145. Neues VOS-Beiratsmitglied Matthias Katze beantwortet Fragen nicht

Zitat

makno » 25.04.2012 08:18 «
Liebe Bruni, lieber Bodo,
Danke für die Glückwünsche. Nun zu den Anfragen.
Die von mir genannten zukünftigen Aufgaben können gelöst werden, wenn eines gelingt: Die Gleichsetzung mit den Opfern des Nationalsozialismus. Erreichen wir diese rechtliche Bewertung/Einstufung, dann haben wir eine wesentlich bessere Ausgangsbasis, um unsere, meiner Meinung nach berechtigte Forderungen durchzusetzen. Aber das ist noch ein sehr harter steiniger Weg. Jedenfalls möchte ich, aber auch alle anderen im Vorstand!, diesen Weg gehen. Das sind wir als gewählte Vertreter der Opfer des Stalinismus/Kommunismus eben jenen schuldig.
Uns wurde Vertrauen ausgesprochen, also handeln wir.
Matthias Katze

Antwort

Lieber Matthias Katze,

auch von mir Glückwünsche zu Ihrer Wahl in den VOS-Beirat. Auch wenn Sie auf dem gleichen falschen Standpunkt stehen, wie Klaus, Kapstadt, der über mich schrieb:

Klaus, Kapstadt:
Weder zu den Freiheitskämpfern noch den Bürgerrechtlern kann man jedoch Menschen zählen, welche aus egoistischen Motiven, z.B. die Rücknahme einer fristlosen Kündigung eines Dienstverhältnisses wegen dienstlicher Vergehen und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand angestrebt und … zu Mitteln griffen, welche in der “DDR” … verboten waren (Verbindung zu Einrichtungen ausserhalb des räumlich Geltungsbereiches der StPO) (vollständig)

so hoffe ich trotzdem, dass Sie meine Interessen würdig und kraftvoll in der VOS-Leitung vertreten.

Gestatten Sie mir bitte, dass ich Ihre Meinung zur SED-Opferrente korrigiere, weil sie genauso falsch ist wie die Meinung von Klaus, Kapstadt, über mich. Bei der rechtlichen Bewertung/Einstufung der “besonderen Zuwendung nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz/StrRehaG”, so heißt die SED-Opferrente amtlich, haben SPD-, sowie auch CDU-Politiker (z. B. Arnold Vaatz) (entgegen Ihrer Meinung!) versucht, die SED-Opfer mit den Opfern des Nationalsozialismus gleichzusetzen. Meine Frage an Sie lautet:

Wo sehen Sie Ansatzpunkte, wo die Gleichsetzung mit den Opfern des Nationalsozialismus noch nicht gelungen ist und wo sie erst noch gelingen müsste?

In der Broschüre Entschädigung von NS-Unrecht heißt es:

- 18 -
Zuwendungen aus dem Fonds für rassisch Verfolgte nicht jüdischen Glaubens können als einmalige oder laufende Beihilfen gewährt werden, wobei außer der Schwere und den Auswirkungen der Verfolgung auch die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Antragstellers und seiner unterhaltsverpflichteten Angehörigen angemessen zu berücksichtigen sind.
- 21 -
Laufende Beihilfen von monatlich 500 DM können Verfolgten gewährt werden, die mindestens sechs Monate in einem Konzentrationslager im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes inhaftiert waren.
- 38 -
Die Prüfung der besonderen (wirtschaftlichen) Notlage richtet sich nach den jeweils maßgebenden Beträgen des § 34 Abs. 3 der Dritten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 28. April 1966 (BGBl. I S. 300) in der jeweils geltenden Fassung.

Diese Regelung wollte die SPD und zunächst auch die CDU für die SED-Opfer übernehmen, weil man das gerecht fand. Nachdem man im Bundestag heftig darüber debattiert hatte, ob man das so machen kann oder nicht und wir SED-Opfer vor der SPD-, sowie auch vor der CDU-Parteizentrale für eine Ehrenpension ohne Bedürftigkeitsklausel demonstrierten, kam die CDU/CSU am Schluss auf den genialen Einfall, aus der “besonderen Zuwendung”, die nur nach “Prüfung der besonderen (wirtschaftlichen) Notlage” erfolgte, doch noch eine Ehrenpension für jedes SED-Opfer zu machen, d. h. unsere Forderung zu erfüllen.

