http://mfs-outsider.de/mord.htm
Fortsetzung:
Die geistige Grundlage für diese Handlungen der Kommunisten – die in Rotchina, Nordkorea und Kuba unvermindert weitergehen – bildet die Ideologie des Marxismus-Leninismus (vgl. Bukowski 1996, Löw 1996, Rüthers 1995). Die Vertreter dieses menschenfeindlichen Dogmas – im Verständnis der Kommunisten: „die einzig wahre und einzig wissenschaftliche Weltanschauung“ – sind bewußte und kenntnisreiche Täter, letztendlich verantwortlich für das, was geschah, und das, was immer noch geschieht.
Schließlich gründet die „materielle Gewalt“ (Marx), mittels derer die Kommunisten im Namen des Fortschritts ihre Untaten begingen und unendliches Leid über die Menschen brachten, auf dieser Irrlehre. Kommunistische Indoktrination, totale Überwachung, brutaler Zwang, Unfreiheit und Erziehung zum Haß auf den Klassenfeind, d.h. auf jeden Menschen, der die eigenen Ansichten nicht teilt, sollten Persönlichkeiten mit verinnerlichter kommunistischer Moral entstehen lassen, bedingungslose Befehlsempfänger der Parteiführer – Täter auf Abruf.
Die Erziehung zum Haß (sie schließt eine Erziehung zur strengen Parteilichkeit für die SED-Führer mit ein), die geistige Militarisierung begann in der DDR spätestens im Kindergarten (vgl. Schirrmeister 1987). Zwar mißlang die von den SED-Führern verlangte „massenhafte Produktion sozialistischer Persönlichkeiten“ – und mehr als drei Millionen Menschen flohen aus der DDR – indes, der Schaden für die, die blieben, ist unermeßlich.
Die schlimmste Folge aus vielen Jahrzehnten verbrecherischer Diktatur ist, daß sie die Menschen tief zeichnete, ihre Persönlichkeit verbog, verkrüppelte und zerstörte. Ganze Generationen wurden um Lebensglück und Freiheit betrogen, wurden der Arbeit entfremdet und jeder demokratischen Tradition und Erfahrung beraubt.
II. Erziehung zum Haß – Zitate aus SED-Quellen
Zur moralischen Bewertung von Haß durch die SED
„Haß auf den imperialistischen Feind. Wie sollte er häßlich sein und abstoßend, wo er doch geboren ist aus der Liebe zu unserem sozialistischen Vaterland, zum Frieden, zur Gerechtigkeit unseres Kampfes? [...]“
„Haß auf den imperialistischen Feind ist nichts Häßliches. Er ist aus der Liebe zu unserem sozialistischen Vaterland geboren und gibt uns Kraft, alles für seinen Schutz und seine Verteidigung zu tun“
(Karl Heinz Freitag: „Ist Haß wirklich etwas Häßliches… ?“, Berlin Ost 1981; zit. bei Schirrmeister 1987, S. 229 f.).
„Die Erziehung zum Haß ist notwendig, sie muß Bestandteil unserer Erziehung zu einem kämpferischen Humanismus und zum sozialistischen Patriotismus sein.
Haß ist in unserer Zeit als politisch-moralisches Gefühl, ein ebenso hoher sittlicher Wert wie die Liebe[...]“
(Pädagogik, Berlin Ost 1957, H. 4, S. 264/269; zit. bei Sauer/Plumeyer 1991, S. 51; vgl. Gries/Meck 1993).
Wer ist ein Feind?
„Es gilt nun endlich Schluß zu machen mit diesem von den Kriegstreibern organisierten Geschwätz, wir werden nicht auf unsere Brüder schießen“ (SED-Bezirkssekretär Fröhlich in der Leipziger Volkszeitung vom 10. April 1955; zit. bei Sauer/Plumeyer 1991, S. 50).
„Alle Angehörigen der NVA müssen so erzogen werden, daß sie einen Krieg zwischen der DDR und der Bundesrepublik nicht etwa als einen Bruderkrieg auffassen. Die Soldaten der NVA müssen wissen, daß jeder, der die Errungenschaften der DDR antastet, als Klassenfeind zu behandeln ist, auch wenn es der eigene Vater, Bruder, Schwager oder sonstwer ist“
(Walter Ulbricht vor Kommandeuren und Politoffizieren der NVA am 29. Juni 1957; zit. bei Sauer/Plumeyer 1991, S. 50).
Jeder, „der den Sozialismus angreift, ihn gefährdet oder zu gefährden droht – gleich in welcher Erscheinung er auftritt, welcher Klasse er angehört, in wessen Namen zu handeln er vorgibt -, ein bewußter oder unbewußter, ein direkter oder indirekter Interessenvertreter des Imperialismus, ist ein Feind des Sozialismus und damit mein persönlicher Feind“
(Arno Bendrat/Klaus Freudenreich: Politische Schulung…, Berlin Ost 1977; zit. bei Schirrmeister 1987, S. 232).
Vermittlung des Feindbildes im Kindergarten
„Böse Menschen
sind Faschisten;
wollen Krieg;
sind habgierig und reich;
sind Grafen;
überfallen ein anderes Land;
rauben, zerstören Häuser, töten;
wollen nicht lernen (!) gut zu werden;
sind aus unserem Land vertrieben und gewinnen nicht (aber sie gibt es noch)“
(BUMMI; Sterngeschichten, Berlin Ost 1986; zit. bei Schirrmeister 1987, S. 37).
Die Herausbildung von Feindbildern, die Erziehung zu strenger Parteilichkeit für die SED-Führer und die Erziehung zum Haß bildeten eine Einheit und waren oberster Parteiauftrag. Diese fortgesetzte Indoktrination betrieb die SED, skrupellos an die Persönlichkeitsmerkmale der Betroffenen angepaßt, von den Kinderhotels bis zu den Alten- und Behindertenheimen, von den Schulen bis zu den psychiatrischen Anstalten und den Zuchthäusern. In allen Sozialisationsinstanzen der DDR waren die Vermittlung von Feindbildern und die Erziehung zu Haß vorrangiges Ziel – beide waren integrierter Bestandteil jeder Ausbildung und jeden Faches. In den „Aufgabenstellungen des Ministeriums für Volksbildung und des Zentralrates der FDJ“ von 1969 heißt es:
Die Schuljugend sei „mit glühendem Haß gegen die imperialistischen Feinde unseres Volkes und der Menschheit“ zu erfüllen; die Erziehung der „Schüler zum Haß auf den imperialistischen Klassenfeind“ wurde von der SED zur wichtigsten Aufgabe des Lehrers erhoben (zit. bei Schirrmeister 1987, S. 39). Im Jahre 1971 mahnte das Ministerium für Volksbildung der DDR (ebd., S. 39 f.):
„Alle Pädagogen“ hätten weiterhin die „Schüler zu lehren, den Imperialismus, vor allem die westdeutschen Imperialisten – unter welcher Maske sie ihre Absichten auch immer verbergen mögen – zu durchschauen und leidenschaftlich zu hassen, die Mädchen und Jungen so zu erziehen, daß sie bereit und fähig sind, den Sozialismus gegen alle Anschläge zu schützen.“
„Das Freund-Feind-Bild des sozialistischen Staatsbürgers ist von fester Freundschaft zu unseren Klassenbrüdern und von Haß und Abscheu gegenüber den Klassenfeinden, den Feinden unseres sozialistischen Vaterlandes und allen Feinden des Sozialismus geprägt“
(Horst Adam: Philosophisch-pädagogische Probleme des Freund-Feind-Bildes…, Berlin Ost 1970, zit. bei Schirrmeister 1987, S. 22).
Aus einem offiziellen Brief, gerichtet an die Eltern von Schulanfängern
„Lassen Sie etwa zu, daß die Feinde des Guten, die Vertreter des Krieges mit Hilfe der westlichen Fernseh- und Rundfunkstationen durch Lüge und Hetze versuchen, auf Sie und auf ihr Kind Einfluß zu gewinnen? Sie dürfen nicht zulassen, daß ihr Kind diesem Gift ausgesetzt wird. Sie bringen es in große Konflikte, schaden damit dem Kind und seiner Entwicklung‰ (Unser Kind kommt zur Schule. Ein Brief an alle Eltern der Schulanfänger 1970, Berlin Ost o.J. [1970], S. 14 f.).
