Mein Vorschlag vom 08.07.14:
Petition
Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Bundestages!
Anlässlich des Gedenkens des Mauerfalls vor 25 Jahren als Folge der friedlichen Revolution gegen die kommunistische SED-Diktatur in der ehemaligen DDR, die schließlich die Wiedervereinigung Deutschlands möglich machte, bitten wir, die Verfolgten des Kommunismus und Kämpfer für Freiheit, Demokratie und gegen Kommunismus zu ehren, indem die „Besondere Zuwendung für Haftopfer“ (SED-Opferrente) gemäß §17a StrRehaG wie folgt verbessert wird:
1. Höhe von derzeit 250 EUR verdoppeln
2. Kreis der Bezugberechtigten erweitern
Ehe- bzw. Lebenspartnern von Haftopfern, die schon zur Zeit der Haft des Haftopfers mit diesem verheiratet waren und regelmäßig die Last der politische Verfolgung und Unterdrückung am eigenen Leibe gespürt haben (Beispiel1, Beispiel2), sind in die Opferrenten-Regelung einzubeziehen, indem ihnen die monatliche Zuwendung, die das Haftopfer erhält, in gleicher Höhe auch gezahlt wird.
Das Recht, bei verfolgungsbedingter Erkrankung (z.B. PTBS) eine Versorgung vom Versorgungsamt in Anspruch nehmen zu können (z.B. Versorgungsrente), muss auch für diesen Personenkreis gewährleistet sein.
Falls die Gleichstellung auf Widerspruch stößt, sollte man den Personenkreis trotzdem in die Opferrenten-Regelung einbeziehen und zwar mit einem abgesenkten Wert der Zuwendung. Der Wert könnte beispielsweise in Anlehnung an die Witwenrentenregelung bei 55 oder 60% der Zuwendung liegen.
Dr. Hans-Jürgen Grasemann (ehemaliger stellvertretender Leiter und Sprecher der Zentralen Erfassungsstelle Salzgitter. Er studierte Jura und promovierte mit einer Arbeit über das Verfassungsrecht der DDR) schrieb am 24.05.14: “Die Initiative, auch die Ehepartner in die Opferrenten-Regelung einzubeziehen, findet meine Unterstützung.”
3. Voraussetzungen / Bedingungen erweitern
3.1. Die Vorlage einer strafrechtlichen Rehabilitierung nach § 1 StrRehaG ist für Freigekaufte im § 17a StrRehaG als zwingende Voraussetzung zu formulieren.
3.2. Die Vorlage einer BStU-Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ebenfalls als zwingende Voraussetzung zu formulieren.
Begründung zu Punkt 1.
Eine Verbesserung der Zuwendung in Form einer Aufstockung um 50 Euro lehne ich nicht grundsätzlich ab, da auch 50 Euro für viele von uns, die ein niedriges Renteneinkommen haben (wie z.B. meine Frau: 445,07 Euro), viel Geld ist.
Das hindert mich aber nicht, einfach mal die Frage zu stellen, ob nicht in Anbetracht neuerer wie älterer Erkenntnisse (Prag, 25. Februar 2010, Internationale Konferenz „Verbrechen des Kommunismus“), was Kommunismus wirklich bedeutet, nämlich keine Philosophie, sondern eine verbrecherische Ideologie (Mejstřík/Gauck), oder 100 Mill. Tote (Schwarzbuch des Kommunismus) oder Macht, Gewalt, Mord, Lüge – vom Ziel her gerechtfertigt (Martin Luther King), eine Gleichstellung und Gleichbehandlung von Kämpfern gegen den Kommunismus und Verfolgte des Kommunismus mit den Kämpfern gegen den Faschismus und Verfolgten des Faschismus möglich ist?
Was bedeuten würde, dass man die Zuwendung in einem erheblich höheren Maß als nur um 50 Euro anheben müsste, da ja die letztgenannten Kämpfer und Verfolgten eine Ehrenpension von 717,50 Euro beziehen und nicht nur eine bescheidene Zuwendung von 250 Euro (wie wir). Man sollte beispielsweise eine Verdopplung der derzeitigen Zuwendung von 250 Euro vornehmen, zumal unsere Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel bereits schon im Jahre 2000 genau den Betrag von 1000 DM ins Auge fasste: Drucksache 14/3665.
Begründung zu Punkt 2.
Da Ehepartner der ehemaligen politischen Gefangenen in der DDR regelmäßig (als das Haftopfer in Haft war) ebenso gelitten haben und von der Stasi ebenso politisch verfolgt, unterdrückt, drangsaliert, beruflich diskriminiert, ungerecht behandelt, finanziell (Arbeitsentgelt, Altersrente) und gesundheitlich geschädigt (traumatisiert) wurden, wie die Haftopfer selber (Beispiel1, Beispiel2), sind sie auch ebenso zu behandeln.
