu beweisen, dass ein Lebenspartner mit einem Haftopfer verheiratet war oder mit ihm zusammen gelebt hat. Leicht beweisbar (nämlich durch die strafrechtliche Rehabilitierung) ist es auch, dass die politische Haft Unrecht war, das zu entschädigen ist, und dass ein Lebenspartner unter dem Unrecht genauso litt wie das Haftopfer selber. Das ist Standardwissen, welches mir z. B. der verstorbene Schauspieler, Regisseur, Intendant und Schriftsteller
mit dem ich in der Stasi-U-Haft Potsdam in einer Zelle saß, bei einem Cottbus-Gedenk-Treffen, am Mittagstisch, wo unsere Frauen dabei waren, bestätigte.
Für Witwer/Witwen, die ihre Lebenspartner erst nach deren Haft kennengelernt und geheiratet haben, möglicherweise sogar erst im freien Westen, gilt natürlich nicht der Leidensweg der Verfolgung selber (sie wurden ja nicht verfolgt), sondern nur der gemeinsame Weg mit einem “nicht selten traumatisierten Partner”, dessen “psychische Probleme” sie “bis zum heutigen Tag mit ertragen”. Sie können natürlich nicht die Opferrente zu 100% sofort bekommen, sondern nur die gesetzlich vorgeschriebene Witwenrente von 55 % bzw. 60 %, wenn der Lebenspartner verstorben ist (siehe Regelung).
Meine persönliche familiäre Situation könnte als Musterbeispiel für den erste Fall dienen
Meine Frau leidet an Klaustrophobie und musste sich im Westen, nachdem ich 1985 aus der DDR-Haft freigekauft wurde und sie mit dem Kind zu mir nachreisen durfte, von einem Psychotherapeuten behandeln lassen. Ich kann mit ihr im Auto nicht durch einen Tunnel fahren, wenn sie nicht weiß, wie lang er ist und sie das Licht am Ende des Tunnels nicht sieht. Sie kann keinen Aufzug benutzen und muss Treppe steigen, auch wenn das Ziel im 8. Stock liegt. Eine Gaststätte oder einen Supermarkt betritt sie nur, wenn sie den Fluchtweg nicht aus den Augen verliert. Sie bekommt sonst Herzrasen und Todesangst. Eine auf Grund ihrer Migräne erforderliche Computer-Tomographie musste abgebrochen werden, weil sie Angst hatte zu ersticken. So fiel das überhaupt erst einem Arzt auf, der sie prompt an einen Psychotherapeuten überwies. Sie klagt über manchmal bei dem geringsten Anlass auftretende Beklemmungen und Schmerzen in der Brust, hat viel zu hohen, manchmal zu niedrigen, schwankenden Blutdruck. Der Arzt kann keine körperlichen Schäden am Herzen oder im Blut feststellen. EKG und Cholesterinwerte sind bei ihr völlig normal. Sie ernährt sich auch gesund. Die Behandlung durch den Psychotherapeuten dauerte viele Sitzungen, was die Techniker-Krankenkasse bezahlte. Die Klaustrophobie wurde durch Verhaltensmaßregeln, die man ihr mit auf den Weg gab, etwas gelindert, aber die gesamten gesundheitlichen Beschwerden nicht beseitigt, wozu auch extreme Schreckhaftigkeit und Nesselfieber gehören, die zuerst beim Kontakt mit der Stasi aufgetreten sind und in Schüben manchmal noch wiederkehren.
