266. Mauerfall89 die Friedliche Revolution nacherleben

18.08.14

Mit Twitter-Feed @Mauerfall89 die Friedliche Revolution nacherleben

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Gemeinsames Projekt „Heute vor 25 Jahren“ von BILD, BStU, und ZZF Potsdam

Anlässlich des 25. Jahrestages des Mauerfalls starten BILD, Europas größte Medienmarke, der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) und das Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF) das gemeinsame Twitter-Projekt

„Heute vor 25 Jahren” (http://twitter.com/Mauerfall89).

Ab Dienstag, 19. August 2014, erzählt das Projekt – wo immer möglich in Echtzeit – die rasanten Ereignisse auf dem Weg zur Friedlichen Revolution und zum Mauerfall 1989: von der massenhaften Ausreise von DDR-Bürgern, den Problemen der Diplomaten in den überfüllten Botschaften über die anschwellenden Bürgerproteste in der DDR und die immer hektischeren Meldungen der Stasi bis hin zu den zunehmend unkontrollierten Reaktionen in der SED.

Kai Diekmann, BILD-Chefredakteur: „Das Projekt @Mauerfall89 bereitet zeithistorische Dokumente so auf, wie viele, vor allem junge Menschen heute Nachrichten konsumieren: schnell und kurz. Diese besondere Initiative schickt die Menschen auf eine Social-Media-Zeitreise, bei der sie die historischen Momente vor 25 Jahren auf einzigartige Weise erleben können.“

„Seit dem Mauerfall ist eine neue Generation herangewachsen, die wir mit dem Twitter-Feed @Mauerfall89 gezielt ansprechen möchten. Mir ist es ein besonderes Anliegen, gerade junge Leute für die Friedliche Revolution von 1989 zu interessieren und ihnen begreiflich zu machen, was die SED-Diktatur war und vor allem, wie sie überwunden wurde”, erklärt Roland Jahn, Bundesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen.

Hans-Hermann Hertle vom Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam: “Massenflucht und Massenproteste. Eine Diktatur bricht zusammen. Ein Staat verschwindet – plötzlich war die Einheit Deutschlands möglich. Was sich vor 25 Jahren wie ein Wunder ausnahm, wollen wir noch einmal miterlebbar darstellen. Und damit verständlich machen.”

Die besondere Herausforderung des Projektes besteht darin, die historischen Ereignisse auf je 140 Zeichen zu reduzieren. Die Follower können auf mehrere hundert Tweets gespannt sein. Diese werden täglich bis einschließlich 9. November veröffentlicht und durch Fotos, kurze Videos und Audio-Dateien ergänzt. Zum Teil enthalten sie auch Links, die zu längeren Dokumenten oder Erklärtexten führen.

Als Grundlage für „Heute vor 25 Jahren“ dienen unter anderem Lageberichte und Observationen der Stasi, Depeschen des Auswärtigen Amtes, Protokolle des Politbüros, Einschätzungen des Bundesnachrichtendienstes (BND) sowie das umfangreiche Foto- und Wortarchiv der Axel Springer SE. Das Twitter-Projekt startet an einem historischen Datum: Am 19. August vor 25 Jahren gelang mehr als 600 DDR Bürgern über den ungarischen Grenzort Sopron die Flucht nach Österreich in die Freiheit. Es war ein Meilenstein auf dem Weg zum Mauerfall.

Pressekontakt: Charlotte Rybak

Tel: +49 30 2591 77623
charlotte.rybak@axelspringer.de

www.axelspringer.de/presse

Zeitzeuge Ralf Kotowski

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265. Wir zeigen Gesicht gegen die Täter und ihre Geschichtsfälschung

Mario Röllig 1. September um 23:37 · Berlin

Liebe VOS-Mitglieder, Freunde und Sympathiesanten,

am 04.09.2014 findet um 19:00 Uhr in der Ladengalerie der linksextremen Zeitung “Junge Welt” auch im 25. Jahr des Mauerfalls eine Buchlesung ehemaliger Stasi-Offiziere statt.

Wir zeigen Gesicht gegen die Täter und ihre Geschichtsfälschung. Wir lassen nicht zu, dass sie ihre Opfer und Verfolgten erneut öffentlich verhöhnen.