Aus der ABC-Zeitung für Grundschulkinder
„Denn würden wir den Frieden nicht gemeinsam schützen, hätten wir Krieg. Die Feinde des Sozialismus sind nämlich noch stark. Deshalb müssen wir stärker sein als sie. Und wir sind stärker. Aber nicht, weil wir mehr Soldaten, sondern weil wir bessere Soldaten haben. Soldaten, die wissen, daß die Völker nur im Sozialismus glücklich leben“ (ABC-Zeitung, 35. Jg., H. 2, Berlin Ost 1981, S. 11).
Aus dem Staatsbürgerkundebuch für die 7. Klasse:
„In der BRD wird das Volk mit teils raffinierten, teils brutalen Herrschaftsmethoden unterdrückt, und seine Interessen werden mißachtet. In den Zeitungen, im Rundfunk und über das Fernsehen werden täglich Faschismus und Militarismus, Mord und Verbrechen verherrlicht oder verharmlost. Der Imperialismus braucht die Verrohung und die Verdummung der Menschen, damit sie seine räuberischen und verbrecherischen Ziele unterstützen. [...] Die BRD ist ein Staat der Unmenschlichkeit, der geistigen Unfreiheit und der Unterdrückung des fortschrittlichen Denkens. In diesem Staat werden ständig grundlegende Rechte und Freiheiten des Menschen verletzt, um die kapitalistische Klassenherrschaft zu erhalten“
(Staatsbürgerkunde 7, Berlin Ost 1979, S. 102 f.).
„Es kommt nicht primär auf die Erkenntnis der bestehenden Gesellschaftsordnung in der Bundesrepublik an, sondern Ziel des Unterrichts ist Haß auf den volksfeindlichen Charakter der in Westdeutschland bestehenden Gesellschaftsordnung“ (Ekkehard Sauermann et al.: Unterrichtshilfen. Staatsbürgerkunde 9. Klasse, Berlin Ost 1967, S 134).
„Treue zur Partei der Arbeiterklasse“ und unversöhnlicher „Haß gegen die Feinde des Volkes und des Sozialismus“ (Handreichung zur sozialistischen Wehrerziehung, Berlin Ost 1974, S. 29) waren die wichtigsten Ziele der Wehrerziehung in den Schulen.
Erziehung zum Haß in der Nationalen Volksarmee
„Haß!
Schreit doch den Haß in jede Wohnung,
lernt doch zu hassen ohne Schonung.
Haß!
Tragt ihn hinein in die stillen Gassen,
lehrt auch die Blumen, heiß zu hassen.
Haß!
Allerorts und zu jeder Stunde,
Haß auch in trauter Kaffeerunde.
Haß!
Sei jetzt mein Freund, sei mein Gefährte,
führe die Hand an meinem Schwerte.
Haß!
Kehre in meine Feder wieder,
werde das Lied jetzt aller Lieder.
Haß!
Und keine Liebe? Keine Liebe!
Haß nur übt die Vergeltung! ‘Übe!’“
(Freiheit aus Halle/Saale vom 6. November 1959, S. 2; zit. bei Sauer/Plumeyer 1991, S. 51).
Die vorangegangenen Zitate und besonders das vorstehende Gedicht sprechen für sich. Die SED-Führer setzten ganz bewußt die zerstörerische Wirkung von Haß für ihre Ziele ein. Haß – so behauptete die kommunistische Partei – habe höchsten moralischen Wert, wenn er auf den Feind gerichtet sei. Wir sehen das anders: Haß ist ein beherrschendes, destruktives, Positives verdrängendes, zerstörerisches, intensives Gefühl der Abneigung und Feindschaft bis hin zur Vernichtung des Gegners. Haß zerstört die Persönlichkeit und die Grundlagen der Gesellschaft – er ist das Gegenteil von Liebe. Erziehung zum Haß ist ein Verbrechen.
Feindbild und Erziehung zum Haß beim Ministerium für Staatssicherheit (MfS)
Als Feinde definierte das MfS
„Personen, die in Gruppen oder individuell dem Sozialismus wesensfremde politisch-ideologische Haltungen und Anschauungen absichtsvoll entwickeln und in ihrem praktischen Verhalten durch gezieltes Hervorrufen von Ereignissen oder Bedingungen, die die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung generell oder in einzelnen Seiten gefährden oder schädigen, eine Verwirklichung dieser Haltungen und Anschauungen anstreben“ (Wörterbuch… 1993, S. 110, Stichwort „Feind“).
„Als immanenter Bestandteil der Ideologie und des moralischen Wertsystems gehört das wissenschaftlich begründete, reale und aktuelle F. zu den wesentlich charakteristischen Merkmalen der tschekistischen Persönlichkeit“ (ebd., S. 111; Stichwort „Feindbild, tschekistisches“).
Und unter Haß verstand das MfS:
„Intensives und tiefes Gefühl, das wesentlich das Handeln von Menschen mitbestimmen kann. [...]
Der moralische Inhalt des H. ist abhängig vom Gegenstand, auf den er gerichtet ist, und kann daher wertvoll und erhaben oder kleinlich und niedrig sein. H. zielt immer auf die aktive Auseinandersetzung mit dem gehaßten Gegner, begnügt sich nicht mit Abscheu und Meidung, sondern ist oft mit dem Bedürfnis verbunden, ihn zu vernichten oder zu schädigen“ (ebd., S. 163; Stichwort „Haß“).
In den A- und B-Dissertationen der Juristischen Hochschule des MfS wurde u.a. festgelegt:
„Eine entscheidende Aufgabe zur Erhöhung der Qualität der Arbeit mit IM ist die ständige Vermittlung eines aufgabenbezogenen und realen Feindbildes an die IM.
Es kommt deshalb besonders unter den gegenwärtigen und perspektivischen Klassenkampfbedingungen darauf an, die Inoffiziellen Mitarbeiter, die unsere Hauptkräfte im Kampf gegen den Feind sind, noch allseitiger und zielstrebiger unter Berücksichtigung ihrer Einsatzrichtung, ihrer Kenntnisse, Erfahrungen, Zuverlässigkeit und anderen Faktoren zum rechtzeitigen Aufspüren und Erkennen, zur Bekämpfung und Liquidierung feindlicher Tätigkeit zu qualifizieren und zu erziehen“ (Opitz et al. 1976, S. 203 f.; IM = Inoffizieller Mitarbeiter).
„Ein klares, auf die jeweilige Einsatzrichtung und zu lösende Aufgabe bezogenes, reales Feindbild der Inoffiziellen Mitarbeiter ist darum [...] eine notwendige Voraussetzung für die rechtzeitige vorbeugende Verhinderung, Aufklärung, Dokumentierung und Liquidierung aller subversiven Anschläge des Feindes, [...]. Das richtige Bild vom Feind ist also ein notwendiger Bestandteil des Bewußtseins der Inoffiziellen Mitarbeiter“ (ebd., S. 206).
„Ein klares und präzises Feindbild versetzt unsere Inoffiziellen Mitarbeiter in die Lage, sich auf die Konfrontation mit dem Feind vorzubereiten, ihn zu hassen und sich in allen Situationen als standhafte Patrioten zu verhalten“ (ebd., S. 209).
„Die Inoffiziellen Mitarbeiter werden durch die Vermittlung des Feindbildes nicht nur dazu befähigt, den Feind aufzuspüren und zu erkennen, sondern auch zum Haß gegen ihn erzogen. Dadurch werden sie in die Lage versetzt, bei der direkten Konfrontation mit dem personifizierten Feind, bei ihrem Einsatz zur Bearbeitung feindlicher Personen, Personengruppen bzw. direkt im Operationsgebiet nicht nur die feindlichen Pläne und Absichten zu erkennen, sondern den sich tarnenden Feind auch politisch-ideologisch, rechtlich und moralisch als Feind zu bewerten und nicht etwa nur als ‘Gegenspieler’ zu betrachten“ (ebd., S. 210; Operationsgebiet = nichtsozialistisches Ausland, insbes. Bundesrepublik Deutschland).
