276. An den Bundesvorsitzenden der UOKG bzw. der VOS Rainer Wagner zum Thema SED-Opferrente

Lieber Kamerad Rainer Wagner,

im Ergebnis unserer bisherigen Diskussion möchte ich folgendes endgültig vorschlagen (vielleicht schaffen Sie es ja, dies morgen, am 24. Nov. 2014, noch beim Rechtsausschuss des Bundestages vorzubringen?):

Wir lehnen uns mit unseren Forderungen strikt und zwar genau 1:1 an die Ergebnisse an,  die bereits für die NS-Opfer (250/neu310 Euro) (komplette Broschüre) bzw. für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus sowie für deren Hinterbliebene (717,50/neu715,80 Euro (1.400 DM), Witwen die Hälfte) gelten. So gibt es auch kein böses Blut zwischen NS- und Kommunismus-Opfer.

Wobei zu der letzteren Gruppe nicht nur die kommunistischen “Kämpfer gegen den und Verfolgten des Faschismus” in der DDR gehören, deren VVN-Rente von der Bundesregierung im Rahmen des Einigungsvertrages übernommen wurde, sondern auch Juden (“Opfer”), die in der DDR nur 50 % dessen bekamen, was die kommunistischen “Kämpfer” in der DDR bekamen, in der Bundesrepublik aber jetzt genauso so viel bekommen (wie Sie in der letzten Mail mitteilten, was ich übrigens auch noch nicht wusste).

Mit dieser Forderung hätten wir auch die “Witwenrente” drin und die “skandalöse Bedürftigkeitsreglung” (für eine Gruppe wenigstens) draußen.

Dazu ist aber Eines unbedingt erforderlich:

Wir müssen die SED-Opfer aufteilen in zwei Gruppen, wie der Gesetzgeber es ja bei den NS-Opfern (ohne Probleme bekommen zu haben – alle Betroffenen sind offensichtlich zufrieden), bereits getan hat, es bei den SED-Opfern aber (noch) nicht tun will, wie der Bundestag mir in einer Antwort auf meine Petition erklärt hat.

Der Bundestag sollte die Aufteilung aber jetzt doch vornehmen, damit wir am Ende zu einer für alle beteiligten NS/SED-Opfer gerechten Lösung kommen.

Hier die zwei Gruppen:

1. Gruppe

NS
500 DM bzw. 250/neu310 Euro
Entschädigung von NS-Unrecht Seite 23
Zu den Antragsberechtigten gehören verschiedene Gruppen von Personen, die durch rechtsstaatswidrige Handlungen von Rechtsträgern des Deutschen Reichs geschädigt wurden. Hier sind zunächst die Opfer von Sterilisation und Euthanasie zu nennen. Ferner kann es sich um Personen handeln, die von NS-Staats- oder Parteiorganen als „Arbeitsscheue“, „Arbeitsverweigerer“, „Asoziale“, „Homosexuelle“, „Wehrkraftzersetzer“, „Wehrdienstverweigerer“, „Kriminelle“, „Landstreicher“ angesehen und deshalb NS-Unrechtsmaßnahmen ausgesetzt waren, z. B. in Konzentrationslagern oder ähnlichen Einrichtungen gefangen gehalten wurden. Fälle psychiatrischer Verfolgung kommen ebenfalls in Betracht.

SED
250/neu300 Euro
Zu den Antragsberechtigten gehören alle Personen, die nach dem “Asozialen”-Paragrafen 249 verurteilt wurden, sowie auch alle Jugendlichen und Kinder (Stichwort: “Torgau”), die meist ohne Gerichtsurteil in Jugendwerkhöfe eingesperrt wurden, weil sie als “schwer erziehbar” galten und zu wenig Unterstützung durch die Eltern erfahren hatten, weil diese krank, oder alkoholkrank, oder selbst nach § 249 wegen “asozialen Verhaltens” eingesperrt waren.

Für diese NS/SED-Opfergruppe gilt die Bedürftigkeitsregelung natürlich nach wie vor weiter. Sie bekommen wie bisher eine “besondere Zuwendung”, die, vom Gesetzgeber gewollt, ja auch niemals eine “Ehrenpension” darstellen kann und sollte. Wobei man auch bedenken sollte, dass, wenn man eine Ehrenpension verlangt, diese ja gar nicht für Personen zutreffen kann, die berufstätig oder im berufsfähigen Alter sind, sondern nur für “Pensionäre” gelten kann, wie der Name schon sagt. Die VVN-Rente/Ehrenpension bekommen nämlich Männer erst ab 60 Jahren und Frauen erst ab 55 Jahren, natürlich ohne jede Bedürftigkeitsprüfung.