Die Vererbbarkeit des Anspruches des Haftopfers an den nicht inhaftierten Ehepartner, die manch einer von uns sich auch wünscht (z.B. der VOS-Landesverband NRW), könnte entfallen, da der Ehepartner, wenn er verwitwet ist, mit dieser Regelung ja schon selbst ausreichend versorgt wäre.
Da die “besondere Zuwendung”, die ab einem bestimmten Alter (sprich Rentenalter) automatisch in eine (z.Z. noch bescheidene) “Ehrenpension” übergeht, laut Gesetzgeber “nicht zur Befriedigung des allgemeinen Lebensunterhalt” dienen soll, sondern eine “besondere Würdigung und Anerkennung des Widerstands ehemaliger politischer Häftlinge gegen das kommunistische SED-Unrechtsregime und der deswegen erlittenen Haft” sein soll:
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will der Gesetzgeber natürlich auch keine Witwenrente zur Befriedigung des allgemeinen Lebensunterhalts der Witwen (Witwer). Eine besondere Würdigung und Anerkennung des Widerstands der Witwen (Witwer) gegen das kommunistische SED-Unrechtsregime (den sie regelmäßig leisteten, als der Ehepartner in politischer Haft war), kommt für den Gesetzgeber natürlich auch nicht in Frage, wenn die Witwen (Witwer) das Haftopfer erst nach dessen Haft geheiratet haben. Da ich das erkenne, äußere ich gar nicht erst den Wunsch nach einer Witwenrente.
Damit Witwen (Witwer), die mit dem Haftopfer schon verheiratet waren, als es in Haft war, und die regelmäßig ebenso gelitten haben und von der Stasi ebenso politisch verfolgt, unterdrückt, drangsaliert, beruflich diskriminiert, ungerecht behandelt, finanziell (Arbeitsentgelt, Altersrente) und gesundheitlich geschädigt (traumatisiert) wurden, wie die Haftopfer selber (Beispiel1, Beispiel2), nicht leer ausgehen (wenn sie verwitwet sind), sollten wir, wünsche ich mir, sozusagen als Ersatz, den Punkt 2. Kreis der Bezugberechtigten erweitern.
Mit dieser Regelung nach Punkt 2. würde z.B. die Witwe Grete Messerschmidt zwar keine Witwenrente aus der Zuwendung ihres verstorbenen Mannes bekommen, dafür aber die Zuwendung selber übernehmen (“erben”). Vielleicht sogar mit 100%? Für mich und für sie wäre das “mehr als gerecht”, dieselbe Opferrente/Ehrenpension” zu erhalten wie das Haftopfer selber, weil sie sich diese verdient hat.
Sie würde die Ehrenpension erhalten, wenn der Gesetzgeber mitspielt und anerkennt, dass sie (wie auch meine Frau) “viel auszuhalten hatte”, ihr durch die “Benachteiligung während der Haftzeit des Mannes (und Vaters der Kinder) nur geringe Rentenbeitragszahlungen möglich gewesen” waren und jetzt eine geringe Altersrente hat (meine Frau: 445,07 Euro), mit großer “Ungewissheit über sein (des Haftopfers) Schicksal lebte”, “(teils schwer) erkrankte”, “die Kinder (allein) großziehen” musste, von der Stasi “verhört” und verfolgt wurde, “Hausdurchsuchungen mit ertragen musste”, “bis heute (posttraumatisch) unter den tief eingeprägten Vorgängen” leidet, d.h. eventuell wegen einer PTBS vom Versorgungsamt auch eine Beschädigtenrente beanspruchen könnte, usw.
“Wir sollten für die nächste Generalversammlung die(den) Landesbeauftragte(n) aus Thüringen (Christian Dietrich) einladen, um ihr(ihm) unsere Situation authentisch zu schildern”:
“Freiheitsglocke” – Vereinsblatt der VOS
Begründung zu Punkt 3.1.
Infolge des Kalten Krieges war es leider so, dass die Bundesrepublik Deutschland bei ihren humanitären Bemühungen über Jahrzehnte beim Freikauf von politischen Häftlingen aus SED-Zuchthäusern etliche kriminellen Elemente und Stasi-Spitzel von der DDR-Regierung mit untergeschoben worden sind; siehe u.a. auch SPIEGEL Heft Nr. 37 / 10.09.2012.