III. Von Haß zu Mord – wie die kommunistische Saat des Verbrechens aufging
1 Das Ministerium für Staatssicherheit
- das wichtigste Machtinstrument der SED-Führer
Die wichtigste Rolle bei der Durchsetzung der Ziele der Parteiführer (und dabei vor allem des Erhalts deren Machtmonopols) spielen die kommunistischen Geheimdienste. Sie scheuten kein Verbrechen, wenn es im Interesse der Parteiführer lag. Immer gilt es zu beachten: Das MfS war das Produkt und das wichtigste Werkzeug der SED-Spitze; für die Untaten dieser kriminellen Organisation zeichnet deshalb die SED nicht minder verantwortlich.
Grundsätzlich hatte das MfS „alle Maßnahmen im Kampf gegen äußere und innere Feinde so zu gestalten und umzusetzen, daß sie dem Schutz und der Durchsetzung der Politik der SED maximal“ entsprachen (Grabsch et al. 1988, S. 254).
Karl Wilhelm Fricke und Bernhard Marquardt (1995, S. 1) erkennen treffend: „Schwer lastet das Erbe der DDR-Geheimdienste auf dem wiedervereinigten Deutschland.“ Allein hinsichtlich der Spionageabteilung des MfS – die lange Zeit Markus Wolf leitete, der heute seine Freiheit gegen seine Opfer nutzt (z.B. durch Verschleierung und Verniedlichung seiner Taten) – wird ausdrucksvoll zusammengefaßt (ebd.):
„Der Spionage-Apparat des Ministeriums für Staatssicherheit, die Hauptverwaltung Aufklärung (HV A), hatte Orwellsche Dimensionen und arbeitete ohne jede Kontrolle mit weitreichenden Zwangsbefugnissen, mit menschenverachtender Skrupellosigkeit.
Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht neue Ungeheuerlichkeiten aus dem HV A-Schattenreich bekannt werden: grausame Folterzellen und Verhörpraktiken, Kontakte zu Rechtsextremisten, Sabotage an Kernkraftwerken, Verschleppungen und inszenierte Unfälle mißliebiger Personen, Unterstützung terroristischer Vereinigungen und einer kommunistischen Untergrundarmee.“
Nur ein Promilleanteil der SED-Untaten gelangte nach der Wende überhaupt bis vor die Justiz – und das sind teilweise die gleichen Staatsanwälte und Richter wie vorher. Die SED-“Juristen“: Richter, Staats- und Rechtsanwälte wurden durch den Einigungsvertrag außergewöhnlich privilegiert; das Land Berlin z.B. „mußte dadurch bei der Wiedervereinigung 727 Rechtsanwälte und Notare aus Ost-Berlin ungeprüft übernehmen“ (Winters 1996, S. 4; vgl. Deutscher Richterbund 1996; Rüthers 1995; Meck/Gries/Voigt 1996). Eine führende SED-Juristin – Rosemarie Will – soll „nach dem Willen der SPD in Brandenburg“ sogar Verfassungsrichterin werden (Koschyk 1996, S. 11). Die kommunistischen Täter und ihre Opfer begegnen sich so wieder in den alten Rollen – das ist eine Verhöhnung der SED-Opfer und stellt den Rechtsstaat in Frage. Recht wird zur Beliebigkeit. Nur bei wenigen Tätern kam es zu einer Anklage, nur einzelne wurden verurteilt – und diese kamen fast alle mit geringen Bewährungsstrafen davon. MfS-Minister Erich Mielke ist frei und genießt teuren Personenschutz. Die Mehrheit der Täter ist nach wie vor organisiert (z.B. in der PDS), verhöhnt ihre Opfer, benachteiligt sie in Ausübung und unter Ausnutzung ihrer alten und neuen Ämter, baut ihre Seilschaften aus und stört mit ungebrochener krimineller Energie (oft in einflußreichen Positionen) nachhaltig den Aufbau in den neuen Bundesländern. Hoch dürfte der Anteil ehemaliger MfS-Agenten sein, der nunmehr Spionage für die russischen Geheimdienste treibt (vgl. Fricke/Marquardt 1995, Bukowski 1996; Hacker 1994).
2 Dienstanweisung an „Unter-Teufel“:
Die „Einsatzgrundsätze und Hauptaufgaben der Einsatzgruppen im Operationsgebiet“
Im Jahre 1981 erstellte das Ministerium für Staatssicherheit der DDR eine zehnseitige Anweisung (unterzeichnet von MfS-Oberst Stöcker, der Leiter des Arbeitsgebietes „S“ und Mielke direkt unterstellt war) für seine Mitarbeiter unter dem Titel „Einsatzgrundsätze und Hauptaufgaben der Einsatzgruppen im Operationsgebiet“ (siehe Dok. 1). Es wurde dabei vorausgesetzt, daß die Mitglieder der Einsatzgruppen „jederzeit [...] aktive Aktionen gegen den Feind und sein Hinterland erfolgreich durchführen [...] können“ (S. 1).
Die hier zur Auswertung vorliegende Fassung der Einsatzgrundsätze wurde noch im Jahre 1988 abgezeichnet, war also weiterhin in Kraft. Womit beschäftigte sich diese Vorlage nun im einzelnen?
Es ging um die Bereitschaft der MfS-Einsatzgruppenmitarbeiter, im „Operationsgebiet“, das heißt im nichtsozialistischen Ausland und vor allem in der Bundesrepublik Deutschland, im Sinne der DDR auf Befehl aktiv zu werden („erfolgreiche Aktionen zu führen“; ebd.). Die Einsätze sollten sich auch gegen Personen richten. Diese Aktionen seien stets „überraschend“ und „geheim“ (S. 2) durchzuführen und sollten sich vor allem durch „die Erreichung maximaler Ergebnisse bei minimalem Einsatz von Kräften und Mitteln“ (ebd.) auszeichnen. Die Geheimhaltung umfaßte dabei auch die Tatsache, daß Rückschlüsse auf die Handelnden oder gar eine Verbindung zur DDR ausgeschlossen werden mußten. „Die Durchführung aller Kampfaktionen muß so erfolgen, daß keine Rückschlüsse und Zusammenhänge für den Feind erkennbar werden“ (S. 3). Erkennbar wird an dieser Stelle aber etwas anderes: Für das MfS und damit für die DDR war ein nichtsozialistischer Staat in erster Linie immer und überall ein „Feind“ und mußte auch stets als ein solcher behandelt werden (wie bereits festgestellt, waren die Anweisungen bis zum Ende der DDR in Kraft), ganz gleich, wie die gleichzeitigen offiziellen politischen Verlautbarungen klangen, welche Verträge gerade abgeschlossen waren und welche Gespräche gerade geführt wurden.
Diese Einsatzgrundsätze galten ausdrücklich auch „unter relativ normalen, friedlichen Bedingungen“ (S. 1.)
2.1 Einsatz „unter relativ friedlichen Verhältnissen“
Obwohl dieser kürzeste Unterpunkt der Einsatzgrundsätze nur eine knappe Dreiviertelseite umfaßt, ist er bei weitem der brisanteste. Er enthüllt nämlich, welche Aufgaben die Einsatztruppen im „Operationsgebiet“ während solchen Zeiten hatten, in denen allein schon ihre Anwesenheit dort mit keinem Argument zu rechtfertigen war. Weder wurde die DDR nämlich unter diesen Verhältnissen mit Krieg überzogen, noch war sie von einem solchen bedroht. Dennoch aber verfügten die MfS-Vorgesetzten unter anderem:
- „Liquidierung oder Beibringung von Verrätern;
- Liquidierung bzw. Ausschaltung führender Personen von Terrororganisationen, deren Tätigkeit gegen die staatliche Sicherheit der DDR gerichtet ist“ (S. 10).
Wie auch immer man sonst den Begriff „Liquidieren“ interpretieren mag, wenn er auf eine Gruppe oder Organisation (auch eine Firma) bezogen wird – im Zusammenhang mit Einzelpersonen kann es nur die Bedeutung vernichten, und das meint töten, haben; denn ein Individuum kann nicht „aufgelöst“ werden und anschließend in anderer Form weiterexistieren. In dieser Liquidierung von Gegnern sahen MfS-Mitarbeiter ihre wichtigste Aufgabe. So erklärte Eckehard Missal (1988, S. 31) in seiner Diplomarbeit an der Juristischen Hochschule Potsdam:
„Es besteht die Notwendigkeit, den Nutzeffekt der politisch-operativen Arbeit in allem drei Richtungen zu erhöhen, wobei die Feindbekämpfung und seine Liquidierung bei der Organisierung und Umsetzung der politisch-operativen Arbeit die Priorität besitzt“ (ebd.).