Alle SED-Opfer, die das Rentenalter erreichen und die ein beliebig hohes Renteneinkommen haben, kommen mit Sicherheit in den Genuß einer Ehrenpension von monatlich 250 Euro:

Einzige Hürde ist, der Rentner darf keine Einkünfte aus Kapital (Zinsen) oder Immobilien (Mieten) haben, die über der Bedürftigkeitsgrenze liegen.

Seine Rente + Renten-Zusatzversorgung, oder Pension darf beliebig hoch sein. Man hat da besonders an Beamte im Staatsdienst, oder Angestellte im Öffentlichen Dienst (oder Mitarbeitern in Großbetrieben mit Betriebsrentenregelung) gedacht, die alle nicht geehrt werden könnten, wenn man die Bedürftigkeitsklausel auf ihre relativ hohen Rentenbezüge ansetzte. Ich kenne viele, auf die das zutrifft.

Ich kenne aber auch jemand in der VOS-Bezirksgruppe Rhein-Ruhr, der sich im Rentenalter befindet und als ehemaliger Selbstständiger seinen Lebensunterhalt ausschließlich nur aus Kapitalerträgen (Zinsen) bestreitet. Dieser Kamerad bekommt nichts. Wir haben ihm in der letzten VOS-Bezirksgruppenversammlung geraten zu prüfen, ob er nicht sein Kapital umschiften und in eine Rentenkasse einzahlen kann, damit er dann eine Rente und keine Zinsen erhält. Er würde dann, egal wie hoch die Rente ist, die volle Ehrenpension erhalten.

Natürlich sollte die VOS von ihren übrigen Forderungen nicht abweichen:

Die Vererbbarkeit der Opferrente auf die Partner und mindestens eine inflationsbedingte Erhöhung, sowie bessere Anerkennung von haftbedingten Gesundheitsschäden und die Beweislastumkehr, kann man und sollte man fordern, natürlich für SED- wie auch KZ-Opfer gleichermaßen, wegen der Gleichbehandlung!

Wobei die Geschichte mit der besseren Anerkennung von haftbedingten Gesundheitsschäden und der Beweislastumkehr bei KZ-Opfern schon erfüllt ist, wie ich meine. Das brauchte man also nur noch für die SED-Opfer einzuführen.

Die Generation “Flüchtlinge/Altübersiedler aus der DDR” muss rentenversicherungs-rechtlich weiterhin nach dem Fremdrentengesetz bewertet werden. Hier sollte sich die VOS-Leitung an Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wenden und sie noch einmal um Unterstützung bitten:

Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP setzt sich für die DDR-Flüchtlinge ein. Widerstand kommt aber aus den Reihen der CDU.

Wer aus der DDR in die Bundesrepublik ausgereist ist, fiel unter das sogenannte Fremdrentengesetz. Danach wurde er in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich so behandelt, als ob er sein gesamtes Arbeitsleben in der BRD verbracht hätte. Damit sollte vermieden werden, dass Flüchtlinge später schlechter gestellt sind. Diese Regelung wurde allerdings Anfang der 1990er-Jahre wieder abgeschafft. Der Grund: Zwischen dem Fall der Mauer und der Wiedervereinigung siedelten weiter Tausende Menschen aus dem Osten in den Westen über. Auch sie hätten Anspruch auf Altersbezüge nach dem Fremdrentengesetz gehabt und damit die Rentenkasse belastet. Alle DDR-Flüchtlinge wurden deshalb vom Fremdrentengesetz ausgeschlossen, auch rückwirkend. Mit dem Rentenüberleitungsgesetz wurden sie rentenrechtlich wieder DDR-Bürger. Eine Ausnahme galt lediglich für Flüchtlinge, die vor 1937 geboren wurden.
http://www.mdr.de/fakt/ddr-rente100.html

Es dürfte doch für die FDP nicht so schwer sein, den Koalitionspartner und vor allem das zuständige Bundesarbeitsministerium unter Ursula von der Leyen davon zu überzeugen, dass man beim Fremdrentengesetz nicht vom Stichtag “geboren vor 1937″ ausgeht, sondern alle die einbezieht, die bis zum Fall der Mauer 09.11.1989 übergesiedelt sind, also echte Flüchtlinge und Vertriebene sind. Für mich trifft das zu. Ich bin 1940 geboren, also nach 1937, kam 1985 mit Frau und Kind in die Bundesrepublik Deutschland. Meine Frau und ich besitzen den Flüchtlings- und Vertriebenenausweis C:

Die Berechnung unserer Renten nach dem Einigungsvertrag – EV ist wesentlich ungünstiger, als wenn sie nach dem FRG berechnet worden wäre. Das liegt daran, dass ich nicht der FZR beigetreten war und meine Frau trotz erfolgreich absolvierter Weiterbildunglehrgänge bei der damit verknüpften Gehaltserhöhung von der Staatssicherheit “vergessen” wurde, weil ihr Ehemann (also ich) in der kirchlichen Widerstandsbewegung auffällig war (OPK-Akte “Verfasser”: SED-Diktatur).

Ich bin strikt dagegen, wenn die weiteren Tausende Menschen, die zwischen dem Fall der Mauer und der Wiedervereinigung aus dem Osten in den Westen übersiedelten, nach dem Fremdrentengesetz die Rente berechnet bekämen. Ich kenne nämlich Parteigenossen, die nichts Eiligeres zu tun hatten, als nach dem Fall der Mauer sofort überzusiedeln und im Westen zu arbeiten. Die haben die Rente natürlich nicht verdient. Dass wir sie verdient haben und die nicht, das dürfte doch auch für Frau von der Leyen nicht zu schwer sein zu verstehen. Sie ist doch sonst nicht auf den Kopf gefallen und macht einen aufgeweckten Eindruck.

Siehe auch:
120 Skandalöse Wiedereingliederung der DDR-Flüchtlinge in das DDR-Rentensystem

undhttp://www.uokg.de/cms/attachments/IEDF-Presseerkl%C3%A4rung%20vom%2026.3.2012.pdf

Übrigens, lieber Matthias Katze, auch ein Grund für den VOS-Vorstand, sofort in die UOKG wieder einzutreten: Vermeidung von Doppelarbeit! Ihr brauchtet Euch im Vorstand nur den Aktivitäten, wie sie in der UOKG stattfinden, z. B. IEDF – Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge e. V., anzuschließen.

Verfasser K.

Werter Herr K.,

Ich sehe in Ihren aufgeregten Zeilen überhaupt keinen Sinn, es sei denn den der Selbstdarstellung, wie Sie es auch in Friedrichroda desöfteren praktizierten.

Matthias Katze

Lieber Matthias Katze,

mir geht es in der Diskussion nicht um Selbstdarstellung, sondern um uns, dass wir in unserem eigenen Interesse erkennen sollten, dass wir vom Gesetzgeber die grundsätzliche Abschaffung der Bedürftigkeitsklausel nicht verlangen können, wenn wir gleichzeitig die Forderung der Politiker nach Gleichbehandlung von SED- und NS-Opfern akzeptieren wollen bzw. müssen. Denn mit unlogischen Forderungen würden wir uns nur lächerlich machen. Und das würde wiederum unsere Position bei logischen Forderungen, z. B. beim Fremdrentengesetz für die Generation “Flüchtlinge/Altübersiedler aus der DDR”, schwächen.

Wenn Sie sagen:

“Die von mir genannten zukünftigen Aufgaben können gelöst werden, wenn eines gelingt: Die Gleichsetzung mit den Opfern des Nationalsozialismus.”

muss es mir erlaubt sein zu fragen:

Wo sehen Sie Ansatzpunkte, wo die Gleichsetzung mit den Opfern des Nationalsozialismus noch nicht gelungen ist und wo sie erst noch gelingen müsste?

Auch muss mir der kritische Hinweis erlaubt sein:
Die Forderung nach grundsätzlicher Abschaffung der Bedürftigkeitsklausel ist unlogisch, weil sie dem Gleichbehandlungsgebot widerspricht und die Politiker niemals darauf eingehen werden, die Gesetze zur Entschädigung von NS-Unrecht umzuschreiben.

Unter dem Druck der CDU ist uns der Gesetzgeber Gott sei Dank etwas näher gekommen, indem er wenigstens für Rentner mit Renteneinkommen die Bedürftigkeitsklausel abgeschafft hat und unsere Forderung nach einer Ehrenpension in gewisser Weise erfüllte.