Es war den Behörden nach Ankunft der Freigekauften im Notaufnahmelager Gießen eine Überprüfung der wahren Haftgründe der Freigelassenen nicht möglich, weil weder den Kriminellen noch den politisch bzw. rechtsstaatswidrig Verurteilten ein Urteil mitgegeben wurde. Alle erhielten nach Ankunft in der Bundesrepublik großzügig die begehrte Bescheinigung nach HHG-10.4.; also auch die kriminellen Elemente und die Stasi-Spitzel.
Da als Voraussetzung zum Erhalt der derzeitigen “besonderen Zuwendung” (SED-Opferrente), lediglich die Vorlage einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes genügt, erhalten also auch solche Leute zu Unrecht die SED-Opferrente, was ich in einer Petition (Pet 4-17-07-35-043015) bereits ausführlich zur Sprache brachte. Leider hat der Deutsche Bundestag mich falsch verstanden und den Missstand durch eine entsprechende Gesetzesänderung noch nicht beseitigt.
Eine solche gesetzlich festgeschriebene Anforderung stellt für die politisch bzw. rechtsstaatswidrig Verurteilten kein Problem dar. Da sie nichts zu verbergen haben, haben sie, nachdem das SED-Unrechtsregimes zusammengebrochen war und sie an ihre Unrechtsurteile heran kamen, schon aus eigenem Antrieb die Rehabilitierung beantragt und natürlich auch schon längst bekommen, wie z.B. Herr Hinrichs: “Jeder tatsächlich politisch Verurteilte hat nach meiner Überzeugung schon aus nahe liegenden Gründen seine Rehabilitierung prüfen und vornehmen lassen. Es bleibt unerträglich zu wissen, dass es scheinbar keinen politischen Willen gibt, um diese himmelschreiende Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen.” und ich.
Wichtiger Hinweis: Die Forderung, ins Gesetz zu schreiben, dass eine Rehabilitierungsbescheinigung für den Empfang von Leistungen zwingend erforderlich ist, gilt nur für Freigekaufte, weil nur da der Verdacht besteht, dass die 10.4-Bescheinigung evtl. erschwindelt ist. Man verschont durch die Begrenzung auf diesen speziellen Kreis die alten Kameraden, die evtl. Schwierigkeiten haben, an Unterlagen zur Rehabilitierung heranzukommen, und die verständlicherweise auch gar keine Lust haben und es auch gar nicht einsehen, sich im hohen Alter noch um diese Angelegenheit zu kümmern. Die Freigekauften sind in der Regel viel jünger, denen kann man die Anstrengung zumuten.
Die Bewilligungsbehörde konnte sich nach dem Beitritt der DDR zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland das Urteil von einem Antragsteller für Kapitalentschädigung und Opferrente zwar problemlos ansehen und prüfen, ob es rehabilitierbar ist, hat dies vielleicht auch manchmal sogar getan, aber gesetzlich gewungen war sie dazu nicht, so dass es durchaus vorgekommen sein kann, dass ein ungeprüfter freigekaufter Krimineller die Kapitalenschädigung und Opferrente genauso bewilligt bekam, wie er bis zum Beitritt der DDR zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ohne Vorlage eines rehabilitierbaren Urteils die 10.4.-Bescheinigung und die Eingliederungshilfen bewilligt bekam (weil es im Kalten Krieg ja nicht anders ging).
Da die Kriminellen die 10.4.-Bescheinigung ja schon hatten, bekamen siespäter auch die Kapitalentschädigung und Opferrente anstandslos bewilligt entsprechend der Regelung, dass ja nur die 10.4.-Bescheinigung erforderlich ist. Wenn im Gesetz stünde, dass für Freigekaufte neben der 10.4.-Bescheinigung auch eine Rehabilitierungsbescheinigung erforderlich ist, wäre die Bewilligungsbehörde gezwungen, das Urteil von Freigekauften auch noch nachträglich zu prüfen bzw. von einem Rehabilitierungsgericht überprüfen zu lassen. Wir würden mit diesem Gesetz für mehr Gerechtigkeit sorgen und den Steuerzahler entlasten, weil bereits schon gezahlte Leistungen möglicherweise zurückgefordert werden könnten und für die Erhöhung der Zuwendung für die echten politisch oder rechtsstaatswidrig Verurteilten verwendet werden könnte.
Begründung zu Punkt 3.2.
Analog obiger Darstellung in Begründung 3.1. lassen sich zusätzlich auch noch Stasi-Leute herausfiltern, indem auch die Vorlage einer BStU-Unbedenklichkeitsbescheinigung als zwingende Voraussetzung verlangt wird. Im Dezernat 24 der Bezirksregierung Köln, 50606 Köln, ist das bereits gängige Praxis. Eine solche Bescheinigung kann jeder Antragsteller auf Antrag bei der BStU kostenlos bekommen.