Diese erste Gruppe “Asoziale” in der DDR ist groß und sollte keineswegs so nach dem Motto: eine Trennung lohnt sich nicht, vernachlässigt werden. Schließlich waren von 200.000 / 250.000 / 280.000 politischen Gefangenen (die Zahl schwankt je nach Untersuchungsmethode) ca. 130.000, also rund die Hälfte (!!!), nach § 249 in der DDR verurteilt: Quelle

Weil die Zahl nicht unbedeutend ist, sollte man die Aufteilung  vornehmen. Ich persönlich wollte eigentlich von Anfang an nicht gern mit Asozialen, halbkriminellen Elementen und Stasi-Spitzeln in einen Topf geworfen werden, auch wenn diese rechtsstaatswidrig verurteilt gewesen sein sollten. Man sollte die Trennung auch vornehmen, weil der § 249 kein reiner politischer Unterdrückungsparagraf war, wie z.B. die oben erwähnten §§ 107, 213, 219 usw. Der § 249 wurde zwar auch zur Unterdrückung politisch Missliebiger missbraucht, er wird aber nicht immer rehabilitiert, wie das Bundesverfassungsgericht entschied.

Darum ist es auch so wichtig, dass bei der Bewilligung von Renten und Leistungen der Rehabilitierungsbeschluss vorgelegt werden muss (eine Forderung in meiner  Petition), da die HHG-10.4-Bescheinigung eben nicht ausreicht. Jeder Freigekaufte bekam sie anstandslos, wenn er den Antrag stellte, weil eine genauere Überprüfung der Haftgründe nicht möglich war. Die Urteile wurden ja den freigekauften Häftlingen nicht mitgegeben. Dass viele Kriminelle und Stasi-Spitzel freigekaufte wurden, haben “Spiegel”- und “Bild”-Recherchen ergeben.

Außerdem bin ich nicht der Meinung vom SPD-Bundestagsabgeordneten, Dr. Matthias Bartke, dass von der Stasi erpressbare Kriminelle und Zellenspitzel eine Opferrente bekommen müssen. Das ist eine Verhöhnung der wahren Widerstandskämpfer:

2014-11-14 Erste Lesung Opferrente Bundestag Protokoll

Politische Widerstandskämpfer würden sich niemals für Spitzeldienste hergeben, weil das ihrem Widerstandsgeist widerspräche. Sie sind nicht erpressbar wie Kriminelle. Hier ein praktisches Beipiel, wie die Stasi Kriminelle erpressen konnte:

244. an Ulrike Poppe: Aus dem Beschluss des Landesverfassungsgerichts, IMs anzuhören, ergeben sich leider neue Probleme
243. Vom Stasi-Opfer zum Stasi-Täter ohne Anhörung?

Wenn ein Politischer sich doch ausnahmsweise mal zu Spitzeldiensten verpflichtet haben sollte (was ich nicht glaube), so verdient er auf gar keinen Fall für seine ehrlose Tat eine “Ehrenpension”. Darum verlangte ich in meiner Petition für den Bezug von staatlichen Leistungen generell die Vorlage einer sogenannten “Unbedenklichkeitsbescheinigung”, die jede zuständige BStU auf Wunsch kostenlos ausstellen würde.

Wenn Herr Dr. Matthias Bartke von der SPD den Stasi-Spitzeln doch noch etwas Gutes zukommen lassen will, weil sie schließlich rechtsstaatswidrig im Gefängnis saßen, so kann das aber höchstens nur die “besondere Zuwendung für Bedürftige” sein und niemals eine “Ehrenpension” für Kämpfer für Freiheit, Demokratie und gegen Kommunismus. Denn die Spitzel haben sich ja dem Kommunismus angedient und die Kämpfer für Freiheit und Demokratie des eigenen Vorteils Willen feige verraten.

Dass man die SED-Opfer in zwei Gruppen aufteilen muss, sieht man auch an der abartigen Diskussion,  die die Linkspartei veranstaltet:

Die SED/PDS/LINKE will doch allen Ernstes z.B. junge Mädchen, die von der eigenen DDR-SED zur Zeit der Weltfestspiele 1973 wegen asozialen Verhaltens nach § 249 StGB/DDR vorübergehend festgenommen wurden, weil sie sich in Ost-Berlin der Prostitution (für Westgeld versteht sich) hingeben wollten, nachträglich zu “Freiheitskämpfern” hochstilisieren und sie für ihren “Kampf” für freie Liebe mit einer besonderen monatlichen Zuwendung  belohnen, ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne eine  bestimmte Haftdauer (z.B. ein halbes Jahr) vorauszusetzen, versteht sich.