Lasst uns ein deutliches Zeichen dagegen setzen, und erscheint zahlreich mit Protestschildern und Transparenten. Eine Teilnahme an dieser Lesung im Saal ist nur mit vorheriger telefonischer Anmeldung, oder per E-Mail (Siehe Anhang) möglich. Wer nicht reinkommt, protestiert vor dem Saal auf der Straße.

VOS Berlin-Brandenburg

Unsere Ladengalerie Buchhandlung, Veranstaltungsort, Treffpunkt Sie finden die Ladengalerie von junge Welt in der Torstraße 6, 10119 Berlin (Nähe Rosa-Luxemburg-Platz). Öffnungszeiten: Montag-Donnerstag 11-18 Uhr, freitags 10-14 Uhr. Kontakt: Tel. 030-536355-56

Erinnerungen von MfS-Angehörigen Berliner Buchpremiere mit den Autoren Reinhard Grimmer, Johannes Schindler, Kurt Zeiseweis Moderation: Frank Schumann (Verleger) Eintritt: 5,00 € ermäßigt: 3,00 €

Um Anmeldung zur Veranstaltung unter 030/53 63 55- 56 oder mm@jungewelt.de wird gebeten. 04.09.2014, Beginn 19:00 Uhr

Quelle: facebook/mario.rollig

——-Originalmeldung——-
Von: Vera Lengsfeld
Datum: 05.09.2014 10:50:25
An: Ralf Kotowski
Betreff: Re: Wir zeigen Gesicht gegen die Täter und ihre Geschichtsfälschung

Lieber Ralf,

danke. Die Veranstaltung war übrigens ein voller Erfolg!

Wir haben sie nicht nur verunsichert, wir haben die Diskussion dominiert!

Grüße!
Vera

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264. Petition “SED-Opferrente verdoppeln” wird erneut bearbeitet

Wie der Deutsche Bundestag mir empfohlen hat, habe ich meine Petition erneut eingereicht, d.h. meine bereits am 09.07.2014 versandte E-Mail ausgedruckt, mit meiner vollständigen Anschrift versehen, handschriftlich unterzeichnet und per Post noch einmal abgesandt:

Ralf Kotowski                                                                                     Köln, den 03. Aug. 2014

an

Deutscher Bundestag
Petitionsauschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Bezug: Ihr Schreiben vom 24. Juli 2014 – Rehabilitierung von Bürgern der ehemaligen DDR Pet 4-17-07-35-043015 (siehe Anlage)

Von: Ralf Kotowski
Datum: 09.07.2014 17:49:26
An: vorzimmer.peta@bundestag.de
Betreff: SED-Opferrente Pet 4-17-07-35-043015

Ralf Kotowski
Goldregenweg 53
51061 Köln
E-Mail: ralf.kotowski@netcologne.de
Zeitzeuge und SED/Stasi-Opfer: www.opk-akte-verfasser.de/interview.htm

an den

Untersuchungsausschuss des Bundestages
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Die Vorsitzende

Kersten Steinke, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35257
Fax: +49 30 227-36027
E-Mail: vorzimmer.peta@bundestag.de

Petition

Köln, den 08. 07. 2014

Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Bundestages!

Anlässlich des Gedenkens des Mauerfalls vor 25 Jahren als Folge der friedlichen Revolution gegen die kommunistische SED-Diktatur in der ehemaligen DDR, die schließlich die Wiedervereinigung Deutschlands möglich machte, bitten ich Sie, die Verfolgten des Kommunismus und Kämpfer für Freiheit, Demokratie und gegen Kommunismus zu ehren, indem Sie die „Besondere Zuwendung für Haftopfer“ (SED-Opferrente) gemäß §17a StrRehaG wie folgt verbessern:

1. Höhe von derzeit 250 EUR verdoppeln

2. Kreis der Bezugberechtigten erweitern

Ehe- bzw. Lebenspartnern von Haftopfern, die schon zur Zeit der Haft des Haftopfers mit diesem verheiratet waren und regelmäßig die Last der politische Verfolgung und Unterdrückung am eigenen Leibe gespürt haben (Beispiel1, Beispiel2), sind in die Opferrenten-Regelung einzubeziehen, indem ihnen die monatliche Zuwendung, die das Haftopfer erhält, in gleicher Höhe auch gezahlt wird.