Es darf nicht sein und sollte durch das Gesetz verhindert werden, dass Stasi-Spitzel sich die Opferrente mit fadenscheinigen Begründungen: “wurde erpresst”, “hat niemand geschadet” usw., in einer mündlichen Gerichtsverhandlung einklagen können. Auch wenn der Schaden im Einzelfall wegen der schwierigen Beweislage gerichtlich nie nachgewiesen werden kann, so kann man aber mit Sicherheit davon ausgehen, dass Stasi-Spitzel grundsätzlich immer Schaden verursacht haben, weil sie mit ihrer Unterschrift das Unterdrückungssystem einfach gestärkt haben.
Das Argument “wurde erpresst” zieht auch nicht, da Widerstandskämpfer, die der Gesetzgeber ja hier besonders würdigen will, nie erpressbar sind, es widerspräche ihrem Widerstandsgeist. Sie haben demzufolge auch nie unterschrieben. Das sollte hier durch eine erhöhte Zuwendung besonders belohnt und gewürdigt werden.
Erpresst wurden und unterschrieben haben nämlich eher nur kriminelle Elemente. Wie bekannte Beispiele belegen, z.B. das Gerichtsurteil zum Fall des Stasi-Spitzels Hans-Jürgen O., welches das Landesverfassungsgericht in Potsdam (Brandenburg) gesprochen hat.
Weil wir Kämpfer für Freiheit, Demokratie und gegen Kommunismus sind und mit Kriminellen, bzw. vom MfS erpressbaren kriminellen Stasi-Spitzeln und anderen Verrätern nicht in einen Topf geworfen werden wollen, sollte der Gesetzgeber meine Punkte 3.1. u. 3.2. im Gesetz verankert.
Ende der Petition
Erklärung, warum ich die Punkte in der Petition des VOS-NRW-Landesverbandes:
* Die Zuwendung ist in eine einkommensunabhängige Ehrenpension umzuwandeln
* ist zwecks Inflationsausgleich zu dynamisieren
* darf nicht mit anderen Leistungen verrechnet werden
* ist an den Ehepartner/Lebenspartner vererbbar
nicht aufgenommen habe:
* Die Zuwendung ist in eine einkommensunabhängige Ehrenpension umzuwandeln
Man hört zwar den Wunsch schon sehr lange. Der Wunsch ist aber unlogisch und vom Gesetzgeber nicht so ohne weiteres zu erfüllen, bzw. er wurde ja schon erfüllt, wenn man es genauer betrachtet. Man muss den Wunsch, der natürlich berechtigt ist, genauer definieren. Er wird nämlich abgeleitet von der Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus. In dem System wird die Ehrenpension aber nur den Älteren ab einem bestimmten Alter gewährt. Das sagt ja schon der Name: Eine Pension gibt es nur für Pensionäre und nicht für Berufstätige bzw. Personen im berufsfähigen Alter.
Also im Fall der antifaschistischen Kämpfer und Verfolgten müssen Frauen 55 und Männer 60 Jahre alt sein, um überhaupt in den Genuss der Ehrenpension zu kommen. Das muss man wissen, wenn man eine Ehrenpension wünscht. Da es in Deutschland (z.Z. jedenfalls noch) üblich ist, oft schon mit 60 in (Früh)Rente zu gehen, müssen wir die Ehrenpension nicht extra wünschen, weil wir sie schon haben. Ist man in dem geforderten Alter, wird eine (wenn auch z.Z. noch bescheidene) Ehrenpension gewährt. Da sie mit anderen Leistung (außer mit Zins- oder Mieterträgen) nicht verrechnet wird, ist sie eine echte “Ehrenpension”, so dass auch der Wunsch:
* darf nicht mit anderen Leistungen verrechnet werden
nicht extra geäußert werden muss. “Andere Leistungen” wie Lohn/Gehalt, die bei einer Ehrenpension natürlich niemals verrechnet werden dürfen, kommen ja bei einem Pensionär gar nicht vor. Er bekommt ja weder Lohn noch Gehalt, sondern nur Altersrente. Diese kann aber beliebig hoch sein und wird nicht verrechnet. Verrechnet werden nur eventuelle Miet- und Zinseinkommen, wenn er Immobilien oder/und Kapital besitzt, was ziemlich selten der Fall sein dürfte. Für die das doch zutrifft, und die allein daraus ihre Altersversorgung bestreiten, ist zu raten, ob sie nicht dieses Einkommen nachträglich in eine Rentenversicherungskasse einzahlen und aus dieser Kasse dann eine Altersrente beziehen. Diese würde dann nicht gegengerechnet werden.