Als ich bei der Stasi in Berlin-Hohenschönhausen fünf Monate lang in U-Haft saß, wurde meine Frau bei jedem Besuch in der Normannenstraße (Sitz von Stasi-Chef Erich Mielke) von “meinem” Stasi-Vernehmer Major Wen. vernommen, was einer kurzzeitigen Inhaftierung gleichkam. Sie hatte Angst, aus dem Gebäude nicht mehr herauszukommen, weil sie ja das Ergebnis der Vernehmung durch die totale Rechtsunsicherheit, die in der DDR herrschte, schwer einschätzen konnte, währenddessen das 12-jährige Kind zu Hause wartete. Zur Vernehmung wurde sie durch einen uniformierten Armeeangehörigen zunächst über viele Gänge geführt. Jeder Gang hatte Türen, die auf- und wieder zugeschlossen wurden. In einem fensterlosen Aufenthaltsraum musste sie zunächst eine ungewisse Zeit warten. Die Tür hatte keine Türklinke. Dann ging es zur Vernehmung. Der Vernehmungsraum wurde bewacht durch einen Armeeangehörigen mit Maschinenpistole. Als ihr schlecht wurde, weil der Vernehmer ihr einreden wollte, dass ich nichts mehr von ihr wissen wolle, wollte sie hinauslaufen. Der Vernehmer rief: “Sie können hier nicht raus!” Sie war in dem Gebäude praktisch gefangen, hilflos und allein den Psychomethoden der Staatsmacht ausgeliefert.
Der Psychotherapeut hat festgestellt, dass die Klaustrophobie meiner Frau mit den noch immer unverarbeiteten Erlebnissen bei der Stasi und überhaupt mit ihren Erlebnissen in der DDR-Diktatur und während meiner Haft zusammenhängt. Als ich in der DDR nach meiner fristlosen Entlassung nur noch die Hälfte meines Nettoeinkommens hatte, war meine Frau bereit mitzuverdienen. Seit der Geburt ihres ersten Kindes war sie aus Fürsorge für das Kind zu Hause geblieben, was jetzt nicht mehr unbedingt nötig war, da es für das sechsjährige Kind die Möglichkeit des Schulhortes gab. Der Arbeitsplatz wurde ihr von der Stasi diktiert. Eine andere Arbeit, wohin sie sich als biologisch-technische Assistentin bewarb und wo der Fachabteilungsleiter, der offenbar nicht der Stasi angehörte, sie gern genommen hätte, konnte sie nicht bekommen. Ihre Erfahrungsjahre wurden nicht angerechnet. Sie erhielt zunächst auch nur einen befristeten Arbeitsvertrag, was für den “Sozialstaat” DDR sehr ungewöhnlich war
Bevor sie anfing zu arbeiten, wurde ihr Ruf geschädigt. Eine dort arbeitende Assistentin war Ehefrau eines Offiziers des Wachregiments Feliks Dzierzynski und verbreitete unter völliger Verdrehung der Tatsachen, meine Frau müsse anfangen zu arbeiten, weil ich beim Fernsehen der DDR in einer mir vorgelegten Resolution “Meine Stimme gegen die Neutronenbombe” das Wort “gegen” gestrichen und “für” eingesetzt hätte und entlassen werden musste. Das wäre in einer Versammlung im Wachregiment so ausgewertet worden, an der ihr Ehemann teilgenommen hätte. Eine von der Stasi organisierte Legende. Zersetzung von politischen Gegnern. Mit Schwefelsäure getränkte Katalysatorbruchstücke (meine Frau arbeitete in einem chemischen Labor) wurden in ihre Handtasche getan (vermutlich von dieser “Dzierzynski”-Dame), um ihre Widerstandsfähigkeit zu testen oder sie irre zu machen. Zersetzung im wahrsten Sinne des Wortes … mit Säure. Ihr Chef, der das alles mitbekam, gestand ihr später (um zu prahlen), Mitarbeiter der “Sicherheit” zu sein. Es gelang meiner Frau schließlich, den Betrieb zu wechseln und im Gesundheitswesen bei der Erforschung von Grippeschutzimpfstoffen als Assistentin zu arbeiten. Sie absolvierte, wie ihre Kolleginnen, erfolgreich Weiterbildungslehrgänge. Bei der damit verbundenen Gehaltserhöhung wurde sie (von der Staatssicherheit) “vergessen”.