Das Recht, bei verfolgungsbedingter Erkrankung (z.B. PTBS) eine Versorgung vom Versorgungsamt in Anspruch nehmen zu können (z.B. Versorgungsrente), muss auch für diesen Personenkreis gewährleistet sein.

Falls die Gleichstellung auf Widerspruch stößt, sollte man den Personenkreis trotzdem in die Opferrenten-Regelung einbeziehen und zwar mit einem abgesenkten Wert der Zuwendung. Der Wert könnte beispielsweise in Anlehnung an die Witwenrentenregelung bei 55 oder 60% der Zuwendung liegen.

Dr. Hans-Jürgen Grasemann (ehemaliger stellvertretender Leiter und Sprecher der Zentralen Erfassungsstelle Salzgitter. Er studierte Jura und promovierte mit einer Arbeit über das Verfassungsrecht der DDR) schrieb am 24.05.14: “Die Initiative, auch die Ehepartner in die Opferrenten-Regelung einzubeziehen, findet meine Unterstützung.”

3. Voraussetzungen / Bedingungen erweitern

3.1. Die Vorlage einer strafrechtlichen Rehabilitierung nach § 1 StrRehaG ist für Freigekaufte im § 17a StrRehaG als zwingende Voraussetzung zu formulieren.
3.2. Die Vorlage einer BStU-Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ebenfalls als zwingende Voraussetzung zu formulieren.

Begründung zu Punkt 1.

Eine Verbesserung der Zuwendung in Form einer Aufstockung um 50 Euro lehne ich nicht grundsätzlich ab, da auch 50 Euro für viele von uns, die ein niedriges Renteneinkommen haben (wie z.B. meine Frau: 445,07 Euro), viel Geld ist.

Das hindert mich aber nicht, einfach mal die Frage zu stellen, ob nicht in Anbetracht neuerer wie älterer Erkenntnisse (Prag, 25. Februar 2010, Internationale Konferenz „Verbrechen des Kommunismus“), was Kommunismus wirklich bedeutet, nämlich keine Philosophie, sondern eine verbrecherische Ideologie (Mejstřík/Gauck), oder 100 Mill. Tote (Schwarzbuch des Kommunismus) oder Macht, Gewalt, Mord, Lüge – vom Ziel her gerechtfertigt (Martin Luther King), eine Gleichstellung und Gleichbehandlung von Kämpfern gegen den Kommunismus und Verfolgte des Kommunismus mit den Kämpfern gegen den Faschismus und Verfolgten des Faschismus möglich ist?

Was bedeuten würde, dass man die Zuwendung in einem erheblich höheren Maß als nur um 50 Euro anheben müsste, da ja die letztgenannten Kämpfer und Verfolgten eine Ehrenpension von 717,50 Euro beziehen und nicht nur eine bescheidene Zuwendung von 250 Euro (wie wir). Man sollte beispielsweise eine Verdopplung der derzeitigen Zuwendung von 250 Euro vornehmen, zumal unsere Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel bereits schon im Jahre 2000 genau den Betrag von 1000 DM ins Auge fasste: Drucksache 14/3665.

Begründung zu Punkt 2.

Da Ehepartner der ehemaligen politischen Gefangenen in der DDR regelmäßig (als das Haftopfer in Haft war) ebenso gelitten haben und von der Stasi ebenso politisch verfolgt, unterdrückt, drangsaliert, beruflich diskriminiert, ungerecht behandelt, finanziell (Arbeitsentgelt, Altersrente) und gesundheitlich geschädigt (traumatisiert) wurden, wie die Haftopfer selber (Beispiel1, Beispiel2), sind sie meiner Meinung nach auch ebenso zu behandeln.

Die Vererbbarkeit des Anspruches des Haftopfers an den nicht inhaftierten Ehepartner, die manch einer von uns sich auch wünscht (z.B. der VOS-Landesverband NRW), könnte entfallen, da der Ehepartner, wenn er verwitwet ist, mit dieser Regelung ja schon selbst ausreichend versorgt wäre.