* ist zwecks Inflationsausgleich zu dynamisieren
sollten bzw. können wir ruhig streichen, weil der Gesetzgeber offensichtlich will, dass die “besondere Zuwendung”, die ab einem bestimmten Alter (sprich Rentenalter) automatisch in eine (bescheidene) “Ehrenpension” übergeht, “nicht zur Befriedigung des allgemeinen Lebensunterhalts” dient. “Die besondere Zuwendung entzieht sich daher einer prozentualen Erhöhung”, lautet das Argument des Gesetzgebers:
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* ist an den Ehepartner/Lebenspartner vererbbar
Warum die Zuwendung (im Rentenalter auch “Ehrenpension” genannt) nach dem offensichtlichen Willen des Gesetzgebers nicht an den Ehepartner/Lebenspartner vererbbar sein kann und wir den Wunsch deshalb auch ruhig fallen lassen können, habe ich oben unter Begründung zu Punkt 2. ausführlich erklärt.
Damit aber bestimmte Ehepartner/Lebenspartner, nämlich die, die mit dem Haftopfer verheiratet waren, als es in Haft war, als Witwen (Witwer) nicht leer ausgehen, sollten wir den Punkt 2. Kreis der Bezugberechtigten erweitern in unserer Wunschliste aufnehmen, zumal der Gesetzgeber diesen Punkt nicht so einfach wegdiskutieren kann. Denkt bitte daran, was er geschrieben hat:
Es soll mit der Zuwendung/Ehrenpension der Widerstand gegen das SED-Unrechtsregime besonders gewürdigt und anerkannt werden.
Der Gesetzgeber wäre jetzt in Zugzwang zu beweisen, dass nicht inhaftierte Ehepartner/Lebenspartner von ehemaligen politischen Gefangenen in der DDR, die regelmäßig (als das Haftopfer in Haft war) ebenso gelitten haben und von der Stasi ebenso politisch verfolgt, unterdrückt, drangsaliert, beruflich diskriminiert, ungerecht behandelt, finanziell (Arbeitsentgelt, Altersrente) und gesundheitlich geschädigt (traumatisiert) wurden, wie die Haftopfer selber (Beispiel1, Beispiel2), keinen Widerstand gegen das SED-Unrechtsregime geleistet haben. Und das dürfte dem Gesetzgeber ziemlich schwer fallen.
Falls der Gesetzgeber dennoch einen Unterschied zwischen inhaftierten und nicht inhaftierten politisch verfolgten Ehepartnern/Lebenspartnen im erlitttenen Leid und geleisteten Widerstand sehen sollte (wie gesagt, ich sehe als betroffener Zeitzeuge den Unterschied nicht), könnte er dem Rechnung tragen, indem er dem nicht inhaftierten politisch verfolgten Ehepartner/Lebenspartner eine 55 od. 60%ige Zuwendung/Ehrenpension zubilligt.
Zusatzbemerkung
Den Punkte 1., Höhe der Opferrente von 500 Euro, sollten wir übernehmen. Wenn wir uns auf diesen Betrag einigen, hat das den großen Vorteil, dass der Betrag nicht von uns aus der Luft gegriffen ist, sondern dass es sich um einen Vorschlag der CDU bzw. unserer Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel aus dem Jahre 2000 handelt:
Drucksache 14/3665-1, 14/3665-2, 14/3665-3, 14/03665-4
251. Petition Ehrenpension – Ablehnung – Der Bundestag hat mich offensichtlich falsch verstanden
Nebenbei bemerkt haben auch andere Parteien genau diesen Betrag von 500 Euro geforderten, z.B. Linke und Grüne im Jahre 2012:
182. Verdoppelung der SED-Opferrente: Ja – aber wie?
Gut, die UOKG hat 700 bis 800 Euro gefordert (wo eigentlich? Kann man das irgendwo nachlesen?). Das ist ja im Grunde genommen nicht verkehrt. Dabei hat sie sich wohl an die 717,50 Euro angelehnt, die Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus laut Entschädigungsrentengesetz bekommen. Dass die Kämpfer das bekommen, haben wir 2007 auf der VOS-Versammlung in Friedrichroda, auf der ich anwesend war, auch schon gewusst. Das bringt aber nicht viel, weil uns schon damals klar war, dass die Politik darauf nicht ansprechbar ist. Sie will von Kämpfern gegen den Kommunismus nichts wissen, den erfolgreichen Kampf auch nicht belohnen, die Kämpfer auch nicht ehren. Sie (vor allem die SPD) will nur die Opfer sehen und ihnen (nur) bei wirtschaftlich schwieriger Lage durch eine “besondere Zuwendung” etwas unter die Arme greifen. Die CDU entschärfte damals die Ungerechtigkeit etwas, als sie die Opferrente wenigsten für Pensionäre in eine bedürftigkeitsunabhängige Ehrenpension, wenn auch in bescheidener Höhe, bei ihrem Koalitionspartner SPD durchsetzte.