Wenn der Bundestag tatsächlich  darauf eingehen sollte, dass man “gestrauchelten Mädchen” hilft, die wegen Verweigerung, eine geregelte Arbeit aufzunehmen, rechtsstaatswidrig nach § 249 ins Zuchthaus zur  Zwangsgsarbeit eingewiesen wurden, dann doch bitte nur so, dass man die  besondere Zuwendung nur dann  zahlt, wenn die rechtsstaatswidrige Zwangsarbeit mindestens ein halbes Jahr angedauert hat und man bei dem “gestrauchelte Mädchen” jetzt eine soziale Notlage feststellen konnte, die  selbstverständlich gelindert werden muss. Man will ja schließlich das “gestrauchelte Mädchen” nicht noch im reifen Alter zur Prostitution zwingen. Eine Ehrenpension ohne Bedürftigkeitsprüfung in Höhe von 715,80 Euro kann natürlich nicht infrage kommen. Die muss schon der 2. Gruppe von Freiheitskämpfern vorbehalten bleiben:

2. Gruppe

NS
715,80 Euro (1.400 DM), Witwen die Hälfte
Seite 20 Regelung für die neuen Bundesländer (siehe pdf-Datei in der Anlage)
Zu den Antragsberechtigten gehören “Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus sowie deren Hinterbliebene” (d.h. Kommunisten in der DDR) und “Opfer” (d.h. Juden in der DDR).

Seite 20 Regelung für die neuen Bundesländer (siehe pdf-Datei in der Anlage)
Entsprechend der inhaltlichen Vorgabe durch § 8 ERG ist Voraussetzung für eine Rente nach dieser ergänzenden Regelung, die vom Bundesministerium der Finanzen durchgeführt wird, unter anderem, dass der Verfolgte mindestens sechs Monate in einem Konzentrationslager im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes inhaftiert war.

Bemerkung von mir: Die Voraussetzung mindestens sechs Monate Haftzeit gilt auch für die 1. Gruppe: NS-Opfer (250/neu310 Euro) / SED-Opfer (250/neu300 Euro).

SED
Wunsch wie NS: 715,80 Euro (1.400 DM), Witwen die Hälfte
Zu den Antragsberechtigten gehören alle Personen, die nach einem typischen politischen Unterdrückungs- und Unrechtsparagrafen der DDR verurteilt wurden und anschließend im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland rehabilitiert wurden, z.B. 107 – “ungesetzliche Gruppenbildung”, z.B. “Schwerter zu Pflugscharen”, 213-“ungesetzlicher Grenzübertritt”, 219-“ungesetzliche Verbindungsaufnahme”, in Wirklichkeit “verfassungsmäßiges politisches Grundrecht auf Meinungsfreiheit wahrgenommen usw.

Wobei nicht nur die Paragrafen 107 oder 219 typische politische Unterdrückungs- und Unrechtsparagrafen der DDR waren, mit denen die Verurteilten für Freiheit, Demokratie und gegen den Kommunismus gekämpft haben, sondern z.B. auch 213-“ungesetzlicher Grenzübertritt”, bzw. all die Paragrafen, die Ausreiseantragsteller an die Backe geheftet bekamen, um ihren Ausreisewillen zu brechen: Belästigung der Behörden, Gruppenbildung, Verbindungsaufnahme, Hetze usw.

Denn mit dem versuchten Grenzübertritt, weg vom Kommunismus, hin zu Freiheit und Demokratie der Bundesrepublik Deutschland, haben diese Verurteilten alle Merkmale erfüllt, die einen Kämpfer auszeichnen. Das hat unser Bundespräsident auf seiner Rede anlässlich des 25. Jahrestages des Mauerfalls in diesem Jahr noch einmal ausdrücklich betont: “Die Flüchtenden und ausreisewilligen Antragsteller haben das kommunistische System destabilisiert” und so auch auf diese Art und Weise zu Fall gebracht.

Wobei man sich bei der Witwenrente für SED-Betroffene analog an die Regelung für NS-Betroffene halten kann und sollte, die detailliert vorschreibt, wann der/die Betroffene mit dem Betroffenen verheiratet gewesen sein musste.

Seite 20 Regelung für die neuen Bundesländer (siehe pdf-Datei in der Anlage)
Diese Vorschrift lautet:
“Entschädigungsrente für Witwen und Witwer wird geleistet, wenn die Ehe vor dem 1. Januar 1951 geschlossen wurde. Dies gilt auch, wenn eine Eheschließung vor dem 1. Januar 1951 wegen fehlender amtlicher Dokumente oder aus anderen wichtigen Gründen nicht möglich war oder eine ehe-ähnliche Gemeinschaft bestand und die Ehe erst nach dem Zeitpunkt geschlossen wurde. Bei einer Rückkehr aus einer Emigration oder bei Entlassung aus einer Internierung, Haft oder Kriegsgefangenschaft nach dem 31. Dezember 1945 tritt an die Stelle des 1. Januar 1951 der Ablauf von fünf Jahren nach der Rückkehr oder Entlassung.”

Nicht dass es passiert, dass Witwen/Witwer, die das Haftopfer zu seiner Haftzeit noch gar nicht kannten, unberechtigt Ansprüche stellen.

