127. Gauck will mit Glaubwürdigkeit ins Präsidentenamt

http://www.pottblog.de/2010/06/07/ich-unterstuetze-joachim-gauck-als-praesidentschaftskandidat-kleine-ecke-fuer-eigene-blogsinternet-seiten/

http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Gauck-will-mit-Glaubwuerdigkeit-ins-Praesidentenamt

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/nach-eklat-bei-suche-nach-wulff-nachfolger-union-akzeptiert-gauck-als-praesidenten-kandidaten

Ich freue mich, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel sich durchgerungen hat, Joachim Gauck zum Bundespräsidenten zu nominieren.

Das hätte sie gleich tun können, denn Joachim Gauck ist nicht nur ein Mann der SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, sondern vor allem auch der CDU.

“Freiheit statt Sozialismus” (war die wichtigste Parole der CDU bei der Bundestagswahl 1976).

http://de.wikipedia.org/wiki/Freiheit_statt_Sozialismus

“Wir stehen vor der Wahl zwischen Sklaverei und Freiheit. Wir wählen die Freiheit!” (Konrad Adenauer) – Regierungserklärung am 3. Dezember 1952 vor dem Bundestag zur Unterzeichnung der Pariser Verträge.

http://de.wikiquote.org/wiki/Konrad_Adenauer

sind Aussagen, die auch Herr Gauck gemacht haben könnte.

Verfasser K.

http://www.tagesspiegel.de/meinung/kontrapunkt-gauck-ist-merkels-meisterwerk/6230092.html

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126. Kritik an Beförderungspraxis in Brandenburger Justiz

04.03.91

Strafanzeige

wegen Freiheitsberaubung bzw. Rechtsbeugung.
Antwort kam nach vier Jahren:
“Der beschuldigte Richter ist inzwischen verstorben.”

http://beepworld.de/members/opk-akte-verfasser/strafanzeige.htm

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125. Zum Rücktritt von Christian Wulff-

Als Herr Joachim Gauck vor eineinhalb Jahren für das Amt des Bundespäsidenten kandidierte, hatte ich das noch unterstützt:

Nachdem ich aber erfahren habe, dass Herr Gauck die Entscheidung Roland Jahns kritisierte, ehemalige Stasimitarbeiter aus der ehemaligen Gauck-Behörde (jetzige Roland-Jahn-Behörde) zu entfernen, bin ich mit meiner Unterstützung zurückhaltender geworden.

Wenn Herr Gauck öffentlich bekunden würde, dass er seine Unterschrift unter das neue Stasi-Unterlagen-Gesetz:

Wiefelspütz hält neues Stasi-Unterlagen-Gesetz für verfassungswidrig

http://www.derwesten.de/nachrichten/wiefelspuetz-haelt-neues-stasi-unterlagen-gesetz-fuer-verfassungswidrig-id6191479.html

als Bundespräsident gesetzt hätte, wenn er Bundespräsident gewesen wäre, kann er meinetwegen  jetzt auch Bundespräsident sein.

Dass Herr Gauck ehemalige Stasimitarbeiter in seiner Behörde beschäftigt hat, um das Stasi-System zu ergründen, nehme ich ihm nicht übel. Wenn er sie aber nicht entfernen will, nachdem die Arbeit gemacht wurde, würde ich ihm das übel nehmen.

Verfasser K.

Stand: 19. Februar 2012 11:40 Uhr

http://www.fr-online.de/wulff-affaere/kommentar-zur-wulff-nachfolge-wenn-merkel-bundespraesidentin-waere,11460760,11658954.html

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124. Änderung des § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ändern?

In NRW muss man keine Fragebögen ausfüllen und zurückschicken. Es wird aber von:
Rolf Büscher
Bezirksregierung Köln
Dezernat 24
50606 Köln
Tel.:0221/147-2340
Fax:0221/147-3331
ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Ich ging, als  ich die Aufforderung erhielt, zum zuständigen Bezirksrathaus (Eingangsstelle) und beantragte das polizeiliche Führungszeugnis. Weil ich es kostenlos haben wollte, erklärt ich, wozu ich das brauche. Darauf hin  behielt man meinen Aufforderungsbescheid, den ich von der Bezirksregierung erhalten hatte, ein, nachdem man davon eine Kopie gemacht und mir ausgehändigt hatte.
Das Bezirksrathaus (Eingangsstelle) schickte das polizeiliche Führungszeugnis nicht mir, wie ich erst dachte, sondern gleich zur Bezirksregierung. Dort rief ich heute an und erklärte, dass ich das polizeiliche Führungszeugnis gemäß der Forderung beantragt habe, es aber bis heute noch nicht erhalten habe. Herr Büscher vermutete, dass man es vielleicht ihm schon zugeschickt haben könnte. Er sah nach und fand es auch (natürlich ohne polizeilichen Eintrag).

Ich fand diese ganze Angelegenheit nicht besonders aufwändig und belastend, sondern zumutbar, zumal ich das Gesetz:



richtig und wichtig finde.

Das Gesetz sollte so bleiben, wie es ist.