Ich habe in einer Petition
185. Petition – Freigekaufte DDR-Häftlinge neu überprüfen – SED-Opferrente verdoppeln
darauf hingewiesen und bemängelt, dass man auch Kriminelle und Stasi-Spitzel (notgedrungen, weil das im Kalten Krieg wohl nicht anders ging) freigekauft und möglicherweise mit einer Kapitalentschädigung und SED-Opferrente zu Unrecht belohnt hat, und dass man das jetzt abstellen muss und kann, weil der Kalte Krieg vorbei ist und man an die Akten (Urteil, Stasi-Akten) rankommt. Das gewonnene Geld könnte und sollte man für eine Verdopplung der Opferrente verwenden.
Man hat auf meine Petition wie folgt reagiert:
Zitat: Wie die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme bereits zutreffend ausgeführt hat, soll das neue Rehabilitierungsgesetz ein Zeichen der Solidarität aller Deutschen setzen. Soweit der Petent beanstandet, dass auch Kriminelle einen Anspruch auf die sogenannte Opferpension hätten, stellt der Ausschuss fest, dass es ein Anliegen des Gesetzgebers war, im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) nicht zwischen politischen und anderen Opfern des SED-Unrechtsregimes zu unterscheiden. … Demzufolge ist aus heutiger Sicht kein Grund erkennbar, zwischen politischen und anderen Opfern der SED-Herrschaft zu differenzieren.
Das heißt, die Politik will keinen Unterschied machen zwischen den nach einem kommunistischen Unrechtsparagraphen verurteilten politischen Widerstandskämpfer und einem Opfer, das rechtsstaatswidrig verurteilt wurde und dabei völlig unpolitisch motiviert war. Ich will den Unterschied ja auch nicht unbedingt machen, da hat mich die Politik falsch verstanden:
251. Petition Ehrenpension – Ablehnung – Der Bundestag hat mich offensichtlich falsch verstanden
Ich will aber nicht den Fehler machen, den die Politik macht:
Die Politik macht leider den Fehler, dass sie sich einseitig nur an die rechtsstaatswidrig verurteilten NS-Opfer (Homosexuelle, Vorbeugehaft für „Berufs- und Gewohnheitsverbrecher“, vorbeugende Maßnahmen für „Arbeitsscheue“, „Arbeitsverweigerer“, „Landstreicher“ und „Asoziale“, Opfer der NS-Gerichtsbarkeit - Seite 35-37 ) anlehnt, die 250 Euro (wie wir) bekommen:
und nicht an die antifaschistischen Widerstandskämpfer, die mit 717,50 Euro viel mehr geehrt werden als die antikommunistischen Widerstandskämpfer.
Um den Fehler zu beseitigen, müsste man auch bei den SED-Betroffenen eine Aufteilung machen in
Opfer rechtsstaatswidriger Verurteilung – das betrifft vor allem § 249 – „Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“ (Achtung der § 249 wird laut Bundesverfassungsgericht nicht immer rehabilitiert) und
Widerstandskämpfer mit politischer Verurteilung – das betrifft vor allem § 96 – „Hochverrat“, § 97 – „Spionage“, § 98 – „Ungesetzliche Sammlung von Nachrichten“, § 99 – „Landesverräterische Nachrichtenübermittlung“, § 100 – „Staatsfeindliche Verbindungen“, § 105 – „Staatsfeindlicher Menschenhandel“, § 106 – „Staatsfeindliche Hetze“, § 213 – „Ungesetzlicher Grenzübertritt“, § 219 – „Ungesetzliche Verbindungsaufnahme“, § 220 – „Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung“, §§ 245, 246 – „Geheimnisverrat“, § 256 – Wehrdienstentziehung/ -verweigerung Wikipedia).
Da die Politik die Aufteilung nicht will und manch ein SED-Betroffener ja auch nicht, schlage ich einen Kompromiss in der Mitte vor: 500 Euro. Der Kompromiss hat die Chance, von der Politik akzeptiert zu werden. Die Zeit ist jetzt gerade günstig, weil man 25 Jahre Friedliche Revolution feiern will und dabei gehört es sich natürlich, sich auch an die Revolutionäre und Widerstandskämpfer zu erinnern.