Ich werde diese E-Mail auf meiner Homepage veröffentlichen (vielleicht kann ja auch unser Kamerad Alexander Richter sie in der “Freiheitsglocke” abdrucken?), damit alle Interessierten (Opfer, Politiker, Journalisten usw.) darüber nachdenken können.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Ralf Kotowski

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6 Antworten auf 276. An den Bundesvorsitzenden der UOKG bzw. der VOS Rainer Wagner zum Thema SED-Opferrente

  1. Frank sagt:

    Sehr geehrter Herr Kotowski,
    lassen Sie mich vorausschicken, daß ich damals mit 16 Jahren wegen § 213 verurteilt wurde, weil ich lieber riskieren wollte, an der Staatsgrenze beim Fluchtversuch erschossen zu werden, als meine Freunde zu bespitzeln, wozu mich vorab die Staasi drängen wollte. Natürlich verfüge ich auch über ein Rehabilitierungsurteil! Seit Monaten verfolge ich Ihre Einlassungen und Bestrebungen zu einer gerechteren Opferentschädigung. Mich beschleicht aber immer mehr die Ahnung, daß Sie nicht in der Lage sind, die unterschiedlichsten Konstellationen unterschiedlichster Schuld zu differenzieren. Ein inhaftierter Jugendlicher, der nur für einen Paketschein oder Sonderbesuchserlaubnis, in einer Ausnahmesituation, zum Schein auf die Anwerbeversuche des OKS (Offizier für Kontrolle und Sicherheit=Staasi im Knast) einging, aber nie etwas Relevantes “ablieferte”, wäre schon direkt ein mögliches Opfer Ihrer allzuscharfen Opfer-Tätereinstufungen! Ohne Frage, wer Anderen nachweisbar geschadet hat, sollte sein Anrecht verlieren! Aber dieses sieht das bestehende Gesetz bereits ausdrücklich vor! Ich habe selber damals all mein Intellekt aufgewandt, um verdächtige Mithäftlinge auf diese Art von Zuarbeit zu überprüfen und habe sie geschützt, wenn sie sich rechtzeitig outeten, bevor sie sich schuldig machen konnten.
    Denn ich weiß, daß wahre Helden (wie z.B. Sie) dünn gesät sind! Aber im Ernst!
    Bei dem Thema Rehabilitationsbescheinigung bin ich jedoch bei Ihnen, da ich viele Krimminelle gen Westen durch Freikauf verschwinden sah und ich, obwohl ich einen Vertreter der Rechtsanwaltskanzlei “Vogel” hatte, bis zum letzten Tag absitzen durfte! Denn Politische wurden (wenn nicht verkauft), nie vorzeitig entlassen! Da die weitere Aufblähung der Opfergruppen zb. Schüler, Studenten, Soldaten, Nichtbeförderte usw. ein Fass ohne Boden darstellen würde, ist die Mindestregelung von 180 Tagen sicherlich für manche hart, sollte aber sicherlich U-Häftlinge, die man dennoch freilassen mußte, ausnehmen. Jedem Einzelnen gerecht zu werden, ist sicherlich gesetzlich nicht praktikabel. Ich bin auch der Meinung, daß jemand, der mehrere Jahre dem Haftregime ausgesetzt war, schlimmere Spätfolgeschäden heute mit sich herum trägt, als zum Beispiel Einer der nach bereits 10 Monaten freigekauft wurde und ein neues Leben beginnen konnte, wo bei anderen noch nach Haftentlassung, weitere Schikanen folgten. Stelle ich desshalb einen Antrag auf Bemessung der Entschädigung gemäß der Verfolgungszeit? Versuchen Sie einfach einmal über ihren Tellerrand hinaus zu schauen und behalten Sie die Sachen im Auge, die alle ehemals Inhaftierten und heute Traumatisierten “verbinden”! Ach ja übrigens, als ich damals mit 16 Jahren im Knast gelitten habe, war ich altersgemäß natürlich noch nicht verheiratet! Ich hatte bis dato sogar noch kein Mädchen angefasst! Was jedoch alles so im Gefängnis mit Gewalt geschah bzw. was ich sah, darüber schweige ich lieber. Denken Sie mal darüber nach, wenn Sie sich darüber Gedanken machen, wie Sie den wahren Helden “ihren Teller füllen wollen”!
    ———-
    Nachtrag:
    https://www.youtube.com/watch?v=ptba2QRvPDQ

    • verfasser sagt:

      Lieber Kamerad Frank,

      vielen Dank für Ihre Zuschrift. Was Ihre kritische Aussage anbelangt, ich solle doch möglichst im Auge behalten, was uns ehemaliche politische Häftlinge verbindet und nicht das betonen, was uns trennt, möchte ich folgendes antworten:

      Mich verbindet nichts, aber auch gar nichts mit einem angeblich politischen Gefangenen, der aus lauter Ulk und Dollerei sich in seinem jugendlichen Leichtsinn von den kommunistischen Machthabern hat einsperren lassen, um dann im Knast plötzlich festzustellen, dass ihm der Knast zu unbequem ist, um ihn weiter ertragen zu können, der für ein paar Silberlinge wie “Paketschein” oder “Sonderbesuchserlaubnis” (einen Judaslohn) als Zellenspitzel seine Zellenkameraden an die kommunistischen Machthaber verraten hat.