Da die “besondere Zuwendung”, die ab einem bestimmten Alter (sprich Rentenalter) automatisch in eine (z.Z. noch bescheidene) “Ehrenpension” übergeht, laut Gesetzgeber “nicht zur Befriedigung des allgemeinen Lebensunterhalt” dienen soll, sondern eine “besondere Würdigung und Anerkennung des Widerstands ehemaliger politischer Häftlinge gegen das kommunistische SED-Unrechtsregime und der deswegen erlittenen Haft” sein soll:

weiterlesen

will der Gesetzgeber natürlich auch keine Witwenrente zur Befriedigung des allgemeinen Lebensunterhalts der Witwen (Witwer). Eine besondere Würdigung und Anerkennung des Widerstands der Witwen (Witwer) gegen das kommunistische SED-Unrechtsregime (den sie regelmäßig leisteten, als der Ehepartner in politischer Haft war), kommt für den Gesetzgeber natürlich auch nicht in Frage, wenn die Witwen (Witwer) das Haftopfer erst nach dessen Haft geheiratet haben. Da ich das erkenne, äußere ich gar nicht erst den Wunsch nach einer Witwenrente.

Damit Witwen (Witwer), die mit dem Haftopfer schon verheiratet waren, als es in Haft war, und die regelmäßig ebenso gelitten haben und von der Stasi ebenso politisch verfolgt, unterdrückt, drangsaliert, beruflich diskriminiert, ungerecht behandelt, finanziell (Arbeitsentgelt, Altersrente) und gesundheitlich geschädigt (traumatisiert) wurden, wie die Haftopfer selber (Beispiel1, Beispiel2), nicht leer ausgehen (wenn sie verwitwet sind), wünsche ich mir, sozusagen als Ersatz, den Punkt 2. Kreis der Bezugberechtigten erweitern.

Mit dieser Regelung nach Punkt 2. würde z.B. die Witwe Grete Messerschmidt zwar keine Witwenrente aus der Zuwendung ihres verstorbenen Mannes bekommen, dafür aber die Zuwendung selber übernehmen (“erben”). Vielleicht sogar mit 100%? Für mich und für sie wäre das “mehr als gerecht”, dieselbe Opferrente/Ehrenpension” zu erhalten wie das Haftopfer selber, weil sie sich diese verdient hat.

Sie würde die Ehrenpension erhalten, wenn der Gesetzgeber mitspielt und anerkennt, dass sie (wie auch meine Frau) “viel auszuhalten hatte”, ihr durch die “Benachteiligung während der Haftzeit des Mannes (und Vaters der Kinder) nur geringe Rentenbeitragszahlungen möglich gewesen” waren und jetzt eine geringe Altersrente hat (meine Frau: 445,07 Euro), mit großer “Ungewissheit über sein (des Haftopfers) Schicksal lebte”, “(teils schwer) erkrankte”, “die Kinder (allein) großziehen” musste, von der Stasi “verhört” und verfolgt wurde, “Hausdurchsuchungen mit ertragen musste”, “bis heute (posttraumatisch) unter den tief eingeprägten Vorgängen” leidet, d.h. eventuell wegen einer PTBS vom Versorgungsamt auch eine Beschädigtenrente beanspruchen könnte, usw.

“Wir sollten für die nächste Generalversammlung die(den) Landesbeauftragte(n) aus Thüringen (Christian Dietrich) einladen, um ihr(ihm) unsere Situation authentisch zu schildern”:

“Freiheitsglocke” – Vereinsblatt der VOS

Begründung zu Punkt 3.1.

Infolge des Kalten Krieges war es leider so, dass die Bundesrepublik Deutschland bei ihren humanitären Bemühungen über Jahrzehnte beim Freikauf von politischen Häftlingen aus SED-Zuchthäusern etliche kriminellen Elemente und Stasi-Spitzel von der DDR-Regierung mit untergeschoben worden sind; siehe u.a. auch SPIEGEL Heft Nr. 37 / 10.09.2012.

Es war den Behörden nach Ankunft der Freigekauften im Notaufnahmelager Gießen eine Überprüfung der wahren Haftgründe der Freigelassenen nicht möglich, weil weder den Kriminellen noch den politisch bzw. rechtsstaatswidrig Verurteilten ein Urteil mitgegeben wurde. Alle erhielten nach Ankunft in der Bundesrepublik großzügig die begehrte Bescheinigung nach HHG-10.4.; also auch die kriminellen Elemente und die Stasi-Spitzel.