Übrigens wirkt die Revolutionärin und Widerstandskämpferin Vera Lengsfeld bei den Feierlichkeiten zum 25. Jahrestag der Friedlichen Revolution, die z.B. im September 2014 in Schwäbisch Gmünd (Baden Würtemberg) stattfinden werden, aktiv als Rednerin, CDU-Mitglied und Landesvorsitzende der VOS mit:
25 Jahre Friedliche Revolution
Wir sollten unbedingt die Schiene “Vera Lengsfeld, CDU, VOS – Dr. Philip Lengsfeld, CDU, MdB, verfolgter Schüler” für unsere SED-Opferrente/Ehrenpension nutzen, was unser VOS-Bundesvorsitzender R.W. (Rainer Wagner) lobenswerterweise laut “Freiheitsglocke” ja auch schon tut:
Wenn man nun schon mit Vera Lengsfelds neu gegründeten Landesverband Berlin-Brandenburg zusammenarbeitet, sollte man vielleicht auch prüfen, ob man das Berliner Büro der VOS-Bundeszentrale über Veras Landesverband organisieren kann? Carola Stabe schrieb mir, dass man eine geeignete Hilfskraft sehr schnell finden könnte, die den gehaltsmäßig viel zu teuren Hugo D. ersetzen kann.
01.03.2014 14:07:44
Aw: Neugestaltung der VOS
Lieber Ralf, es wird sich jemand finden. Derjenige oder diejenige muss sich nur mit Buchhaltung auskennen und die Korrespondenz zwischen dem Bundesvorstandsmitgliedern und den Landesverbänden organisieren. Das ist ein einfacher Job, den man mit ein paar Stunden im Monat erledigen kann. Das muss auch kein VOS Mitglied sein. So jemanden finden wir hier sehr schnell.
Den Punkt 4, Ehepartnern von Haftopfern, die zur Zeit der Haft mit dem Haftopfer verheiratet waren und bis heute noch verheiratet sind, ist die “besondere Zuwendung für Haftopfer” in gleicher Höhe auch zu gewähren, habe ich hinzugefügt, weil ich hier eine echte Gerechtigkeitslücke sehe, die unbedingt geschlossen werden muss. Dagegen finde ich die Forderung nach einer Vererbbarkeit der “besonderen Zuwendung für Haftopfer” in Form einer “Hinterbliebenenrente” nicht ganz so zwingend, vorausgesetzt, der Punkt 4 kommt ins Gesetz.
Wer pauschal die Vererbbarkeit der Opferrente auf die Hinterbliebenen fordert, wie z.B. Rainer Wagner, der müsste dies genauer begründen, damit die Politik versteht, warum z.B. Ehepartner eines Haftopfers eine Hinterbliebenenrente bekommen sollen, wenn sie das Haftopfer erst nach dessen Haft geheiratet haben. Das betrifft auch die Rente für hinterbliebene Kinder, die nach der Haft gezeugt wurden. Diese wären heute meist schon im Erwachsenenalter, wo sie keinerlei Unterstützung von den Eltern mehr gesetzlich einfordern können. Die Fürsorgepflicht der Eltern für die Ausbildung der Jugendlichen ist nach 26 Jahren verstrichen.
Ostseezeitung (09. Okt. 2012)
Es stimmt zwar, was Rainer Wagner sagt, dass auch die “Kinder Unterdrückter selbst einem hohen Leidungsdruck unterlagen und auch Opfer von Repressalien wurden”, sofern sie vor der Haft ihrer Eltern bzw. eines Elternteils schon gelebt haben und bewusst die Trennung miterlebt haben. So hat meine Tochter (damals 12 Jahre) meine Frau verzweifelt angeschrieen: “Gib mir meinen Vater wieder!” weil sie es nicht verstand, dass ich plötzlich nicht mehr für sie da war. Wir hatten ein sehr inniges Verhältnis miteinander. Sie gab meiner Frau die Schuld, obwohl diese schuldlos war, denn der Verbrecherstaat DDR war ja der Schuldige. Das Kind litt sehr. Meine Frau versuchte, es etwas zu trösten, indem sie das Kind einfach nach Potsdam in die U-Haft-Anstalt mitnahm (hier fand der geheime Gerichtsprozess statt), damit es wenigsten einmal in meiner Nähe ist. In Potsdam war man nicht ganz so streng wie in Berlin-Hohenschönhausen, wo ich vorher war. Der Stasioffizier drohte dem Kind nur, ja still zu sitzen. Es musste natürlich warten, denn Kinder waren bei solchen Stasi-“Veranstaltungen” grundsätzlich unerwünscht. Der (Verbrecher)Staat hatte schließlich die Aufgabe, Kinder vor Verbrechern zu schützen. “Wo kommen wir denn da hin, wenn wir auch noch erlauben, dass Kinder ihre Väter oder Mütter im Knast besuchen dürfen?”