      Das war keineswegs eine “Ausnahmesituation”, wie Sie behaupten, sondern ganz normaler Alltag im politischen DDR-Knast, dass man einen Paketschein und eine Besuchserlaubnis in geregelten Abständen nur dann erhielt, wenn man sich wohlverhalten hat. Zum Wohlverhalten gehörte es aber nicht, Spitzeldienste zu leisten! Es reichte, wenn man sich ruhig verhielt und vor allem seine vorgeschriebene Zwangsarbeit machte und die Norm erfüllte.

      In der Stasi-U-Haft in Potsdam gab es einen Stasi-Schließer mit menschlichen Zügen. Wo es in der Stasi-Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschonhausen, wo ich auch eingesperrt war, für die Schließer streng verboten war, auch nur ein Wort mit dem Gefangenen zu wechseln (es hieß immer nur “gommse gehnse”), redete der Potsdamer Schließer mit den Gefangenen im menschlichen Ton.

      Er schämt sich wohl und wollte nicht, dass die Gefangenen ihn als Hassobjekt betrachten. Er sagte zu uns: “Wir haben Sie nicht gerufen.” Das stimmte sogar. Denn er meinte: dass wir ja freiwillig ins Gefängnis gingen, weil wir unbedingt in den Westen wollten. Wir hätten uns ja ruhig und staatstreu verhalten können, dann wären wir niemals zu ihm in den Knast gekommen. Wenn wir aber unbedingt in den Westen wollten, na dann sollten wir schon ein bisschen Knast aushalten können, war seine Meinung. Er sagte zu uns noch, wir müssten ja unsere Strafe nicht voll absitzen, denn wir werden ja mit Sicherheit alle freigekauft. Das stimmte natürlich auch. Womit er sein schlechtes Gewissen versuchte zu beruhigen.

      Also wenn jetzt bestimmte Gefangene mit dem Knast nicht klar kamen, den sie sich selber eingebrockt haben (sie wussten doch, dass z.B. ein Fluchtversuch immer mit Gefängnis geahndet wurde), hätten sie den Fluchtversuch doch unterlassen können. Es war ihr freier Entschluss, die sogenannte “Straftat” zu begehen. Sie waren nur leider nicht bereit, die Verantwortung für ihr eigenes Handeln zu tragen. Vielleicht waren sie einfach zu jung und politisch zu unreif?

      Was gar nicht geht, ist, dass politisch unreife junge Leute eine staatliche Anerkennung in Form einer SED-Opferrente bekommen, die vor dem Kommunismus erst ausrücken und fliehen wollen, um anschließend mit den Kommunisten des eigenen Vorteils willen wieder gemeinsame Sache zu machen, und die wirklichen Ausreißer, die nichts mit Kommunismus, sondern mit Freiheit und Demokratie zu tun haben wollten, feige verrieten.

      Es kann auch nicht darum gehen, in einem Gerichtsverfahren sie anzuhören und möglicherweise festzustellen, dass sie durch ihre Spitzeldienste evtl. gar keinen Schaden verusacht haben. Der Schaden ist schon dadurch entstanden, dass die Spitzel dem System ein Gefühl der Stärke gaben, womit die Kommunisten triumphieren konnten: Wir haben die Menschen fest im Griff, sie sind sogar bereit, für uns auch zu spitzeln.

      In der kommunistischen Rechtssprechung war oft schon der Versuch genauso strafbar wie die Tat selber, z.B. § 219-“ungesetzliche Verbindungsaufnahme” (mein Paragraf). Wenn ich eine Zusammenarbeit mit dem MfS durch Unterschrift oder mündliches Versprechen bloß vortäusche, so versuche ich eine Zusammenarbeit (vorzutäuschen), und die ist natürlich auch strafbar. Sie wird ja auch praktisch durch der Nichtgewährung der SED-Opferrente (zu Recht!) bestraft. Ob sie dabei nun etwas Relevantes “ablieferten”, oder nicht, ist dabei Nebensache. Ich habe meine relevanten Nachrichten (z.T.) im Westen auch nicht “abgeliefert”, z.B. beim Russell-Tribunal, sondern nur versucht, sie abzuliefern und wurde von der Stasi dafür schon bestraft.

      Es ist den staatlichen Behörden bei der Prüfung, ob die SED-Opferrente gewährt werden kann oder nicht, weder zuzumuten zu glauben, was der Antragsteller behauptet, dass nämlich kein Schaden durch die mündliche oder schriftliche Verpflichtung zu Spitzeldiensten entstanden ist, noch zu beweisen, dass ein Schaden enststanden ist, wenn die Behörde auf eine Ablehnung des Antrags hinarbeitet.