Verwechseln Sie jetzt bitte nicht die Entschädigung von NS-Unrecht mit der sogenannten VVN-Rente (VVN – Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes). Das sind zwei ganz verschiedene paar Schuhe in mehrfacher Hinsicht. Die VNN-Rente würden bedürftige NS-Opfer überhaupt nicht bekommen. Sie bekommen sie (falls überhaupt) erst im Rentenalter (Frauen ab 55, Männer ab 60). Auch ist die Höhe sehr unterschiedlich, statt 250 Euro erhalten VVN-Rentner 717,50 Euro monatlich. Auch ist die Vererbbarkeit gewährleistet:

http://www.gesetze-im-internet.de/entschrg/BJNR109060992.html

Nun ist es so, dass einige SED-Opfer, darunter Dr. W. J. G. und ich am 21. 04. 2007 in einem VOS-Seminar für “Fortbildung von Beratern und Betreuern” in Friedrichroda vorschlugen, diese 717,50 Euro zu fordern, natürlich ohne Bedürftigkeitsklausel. Wir waren uns aber alle darüber klar, dass die Politiker niemals darauf eingehen würden, weil sie sich schon zu sehr auf die Regelung für Entschädigung von NS-Unrecht versteift hatten. Wir diskutierten so, dass man es wie bei Tarifverhandlungen der Gewerkschaften mit den Unternehmern machen sollte: Maximal fordern und in der Mitte einigen.

Einige Kameraden stimmten sogar gegen unseren Vorschlag, weil sie meinten, dass sowieso nicht mehr herauskommen wird und die Gefahr heraufbeschworen wird, dass die Zahlung von 250 Euro, die den Bedürftigen sicher war, nur unnötig hinausgezögert wird.

Aber wir wollten ja noch die Abschaffung der Bedürftigkeitsklausel, weil das ja ganz entscheidend wichtig war, weil viele (auch als Rentner – wie ich) niemals etwas bekommen hätten. Die Politiker zeigten sich einsichtig und lieferte einen Kompromiss:

Die Ehrenpension für Rentner entsprechend einer VVN-Ehrenpension für Rentner und die sofortige “besondere Zuwendung” für wirtschaftlich Notleidende entsprechend der Entschädigungsregelung für NS-Unrecht.

Ich denke, dass man die Vererbbarkeit der Opferrente auf die Partner und mindestens eine inflationsbedingte Erhöhung, sowie bessere Anerkennung von haftbedingten Gesundheitsschäden und die Beweislastumkehr, fordern könnte, aber niemals die Abschaffung der Bedürftigkeitsklausel für wohlsitiuierte Berufstätige.

Wobei die Geschichte mit der besseren Anerkennung von haftbedingten Gesundheits-schäden und der Beweislastumkehr bei KZ-Opfern, soviel ich weiß, schon erfüllt ist. Das brauchte man also nur noch für die SED-Opfer analog einzuführen.

Und was die Forderung nach Gleichbehandlung mit den Kämpfern gegen den Faschismus und Verfolgten des Faschismus, den sogenannten VVN-Rentnern, anbelangt, könnte man eher fordern, dass deren Rente gekürzt wird, weil sie viel zu hoch ist gegenüber der “besonderen Zuwendung” , die “normale” NS-Opfer, bzw.“normale” SED-Opfer bekommen. Denn die DDR bestimmte, wer diese Rente bekommt, und wählte dabei natürlich besonders die Kommunisten aus, die anderen NS-Opfer vergaß sie meistens.

An alle

(div. VOS-Adressen)

Es wäre ja nicht schlecht, wenn man sich zu meiner Meinung äußern würde.

Man müsste vielleicht auch noch darüber nachdenken, ob es nicht zwei Sorten von Opfern gibt:

1. “normale” NS/SED-Opfer und
2. Kämpfer gegen den Faschismus/Kommunismus (also Gegner) und Verfolgte des Faschismus/Kommunismus

Lest Euch mal bitte folgende Seiten durch:

Sven Korzilius
Asozialität mit Tradition
Die Entstehung und Entwicklung des § 249 StGB der DDR
Quelle