Denn schießlich wurde der Punkt (7) nicht ohne Grund vom Gesetzgeber hinzugefügt. Der Grund ist, dass es unter den SED-Opferrenten-Empfängern leider auch schwarze Schafe gibt, die es nicht verdient haben, mit einer SED-Opferrente geehrt zu werden, auch wenn sie ein SED-Opfer sind, wie  im Beispiel unten.

Dem Schwerverbrecher Schmökel steht die SED-Opferrente nach der Gesetzesänderung Punkt (7) nicht mehr zu.

Das muss auch so bleiben. Das sollte den anderen SED-Opfern wert sein, mal kurz zum Bezirksrathaus (Eingangsstelle) zu gehen und das polizeiliche Führungszeugnis zu beantragen. Ich hatte gar keine Wartezeiten, musste nichts ausfüllen, hatte auch keine Arbeit mit dem Wegschicken und Kosten hatte ich auch nicht.

Verfasser K.


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123. Wir kriegen euch alle

http://p4rtyvan.net/

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,807772,00.html

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121. Linkspartei bleibt “eine Gefahr für Deutschland”

http://www.focus.de/politik/videos/gregor-gysi-mit-deutlichen-worten-verfassungsschutz-hat-eine-meise_vid_29345.html

“Also ich muss das hier mal ein bißchen grob sagen: Es hat sich herausgestellt, dass unser” Gregor Gysi “schlicht und einfach ‘ne schwere Meise hat. Also ich muss es einfach mal so deutlich sagen.”

Verfasser K.

“Die Linkspartei bleibt eine Gefahr für Deutschland. Das radikale Grundsatzprogramm, das einen kompletten Systemwechsel vorsieht, ist nur die Spitze eines Eisbergs, unter der sich vielfältige verfassungsfeindliche Strömungen verbergen. Die Linke beherbergt nach wie vor – oft als Antifaschisten getarnte – Linksextremisten aus einem wilden Sammelsurium kommunistischer und sozialistischer Chaoten.”

Zweifelhaftes Verhältnis zur Demokratie

In ihrem Grundsatzprogramm “verbrämt die Linke groß angelegte Enteignungen als ‘Überführung in demokratische gesellschaftliche Eigentumsformen’. Klar ist, dass die Linken nach wie vor ein zweifelhaftes Verhältnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung haben”, meinte Herrmann weiter:

http://www.n-tv.de/politik/Hermann-fuerchtet-Linkspartei-article4609831.html

“Frau Lötzsch stellt sich außerhalb unserer Verfassung”, sagte CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt am Mittwoch SPIEGEL ONLINE. “Wer den Kommunismus zum Parteiziel erhebt, greift die freiheitlich demokratische Ordnung unseres Grundgesetzes an.” Ähnliche Töne schlug Dobrindts Amtskollege von der CDU, Hermann Gröhe, an. “Die skandalöse Kommunismus-Sehnsucht von Gesine Lötzsch ist ein Schlag ins Gesicht aller Opfer dieser menschenverachtenden Ideologie, erklärte Gröhe:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,737911,00.html

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120. Skandalöse Wiedereingliederung der DDR-Flüchtlinge in das DDR-Rentensystem

Seite 24

Bundestagsdebatte über Nicht-Anwendung des Fremdrentengesetzes (FRG) auf  DDR-Flüchtlinge

http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle/17155.pdf

Die Geltendmachung des Fremdrentegesetzes (FRG) wäre besonders für meine Frau wichtig, weil sie im Westen, im Gegensatz zu mir, nicht mehr gearbeitet hat. Nach unserem Freikauf 1985 hat sie ein Kind bekommen. Sie bezieht also eine Rente, die sich nur nach ihrer Tätigkeit im Osten berechnet. Die Berechnung nach dem Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) ist wesentlich ungünstiger, als wenn sie nach dem FRG berechnet worden wäre. Die Rente ist auch ungünstiger, als die Rente ihrer im Osten gebliebenen Kolleginnen. Das liegt daran, dass sie von der Stasi als politisch unsicher eingeschätzt wurde, weil ihr Ehemann in der kirchlichen Friedensbewegung auffällig war. Sie absolvierte, wie ihre Kolleginnen, erfolgreich Weiterbildunglehrgänge. Bei der damit verbundenen Gehaltserhöhung wurde sie (von der Staatssicherheit) aber bewusst “vergessen” (siehe OPK-Akte “Verfasser” SED-Diktatur).

Als wir im Westen ankamen, waren wir Westdeutsche. Nach der Wiedervereinigung waren wir rententechnisch plötzlich wieder Ostdeutsche. Das ist nicht in Ordnung und müsste korrigiert werden. Mit der Wiedervereinigung  und dem Einigungsvertrag haben wir nichts zu tun, weil es nichts mit uns zu einigen und zu vereinigen gab, weil wir schon Westdeutsche waren. Wir waren nicht nur Westdeutsche, wir waren nach offizieller Lesart der DDR auch keine ostdeutschen DDR-Bürger mehr. Das wurde urkundlich festgehalten:

http://beepworld.de/members/opk-akte-verfasser/entlassung.htm

Schon wegen der Urkunde hätten wir bei der Gestaltung des Einigungsvertrages rententechnisch nicht mehr als DDR-Bürger behandelt werden dürfen. Für uns gab es nichts “überzuleiten”. Im Übrigen besitzen wir auch den Flüchtlings- und Vertriebenenstatus (Ausweis C).