Was Liquidierung in diesem Zusammenhang für das MfS in der Regel bedeutete, sagt die Antwort auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hartmut Koschyk an die Bundesregierung aus:
„Die ‘Liquidierung’ wird in einem anderen MfS-Papier aus dem Jahre 1973 definiert als ‘physische Vernichtung von Einzelpersonen und Personengruppen’, erreichbar durch ‘Erschießen, Erstechen, Verbrennen, Zersprengen, Strangulieren, Erschlagen, Vergiften und Ersticken’“ (Dok. 2, S. 2).
Es sei an dieser Stelle noch einmal besonders darauf hingewiesen, daß diese Maßnahmen in Friedenszeiten durchzuführen waren. Also handelte es sich um eine Anweisung zu organisiertem und staatlich abgesegnetem Mord.
Natürlich bestimmte dabei das MfS, wer ein Verräter war, der getötet oder verschleppt werden durfte, wer sich durch welche Handlung oder Unterlassung als zu liquidierender Feind qualifizierte. Es lag auch in seinem Interpretationsspielraum, eine beliebige Gruppe von Menschen der feindlichen Tätigkeit gegen die Sicherheit der DDR zu bezichtigen. Der Grundsatz, daß die Beweislast beim Kläger liegt, und die Tatsache, daß es zwischen Staaten, die nicht Krieg miteinander führen, Vereinbarungen gibt, wirkliche Kriminelle durch deren Polizei- und Sicherheitskräfte verfolgen zu lassen, wurden von Politbüro und MfS eklatant außer Kraft gesetzt.
Grundsätzlich galt in jedem Falle – und das heißt eben ausdrücklich auch in spannungsarmen, friedlichen Zeiten für alle Aktionen -: „Das hat unter Ausnutzung der sich in den imperialistischen Staaten zeigenden Szene der Terror- und Gewaltverbrechen, durch Tarnung und Vortäuschung von Havarien, Unfällen und anderes zu erfolgen“ (Dok. 1, S. 3).
Bei diesen einzelnen Aktionen der Einsatzgruppen wurden drei Handlungsebenen unterschieden:
- der Einsatz unter „relativ friedlichen Verhältnissen“ (S. 10), den wir in diesem Abschnitt behandelt haben;
- der Einsatz in „Spannungsperioden“ (S. 8-9);
- der Einsatz im Krieg („im Falle bewaffneter Auseinandersetzungen“; S. 5-7).
Dabei darf nie außer acht gelassen werden, daß diese Vorgaben in jenen „friedlichen Zeiten“ galten, als die DDR von westdeutschen Politikern mit ehrenden Staatsbesuchen bedacht und mit regimeerhaltenden Milliardenkrediten beschenkt und unterstützt wurde.
2.2 Einsatz in „Spannungsperioden“
Unter „Spannungsperioden“ wurden in dem vorliegenden Papier solche Zeitläufe eingeordnet, die jederzeit in eine militärische Auseinandersetzung münden können. Folgt man den Ansichten des MfS, die sich beispielsweise auch in den Dissertationen der Juristischen Hochschule Potsdam finden, so waren solche Zeiten der Spannung eigentlich eher die Regel als die Ausnahme. Auch in solchen Zeitläufen hatten die Einsatzgruppen – wie im Krieg (siehe 2.3) – die Aufgabe, zu zerstören, lahmzulegen, zu behindern und zu verunsichern, doch wurden zwei Punkte besonders betont, die bei der direkten kriegerischen Auseinandersetzung offensichtlich keine Rolle mehr spielten (jedenfalls wurden sie in diesem Zusammenhang nicht erwähnt):
- „Auslösung von panikerzeugenden Maßnahmen“;
- „Unterstützung von Kräften, die gegen den imperialistischen Machtapparat auftreten“ (S. 8).
Es handelte sich hier eindeutig um – strategisch durchaus nicht unübliche – Aktionen im Vorfeld einer kriegerischen Auseinandersetzung, deren Ziel es vor allem ist, die Bevölkerung des gegnerischen Staates zu demoralisieren. Sinnvoll ist ein solcher Einsatz vor allem dann, wenn ein eigener Angriff vorbereitet wird und der Verteidigungswille des „Feindes“ gelähmt werden soll, kaum aber als Prophylaxe gegen gegnerische Kriegspläne.
2.3 Einsatz im Krieg
Wenn von bewaffneten Auseinandersetzungen die Rede war, ging die DDR offiziell stets von einem Angriffskrieg der „Imperialisten“ auf grundsätzlich nicht-aggressive sozialistische Staaten aus. Trotzdem spielten sich die im Einsatzpapier geplanten Aktivitäten der MfS-Einsatzgruppen gegen die Feinde in Kriegszeiten durchaus nicht in einer von „Imperialisten“ besetzten und unterjochten DDR ab, sondern auf dem Gebiet der kriegführenden, angreifenden kapitalistischen Staaten.
Es handelt sich bei den hier vorgestellten Maßnahmen, die von der Ausschaltung von Führungskräften bis zur Demoralisierung von Soldaten reichten, ausnahmslos um solche, die im Feindesland greifen sollen. Differenziert wird dargestellt, wer und was alles zerstört, ausgeschaltet, beschädigt, behindert, besetzt oder verunsichert werden sollte: Führungskräfte aller Art, Machtträger, Volksmassen; Verwaltungen, Nachrichtenverbindungen, Massenkommunikation; Treibstoffversorgung, Kraftwerke; Eisenbahnverkehr, alle Art von Transportwesen auf der Straße, der Schiene, dem Wasser und in der Luft; Industrieanlagen jeglicher Art; die Mobilisierung von Reservisten, Aufmarsch und Nachschub, militärische Führungsstellen und anderes mehr. Auch bei rudimentärer Kenntnis militärischen Vorgehens – und das MfS hatte sicherlich recht ausgefeilte Kenntnisse – erscheint es kaum glaubhaft, daß eine subversive Geheimdienstarmee in ein hochgerüstetes Land, das sich im Stadium der Mobilmachung bzw. des Angriffs befindet, unbemerkt, ungesehen und ungehindert eindringen kann, um diesen Krieg dann durch breitgefächerte Zerstörungsmaßnahmen im allerletzten Moment doch noch vom Staatsgebiet der DDR abzuwenden. Über die Art und Weise, wie diese Befehle nun in reales Handeln umgesetzt werden sollten, sagen die Einsatzgrundsätze allerdings nichts aus. Auch nicht darüber, wie die Mitarbeiter überhaupt in die im Kriegsfalle sicherlich nicht ungeschützten Knotenpunkte der feindlichen Logistik hineinkommen sollten. Für diese Art der Planung gibt es nun drei mögliche Erklärungen:
- Möglicherweise handelte es sich lediglich um Sandkastenspiele zur Selbstberuhigung, die beweisen sollen, daß man für jeden Fall gewappnet und den „Imperialisten“ auch als Opfer eines Angriffskrieges gewachsen und sogar überlegen war.
- Vielleicht hatte das MfS tatsächlich in jedem nur irgendwie relevanten Bereich der Bundesrepublik Deutschland (und jedes anderen „imperialistischen“ Staates) – von der obersten Regierungsbehörde über städtische Wasserwerke bis hin zu einer privaten Kugelschreiberfabrik – bereits seine Einsatzgruppenmitglieder (keine IMs, für die sind diese Befehle nicht gedacht!), die nur auf den Tag X – nämlich die Mobilmachung „imperialistischer“ Staaten gegen die DDR und den Verteidigungsfall für die DDR – warteten.
- Es handelte sich bei den Einsatzgrundsätzen nicht um Verteidigungspläne, wie vorgegeben wird, sondern um den Teil eines konkreten Angriffsplans: die Bestimmungen kommen zeitgleich mit einem Angriff oder auch dann zum Tragen, wenn die „imperialistischen“ Staaten bereits von sozialistischen besetzt („befreit“) worden sind, aber noch mit militärischem und anderem Widerstand gerechnet werden muß. Darauf läßt auch der Punkt „Inbesitznahme oder Sicherung bedeutsamer Dokumente, Materialien oder Personen“ (S. 7) schließen. Es könnte sich hier durchaus um Patente, bzw. innovative Wissenschaftler und ihre Erfindungen und Forschungsergebnisse oder dergleichen handeln.