Zahlen – politische Häftlinge der DDR
ZUR SOZIALEN LAGE DER OPFER DES SED-REGIMES IN THÜRINGEN
Der gegenwärtige Forschungsstand geht von etwa 280.000 Häftlingen*2 aus, die aus politischen Gründen in der DDR zwischen 1960 und 1989 verurteilt wurden, die meisten (davon ca. 130.000 Personen) nach Paragraf 249 StGB der DDR (Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten), also wegen „asozialem Verhalten”.
Quelle

Entschädigung von NS-Unrecht
u. a.:
- 35 -
Homosexuelle
Kriminelle
- 36 -
„Arbeitsscheue“, „Arbeitsverweigerer“, „Landstreicher“ und „Asoziale“
Opfer der NS-Gerichtsbarkeit
Quelle

Ich weiß, Ihr würdet Euch alle zu den Verfolgten und Gegner des Kommunismus zählen (entsprechend unserem neuen Namen) und nicht zu den “normalen” SED-Opfern, ich natürlich auch. Auch wenn ein Herr Klaus aus Kapstadt meint, nachdem er meine OPK-Akte “Verfasser” durchgelesen hat, dass ich weder zu den Freiheitskämpfern noch zu den Bürgerrechtlern gezählt werden kann (s. hier) und unser Matthias Katze diesem Unsinn auch noch zugestimmt hat (s. oben). Weiß Matthias Katze denn überhaupt, wem er da seine Zustimmung gab? Klaus aus Kapstadt ist durch Bemerkungen auffällig geworden, die darauf schließen lassen, dass er den Holocaust leugnet. Seine stramme rechtsextreme Gesinnung konnte man auch anhand seiner Bemerkung erkennen, dass er gern Verfassungsschützer tüchtig verprügeln würde, wenn sie ihm seiner rechtsextremen Gesinnung zu sehr auf die Spur gekommen sind.

Mit einem Brückenbauingenieur, F. H. H., saß ich zusammen in einer Zelle in Cottbus. Er kann bezeugen, dass ich von einem “politischen” asozialen Schlägertyp schikaniert und mit Schlägen bedroht wurde. Das Motiv des Asozialen? Er hasste mich einfach nur, weil ich ein Studierter war. Er hasste auch F. H. H., weil auch er ein Studierter war (Brückenbau-ingenieur). Der Asoziale wurde als politischer Täter’, freigekauft. F. H. H. und ich trafen ihn später im Westen auf einer Veranstaltung ehemaliger politischer Häftlinge.

Eine Nachprüfung (Urteil, Rehabilitierung) dieser freigekauften Häftlinge ist, soweit sie Leistungen beziehen, unbedingt erforderlich (siehe hier).

Denn laut SPIEGEL:

»Um überhaupt noch politische Häftlinge zu bekommen, musste Bonn viele andere mitkaufen. Der Zuständige Direktor des Bundesverfassungsschutzes berichtete über die drei Aktionen vom August 1966 bis September 1968: „Unter den 717 Haftentlassenen (…) befanden sich nur noch 112 ‚politische Täter’.“«

Das heißt, von 717 Freigekauften waren 605 KEINE politischen Täter’, was 84 % bedeutet; d. h. von 5 Freigekauften waren 4 von der Bundesregierung nicht erwünschte Kriminelle und Stasi-Spitzel. Wobei die Stasi-Spitzel meist auch Kriminelle waren. Politische Täter’, die auf der Wunschliste der Bundesregierung standen, hatten es nicht nötig, sich die Entlassung in den Westen durch Spitzeldienste zu verdienen.

Im Gästebuch von Matthias Katze fällt auch noch auf, dass ein LINK geradewegs zu der Hompage eines durch rechtsextreme Äußerungen und Handlungen auffällig gewordenen Grundgesetzgegners führt:

Linkliste von Matthias Katze

Der Rechtsextreme ist ein Kämpfer für den Nationalsozialismus und ein Gegner des Grundgesetzes. Er würde lieber heute als morgen die Bundesregierung stürzen und den Nationalsozialismus errichten. Für Matthias Katze ist offensichtlich dieses hehre Ziel die Wahrheit.

Den Asozialen, Holocaustleugnern, Neonazis, sowie rechtsextremen Grundgesetzgegnern würde ich niemals die Ehrenpension von 717,50 Euro zubilligen.

Mit freundlichen Grüßen
Verfasser K.