Die Stasi drang konspirativ in unsere Wohnung ein, schnüffelte in meinen Unterlagen, brachte auch den Nähkorb meiner Frau durcheinander und hängte zum Zeichen, dass sie da war, ein Bild von der Wand ab. Das sollte Angst und Unsicherheit verbreiten und zeigen, wer die Macht hatte, nicht der Bürger, sondern der Staat (Orwell “1984″!). Unser Auto, das in einem abgeschlossenen Gartengrundstück stand, wurde mit obszönen Texten beschmiert. Unterwegs hatte ich einen Platten. Ich bemerkte einen Nagel im Reifen.
Ziel der Stasi war es, unsere Ehe auseinander zu bringen, indem sie unsere Familie systematisch zersetzte. Nur über Umwege fand meine Frau heraus, an welchem Tag, in welchem Ort und in welchem Gerichtsgebäude die nicht öffentliche Gerichtsverhandlung stattfand. Als sie sich am Verhandlungstag zusammen mit unserem Pfarrer Lutz Gümbel und einem Freund Klaus Jadczak im Gerichtsgebäude in Potsdam aufhielt, sah sie, wie ich mit vier Mann Bewachung und Knebelkette gefesselt, aus dem Gerichtssaal die Treppe hinunter in eine Zelle im Keller geführt wurde. Das Gericht wollte in die Mittagspause gehen.
Mein Pfarrer rief mich mit meinem Namen, damit ich auf ihn aufmerksam werde. Um einen erneuten Blickkontakt unmöglich zu machen, wurde ich nach der Pause auf dem Rückweg vom Keller von außen über einen Hintereingang und eine Treppe, die über den Dachboden führte, praktisch von oben kommend, zum Gerichtssaal geleitet. Als am nächsten Tag die Urteilsverkündung war, waren meine Frau, mein Pfarrer und der Freund wieder im Gerichtgebäude. Es herrschte im Gegensatz zum Vortag reger Betrieb auf den Gängen. Die Urteilsverkündung war öffentlich, die Urteilsbegründung dagegen nicht. Als meine Frau das Urteil 3 1/2 Jahre hörte, weinte sie. Sie wurde sofort, zusammen mit Pfarrer und Freund von der Stasi aus dem Gerichtsgebäude auf die Straße gedrängt. Der Aufenthalt und das Weinen waren ihr im Gerichtsgebäude nicht erlaubt, obwohl es ein öffentliches Gebäude war und jeder eigentlich das Recht hatte, sich dort aufzuhalten, wenn er es will.
Nach der Verurteilung wartete meine Frau vergeblich auf eine Nachricht von mir. Nachdem schon zwei Monate vergangen waren, wurde sie immer besorgter und fragte schriftlich beim zuständigen Staatsanwalt an, in welche Haftanstalt ich eingewiesen wurde. Er schrieb zurück, dass ich ihr das schon schreiben würde, wenn ich Interesse hätte, es ihr mitzuteilen. Meine Briefe wurden aber unterschlagen. Erst als unser Pfarrer Lutz Gümbel den von der SED für alle Haftanstalten als Einzigen zugelassen evangelischen Haftanstaltspfarrer Eckart Giebeler einschaltete, erfuhr meine Frau, dass ich mich in Cottbus befand.
Hier ging der Terror weiter. Die meisten Briefe wurden weiterhin unterschlagen. Beim “Sprecher” war jegliche Verständigung untersagt, die die Zukunft der Familie (Anwalt Vogel, evtl. Freikauf) betraf.