Wir sind durch die politischen Nachkriegsumstände (Unrechtszwangssystem “DDR”, politische Haft, aus der Haft abgeschoben usw.) von unserem heimatlichen Boden vertrieben worden und in der Bundesrepublik Deutschland, dem einzigen Rechtsnachfolger des verloren gegangen Deutschen Reichs angekommen und vom DDR-Unrechtsstaat urkundlich entlassen worden. Darum steht uns die Rente nach dem FRG zu.

Man versuchte zwar, uns nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz  (BerRehaG) besser zu stellen, was sich auf unsere Rente positiv auswirken sollte. Aber das funktionierte nicht 100%ig:

„Berufliche Rehabilitierung – ohne FZR keine Verbesserungen“. Das trifft auf mich zu. Ich wurde beruflich rehabilitiert. Das brachte aber gar nichts, weil ich die FZR beim Fernsehen nicht hatte. Die Rente aus meiner Tätigkeit als Ingenieurs beim Fernsehen ist nicht höher, als die aus meiner späteren Tätigkeit als Lagerverwalter (Berufsverbot) mit halbem Nettogehalt, wo ich aber die FZR abgeschlossen hatte.

Die Politik hat sich selbst gelobt, dass sie beim RÜG die FZR berückichtigt hat. Was aber nur den systemtreuen DDR-Bürgern hilft und nicht den systemkritischen Flüchtlingen und Übersiedllern, die oft aus politischen Gründen die “Freiwillige” Zwangszusatzrentenversicherung (FZR) abgelehnt hatten. Ich lehnt die FZR ab, weil ich darauf pochte, dass der Postbetrieb Studiotechnik Fernsehen verpflichtet ist, ohne Zusatzbeträge den Postangestellten eine Postzusatzrente zu zahlen. Ich ließ die Postzusatzrente einfrieren, was aber praktisch einer Streichung der Postzusatzrente gleichkam, weil sie nicht mehr dem Gehalt angepasst wurde. Nach meiner fristlosen Entlassung aus politischen Gründen wurden mir die Posttreuejahre  und damit auch die Anwartschaft auf die Postzusatzrente völlig gestrichen. Darum schloss ich bei meiner Neuanstellung als Lagerverwalter (Berufsverbot) die FZR dann doch ab. Wodurch die Berufliche Rehabilitierung sinnlos wurde. Gerechtigkeit würde nur das Fremdrentengetz schaffen. Das sollten die Politiker noch einmal durchdenken.

Verfasser K.

http://www.flucht-und-ausreise.info/dokumente/upload/73d6d_Kolloquium_IEDF_am_22._Maerz_2012.pdf

Quelle: UOKG

http://www.uokg.de/cms/index.php?option=com_content&view=article&id=364:ddr-fluechtlingsrenten-offener-brief-der-iedf-an-bundeskanzlerin&catid=30:presseerklaerungen&Itemid=28

Die Interessengemeinschaft der ehemaligen DDR-Flüchtlinge (IEDF) hat sich mit einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin gewandt.

Siehe auch:

158 Neuregelung der Renten für Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR gefordert

Norbert Denz sagt: 23. Januar 2012 um 17:07

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119. Miss Marple hilft

Date: Tue, 17 Jan 2012 07:48:42 +0100
From: clarowi@yahoo.de
To: verfasser@hotmail.de; u.v. a.
Subject: Fwd: Info

Für Euch gelesen  —  SHG Posttrauma Leipzig   — Rolf Wiese

(zum Vergrößern auf Zeitung klicken)

Köditz erzählt aber auch, wie schockiert sie war, als sie um 1990 erstmals eine Neonazi-Demo in Wurzen sah. Sie spricht von Gleichheit, einem Kompass für ihre Politik. “Für Rechtsextremisten sind Menschen nicht gleich. Sie sortieren sie nach Rasse.” Das regt Kerstin Köditz auf. Es treibt sie um.

Es ist nur bedauerlich, dass eine Landtagsabgeordnete der Linken das  tun muss, was  kein Anderer aus der Mitte tun will. Ich unterstütze die Linke Miss Marple Kerstin Köditz moralisch aus der Mitte (ich bin CDU-Wähler) jedenfalls voll.

Die Nazis konnten unter Hitler nur an die Macht kommen, weil die christliche Mitte, zu der ich gehöre, sich scheute, den Kampf der Linken gegen rechts ausreichend zu unterstützen.

Verfasser K.