Da als Voraussetzung zum Erhalt der derzeitigen “besonderen Zuwendung” (SED-Opferrente), lediglich die Vorlage einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes genügt, erhalten also auch solche Leute zu Unrecht die SED-Opferrente, was ich in einer Petition (Pet 4-17-07-35-043015) bereits ausführlich zur Sprache brachte. Leider hat der Deutsche Bundestag mich falsch verstanden und den Missstand durch eine entsprechende Gesetzesänderung noch nicht beseitigt.

Eine solche gesetzlich festgeschriebene Anforderung stellt für die politisch bzw. rechtsstaatswidrig Verurteilten kein Problem dar. Da sie nichts zu verbergen haben, haben sie, nachdem das SED-Unrechtsregimes zusammengebrochen war und sie an ihre Unrechtsurteile heran kamen, schon aus eigenem Antrieb die Rehabilitierung beantragt und natürlich auch schon längst bekommen, wie z.B. Herr Hinrichs: “Jeder tatsächlich politisch Verurteilte hat nach meiner Überzeugung schon aus nahe liegenden Gründen seine Rehabilitierung prüfen und vornehmen lassen. Es bleibt unerträglich zu wissen, dass es scheinbar keinen politischen Willen gibt, um diese himmelschreiende Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen.” und ich.

Wichtiger Hinweis: Die Forderung, ins Gesetz zu schreiben, dass eine Rehabilitierungsbescheinigung für den Empfang von Leistungen zwingend erforderlich ist, gilt nur für Freigekaufte, weil nur da der Verdacht besteht, dass die 10.4-Bescheinigung evtl. erschwindelt ist. Man verschont durch die Begrenzung auf diesen speziellen Kreis die alten Kameraden, die evtl. Schwierigkeiten haben, an Unterlagen zur Rehabilitierung heranzukommen, und die verständlicherweise auch gar keine Lust haben und es auch gar nicht einsehen, sich im hohen Alter noch um diese Angelegenheit zu kümmern. Die Freigekauften sind in der Regel viel jünger, denen kann man die Anstrengung zumuten.

Die Bewilligungsbehörde konnte sich nach dem Beitritt der DDR zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland das Urteil von einem Antragsteller für Kapitalentschädigung und Opferrente zwar problemlos ansehen und prüfen, ob es rehabilitierbar ist, hat dies vielleicht auch manchmal sogar getan, aber gesetzlich gezwungen war sie dazu nicht, so dass es durchaus vorgekommen sein kann, dass ein ungeprüfter freigekaufter Krimineller die Kapitalenschädigung und Opferrente genauso bewilligt bekam, wie er bis zum Beitritt der DDR zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ohne Vorlage eines rehabilitierbaren Urteils die 10.4.-Bescheinigung und die Eingliederungshilfen bewilligt bekam (weil es im Kalten Krieg ja nicht anders ging).

Da die Kriminellen die 10.4.-Bescheinigung ja schon hatten, bekamen sie später auch die Kapitalentschädigung und Opferrente anstandslos bewilligt entsprechend der Regelung, dass ja nur die 10.4.-Bescheinigung erforderlich ist. Wenn im Gesetz stünde, dass für Freigekaufte neben der 10.4.-Bescheinigung auch eine Rehabilitierungsbescheinigung erforderlich ist, wäre die Bewilligungsbehörde gezwungen, das Urteil von Freigekauften auch noch nachträglich zu prüfen bzw. von einem Rehabilitierungsgericht überprüfen zu lassen. Wir würden mit diesem Gesetz für mehr Gerechtigkeit sorgen und den Steuerzahler entlasten, weil bereits schon gezahlte Leistungen möglicherweise zurückgefordert werden könnten und für die Erhöhung der Zuwendung für die echten politisch oder rechtsstaatswidrig Verurteilten verwendet werden könnte.

Begründung zu Punkt 3.2.

Analog obiger Darstellung in Begründung 3.1. lassen sich zusätzlich auch noch Stasi-Leute herausfiltern, indem auch die Vorlage einer BStU-Unbedenklichkeitsbescheinigung als zwingende Voraussetzung verlangt wird. Im Dezernat 24 der Bezirksregierung Köln, 50606 Köln, ist das bereits gängige Praxis. Eine solche Bescheinigung kann jeder Antragsteller auf Antrag bei der BStU kostenlos bekommen.