Die dritte hier angesprochene Möglichkeit scheint alles in allem die überzeugendste zu sein. Schließlich ist inzwischen bekannt, daß in der DDR nicht nur schon die neuen Orts- und Straßenschilder für eine einstmals „befreite“ Bundesrepublik bereitlagen, sondern auch die Orden für besonderen Einsatz in diesem „Befreiungskrieg“ und daß die sofort zu verhaftenden Personen feststanden.
3 „Tschekistische Kampfaktionen“, „spezifische Mittel und Methoden“, „operativ behandeln“, „liquidieren“
„Tschekistische Kampfaktionen“, „spezifische Mittel und Methoden“, „operativ behandeln“, „liquidieren“ waren Bezeichnungen des MfS für seine Untaten – auch für Mord. Alle diese Verbrechen geschahen letztendlich im Auftrag der SED-Führung; schließlich waren es ihre Institutionen – von der kommunistischen Partei geschaffen, von ihr beauftragt und von ihr angeleitet und kontrolliert. In einem offenen Brief schrieb 1993 der Generaloberst des MfS, Werner Großmann, – „zuletzt Stellvertreter des Ministers für Staatssicherheit und Chef der für Spionage und ‘aktive Maßnahmen’ zuständigen Hauptverwaltung A“ (Fricke 1994, S. 258) – an Wolfgang Schäuble: „Es ist einfach unwahr, daß es in unserer Tätigkeit ‘Entführungen, Anschläge und Morde’ gegeben hat. … Sie gehörten weder zu theoretischen Szenarien noch zum praktischen Instrumentarium“ (Hervorhebung D.V.).1
MfS Generaloberst Werner Großmann lügt.
Er kannte die „Einsatzgrundsätze …“ für die tschekistischen Kampfaktionen im Westen, die u.a. Tötung und Verschleppung von „Verrätern“ und führenden „Klassenfeinden“ befahl (siehe hierzu Punkt III.2 sowie Dok.1). Großmann muß um die tschekistischen Kampfmaßnahmen des von ihm geleiteten Bereiches gewußt haben (z.B. Giftmordanschlag auf Familie Welsch oder die Anleitung, Ausbildung und Unterstützung von Terroristen) und kannte mit Sicherheit die „spezifischen Mittel und Methoden“ seines Geheimdienstes.
Nicht nur das MfS tötete, verschleppte und folterte – unter Kontrolle des MfS oder in direkter Mittäterschaft begingen in der DDR auch andere Institutionen Verbrechen. So vor allem die Grenztruppen, die Volkspolizei, die Strafvollzugsorgane, Teile der medizinischen Dienste, die Sektion Kriminalistik an der Humboldt-Universität, die Kriminalisten, die Staatsanwälte und Richter usf.
Das Mitglied des SED-Politbüros, Professor Albert Norden, besuchte 1963 Berliner Grenztruppen und stellte dabei klar (Volksarmee Nr. 41/1963; zit. bei Sauer/Plumeyer 1991, S. 53):
„Ich sage, jeder Schuß aus der Maschinenpistole eines unserer Grenzsicherungsposten zur Abwehr solcher Verbrechen rettet in der Konsequenz Hunderten von Kameraden, rettet Tausenden Bürgern der DDR das Leben und sichert Millionenwerte an Volksvermögen.“ [2; D.V.]
„Ihr schießt nicht auf Bruder und Schwester, wenn ihr mit der Waffe den Grenzverletzer zum Halten bringt. Wie kann der euer Bruder sein, der die Republik verrät, der die Macht des Volkes verrät, der die Macht des Volkes antastet! Auch der ist nicht unser Bruder, der zum Feinde desertieren will.“
Der Schießbefehl von 1961 wurde erst im Frühjahr 1989 aufgehoben; kurz zuvor hatte der DDR-Minister für Nationale Verteidigung – Armeegeneral Heinz Keßler – noch zynisch behauptet (Die Zeit vom 30. September 1988; zit. bei Sauer/Plumeyer 1991, S. 80):
„„Es hat nie! – nie! – einen Schießbefehl gegeben. Den gibt es auch jetzt nicht, das bitte ich mir so abzunehmen – in der Lesart, wie er von bestimmten Seiten verbreitet wurde und zum Teil verbreitet wird“.
Auch Kriegsminister Heinz Keßler lügt.
Gleich so, wie auch die anderen SED-Genossen, wenn sie versuchen, ihre Untaten zu rechtfertigen. Erich Honecker wurde z.B. über jeden Mord, den seine Grenzwächter verübten, ausführlich und schriftlich informiert. Honeckers und des Politbüros Auftrag und Zustimmung waren sich die Täter stets sicher (vgl. Filmer/Schwan 1991).
Morde (Justizmord eingeschlossen), Entführungen/Verschleppungen, Terror, Attentate, Folter, Unschädlichmachung (z.B. durch Vergiften und Verstrahlen sowie Zwangsbehandlung in psychiatrischen Anstalten; Zerstörung der bürgerlichen Existenz), Unterstützung und Ausbildung von Terroristen und anderen Gewaltverbrechern, Kindesraub/Zwangsadoptionen, Erpressung, Zwangsscheidungen, Terrorurteile, Mißhandlungen, Freiheitsberaubung; Abschiebung von Kranken, Arbeitsunfähigen und Kriminellen in den Westen; Verkauf inhaftierter Regimegegner an die Bundesrepublik Deutschland; Diebstahl/Raub, Verleumdung, Fälschung, Lüge und Zersetzung 3 etc. gehörten immerfort zum „praktischen Instrumentarium“ des SED-Geheimdienstes und seiner Helfer – und zwar nicht „nur“ gerichtet gegen „Verräter“.4
„Diese Ideologie, diese ‘Wirklichkeit’, verpackt in unförmiger Begrifflichkeit und aneinandergereihten Kürzeln, verdeutlicht noch einmal, daß es sich bei MfS-Unternehmungen nicht um Zufallsprodukte oder spontane Entgleisungen verwirrter, es ansonsten gutmeinender Machthaber handelte, sondern um wohldurchdachte Praktiken, die man an einer eigenen Hochschule vermittelte und ständig perfektionierte“ (Dusdal, in: Stasi intern, 1991, S. 7 f.).
Zur Tötung von Staatsfeinden gab es in der DDR viele Möglichkeiten; versuchen wir hier eine Systematisierung, wie sie sich aus Dokumenten – auch bisher nur uns vorliegenden (so u.a. die Fälle Eylert, Geißler, Höppner, Hübner, Krüger, Seum) – ableiten läßt.
1. Erschießen oder durch Minen töten
Die DDR-Grenztruppen dürften bis 1989 weit mehr als 200 Personen umgebracht haben (vgl. Filmer/Schwan 1991, Sauer/Plumeyer 1991). Die Zentrale Erfassungsstelle Salzgitter – die die SPD dem Druck der SED nachkommend schließen wollte! – ermittelte bis 1990 4.444 Fälle „von versuchten und vollendeten Tötungshandlungen“, um DDR-Flucht zu verhindern; etwa 700 Verletzte wurden registriert (Sauer/Plumeyer 1991, S. 79; vgl. Föhrig 1996).
2. Terrorurteile
Bis 1989 dürfte es in der DDR weit mehr als 200.000 politische Urteile und 10.000 Hinrichtungen gegeben haben.
3. Ermordung nach Verschleppung aus dem Operationsgebiet
(in der Regel Bundesrepublik Deutschland)
Fricke (pers. Ausk. 9/1996) schätzt die Zahl der vom SED-Sicherheitsdienst aus dem Bundesgebiet in die DDR Entführten auf 120 Überläufer aus dem MfS und 700 andere „Staatsfeinde“. Von den Überläufern dürften etwa ein Dutzend hingerichtet worden sein; zu den „Staatsfeinden“, die ihre Verschleppung nicht überlebt haben, gibt es noch keine Zahlen.