Ralf Kotowski
http://www.opk-akte-verfasser.de/sed-diktatur.htm
Erinnerung
An dieser Stelle möchten ich (als Mitglied der CDU) die Koalitionsregierungspartei CDU und Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel freundlichst daran erinnern, dass man bereits im Jahre 2000 für SED-Opfer und -Verfolgte eine
Ehrenpension von 1.000 DM (500 Euro)
vorgesehen hatten:
Drucksache 14/3665-1, 14/3665-2b, 14/3665-3, 14/3665-4
Die Bundeskanzlerin und die Bundespräsidenten legen Kränze nieder in der Opfergedenkstätte, dem ehemaligen Stasi-Gefängnis, wo ich eingesperrt war und wo meine Frau mich besuchte (und an Klaustrophobie erkrankte – siehe unten*):
Bildergalerien Bundespraesident
*) … wo meine Frau mich besuchte und an Klaustrophobie erkrankte
Genauer gesagt besuchte meine Frau mich in der Normannenstraße, dem Sitz des Stasi-Chefs Erich Mielke:
http://www.berlin.de/museum/3109393-2926344-stasimuseum-forschungs-und-gedenkstaette.html
Zu jedem Sprechtermin wurde ich vom Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen:
http://www.stiftung-hsh.de/document.php?cat_id=CAT_163&special=0
mit einem durch modische Vorhänge (bzw.Gardinen) getarnten Barkas-Kastenwagen:
http://www.berlin-fuer-entdecker.de/lichtenberg-entdecken/zeitgeschichte-erkunden/nachkriegszeit-und-wende/gedenkstaette-hohenschoenhausen.html
http://www.nachkriegsmuseen.de/stasi.html
in Handschellen zur Normannenstraße gekarrt, damit meine Frau und niemand mitbekommen, wo ich in Wirklichkeit einsaß. Ihre Briefe gingen an eine Postfach-Nummer. Das diente dazu, die Verbrechen des kommunistischen Verbrecherstaates DDR vor der Öffentlichkeit zu verschleiern.
Die angsteinflößenden Verbrechen der Kommunisten hatten zur Folge, dass meine Frau nicht in der Lage war, die U-Bahn zu benutzen. Nachdem sie mich in Erich Mielkes Verbrecherhöhle besuchte und von den Verbrechern vernommen wurde, war sie durch Klaustrophobie gezwungen, die 1,2 km lange Strecke zu Fuß bis zum S-Bahnhof Frankfurter Allee zu laufen:
Verfasser K.
Ist unser Land wirklich so arm?
Verbesserungen bei der Gewährung der Opferrente sind unbedingt erforderlich
(Artikel aus VOS-Zeitung “Freiheitglocke” April/Mai 2014 Seite 11)
Ich bin die Hinterbliebene (mit Kindern) eines Kommunismus-Opfers aus Thüringen. Ich bin sehr froh, dass es die Freiheitsglocke gibt und sie weiter erscheinen kann und dass man die Möglichkeit hat, sich an die Redaktion zu wenden, um seine eigenen Gedanken und Anregungen weiterzugeben.
Ich bin Mitglied der Bezirksgruppe Suhl/Sonneberg, wir trafen uns am 14. März 2014 zur Jahresversammlung in Zella-Mehlis und sprachen dort bereits über die bevorstehende 30. Generalversammlung der VOS. Dazu bewegen mich verschiedene Fragen, die auch nach dem Ende der Generalversammlung noch aktuell sind: Erstens geht es um die Frage, ob und wann es eine Ehrenpension/Opferrente für Hinterbliebene geben könnte. Dieser Anspruch wäre mehr als gerechtfertigt, da die Ehepartner von ehemaligen politischen Häftlinge während der Inhaftierung viel auszuhalten hatten (K.: wie meine Frau) und später oft genug die Haftopfer pflegen mussten, weil diese unter schweren Haftfolgeschäden litten. (K.: meine Frau muss nicht nur mit meinen Haftfolgeschäden (PTBS) klarkommen, sondern auch mit ihren eigenen Verfolgungsschäden (Klaustrophobie))
Zweitens sind mir durch die Benachteiligung während der Haftzeit des Mannes (und Vaters der Kinder), der von 1971 bis 1977 im Zuchthaus Brandenburg war, nur geringe Rentenbeitragszahlungen möglich gewesen. Ich schlage mich jetzt allein durchs Leben, und jeder weiß, wie schwer das heute mit einer kleinen Rente fällt. (K.: die Rente meiner Frau ist auch sehr klein, z.Z.: 445,07 Euro) Mein Vorschlag wäre: Auch für die Hinterbliebenen von Opfern politischer Haft egal ob Mann oder Frau sollte man dieselbe Opferrente/ Ehrenpension wie für die ehemaligen Inhaftierten gewähren. Ich halte das für mehr als gerecht.