      Als Begründung, den Antrag auf die SED-Opferrente abzulehnen, reicht es völlig aus, wenn die Behörde eine Verpflichtungerkärung (also den Versuch, beim MfS mitzuarbeiten) in den Stasi-Unterlagen gefunden hat.

      Es ist umgekehrt dem Antragsteller sehr wohl zuzumuten zu beweisen, dass kein Schaden entstanden ist. Da der Antragsteller das aber nicht 100%ig beweisen kann, weil ein Schaden durch die Verpflichtungserklärung immer möglich war, bleibt er auf der Beweislast sitzen. Er kann keine SED-Opferrente bekommen, weil er nicht beweisen kann, dass kein Schaden entstanden ist. Im Übrigen sollte man nicht vergessen, dass ein grunsätzlicher Schaden entstanden ist, weil der Spitzel das System aufgewertet hat

      Darum ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung so wichtig, um einen Antrag genehmigt zu bekommen. Nur mit dieser Bescheinigung kann er mit Sicherheit beweisen, dass er keinen Schaden angerichtet hat.

      Er ist eigenverantwortlich in den Knast gegangen und hat sich im Knast freiwillig verpflichtet, dem kommunistischen Staat zu dienen. Er ist kein Opfer, sondern ein Täter (Verräter) und hat auf gar keinen Fall eine Opferrente verdient.

      Ich bin auch eigenverantwortlich in den Knast gegangen, aber nicht, um dann im Knast umzufallen und auf die Anwerbeversuche des OKS (Offizier für Kontrolle und Sicherheit) einzugehen (auch nicht zum Schein), sondern um nach der Mahatma-Gandhi-Martin-Luther-King-Methode den kommunistischen Unrechtsstaat zu demaskieren und zu bekämpfen, dass er an mir, wie an vielen anderen unschuldigen Menschen, ein Verbrechen verübt und die Verbrechen auf Dauer nicht fortsetzen kann, wenn er in der Völkergemeinschaft als Rechtsstaat anerkannt werden will.

      Verfasser K.

  2. Frank sagt:

    Ich merke schon daß es unmöglich ist, Sie auf bestimmte Merkmale Ihrer einseitigen Argumentation hinzuweisen, die geprägt ist von unsäglicher Selbststilisierung und Erhöhung.

    • verfasser sagt:

      Lieber Kamerad Frank,

      natürlich war ich als 42-jähriger nicht mehr ledig (wie Sie als 16-jähriger), sondern schon lange verheiratet und Vater eines 12-jährigen Schulkindes. Darum ist mein Mut, dem kommunistischen Unrechtsstaat die Stirn zu bieten, seine Unrechtsgesetze bewusst nach der Mahatma-Gandhi-Martin-Luther-King-Methode zu verletzen, um den Staat in die Knie zu zwingen (Stichwort: Russell-Tribunal), besonders hoch anzuerkennen. Was der westdeutsche Staat durch seine Freikaufsbemühungen ja auch anerkannt hat. Und natürlich leide ich aufgrund meine Hafterlebnisse auch an einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), weil ich eben nicht “recht früh freigekauft” wurde, wie Sie sich auszudrücken belieben. Eineinhalb Jahre für nichts und wieder nichts im Gefängnis zu sein, von der Familie getrennt zu sein, ein ungewisses Schicksal zu haben, um dann endlich freigekauft zu werden, ist natürlich niemals als “früh” zu bezeichnen. Meine Posttraumatisierung hat der westdeutsche Staat mit der Zahlung einer Beschädigten-Rente anerkannt.

      Sie haben Recht, froh zu sein, dass es “juristisch gebildete Leute in Regierungsverantwortung” gibt, die die Kämpfer für Freiheit, Demokratie und gegen Kommunismus wie mich unterstützen durch Freikauf, Renten usw., und die auch Petitionen einzelner Personen wie mich entgegennehmen und bearbeiten, um die Angelegenheiten dieser “nennenswerten Gruppe von Personen” zu regeln. Dass ich die Angelegenheiten dieser Gruppe durch persönliche Beispiele, auch des eigenen Beispiels, untermauere, ist im Gegensartz zu Ihrer Meinung, durchaus zulässig.

      Sie irren sich, wenn Sie meinen, dass ich darüber klage, dass meine Verbindungsaufnahme zum Russell-Tribunal gescheitert ist (weil die Zollverwaltung der DDR den Brief eingezogen hat) . Es kam auf den Versuch an, und der war für die Stasi genauso gefährlich, als wenn mir die Verbindungsaufnahme geglückt wäre, weswegen ja schon der Versuch bestraft wurde. Ich habe die Stasi auf alle Fälle mit meiner Idee, die DDR wegen ihrer Berufsverbotspraktiken vor ein internationales Gericht zu zerren, mächtig beschäftig und Kopfschmerzen bereitet. Sie musste sich, wie man an den Stasi-Akten erkennen kann, erst einmal schlau machen, was das für ein Tribunal ist, was ich für sie vorgesehen habe.