4. Direkte Liquidierung im Operationsgebiet und in der DDR
Z.B. durch Erschießen, Erdrosseln, Ertränken etc. (unter Vortäuschung eines Unfalls, eines Suizids oder eines „normalen“ Verbrechens).
5. Töten in Haftanstalten
6. Ermordung in Krankenhäusern
In der DDR wurden nicht nur frühgeborene Kinder in Kliniken passiv und aktiv getötet, sondern auch Staatsfeinde in Krankenanstalten umgebracht (z.B. bei Operationen und mittels anderer Methoden).
7. Tötung im Arbeitsprozeß
Z.B. durch Strahlenexposition, gesundheitsschädigende Tätigkeit u.a. bei Zwangsarbeit, Arbeitsunfälle.
8. Beauftragung westlicher Terroristen sowie anderer Schwerverbrecher
Z.B. mit Mord, Attentaten, Sabotage- und Terrorakten sowie Verschleppungen.
Erich Mielke – er war Mitglied des Politbüros der SED und oberster MfS-Führer – wiederholte in einer Kollegiumssitzung am 19. Februar 1982 warnend, was schon seit den 50er Jahren in der DDR gültige Praxis war (Tonbandprotokoll; zit. in Stasi intern, 1991, S. 213):
„Wir sind nicht davor gefeit, daß wir mal einen Schuft unter uns haben. Wenn ich das schon jetzt wüßte, würde er ab morgen nicht mehr leben. Kurzen Prozeß. Weil ich Humanist bin. Deshalb hab ich solche Auffassung. [...] Das ganze Geschwafel, von wegen nicht hinrichten und nicht Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne Gerichtsurteil“ (Hervorhebung D.V.).
Politbüromitglied Mielke sagt hier nichts Neues; selten wurde jedoch das „Über-allen-Gesetzen-Stehen“, wurden die Brutalität und die Skrupellosigkeit dieser kriminellen Organisation von ihrem Chef selbst so treffend und offen gekennzeichnet. Mielke wollte abschrecken, weshalb auch die Verschleppungen und Tötungen von „Verrätern“ im MfS stets bekanntgegeben und „zum Gegenstand einer eingehenden Belehrung“ gemacht wurden (Befehl Nr. 78/54 des Staatssekretärs für Staatssicherheit, Ernst Wollweber, vom 5. März 1954; zit. bei Fricke 1994, S. 260). Schon 1954/55 hatte Wollweber deutlich gemacht (alles zit. bei Fricke 1994, S. 260):
„Es gibt nichts Schlechteres als Verrat an der Sache der Partei, der Arbeiterklasse und des Sozialismus. …
Die Macht der Arbeiterklasse ist so groß und reicht so weit, daß jeder Verräter zurückgeholt wird oder ihn in seinem vermeintlich sicheren Versteck die gerechte Strafe ereilt. Andere Verräter sind zurückgeholt worden und sehen ihrer gerechten Aburteilung entgegen. …
Wie beschlossen und festgelegt, so wurden sie aus Westberlin zurückgeholt, festgenommen, zum Tode verurteilt und hingerichtet.“
Indes, die Verbrechen – u.a. Mord, Verschleppung, Folter – erstreckten sich nicht nur auf „Verräter“ des SED-Geheimdienstes. Verräter an der „Sache der Arbeiterklasse und ihrer Partei“ wurden vom Politbüro und vom MfS je nach der politischen Lage definiert. Zu einem Verräter, einem gefährlichen Klassenfeind, einem kriminellen Menschenhändler, einem subversiven Element, zu einem Spion oder zu einem gegen die DDR gerichteten Terroristen konnten MfS und Politbüro praktisch jeden ihrer Gegner stempeln. Die in den „Einsatzgrundsätzen …“ (Dok. 1, S. 10) des MfS für Zeiten der „friedlichen Koexistenz“ befohlene
„Liquidierung oder Beibringung von Verrätern“ und die „Liquidierung bzw. Ausschaltung führender Personen von Terrororganisationen, deren Tätigkeit gegen die staatliche Sicherheit der DDR gerichtet ist“,
galt für alle Personen, die der SED-Geheimdienst beschlossen hatte, zu verschleppen oder umzubringen. Zwei Beispiele von vielen verdeutlichen das:
Der vom MfS aus Westberlin verschleppte Journalist Karl Wilhelm Fricke ließ sich keiner der gen. Kategorien zuordnen; trotzdem wurde er verschleppt und in einem Geheimprozeß verurteilt. Sein Leben und seine später wiedererlangte Freiheit verdankt Fricke Nützlichkeitserwägungen der SED-Führer.
Dem Fluchthelfer Wolfgang Welsch sowie seiner Frau und seiner siebenjährigen Tochter wurden vom MfS in der Operation „Skorpion“ Thallium in das Essen gemischt, weil die SED-Geheimdienstleute ihn haßten und es ihnen nicht gelang, Welsch aus der Bundesrepublik zu entführen (vgl. Stern Nr. 49 und 50/1993, Müller 1995, Lambrecht/Müller/Sandmeyer 1993). Mit Thallium dürfte Welsch vergiftet worden sein, weil das MfS ihn den qualvollen Tod einer vergifteten Ratte sterben lassen wollte.
In den streng geheimen A- und B-Dissertationen der Juristischen Hochschule des MfS nimmt die Bekämpfung der DDR-Flucht – und in diesem Rahmen auch die Ermordung von Fluchthelfern (z.B. Operation „Skorpion“) – breiten Raum ein. Bei Oberstleutnant Gerd Held et al. (1987) liest sich das dann so:
„Das MfS leistete gegen den staatsfeindlichen Menschenhandel eine bedeutsame Arbeit. Die operative Bearbeitung und Liquidierung einer Vielzahl feindlicher Stellen und Kräfte führte zu Erkenntnissen über die Strategie des Feindes“ (S. 63).
„In der Durchführungsanweisung [...] wurden Schwerpunkte für die politisch-operative Sicherung der Staatsgrenze vorgegeben, die in ihrem Kern beinhalten, [...] feindliche Erscheinungen zu bekämpfen und zu liquidieren“ (S. 144).
Der „Kampf um eine erfolgreiche Zersetzung und Liquidierung“ der „kriminellen Menschenhändlerbanden“ – darunter wird auch Welsch genannt – verlangte vom „MfS besondere Anstrengungen“ (S. 164).
Generalmajor Manfred Hummitzsch et al. (1975) – darunter auch Generalmajor Heinz Fiedler, der an der Mordaktion Welsch maßgeblich beteiligt war und sich 1994 in Untersuchungshaft das Leben nahm (vgl. Robers 1994) – schreiben u.a.:
„Ein wichtiges Anliegen besteht darin, jene Bürger, die die DDR ungesetzlich verlassen haben, in Widersprüche zu Staat und Gesellschaft der BRD und West-Berlin, besonders zur Bevölkerung zu bringen, sie zu diskreditieren, um ihre Eingliederung in diese Gesellschaft zu erschweren sowie andere operative Handlungen unter bzw. mit solchen Personen durchzuführen (auch gegen Menschenhändlerbanden)“ (S. 28).
„Die Bekämpfung der kriminellen Menschenhändlerbanden ist darauf auszurichten, ihre Wirkungsmöglichkeiten systematisch einzuengen und zu verschließen, sie zu verunsichern, zu desinformieren und zu zersetzen, sie in Widersprüche untereinander, zu ihren Auftraggebern und ihrer Umwelt zu bringen, ihnen damit die Fortsetzung ihrer verbrecherischen Tätigkeit zunehmend zu erschweren und letztendlich ihre Liquidierung zu erreichen“ (S. 168).
Der Rektor dieser MfS-Hochschule, Oberstleutnant Willi Opitz et al. (1976), fordert auch die Liquidierung des Feindes:
„Besonders zu beachten sind dabei Personen aus diesen Zielgruppen mit feindlich-negativer, labiler oder schwankender Einstellung zur DDR in guter Vermögenslage oder mit zahlungskräftigen Verwandten/Bekannten im nichtsozialistischen Ausland und in Westberlin.
Von besonderer politisch-operativer Bedeutung sind solche von den IM beschafften Informationen, Beweise und authentische Dokumente zur Zersetzung und Liquidierung der kriminellen Menschenhändlerbanden und zur Unterstützung der offensiven Politik unserer Partei- und Staatsführung“ (S. 63).