Während der Haftzeit meines Mannes lebte ich mit großer Ungewissheit über sein Schicksal, ich war immer wieder (teils schwer) erkrankt und musste die Kinder großziehen. (K.: wie meine Frau, sie wurde u.a. schikaniert, indem vergessen wurde, ihren Antrag für einen betrieblichen Kinderferienplatz zu bearbeiten – die Sachbearbeiterin war Mitarbeiterin der Stasi) Das Ganze mit geringem Einkommen und unter den argwöhnischen Blicken der Menschen aus meiner Umwelt. Zudem wurde auch ich verhört und musste die Hausdurchsuchung mit ertragen. (K.: das Gleiche passierte meiner Frau) Bis heute leide ich unter den tief eingeprägten Vorgängen. (K.: wie auch meine Frau: Klaustrophobie u.a.) Ich würde es als eine Wiedergutmachung, aber auch als eine Würdigung erlittenen Leids ansehen. Und ich frage: Ist unser Land wirklich so arm, dass es so mit uns umgeht und uns die wenigen Euros verwehrt, die uns für unsere letzten paar Jahre helfen könnten, etwas besser zu leben?
Meiner Meinung nach musste man das Gesamtaufkommen für die Opferrente ja nicht mal aufstocken, da auch immer mehr Empfangsberechtigte sterben und somit Geld freigesetzt wird. Wir sollten für die nächste Generalversammlung die Landesbeauftragte aus Thüringen einladen, um ihr unsere Situation authentisch zu schildern. Grete Messerschmidt
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Alle Witwer/Witwen, die sich eine Hinterbliebenenversorgung aus der Opferpension ihrer Lebensgefährt(inn)en wünschen, wie z.B. Frau Grete Messerschmidt, kämen nicht zu kurz, wenn sie rentenrechlich ihren inhaftierten Lebensgefährt(inn)en gleichgestellt würden. Sie würden ja den gleichen Betrag bekommen und vielleicht sogar noch mehr, wenn das Versorgungsamt verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden anerkennt und eine Versorgungsrente zahlt. Eine MdE (Minderung der Erwerbstätigkeit) von 30% würde z.Z. eine monatliche Versorgung von 127 Euro ausmachen.
Witwer/Witwen, die ihre Lebenspartner erst nach deren Haft kennengelernt und geheiratet haben, möglicherweise sogar erst im freien Westen, können meiner Meinung nach nur die gesetzlich vorgeschriebene Witwenrente von 55 % bzw. 60 % beanspruchen, wenn der Lebenspartner verstorben ist (siehe Regelung).
Verfasser K.
Ehepartner in die Opferrenten-Regelung einzubeziehen, findet meine Unterstützung
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Weitere Links zum Thema Opferrente
251. Petition Ehrenpension – Ablehnung – Der Bundestag hat mich offensichtlich falsch verstanden
244. an Ulrike Poppe: Aus dem Beschluss des Landesverfassungsgerichts, IMs anzuhören, ergeben sich leider neue Probleme
243. Vom Stasi-Opfer zum Stasi-Täter ohne Anhörung?
211. CDU: 500 Euro Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den (roten) Faschismus und für Verfolgte des (roten) Faschismus
185. Petition – Freigekaufte DDR-Häftlinge neu überprüfen – SED-Opferrente verdoppeln 182. Verdoppelung der SED-Opferrente: Ja – aber wie?