10 Sekunden gegen Nazis

Warum sind Sie gegen Nazis? All diesen Menschen des öffentlichen Lebens gaben wir 10 Sekunden, um ihr Statement zu sprechen – gute Gedanken in komprimierter Kürze.

http://www.netz-gegen-nazis.de/category/lexikon/10sekunden

Philipp Lahm möchte ein tolerantes Deutschland

Mieze Katz über Mut und Menschlichkeit

Culcha Candela gegen Nazis

Désirée Nosbusch kann verzeihen aber nicht vergessen

Theo Zwanziger warnt vor der Maske der Nazis

Wladimir Kaminer über zähe Nazis

Sibel Kekilli gegen Nazis

Asli Bayram bezeichnet Nazis als Teil des Bösen dieser Welt

Jay Alexander über Aufwachsen ohne Angst

Konstantin Wecker kämpft um den Erhalt der Demokratie

Peter Maffay über toleranten Umgang miteinander

Michael Vesper gegen Nazis

Nina Ruge über Intoleranz

Reinhard Rauball gegen das Vergessen

Per Mertesacker über das Risiko für den Fußball

Thomas Hitzlsperger über Menschenrechte

Michael Ballack über die Ewiggestrigen

Oliver Bierhoff will ein weltoffenes Deutschland

Nikolaus Brender über demokratische Werte

Maybritt Illner über beschränkte Weltbilder

Theo Koll warnt vor Geschichtsvergessenheit

Susanne Kronzucker über Deutschlands Ruf

Katrin Müller-Hohenstein über Zusammenhalt

Marietta Slomka über Stolz und Scham

Heinz Wolf über den Reiz der Vielfalt

Karen Webb über Schubladendenken

Dunja Hayali über Hinschauen

Markus Kavka warnt vor rechter Normalität

Barbara Hahlweg über das Land für unsere Kinder

Yvonne Ransbach ist gegen frauenfeindliche Weltbilder

Giovanni di Lorenzo über Netz gegen Nazis

Pascal Hens spricht sich für den Erhalt der Demokratie aus

Harald Stenger über die Gefahr für die Jugend

Rainer Esser über Meinungsvielfalt, Kultur und Liebe

Tyron Ricketts für ein neues gesundes Selbstbewusstsein

Kramer und Krassnitzer gegen Nazis

Guido Knopp gegen Nazis

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Dunja Hayali über Hinschauen

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116. Rücktritt von Ronald Lässig

Ronald Lässig schreibt:

Lieber Kamerad / liebe Kameradin

am 06.04.2010 hat mich die Generalversammlung der VOS zu ihrem stellvertretenden Bundesvorsitzenden gewählt. Dieses Ehrenamt habe ich gem und engagiert ausgefüllt.

Professionalität und eine professionelle Arbeitsweise sind für eine konstruktive, zukunftsgerichtete Arbeit unabdingbar. Hierauf habe ich immer wert gelegt, auch in meiner Wahlfunktion in der VOS.

Die Delegierten haben durch ihren Beschluss am 06.04.2010 eine Vereinssatzung vorgegeben, an die alle Vereinsgremien gebunden sind. Die Einhaltung dieser Satzung ist nicht nur oberstes Gebot für den Bundesvorstand, sondem auch eine Frage des Respektes der Generalversammlung, also dem Mitgliederwillen, gegenüber.

Diesbezüglich haben sich in den zurückliegenden Monaten erhebliche Konflikte in Sachfragen aufgebaut. Hierzu zählt vor allem, dass durch VOS-Funktionäre wiederholt willkürlich an der VOS-Satzung vorbei gehandelt wurde und Gespräche keine Änderung dieser Praxis zur Folge hatten.

Unter diesen Umständen sehe ich die Voraussetzungen zur Fortführung meiner Wahlfunktion als nicht mehr gegeben an. Deshalb habe ich entschieden, mit sofortiger Wirkung als stellvertretender VOS-Bundesvorsitzender zurückzutreten und dies dem hierfür laut § 15 Abs. 1 VOS-Satzung zuständigen Organ am heutigen Tag schriftlich mitgeteilt.

Zuvor hatte ich bereits mit Schreiben an den Bundesvorstand vom 01.10.2011 meine Aufgabe als Pressesprecher zur Verfügung gestellt.

Aufgrund ihrer Geschäfts- und Vereinsführung könnte die VOS künftig mit erheblichen rechtlichen Problemen und finanziellen Nachteilen konfrontiert sein. Diese gehen einher mit der Tatsache, dass im Zweifel nicht nur die VOS als eingetragener Verein, sondem auch deren rechtlicher Vertreter, mithin der geschäftsführende Bundesvorstand, persönlich materiell haftet.

Vor dem Hintergrund meiner leider vergeblichen Bemühungen zur Regulierung dieser Praxis kann und möchte ich die rechtliche Verantwortung dafür nicht länger mittragen und mich persönlich nicht länger dem Haftungsrisiko aussetzen.

Ich möchte skizzieren, welche Tatsachen für meine heutige Rücktrittsentscheidung den Ausschlag gegeben haben, wobei zu allen nachfolgenden Punkten nachweiskräftige Unterlagen vorliegen.