Dass meine Tochter keinen Betriebsferienplatz bekam, weil die Gewerkschaftstante “vergaß”, den Antrag zu bearbeiten (sie war IM, erfuhren wir später), war auch eine gewisse “Repressalie”. Die konnte meine Tochter noch verkraften, weil sie noch die Pfarrerskinder als Spielgefährtinnen hatte. Soll meine Tochter jetzt im Alter von 43 Jahren (oder noch älter, wenn ich verstorben bin) eine Hinterbliebenenrente bekommen? Oder soll meine zweite Tochter, die nach meinem Freikauf 1986 im Westen geboren wurde und jetzt mit 28 Jahren keinen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung durch die Eltern mehr hat (geht nur bis 26), eine Hinterbliebenenrente bekommen, wenn ich sterbe? Nötig finde ich das nicht. Als man das ins Entschädigungsrentengesetz für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus sowie für deren Hinterbliebene schrieb, hat man was anderes gemeint.
“Richtig ist, dass ost- und westdeutsche Regelungen nach 1953 vorsahen, Kinder von NS-Verfolgten bis zum 26. Lebensjahr mit einer Waisen- oder Halbweisenrente zu bedenken, wenn denn ihre einst verfolgten Eltern umgekommen sind. Solche Renten, die der Unterstützung von Waisen und Halbwaisen in der Ausbildung dienten, haben aber mit einer V.e.r.e.r.b.b.a.r.k.e.i.t der NS-Entschädigungsleistungen überhaupt gar nichts zu tun.” (B.W.)
Ich finde es viel wichtiger, dass z.B. meine Frau und andere Frauen in gleicher Lage eine Rente bekommen und zwar jetzt schon, weil ihre Altersrente sehr gering ist wegen der beruflichen Diskriminierung, die sie in der DDR regelmäßig zu ertragen hatten. Meine Frau “vergaß” man bei Gehaltserhöhungen einfach, obwohl sie Qualifizierungslehrgänge mit Erfolg absolviert hatte. Ihre Kolleginnen, die mit ihr auf dem Lehrgang waren, bekamen die Gehaltserhöhung. Die Opferrente muss meine Frau schon jetzt bekommen, weil sie sich diese verdient hat, wegen des Widerstands, dass sie die Unterdrückung überhaupt so lange ausgehalten hat. Das ist einfach eine Frage der Gerechtigkeit. Außerdem ist sie auf Grund der Verfolgung durch den kommunistischen Verbrecherstaat DDR erkrankt an Klaustrophobie. Infolgedessen besteht eine behindernde Störung mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit. Sie könnte, wenn sie als SED-Opfer anerkannt wird, zum Versorgungsamt gehen und eine Versorgung beantragen (z.B. eine Rente).
Herr Dr. Grasemann, den man in Opferkreisen kennt, unterstützt meine Initiative. Das gibt mir Hoffnung, dass ich auch beim Gesetzgeber Gehör finde:
http://www.ddr-zeitzeuge.de/ddr-zeitzeugen-recherchieren/ddr-zeitzeuge/hans-juergen-grasemann-450.html
Dr. Grasemann schrieb am 24.05.14: “Die Initiative, auch die Ehepartner in die Opferrenten-Regelung einzubeziehen, findet meine Unterstützung.”
Weitere Links zum Thema:
258. Aufruf zur Solidarität an die Kameraden aus VOS und UOKG!
251. Petition Ehrenpension – Ablehnung – Der Bundestag hat mich offensichtlich falsch verstanden
211. CDU: 500 Euro Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den (roten) Faschismus und für Verfolgte des (roten) Faschismus
185. Petition – Freigekaufte DDR-Häftlinge neu überprüfen – SED-Opferrente verdoppeln
182. Verdoppelung der SED-Opferrente: Ja – aber wie?
Interview mit Verfasser K.
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Falls die Gleichstellung auf Widerspruch stößt, sollte man den Personenkreis trotzdem in die Opferrenten-Regelung einbeziehen und zwar mit einem abgesenkten Wert der Zuwendung. Der Wert könnte beispielsweise in Anlehnung an die Witwenrentenregelung bei 55 oder 60% der Zuwendung liegen. |