„Auch innerhalb der Lösung von linienspezifischen Aufgaben ist eine Differenzierung der konkreten Feindbildvermittlung notwendig.
So bestehen z.B. innerhalb des Komplexes der Sicherung von militärischen Objekten zum Erkennen, Identifizieren und zur Liquidierung von Militärspionen für die einzelnen Einsatzrichtungen der Inoffiziellen Mitarbeiter unterschiedliche Aufgabenstellungen“ (S. 219).
Und als weitere klare Anweisung zum Handeln formulieren Opitz et al. (S. 73, Hervorhebung D.V.):
„Auf vorangegangenen Dienstkonferenzen wurde mehrfach und in umfassender Weise zu inhaltlichen Fragen der weiteren Qualifizierung der Bearbeitung verdächtiger und feindlich tätiger Personen in Operativen Vorgängen Stellung genommen.
Es wurde eine klare und eindeutige Orientierung darauf gegeben, daß die offensive und tatbestandsbezogene Bearbeitung der erkannten Feindtätigkeit die Liquidierung des Feindes, die vorbeugende Verhinderung weiterer subversiver Angriffe [...] eine politische Aufgabe ersten Ranges für alle operativen Diensteinheiten und Linien, für alle Leiter und operativen Mitarbeiter ist“.
Alle Dienstanweisungen, Befehle, Drehbücher und Einsatzgrundsätze etc. blieben immer streng geheim – bei allen Verbrechen, die das SED-Politbüro, das MfS und seine Werkzeuge begingen, galt grundsätzlich:
„- In allen Phasen der Planung, Vorbereitung und Durchführung muß die Konspiration und Geheimhaltung gewährleistet werden.
- Auf die DDR oder andere sozialistische Länder darf nie der Verdacht fallen, daß sie Ausgangspunkte der durchgeführten aktiven Maßnahmen sind“ (Oberstleutnant Erich Falz et al. 1979, S. 759).5
Haß ist die Saat des Bösen. Die Saat für die Verbrechen der Kommunisten war die Erziehung zum Haß. Die Beschlüsse des Politbüros, die Strafgesetze der DDR, die geheimen Befehle, Richtlinien und Einsatzgrundsätze manifestierten diesen gezüchteten Haß auf Andersdenkende. Der Umschlag in die „Endstufe“ des kriminellen Handelns – die praktische Ausführung der Verbrechen – war dann zwangsläufig die Konsequenz.
Unrecht im Kommunismus ist nicht Entgleisung, das Produkt einzelner gutmeinender kaum zurechnungsfähiger Machthaber. Unrecht in der DDR war System – perfekt, selbstregulierend, flächendeckend und menschenverachtend zur Aufrechterhaltung des Machtmonopols der SED-Führungskaste.
Literatur
- Bukowski, Wladimir: Abrechnung mit Moskau. Das sowjetische Unrechtsregime und die Schuld des Westens, Bergisch Gladbach 1996.
- Der Staatssicherheitsdienst. Terror als System, hrsg. vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen, Berlin o.J.
- Deutscher Richterbund (Hg.): Handbuch der Justiz 1996, Heidelberg 1996.
- Falz, Erich (Diss. B)/Fritz Meyer (Diss. B)/Klaus Herzog/Gunter Liebewirth/Horst Sachse/Hans-Georg Schulze/Hans-Dieter Tronicke/Reinhard Grimmer/Gerhard Scherf/Uwe Kärsten: Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit des MfS zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR gerichteten politischen Untergrundtätigkeit. Dissertation A und B an der Juristischen Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit, Potsdam 1979 (Vertrauliche Verschlußsache, 806 Seiten).
- Felber, Horst: Psychologische Grundsätze für die Zusammenarbeit mit IM, die im Auftrage des MfS außerhalb des Territoriums der DDR tätig sind. Untersuchungen an IM der äußeren Spionageabwehr bei direkter Konfrontation mit den feindlichen Geheimdiensten. Dissertation A an der Juristischen Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit, Potsdam 1970 (Geheime Verschlußsache, 291 Seiten).
- Filmer, Werner/Heribert Schwan: Opfer der Mauer. Die geheimen Protokolle des Todes, München 1991.
- Föhrig, Friedrich-Karl: Strafe für Unrecht, nicht „Delegitimierung“ oder „Kriminalisierung“ der DDR. Gegen die Redensart von der Siegerjustiz.
In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 214 vom 13. Sept. 1996, S. 6.
- Förster, Günter: Die Dissertationen an der „Juristischen Hochschule“ des MfS. Eine annotierte Bibliographie, Berlin 1994.
- Fricke, Karl Wilhelm: Zur Geschichte der politischen Verfolgung 1945-1968. Bericht und Dokumentation, Köln 1979.
- Fricke, Karl Wilhelm: „Jeden Verräter ereilt sein Schicksal.“ Die gnadenlose Verfolgung abtrünniger MfS-Mitarbeiter.
In: Deutschland Archiv, 27. Jg., H. 3, Köln 1994, S. 258-265.
- Fricke, Karl Wilhelm/Bernhard Marquardt: DDR-Staatssicherheit – Das Phänomen des Verrats – Die Zusammenarbeit zwischen MfS und KGB, Bochum 1995.
- Gill, David/Ulrich Schröter: Das Ministerium für Staatssicherheit. Anatomie des Mielke-Imperiums, Berlin 1991.
- Grabsch, Werner/Uwe Silbermann/Rainer Wagner/Werner-Michael Stein/Siegmund Quitschau: Das aktuelle Erscheinungsbild politischer Untergrundtätigkeit in der DDR und wesentliche Tendenzen seiner Entwicklung. Dissertation A an der Juristischen Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit, Potsdam 1989 (Vertrauliche Verschlußsache, 338 Seiten).
- Gries, Sabine/Sabine Meck: Das Erbe der sozialistischen Moral. Überlegungen und Untersuchungen zum Rechtsbewußtsein in der ehemaligen DDR. In: Dieter Voigt/Lothar Mertens (Hg.): Umgestaltung und Erneuerung im vereinigten Deutschland, Berlin 1993, S. 29-60.
- Hacker, Jens: Deutsche Irrtümer. Schönfärber und Helfershelfer der SED-Diktatur im Westen, Berlin/ Frankfurt a.M. 1994.
- Held, Gerd/Steffen Geithner/Wolfgang Thieme/Reicherdt Lutz/Unger (ohne Vorname)/Klug (ohne Vorname): Kampftraditionen und Erfahrungen des MfS aus der politisch-operativen Tätigkeit gegen den staatsfeindlichen Menschenhandel, andere Formen des organisierten Verlassens der DDR und Schlußfolgerungen für die aktuelle und perspektivische Arbeit. Dissertation A an der Juristischen Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit, Potsdam 1987 (Vertrauliche Verschlußsache, 541 Seiten).
- Hohenecker Protokolle. Aussagen zur Geschichte der politischen Verfolgung von Frauen in der DDR, hrsg. von Ulrich Schacht, Zürich 1984.
- Hummitzsch, Manfred/Heinz Fiedler/Rolf Fister/Manfred Gruska/Heinz Roth/Gerhard Teichmann/Peter Winkler/Lutz Beckert (Diss. B)/Werner Paulsen (Diss. B): Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der DDR und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Dissertation A und B an der Juristischen Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit, Potsdam 1975 (Vertrauliche Verschlußsache, 452 Seiten).
- Koschyk, Hartmut: Der Wandel einer SED-Juristin zur Verfassungsrichterin. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 219 vom 19. Sept. 1996, S. 11.
- Lambrecht, Rudolf/Leo Müller/Peter Sandmeyer: Die Mörder von Dienst. In: stern, H. 7, Hamburg, 11. Februar 1993, S. 10-19.
- Lehmann, Dieter/Willi Opitz/Waldemar Kästner/Erich Falz/Peter Gräßler (Diss. B)/Ulrich Wollermann: Zur Rolle und dem aktuell-politischen Inhalt eines aufgabenbezogenen Feindbildes in der Zusammenarbeit mit IM, zur weiteren Erhöhung ihrer politisch-operativen Wirksamkeit bei der Lösung der dem MfS von Partei und Regierung übertragenen Aufgaben. Die Kernfragen der weiteren Qualifizierung der Trefftätigkeit, abrechenbare Effektivitätskriterien der Zusammenarbeit mit IM. Dissertation A und B an der Juristischen Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit, Potsdam 1976 (Geheime Verschlußsache, 363 Seiten).