1. Laut § 12 Abs. 3 VOS-Satzung sind die Geschäfts- und Kassenbefugnisse der Landesvorstände durch eine Geschäftsordnung zu regeln, die vom Bundesvorstand zu beschließen ist. Mir wurde eine solche weder vorgelegt, noch wurde eine solche beschlossen.

Stattdessen erfuhr ich am 08.09.2011 durch Zufall, dass der geschäftsführende Bundesvorstand Vollmachten an einige VOS-Mitgliederglieder ausgereicht hat, auch zu Finanzfragen, worüber ich als stellvertretender Bundesvorsitzender noch nicht mal informiert wurde . Andererseits wurde einem VOS-Landesvorsitzenden vom Bundesgeschäftsführer eine solche Vollmach mit der Begründung verwehrt, dass das »nicht üblich” sei.

Dem Bundesvorstand wurden – jedenfalls zu meiner Amtszeit- keine Rechenschaftsberichte der Landesgruppen vorgelegt. Jedenfalls habe ich als geschäftsführendes Vorstandsmitglied keine Kenntnis davon erlangt.

Mir ist schlichtweg nicht nachvollziehbar, wie vor diesem Hintergrund -erstrecht bei der Ausreichung von Vollmachten- die VOS jeweils einen Jahresabschluss erstellen konnte, der den buchhalterischen Anforderungen genügt und einer Tiefenprüfung des Finanzamtes standhalten würde.

2. Meiner Kenntnis nach läuft die vom Finanzamt bescheinigte Gemeinnützigkeit der VOS im nächsten Monat aus, was seit Jahren bekannt ist. Der Bundesgeschäftsführer hat mir gegenüber auf Nachfrage erklärt, dass das Finanzamt bisher eine Verlängerung nicht bescheinigt habe.

Damit ist die Förderungswürdigkeit der VOS akut bedroht.

3. Trotz meiner Mahnungen gegenüber Mitgliedern des Bundesvorstandes in den zurückliegenden Monaten wurde die rechtlich angreifbare Handhabung der Geschäftsführung der VOS, so z.B. auch hinsichtlich der entgeltlichen Beschäftigung von Personal, bis heute nicht auf die erforderliche rechtskonforme Praxis umgestellt.

4. Der Verein hat Zahlungen an einige Vereinsmitglieder vorgenommen, ohne dass -wie sich jetzt herausgestellt hat- hierfür ein nach § 17 VOS-Satzung erforderlicher schriftlicher Beschluss vorliegt.

5. Laut § 7 Abs. 1 VOS-Satzung sind die Vereinsmitglieder in der Bezirksgruppe organisiert, die ihrem Wohnort am nächsten liegt; laut § 7 Abs. 4 kann der Bundesvorstand situationsbedingte Ausnahmeregelungen beschließen. Beschlüsse der VOS sind laut § 17 VOS-Satzung grundsätzlich schriftlich niederzulegen.

In mehreren mir inzwischen bekanntgewordenen Fällen gibt es auch solche Beschlüsse nicht.

Stattdessen sollen -offenbar mit Billigung des Bundesvorsitzenden und damit an der Satzung vorbei- Mitglieder quasi auf Zuruf von Bezirksgruppe zu Bezirksgruppe umgemeldet werden, obwohl sie gar nicht umgezogen sind. Das betrifft z.B. den Kameraden Gerhard Rink. Bei ihm kommt hinzu, dass er laut Protokoll ausweislich seiner Unterschrift in zwei Bezirksgruppen gleichzeitig an der Wahl teilgenommeri hat, am 24.02.2010 in Erfurt und am 06.03.2010 in Sondershausen. Offenbar fehlte die Kontrolle des Bundesgeschäftsführers, der ausweislich seiner Unterschrift in beiden Fällen als Wahlleiter fungierte. Die Teilnahme an einer Wahl in mehreren Bezirksgruppen sieht die Satzung aus naheliegenden Gründen auch nicht vor.

6. Laut § 6 Abs. 3 VOS-Satzung kann der geschäftsführende Bundesvorstand auf Antrag den Mitgliedsbeitrag ermäßigen oder befristet erlassen. Dass Beschlüsse der VOS laut § 17 VOS-Satzung grundsätzlich schriftlich niederzulegen sind, hatte ich soeben ausgeführt.

In mehreren mir inzwischen bekanntgewordenen Fällen wurde Mitgliedern der Beitrag ermäßigt, obwohl ein Beschluss des geschäftsführenden Bundesvorstandes nicht vorliegt. Das betrifft z.B. die Kameraden *********** und *********, deren Mitgliedsbeitrag auf 0,00 Euro bzw. im Fall ******* auf 24,00 Euro reduziert wurde.

Seite 2 von 5

Eine solch willkürliche Handhabung ist nicht zuletzt unfair den Mitgliedern gegenüber, die ihre Beiträge jedes Jahr in vollem Umfang entrichten und womöglich darüber hinaus Spenden an die VOS zahlen.