      Ich bin jedenfalls jetzt noch stolz (also nicht enttäuscht), dass ich genau ins Schwarze getroffen hatte mit meinem Versuch. Das Russell-Tribunal beschäftigte sich nämlich vor allem auch mit Widerstandsgruppen und Personen im Ostblock. Ich war also die richtige Zielperson. Das wusste ich zum damaligen Zeitpunkt noch gar nicht so genau. Ich wusste nur, dass es sich mit Berufsverboten in Westdeutschland beschäftigt hatte.

      Mal eine Zwischenfrage: Da Sie einen Vertreter der Rechtsanwaltskanzlei “Vogel” hatten, wussten Sie natürlich auch, dass über ihn die Freikaufsaktion ablief? Warum “durften Sie trotzdem bis zum letzten Tag absitzen”? Warum hat die Rechtsanwaltskanzlei Ihren Freikauf nicht in die Hand genommen und durchgesetzt? Die Anwälte hätten dieses Geschäft doch sicherlich gern gemacht, wenn sie gekonnt hätten, weil sie bei dem Geschäft begehrtes Westgeld verdienen konnten. Die Anwälte konnten aber offensichtlich nichts an Ihnen verdienen? Liegt es vielleicht daran, dass Sie nicht nur den politischen § 213-“ungesetzlicher Grenzübertritt” an der Backe hatten, sondern noch andere §§? Vielleicht § 249- “asoziales Verhalten”?

      Asoziale ließen sich der Bundesregierung natürlich nur schwer vermitteln. Die Bundesregierung hatte kein Interesse an Asoziale, da diese in der Regel ja unpolitisch waren und man mit ihnen keine Politik machen konnte und Asoziale in der Bundesrepublik Deutschland bis 1974 auch eingesperrt wurden.

        »Erst 1974 wurden diese Paragraphen aus dem Bundessozialhilfegesetz gestrichen.« Einschlägige Rechtsvorschriften der BRD waren damals § 26 BSGH (ehem. § 20 Reichsfürsorgeverordnung = Unterbringung Arbeitsscheuer) und § 73 BSHG (Unterbringung Gefährdeter) und § 42 d StGB (Arbeitshaus). Quelle

      Ihre politisch motivierte Flucht:

        “lassen Sie mich vorausschicken, daß ich damals mit 16 Jahren wegen § 213 verurteilt wurde, weil ich lieber riskieren wollte, an der Staatsgrenze beim Fluchtversuch erschossen zu werden, als meine Freunde zu bespitzeln, wozu mich vorab die Staasi drängen wollte.”

      nehme ich ihnen nicht ab.

      Was Sie da schreiben, ist unglaubwürdig. Ich kann das jedenfalls nicht nachvollziehen, dass sich jemand von der Stasi so stark bedrängt gefühlt haben soll, seine Freunde zu bespitzeln, dass er keinen anderen Ausweg mehr gesehen hat, als zu riskieren, an der Staatsgrenze beim Fluchtversuch erschossen zu werden, bzw. zu einer Freiheitsstrafe verurteilt zu werden.

      Dem Anwerbedruck konnte man nach meiner Erfahrung durchaus ausweichen, auch wenn das Ausweichen natürlich manchmal berufliche Nachteile mit sich brachte und man nicht überall arbeiten dürfte, z.B. als Kellner im Berlin-Schönefelder “Interflug”-Restaurant, wie Mario R., oder als Ingenieur beim DDR-Fernsehen, wie ich. Aber keine Angst, mich hat man gar nicht erst bedrängt, weil man genau wusste, dass ich mich als Stasi-Spitzel nicht eigne, auch wenn ich meinen Beruf noch so sehr liebe, aber einen Staat zu unterstützen, den ich zutiefst verachtete, das ginge dann doch zu weit.

      Leicht erpressbar waren natürlich die Kriminellen, die etwas auf dem Kerbholz hatten (z.B. Diebstahl einer Kalaschnikow aus einer NVA-Waffenkammer) und die eine hohe Haftstrafe befürchten mussten. Beispiel: Hans-Jürgen O. Er ließ sich auf diese Weise leicht erpressen und schämt sich nicht, sich als armes Opfer hinzustellen und eine Opferrente zu beanspruchen.

      Es wäre ja nicht schlecht, wenn Sie mir plausibel erklären könnten, was Sie bewegt hat, sich nicht an den § 213 (“der Versuch eines ungesetzlichen Grenzübertritts ist bei Strafe verboten”) zu halten und eine Gefängnisstrafe zu riskieren. Den alleinigen Grund, “nicht spitzeln zu wollen”, nehme ich Ihnen nicht ab.