- Löw, Konrad: Der Mythos Marx und seine Macher. Wie aus Geschichten Geschichte wird, München 1996. Meck, Sabine/Sabine Gries/Dieter Voigt: DDR-Juristen im Dienst von MfS und Kirche. In: Christian Striefeler/ Wolfgang Templin (Hg.): Von der Wiederkehr des Sozialismus. Die andere Seite der Wiedervereinigung, Berlin/Frankfurt a.M. 1996, S. 253-288.
- Missal, Eckehard: Zu neuen Sicherheitserfordernissen aus der umfassenden Einführung von Schlüsseltechnologien, untersucht am Schwerpunktbereich Importvorhaben im Kombinat Oberbekleidung Erfurt. Diplomarbeit an der Juristischen Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit, Potsdam 1988 (Vertrauliche Verschlußsache).
- Müller, Leo: Stasi Doktorarbeiten – Anleitung zum Mord. In: stern, H. 14, Hamburg, 30. März 1995, S. 222-225. Pustagarow, W.W./Hans Klotz: Die neonazistische Gefahr in der BRD und in Westberlin in der gegenwärtigen Klassenkampfsituation. Dissertation B an der Juristischen Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit, Potsdam 1974 (Vertrauliche Verschlußsache, 529 Seiten).
- Robers, Norbert: Weshalb der Stasi-Generalmajor Fiedler sich in seiner Gefängniszelle das Leben nehmen konnte. In: Welt am Sonntag, Nr.1, Hamburg, 2. Januar 1994, S. 5.
- Rüthers, Bernd: Die Wende-Experten. Zur Ideologieanfälligkeit geistiger Berufe am Beispiel der Juristen, München 1995, 2. Aufl.
- Sauer, Heiner/Hans-Otto Plumeyer: Der Salzgitter-Report. Die Zentrale Erfassungsstelle berichtet über Verbrechen im SED-Staat, München 1991.
- Schirrmeister, Karl-Günter: Erziehung zum Haß. Geistige Militarisierung in der DDR, Stuttgart 1987.
- Schmidt, Horst (staatliche Auszeichnung)/Jürgen Wolf/Dietrich Krause: Die weitere Qualifizierung der pol.-op. Arbeit zur Aufdeckung ungesetzlicher Grenzübertritte unbekannter Wege und daraus zu ziehende Schlußfolgerungen für die Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung von Erscheinungen des ungesetzlichen Verlassens der DDR, insbesondere des Ausschleusens von Bürgern der DDR. Dissertation A an der Juristischen Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit, Potsdam 1985 (Vertrauliche Verschlußsache, 207 Seiten).
- Seifert, Karl-Heinz/Achim Kopf: Zur Herbeiführung der Aussagebereitschaft von Beschuldigten durch Untersuchungsführer des MfS. Dissertation A an der Juristischen Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit, Potsdam 1971 (Vertrauliche Verschlußsache, 446 Seiten).
- Stasi intern. Macht und Banalität, hrsg. vom Bürgerkomitee Leipzig, Leipzig 1991, 2. Aufl. Winters, Peter Jochen: Der Lebenslauf des Rechtsanwalts interessierte damals niemanden. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 2. September 1996, S. 4.
- Das Wörterbuch der Staatssicherheit. Definitionen zur „politisch-operativen Arbeit“, Nr. 1, Berlin 1993.
Dokumente
Fußnoten
- Werner Großmann: “Verbrechen gehörten nicht zu unseren Szenarien”, in: Neues Deutschland vom 7. Oktober 1993; zit. bei Fricke (1994, S. 258); A = Aufklärung, gemeint ist Auslandsspionage.
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- Vgl. Adolf Hitler: Mein Kampf, München 1933, 16. Aufl., S. 772: “Zwölftausend Schurken zur rechten Zeit beseitigt, hätte vielleicht einer Million ordentlicher, für die Zukunft wertvoller Deutschen das Leben gerettet” (zit. bei Sauer/Pumeyer 1991, S. 53, dort auch Fußnote).
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- Die Sprache des MfS bedarf noch der wissenschaftlichen Untersuchung. Sie ist der Code, das verfestigte Denken dieser kriminellen Organisation, deren Führung das Machtmonopol besaß und damit fast allmächtig war. Zu den am häufigsten gebrauchten und mit schrecklichen Inhalten gefüllten Begriffen zählen: Liquidieren, Unschädlichmachung, operativ behandeln; lähmen, aufweichen, zersetzen, Beibringung, Zuführung, Haß auf den Feind; geheim, konspirativ, zersplittern, geheime Verschlußsache; ausgrenzen, Vorbeugung, Aufklärung, Verhinderung, Aufweichung, ausschalten, vernichten, Operationsgebiet; zerschlagen, staatliche Sicherheit; tschekistische Kampfaktionen; tschekistische Einzelkämpfer; Feindobjekt, zerstören, Desorganisierung, Behinderung, Sicherstellung, Beschädigung, Inbesitznahme, Verunsicherung, Demoralisierung, Störung, Planorientierung, Durchsetzung politisch-operativer Ziel- und Aufgabenstellungen, IM, spezifische Mittel und Methoden; diskriminieren, Widersprüche schüren; “ihre bürgerliche Existenzgrundlage vernichten”; diskreditieren, “ihre Eingliederung in diese Gesellschaft erschweren”; Staatsgeheimnis, Verräter, kriminelle Menschenhändlerbanden; analytische Tätigkeit; aktive Maßnahmen; Bearbeitung, Befehl, Eindringen, Objekte, Territorien, ungesetzlich, Rückverbindungen, Stützpunkt, Kontakte, politisch-ideologische Diversion, Kontrolle, Bekämpfung, Desinformation, Verhinderung, aufdecken, einschränken, beseitigen, Lücken in der Grenzsicherung, differenzierte Wahrnehmung; Bandenbekämpfung, zentrale Koordinierungsgruppe, Diensteinheit, Verdichtung, wichtige Erkenntnisse; Zielgruppen, Angriffsrichtung.
(Quelle: Richtlinien und Dienstanweisungen des MfS; die A- und B-Dissertationen sowie Diplomarbeiten der Juristischen Hochschule des MfS in Potsdam; Wörterbuch der Staatssicherheit 1993; Einsatzgrundsätze und Dienstanweisungen/Befehle).
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- Siehe hierzu u.a.: Der Staatssicherheitsdienst…; Dokument 1, Felber 1970, Filmer/Schwan 1991, Fricke 1979 ff., Fricke/Marquardt 1995, Gill/Schröter 1991, Held et a. 1987, Hohenecker Protokolle 1984, Hummitzsch et al. 1975, Lambrecht/Müller/Sandmeyer 1993, Müller 1995, Opitz et al. 1976, Sauer/Plumeyer 1991, Schmidt/Wolf/Krause 1985, Seifert/Kopf 1971, Stasi intern 1991.
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- Mit 174 Doktorarbeiten promovierten an der Erich Mielke unterstellten Juristischen Hochschule bis 1989 485 (davon 98 B-Promotionen zum Dr.sc.jur.) führende Geheimdienstler (Förster 1994, S. 40 f.). Alle diese Schriften waren in verschiedenen Abstufungen streng geheim; bei einigen Arbeiten durften die Autoren, z.B. Hummitzsch et al. und Falz et al., nicht einmal auf dem Titelblatt erscheinen. Bei anderen Dissertationen wurde das Thema nachträglich in ein harmloses umgeändert. Die mit solchen Anleitungen bzw. Drehbüchern für kriminelles Handeln erworbenen juristischen akademischen Grade und Professorentitel (ganz zu schweigen von den Tausenden “juristischer” Diplomarbeiten) dürfen heute noch getragen werden. Sie fördern die berufliche Karriere – z.B. als Rechtsanwälte – und leisten diesen MfS-Führern auch gute Dienste beim Kampf gegen ihre Opfer (vgl. Gries/Meck 1993, Meck/Gries/Voigt 1996).
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