7. Laut § 19 Abs. 2 VOS-Satzung obliegt die Außenvertretung des Vereins gegenüber der Öffentlichkeit, also den Medien, dem Pressesprecher.

Stattdessen äußerten sich wiederholt VOS-Vertreter für den Verein gegenüber Medien, ohne den Pressesprecher, wenigstens im Nachgang zu informieren. Die entsprechenden Veröffentlichungen, z.B. In der .Magdeburger Volksstimme” und der Jungen Freiheit”, liegen hier ebenfalls vor.

Vor diesem Hintergrund habe ich mi Schreiben den Bundesvorstand en vom 01.10.2011 meine Aufgabe als Pressesprecher zur Verfügung gestellt.

8. Laut § 16 VOS-Satzung müssen zur Einberufung einer Bundesvorstandssitzung mindestens sechs Tage vorher den Vorstandsmitgliedem Einladung, Tagesordnung und zu behandelnde Anträge im Wortlaut vorliegen.

Ohne inhaltliche Angaben kündigte der Bundesvorsitzende für den 17.09.2011 eine Vorstandssitzung in Friedrichroda an, in deren Vorbereitung ich leider nicht eingebunden war. Auf meine Nachfrage maillte der Vorsitzende am 14.09.2011 und damit verfristet eine Tagesordnung, die darüber hinaus jedoch rudimentär war, weil sie nicht die klärungsbedürftigen Punkte enthielt, um deren Aufnahme ich mit Email vom 08.09.2011 aus- drücklich gebeten hatte. Somit war nicht sichergestellt, dass alle Vorstandsmitglieder über die erforderliche Zeit und die erforderlichen Information zur Sitzungsvorbereitung verfügten.

9. Auch Wahlen in der VOS sind zwingend nach den Vorgaben des § 16 der VOS-Satzung durchzuführen und nicht etwa nach Gutdünken.

Mit Email vom 30.09.2011 wandte sich Wolf-Dieter Meyer in seiner Eigenschaft als stellvertretender Erfurter VOS-Bezirksgruppenvorsitzender an das Thüringer Ministerium für Bildung Wissenschaft und Kunst und teilte dort mit, dass die Bezirksgruppe die” Wahl zur Entsendung unseres Vertreters in die Findungskommission” für die Gedenkstätte Andreasstraße durchgeführt habe. Weiter heißt es in seiner Email: “Die Wahl durch die anwesenden Mitglieder inklusive Vorstandsmitglieder entfiel einstimmig auf unseren Kameraden Claus Voigt”.

Inzwischen liegen mir hierzu Anfragen auch aus der Mitgliedschaft der VOS-Bezirksgruppe Erfurt vor. Offensichtlich war nicht nur die Vorsitzende, sondern auch weitere Mitglieder nicht über die Wahl informiert. Dies ist ein unhaltbarer Zustand. Jedes Mitglied hat das gleiche Recht auf Partizipation, zumal wenn es um Wahlen geht. Sie sind entsprechend der Vorgaben des § 16 VOS-Satzung schriftlich und fristgebunden einzuberufen.

Diese durch den Kameraden Meyer veranstaltete “Wahl” ist folglich ungültig, weil zu der genannten Wahl unstreitig niemand schriftlich eingeladen wurde.

Mit Email vom 11.10.2011 habe ich den Bundesvorstand über diesen gravierenden Satzungsverstoß durch den Kameraden Wolf-Dieter Meyer informiert.

Die Antwort darauf, die der stellvertretende Bundesvorsitzende Hugo Diederich mit Email vom 12.10.2011 abgab, lässt jede Kenntnis von Satzungsfragen und professioneller Vereinsführung vermissen, weil er das nachweislich grob satzwidrige Agieren des Kameraden Meyer im Zusammenhang mit der genannten Wahl noch versuchte zu rechtfertigen, an statt darauf zu dringen, dass die Vereinssatzung eingehalten wird.

Abgesehen von der satzungswidrigen Wahl war und ist der stellvertretende Erfurter Bezirksgruppenvorsitzende laut VOS-Satzung darüber hinaus nicht befugt, für die VOS eine rechtsverbindliche Erklärung an das Thüringer Ministerium für Bildung Wissenschaft und Kunst abzugeben (§ 11 Abs. 1 LV.m. § 13 Abs. 1 VOS-Satzung).

10. Der VOS-Landesvorsitzende von Berlin-Brandenburg und ich organisierten mit viel Mühe gemeinsam mit VOS- Mitglied Gino Kuhn eine Ausstellung im Landtag von Kiel, mit Ansprache im Plenarsaal, vor allen Fraktionen, mit dem Präsidenten und unserem Mitglied auf der Bühne an lässlich ,,50 Jahre Mauerbau”. Die Einladung des

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Landtages ging per E-Mail am 26.08.2011 bei Bundesgeschäftsführer ein, der sie aber liegen ließ. Deshalb fand diese hochkarätige Veranstaltung ohne einen Vertreter des VOS-Bundesvorstandes statt.

11. Laut § 13 Abs. 1 VOS-Satzung wird der Verein rechtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Bundesvorstandes vertreten.