      Mein Beweggrund, den § 219 (“ungesetzliche Verbindungsaufnahme”) zu verletzen und mein verfassungsmäßiges politisches Grundrecht auf Meinungsfreiheit wahrzunehmen, war, dass ich wieder in meinem Beruf arbeiten wollte, was die DDR mir nicht gestattete. Ich fühlte mich in der DDR wie ein Jude im 3. Reich, dem es verboten war, als Arzt oder Rechtsanwalt zu arbeiten. Die Juden litten unter den Rassengesetzen und ich litt unter den Klassengesetzen. Ich stellte mir die Aufgabe, die ungerechten Klassengesetze abzuschaffen. Das tat ich, indem ich die Klassengesetze bewusst verletzte, so wie King die Rassengesetze in den USA und Gandhi die Kolonialgesetze in Indien verletzten, um diese abzuschaffen. Man kann feststellen, dass wir Erfolg hatten.

        “Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” (Gandhi)

      Sie irren sich, wenn Sie meinen, dass meine Texte unerträglich sind, weil sie angeblich mangelnde Solidarität zu anderen Opfern zeigen. In meinen Texten zeige ich, dass ich solidarisch bin. Das bin ich nämlich, jedenfalls solange dies möglich ist. Dass ich die Solidarität zu Stasi-Spitzeln verweigere, bedeutet nicht, dass ich gänzlich unsolidarisch bin. Und dass ich die SED-Opfergemeinschaft aufteilen will in unpolitische rechtsstaatswidrig verurteilte Opfer des Kommunismus (“Asozialen”-Paragraf 249) und politisch verurteilte Kämpfer für Freiheit, Demokratie und gegen Kommunismus (politische Paragrafen 107, 213, 219 usw.) und die beiden Gruppen entsprechend unterschiedlich behandeln will, ist auch nicht unsolidarisch, sondern gerecht, weil die Politik und die Gesellschaft das mit der NS-Opfergemeinschaft ja auch schon längst macht, ohne ein Problem damit bekommen zu haben.

      Noch eine Frage: Wenn Sie wollen, dass alle SED-Opfer (die rechtsstaatswidrig verurteilten Unpolitischen wie auch die mittels Unrechtsparagrafen verurteilten Politischen) gleichbehandelt werden, warum treten Sie dann nicht als Zeitzeuge in den entsprechenden Zeitzeugen-Büros und Aufarbeitungsstellen in Erscheinung wie z.B. ich?

      Verfasser K.

  3. Wende sagt:

    Für den Bürger waren die heimlichen Aktivitäten der DDR-Führung und der Stasi durch den Volksmund und das Fernsehen der BRD relativ durchsichtig gewesen. Nach heutiger Erkenntnis ist das bundesdeutsche System zur Verdummung der Bürger wesentlich ausgeklügelter. Besonders im Justizwesen wird ganz krass die Parallelwelt zur offiziell propagierten Demokratie deutlich. Dieses System ist psychologisch durchdachter und hat den Vorteil in allen wesentlichen Parteien, Vereinigungen und Medien ihre Leute in der Führung sitzen zu haben. Zudem haben diese Herrschaften die Absicht, ein Ausbeutungs- und Unterdrückungssystem zu schaffen, dass Analogien zum Nationalsozialismus vermuten lässt. Anzeichen dafür sind jedenfalls vorhanden. Ein Staat ist nicht demokratisch, wenn unter der Oberfläche unlegitimierte und despotische Kräfte das Ruder in der Hand haben. (von http://unschuldige.homepage.t-online.de/)

    • verfasser sagt:

      Lieber Herr “Wende”,

      Ihr Satz: “Ein Staat ist nicht demokratisch, wenn unter der Oberfläche unlegitimierte und despotische Kräfte das Ruder in der Hand haben” läuft unter freier Meinungsäußerung und trifft auf unsere Bundesrepublik Deutschland mit ihrem derzeitig gültigen Grundgesetz nicht zu. Wenn unser Staat wirklich keine Demokratie und kein Rechtsstaat wäre, wie Sie ihm unterstellen, würden Sie sofort wegen Staatsverleumdung hinter Gitter landen. Dass Sie nicht hinter Gitter landen, ist der Beweis, dass Sie Unrecht haben mit Ihrer Unterstellung.

      Unser bundesdeutsches Staatssystem ist eines der besten auf dieser Welt. Es gibt nicht viele Staaten mit diesem beispielhaft positiven System. Im Übrigen ist unser System “alternativlos” (Merkel), es braucht keine Alternative. Wenn Leute vom linken oder rechten Rand von einem “besseren” System träumen und unser System abschaffen wollen, wie z.B. die NPD oder die LINKE, so kann es sich nur um ein schlechteres System handeln: undemokratischer unfreier Unrechtsstaat.

      “Unser System, anders als das kommunistische” (und das nationalsozialistische – Einfügung von K.) “ist in sich lernfähig.”


      Die Linke und der Kommunismus – Maybrit Illner [4/5]

      Verfasser K.