Es darf nicht sein und sollte durch das Gesetz verhindert werden, dass Stasi-Spitzel sich die Opferrente mit fadenscheinigen Begründungen: “wurde erpresst”, “hat niemand geschadet” usw., in einer mündlichen Gerichtsverhandlung einklagen können. Auch wenn der Schaden im Einzelfall wegen der schwierigen Beweislage gerichtlich nie nachgewiesen werden kann, so kann man aber mit Sicherheit davon ausgehen, dass Stasi-Spitzel grundsätzlich immer Schaden verursacht haben, weil sie mit ihrer Unterschrift das Unterdrückungssystem einfach gestärkt haben.

Das Argument “wurde erpresst” zieht auch nicht, da Widerstandskämpfer, die der Gesetzgeber ja hier besonders würdigen will, nie erpressbar sind, es widerspräche ihrem Widerstandsgeist. Sie haben demzufolge auch nie unterschrieben. Das sollte hier durch eine erhöhte Zuwendung besonders belohnt und gewürdigt werden.

Erpresst wurden und unterschrieben haben nämlich eher nur kriminelle Elemente. Wie bekannte Beispiele belegen, z.B. das Gerichtsurteil zum Fall des Stasi-Spitzels Hans-Jürgen O., welches das Landesverfassungsgericht in Potsdam (Brandenburg) gesprochen hat.

Weil wir Kämpfer für Freiheit, Demokratie und gegen Kommunismus sind und mit Kriminellen, bzw. vom MfS erpressbaren kriminellen Stasi-Spitzeln und anderen Verrätern nicht in einen Topf geworfen werden wollen, sollte der Gesetzgeber meine Punkte 3.1. u. 3.2. im Gesetz verankert.


.

Bemerkung
Dieses Schreiben wurde auch als E-Mail abgeschickt und auf meiner Internetseite:
50 Euro mehr – Fünftes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR (http://opk-akte-verfasser.com/?p=18087) veröffentlicht. Wenn man die elektronischen Schreiben verwendet, lassen sich auch die Informationen lesen, die ich mit den entsprechenden Begriffen verlinkt habe.

Anlage
Schreiben vom 24. Juli 2014 – Rehabilitierung von Bürgern der ehemaligen DDR
Pet 4-17-07-35-043015

Zwischenbericht

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263 Weitere Petition liegt vor

“Freiheitsglocke” Juni/Juli 2014 S.6

Lieber VOS-Bundesvorstand, liebe Redaktion “Freiheitsglocke”,

meine Petition (Pet 4-17-07-35-043015), die im Wesentlichen den gleichen Inhalt wie die NRW-Petition hat (nämlich Verdopplung der Zuwendung), schrieb ich am 9. November 2012.

Der Bundestag ging auf die Verdopplung nicht ein und antwortete, 500 Euro würde zu einem “Ungleichgewicht” führen:

Diese unzulängliche Antwort erforderte natürlich meinerseits eine passende Antwort. Ich schrieb zurück::

Die Verdoppelung auf 500 Euro leite ich aus dem CDU-Vorschlag des Jahres 2000 ab:

Drucksache 14/3665

Dass die CDU 500 Euro befürwortete, lag wohl daran, dass sie an die Ehrenpension für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus in Höhe von 717,50 Euro monatlich anknüpfte, was bei 250 Euro natürlich “zu einem Ungleichgewicht führen würde”.
(Ende des Auszuges)

D.h. es war eine verbesserte Begründung für die Verdopplung zu liefern. Darum schrieb ich die Petition einfach noch einmal (wobei ich die Gelegenheit nutzte, gleich noch Verbesserungen für Ehe-/Lebenspartner zu wünschen):

Neuer Brief vom 09.07.2014 an den Untersuchungsausschuss des Bundestages

Von: Ralf Kotowski
Datum: 09.07.2014 17:49:26
An: vorzimmer.peta@bundestag.de
Betreff: SED-Opferrente Pet 4-17-07-35-043015

Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Bundestages!