Dennoch schrieb der Bundesvorsitzende als Alleinunterzeichner am 15.07.2011 die Thüringer Landtagspräsiden ‘n an und zog eine “Dienstaufsichtsbeschwerde der VOS” gegen die TLSTU zurück, die angeblich ich für die VOS eingelegt hätte. Hätte er stattdessen mit mir gesprochen, dann hätte er erfahren, dass es sich ausweislich meines Beschwerdetextes 13.06.2011 eindeutig nicht um eine Dienstaufsichtsbeschwerde der VOS, sondern um meine Dienstaufsichtbeschwerde handelte -,Diese war im Übrigen offensichtlich begründet. Inzwischen wurde die TLSTU nämlich amtlich ermahnt, wie mir der Landtag mit Schreiben vom 16.09.2011mitgeteilt hat.

Soweit nur einige Beispiele, die sich leider durchaus ergänzen und weiter konkretisieren ließen.

Um etwaigen Missverständnissen zu begegnen: Es geht mir nicht um Paragraphenreiterei. Es geht vielmehr darum, dass ich davon überzeugt bin, dass ein Verein nur dann erfolgreich arbeiten kann, wenn die notwendige Professionalität an den Tag gelegt wird. Leider ist es nicht möglich gewesen, die zweifelsohne vorhandenen und jederzeit belegbaren Missstände in der Vereinsführung offen zu diskutieren und einer konstruktiven Lösung zuzuführen.

Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit bei all jenen im Verein bedanken, die mir konstruktive Partner bei der Ausübung meiner Wahlfunktion waren. Sie trugen mich auch über regelmäßige persönliche Anfeindungen einiger weniger hinweg, die da z.B. lauteten “Der hat gar nicht gesessen”, “Der ist ja in der SPD”, Der ist ja schwul” und die mich sogar schriftlich erreichten. Solche Äußerungen ehemals politisch Verfolgter, die für sich selbst Toleranz zu recht einfordem, waren wenig hilfreich für ein allseits konstruktives Klima. Und dennoch kann ich aufgrund der Unterstützerinnen und Unterstützer aus so mancher Gliederung heute insgesamt eine positive Bilanz in meiner Wahlfunktion ziehen.

Mit dieser Wahlfunktion gelang es mir, die VOS im politischen und medialen Raum positiv wahrnehmbar zu platzieren. Ausdruck dessen sind auch die rund 100 Medienberichte, die auf mein Betreiben allein zwischen dem 01.01.2011 und dem 01.10.2011 erschienen sind. Das sind im Durchschnitt 11 Medienberichte pro Monat, in denen die Interessen und Schicksale unseres Vereins transportiert wurden und die auch auf der VOS-Homepage nachlesbar sind. Leider wurde in der VOS viele Jahre eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit nicht betrieben, obwohl diese für jede politische Interessengruppe wichtig ist.

Unter meiner Federführung im Bundesvorstand gelang es auch, für den Betrieb in Gliederungen öffentliche Fördergelder zu generieren. Damit konnte z.B. in Berlin die Beratungsstelle der VOS ausgebaut werden. Unter ähnlichen Vorzeichen wurde ich in Bezug auf unseren Landesverband Sachsen aktiv, mit dem Ergebnis, dass die VOS auch dort und wohl bereits ab den nächsten Monaten eine öffentlich geförderte Beratung und Betreuung der SED-Opfer wird anbieten können.

Abschließend seien mir folgende persönliche Bemerkungen erlaubt:

Meine Wahlfunktion als stellvertretender Bundesvorsitzender sah ich nicht als Platzhalteraufgabe an, sondern als Funktion, um Prozesse aktiv und zielorientiert zu steuern, wofür ich so manch freie Minute investiert habe, und zwar gern. Ehrenamtliche Arbeit -und hierum handelt es sich- lebt aber vor allem davon, dass man die Aufgabe gern macht und nicht ständig vergeblich Diskussionen über Dinge führen muss, die selbstverständlich sein sollten, wie z.B. die Einhaltung der Vereinssatzung.

Bekanntlich starten einige, denen sachliche Argumente ausgehen, persönliche Angriffe. Nicht selten wird dabei in einem SED-Opferverein gern die Stasi-Keule geschwungen, um das Gegenüber zu beschädigen. Dieser Versuch wurde auch an mir unternommen. Hauptakteure der Desinformation waren der bereits wegen der Verbreitung seiner Falschmeldung Handlanger, auch aus der VOS, erweckten regelmäßig in Schreiben der Eindruck, ich hätte mit der Stasi oder einem Stasi-Betrieb zusammengearbeitet. Dass auch das wieder

Seite 4 von 5

nur eine -nachweisliche- Falschmeldung ist, belegt die druckfrische Bescheinigung des Bundesbeauftragten für Stasi- Unterlagen vom 20.10.2011, die ich gern in Kopie beifüge.