Herr K.,
es hat keinen Sinn, dass wir uns weiter schreiben. Sie gehen nicht im Geringsten auf das ein, was ich geschrieben habe. Monologe, mit denen Sie glauben etwas beweisen zu müssen, sind nicht mein Ding.
Ich breche daher den Schriftverkehr, wie angekündigt ab und lege, damit ich von Ihren Ergüssen verschont bleibe, Ihre Adresse in den Spamordner.
Sollten Sie jetzt den Eindruck haben, dass ich Ihre Interessen bei der VOS nicht mehr vertreten würde, dann irren Sie sich. Sie können sehr gern über Ihre Bezirksgruppe oder Ihrem Landesvorstand Ihre Interessen dem Bundesvorstand vorlegen.
Für meine Person gilt, dass ich mich den wichtigen Aufgaben widme und meine Zeit nicht damit vergeude, Mails eines Mannes zu lesen und zu beantworten, der nur Eines will: nämlich um jeden Preis Recht haben, auch da, wo er keines hat.
Matthias Katze

Lieber Matthias Katze!

Zitat:
es hat keinen Sinn, dass wir uns weiter schreiben.

Antwort:
Da bin ich anderer Meinung. Es hat Sinn, wenn Sie sich anstrengen und versuchen, meine Frage zu beantworten. Ich wiederhole meine Frage noch einmal und hoffe, dass Sie sie mir beantworten:
Wo sehen Sie Ansatzpunkte, wo die Gleichsetzung mit den Opfern des Nationalsozialismus noch nicht gelungen ist und wo sie erst noch gelingen müsste?

Zitat:
Sie gehen nicht im Geringsten auf das ein, was ich geschrieben habe. Monologe, mit denen Sie glauben etwas beweisen zu müssen, sind nicht mein Ding.

Antwort:
Auf das was Sie schreiben, gehe ich ein, indem ich Fragen stelle, die Sie aber leider nicht beantworten wollen oder können.

Zitat:
Sollten Sie jetzt den Eindruck haben, dass ich Ihre Interessen bei der VOS nicht mehr vertreten würde, dann irren Sie sich. Sie können sehr gern über Ihre Bezirksgruppe oder Ihrem Landesvorstand Ihre Interessen dem Bundesvorstand vorlegen.

Antwort:
Das weiß ich, dass ich Ihnen meine Interessen über meine Bezirksgruppe oder meinem Landesvorstand vorlegen kann. Darum habe ich beide bewusst in den Verteiler einbezogen.

Zitat:
Für meine Person gilt, dass ich mich den wichtigen Aufgaben widme

Antwort:
Für Ihre Person als Beiratsmitglied gilt, dass Sie sich Fragen, Kritik und Verbesserungsvorschläge anhören müssen, sofern sie berechtigt sind. Nur so und nicht anders können Sie Ihre “wichtigen” Aufgaben als Beiratsmitglied erfüllen.

Zitat:
und meine Zeit nicht damit vergeude, Mails eines Mannes zu lesen und zu beantworten,

Antwort:
Das Lesen und Beantworten meiner Mails ist keine Zeitvergeudung, sondern gehört zu Ihren Aufgaben als gewähltes Beiratsmitglied.

Zitat:
der nur Eines will: nämlich um jeden Preis Recht haben, auch da, wo er keines hat.

Antwort:
Ihre Aufgabe ist es, nicht nur zu behaupten, dass ich Unrecht habe, sondern es mir auch zu beweisen und Ihren angeblich richtigen Standpunkt zu verteidigen. Transparenz heisst das schöne Wort, das Sie zu beachten haben. Transparenz zu schaffen, gehört zu Ihren Aufgaben. Dazu wurden Sie gewählt.

Mit freundlichen Grüßen
Verfasser K.

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Vererbbarkeit der Opferrente auf die Partner und mindestens eine inflationsbedingte Erhöhung, sowie bessere Anerkennung von haftbedingten Gesundheitsschäden und die Beweislastumkehr, kann man und sollte man fordern, natürlich für SED- wie auch KZ-Opfer gleichermaßen, wegen der Gleichbehandlung!

Wobei die Geschichte mit der besseren Anerkennung von haftbedingten Gesundheitsschäden und der Beweislastumkehr bei KZ-Opfern schon erfüllt ist, wie ich meine, das brauchte man also nur noch für die SED-Opfer einzuführen.

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