Anlässlich des Gedenkens des Mauerfalls vor 25 Jahren als Folge der friedlichen Revolution gegen die kommunistische SED-Diktatur in der ehemaligen DDR, die schließlich die Wiedervereinigung Deutschlands möglich machte, bitten ich Sie, die Verfolgten des Kommunismus und Kämpfer für Freiheit, Demokratie und gegen Kommunismus zu ehren, indem Sie die „Besondere Zuwendung für Haftopfer“ (SED-Opferrente) gemäß §17a StrRehaG wie folgt verbessern:

1. Höhe von derzeit 250 EUR verdoppeln

Begründung:

Eine Verbesserung der Zuwendung in Form einer Aufstockung um 50 Euro lehne ich nicht grundsätzlich ab, da auch 50 Euro für viele von uns, die ein niedriges Renteneinkommen haben (wie z.B. meine Frau: 445,07 Euro), viel Geld ist.

Das hindert mich aber nicht, einfach mal die Frage zu stellen, ob nicht in Anbetracht neuerer wie älterer Erkenntnisse (Prag, 25. Februar 2010, Internationale Konferenz “Verbrechen des Kommunismus”), was Kommunismus wirklich bedeutet, nämlich keine Philosophie, sondern eine verbrecherische Ideologie (Mejstřík/Gauck), oder 100 Mill. Tote (Schwarzbuch des Kommunismus) oder Macht, Gewalt, Mord, Lüge – vom Ziel her gerechtfertigt (Martin Luther King), eine Gleichstellung und Gleichbehandlung von Kämpfern gegen den Kommunismus und Verfolgte des Kommunismus mit den Kämpfern gegen den Faschismus und Verfolgten des Faschismus möglich ist?

Was bedeuten würde, dass man die Zuwendung in einem erheblich höheren Maß als nur um 50 Euro anheben müsste, da ja die letztgenannten Kämpfer und Verfolgten eine Ehrenpension von 717,50 Euro beziehen und nicht nur eine bescheidene Zuwendung von 250 Euro (wie wir). Man sollte beispielsweise eine Verdopplung der derzeitigen Zuwendung von 250 Euro vornehmen, zumal unsere Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel bereits schon im Jahre 2000 genau den Betrag von 1000 DM ins Auge fasste: Drucksache 14/3665.
(Ende des Auszuges)

Da ich die Argumente des Gesetzgebers (mit denen er bisher die besondere Zuwendung begründete und verteidigte) gut kannte, verwendete ich eine andere Begründung für die Verdopplung und auch andere Punkte, als die in der NRW-Petition, um so dem Gesetzgeber besser den Wind aus den Segeln nehmen können. Das betrifft auch die Themen “Witwenrente” (d.h. Berücksichtigung der Ehe-/Lebenspartner bzw. kurzzeitig Inhaftierten) und “Ehrenpension”.
Weiterlesen…

Da meine detaillierten Argumente in meiner Petition auch detaillierte Antworten erfordern, ergibt es sich fast von selbst, dass ich gut auch als Chef der “SoKo” (Sonderkommission) funktionieren könnte. Jedenfalls wäre ich bereit, mit dem VOS-Bundesvorstand und der Redaktion der “Freiheitsglocke” zu kooperieren und über alles zu berichten, was mir der Gesetzgeber demnächst mitteilen wird(muss).

Der Gesetzgeber muss mir nämlich genauso ausführlich antworten und mich als Einzelperson genauso ernst nehmen, wie er das mit dem kollektiven Petitionsschreiber VOS-NRW-Landesverband/VOS-Bundesvorstand/UOKG-Vorstand (hoffentlich) tut.

Ich versuche, nicht nur den Bundestag von der Richtigkeit meiner Petition zu überzeugen, sondern mit einem Offenen Brief auch Euch. Ich bitte Euch, den Brief durchzuarbeiten (er ist ziemlich lang) und eventuell bei den Gesprächen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Heiko Maas – SPD) zu berücksichtigen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Ralf Kotowski

Ralf Kotowski
Goldregenweg 53
51061 Köln
Tel.: 0221 – 6320273
E-Mail: ralf.kotowski@netcologne.de
Internet: www.opk-akte-verfasser.de
Zeitzeuge, CDU, VOS, MRZ

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262. Wie sollte die Stellungnahme der VOS- und UOKG-Bundesvorstände zum Referentenentwurf des BMJV zur Opferrente aussehen?