Sei es drum, ihre “Enthüllungen”, .Pressemlttellunqen” oder wie sie ihren geistigen Abfall sonst noch bezeichnen mögen, wurde von keinem seriösen Medium jemals verbreitet. Uns so wurschtein diese Intriganten weiter im Schatten der Öffentlichkeit, im Rahmen ihrer allseits beschränkten Gegebenheiten.

Ich werde mich auch künftig konstruktiv und professionell in den politischen Diskurs einbringen, wenn auch in anderer Form. Es wäre bedauerlich, wenn der Versuch, die VOS eV. vom Betroffenen- zum Bekenntnisverein zu entwickeln, damit das Anliegen der betagten Opfergeneration auch noch in zehn Jahren wachgehalten wird, scheitert.

Meiner Nachfolgerin oder meinem Nachfolger in der ehrenamtlichen Wahlfunktion als stellvertretender VOS- Bundesvorsitzender -es wird immerhin Nr. 5 binnen rund sechs Jahren sein- wünsche ich viel Erfolg und Schaffenskraft. Möge die Generalversammlung unseres Vereins die richtigen personellen und sachlichen Konsequenzen ziehen. Möge sie vor allem dafür sorgen, dass alle Geschäftsunterlagen der VOS aus den zurückliegenden Jahren durch externe Sachverständige geprüft werden, bevor wohlmöglich eine Behörde dies tut.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Ronald Lässig

Quelle: Internet

Als VOS-Mitglied bedaure ich den Rücktritt von Ronald Lässig. Er war der Einzige, von dem ich genau weiß, dass er sich konsquent auch gegen Rechtsextremismus aussprach:

025 Verletzt VOS-Funktionär das Grundgesetz?
039 SED-DDR-Opfer kämpfen auch gegen Nazis

Da auch die Stelle als Pressesprecher freigeworden ist, braucht man jemand mit journalistischem Talent, der es gewohnt ist, Reden zu halten, der vielleicht sogar ein ehemaliger politscher Häftling ist und der schon gezeigt hat, dass er die Interessen der Opfer des Kommunismus würdig vertreten kann.

Das alles würde auf Rainer Wagner zutreffen.

Er schrieb ganz in meinem Sinne: Wir SED-Opfer lassen uns nicht vor den Karren der Neonazis spannen:

http://www.dtoday.de/regionen/mein-today/institutionen_artikel,-Opfer-des-Kommunismus-distanzieren-sich-klar-von-Rock-fuer-Deutschland-_arid,47410.html

Dass Rainer Wagner den Kontakt zum Zentralrat der Juden in Deutschland pflegt, findet auch meine Zustimmung:

http://www.uokg.de/cms/attachments/Dank-Zentralrat-der-Juden_23-07-2010.jpg

Ich würde mich freuen, wenn Rainer Wagner bereit wäre, für das Amt des stellv. VOS-Bundesvorsitzenden und VOS-Pressesprecher zu kandidieren.

Dass er nicht gewählt wird, kann ich mir kaum vorstellen, denn die VOS braucht dringend solch einen Mann wie Rainer Wagner.

Verfasser K.

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114. Stasi-Haftkrankenhaus

http://www.rbb-online.de/stilbruch/archiv/stilbruch_vom_27_10/stasi_haftkrankenhaus.html

10.08.84

Nervenärztliche Einschätzung durch Stasi

“Nach seinen eigenen Darlegungen ging es ihm auch nicht nur um seine eigene Person, d. h. um das Empfinden, ungerecht behandelt zu werden, sondern um die Durchsetzung seiner ideologischen Vorstellungen. Die in den Tathandlungen erkennbaren Aspekte der Selbstwertüberhöhung sind deshalb nicht  Ausdruck einer neurotischen Fehlverarbeitung, sondern einer wissentlichen und willentlichen Orientierung. Aus diesen Gründen ist der Beschuldigte aus forensisch-psychiatrischer Sicht als strafrechtlich voll verantwortlich anzusehen”.

Der Arzt hätte auf Grund der psychischen Folter und des Unfalles, den der Verteidiger, L. de M., verharmlosend als normale “Knastmauke” und der Stasi-Vernehmer, Major Wen., zynisch als ” frühen Zusammenbruch” bezeichnete (s. Vernehmungsprotokoll), eine Traumatisierung feststellen können. Diese Feststellung wiederum hätte als Begründung für einen Antrag auf Haftverschonung dienen können. Auf die Idee, den Antrag zu stellen, kam der Arzt, Dr. med. Bö., natürlich nicht, weil er sich nicht als Diener des Patienten verstand, sondern als Diener der Staatssicherheit. Für den Arzt war nur wichtig festzustellen, dass K. “strafrechtlich voll verantwortlich” ist, d. h., dass K. seine Inhaftierung selber zu verantworten hat. Dass die Inhaftierung eine grobe Menschenrechtsverletzung darstellte (s. Strafanzeige), die natürlich auch die Gesundheit des Menschen verletzt, das kam dem Arzt nicht in den Sinn. Gerade als Arzt hätte er das aber erkennen müssen und etwas dagegen unternehmen müssen, indem er z. B. einen Antrag auf Haftverschonung stellt.

Verfasser K.

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