Offener Brief

Ralf Kotowski
Goldregenweg 53
51061 Köln
Tel.: 0221 – 6320273
E-Mail: ralf.kotowski@netcologne.de
Zeitzeuge und SED/Stasi-Opfer: www.opk-akte-verfasser.de/interview.htm

an

VOS- und UOKG-Bundesvorstände

Lieber Kamerad Rainer Wagner, liebe VOS- und UOKG-Bundesvorstände,

nachdem ich erfuhr, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den VOS-Bundesvorstand offiziell über einen Referentenentwurf zur Verbesserung der Opferrente:

Weiterlesen

in Kenntnis gesetzt  hat und um eine Stellungnahme bis zum 05.09.14 gebeten hat, habe ich mir so meine Gedanken gemacht, wie die Stellungnahme aussehen könnte.

Ich schlage analog meiner Petition (Pet 4-17-07-35-043015) vom 9. November 2012:

Weiterlesen

185. Petition – Freigekaufte DDR-Häftlinge neu überprüfen – SED-Opferrente verdoppeln
251. Petition Ehrenpension – Ablehnung – Der Bundestag hat mich offensichtlich falsch verstanden

folgende Stellungnahme vor:

Anlässlich des Gedenkens des Mauerfalls vor 25 Jahren als Folge der friedlichen Revolution gegen die kommunistische SED-Diktatur in der ehemaligen DDR, die schließlich die Wiedervereinigung Deutschlands möglich machte, bitten wir, die Verfolgten des Kommunismus und Kämpfer für Freiheit, Demokratie und gegen Kommunismus zu ehren, indem die „Besondere Zuwendung für Haftopfer“ (SED-Opferrente) gemäß §17a StrRehaG wie folgt verbessert wird:

1. Höhe von derzeit 250 EUR verdoppeln

2. Kreis der Bezugberechtigten erweitern

Ehe- bzw. Lebenspartnern von Haftopfern, die schon zur Zeit der Haft des Haftopfers mit diesem verheiratet waren und regelmäßig die Last der politische Verfolgung und Unterdrückung am eigenen Leibe gespürt haben (Beispiel1, Beispiel2), sind in die Opferrenten-Regelung einzubeziehen, indem ihnen die monatliche Zuwendung, die das Haftopfer erhält, in gleicher Höhe auch gezahlt wird.

Das Recht, bei verfolgungsbedingter Erkrankung (z.B. PTBS) eine Versorgung vom Versorgungsamt in Anspruch nehmen zu können (z.B. Versorgungsrente), muss auch für diesen Personenkreis gewährleistet sein.

Falls diese Gleichstellung beim Gesetzgeber auf Widerwillen stößt, sollte man den Personenkreis auf jeden Fall aber mit einem abgesenkten Wert der Zuwendung in die Opferrenten-Regelung einbeziehen. Der Wert könnte beispielsweise in Anlehnung an die Witwenrentenregelung bei 55 oder 60% der Zuwendung liegen.

Dr. Hans-Jürgen Grasemann (ehemaliger stellvertretender Leiter und Sprecher der Zentralen Erfassungsstelle Salzgitter. Er studierte Jura und promovierte mit einer Arbeit über das Verfassungsrecht der DDR) schrieb am 24.05.14: “Die Initiative, auch die Ehepartner in die Opferrenten-Regelung einzubeziehen, findet meine Unterstützung.”

3. Voraussetzungen / Bedingungen erweitern

3.1. Die Vorlage einer strafrechtlichen Rehabilitierung nach § 1 StrRehaG ist für Freigekaufte im § 17a StrRehaG als zwingende Voraussetzung zu formulieren.
3.2. Die Vorlage einer BStU-Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ebenfalls als zwingende Voraussetzung zu formulieren.

Begründung zu Punkt 1.

Eine Verbesseung der Zuwendung in Form einer Aufstockung um 50 Euro sollten wir nicht grundsätzlich ablehnen, da auch 50 Euro für viele von uns, die ein niedriges Renteneinkommen haben (wie z.B. meine Frau: 445,07 Euro), viel Geld ist.

Das sollte uns aber nicht hindern, einfach mal die Frage zu stellen, ob nicht in Anbetracht neuerer wie älterer Erkenntnisse (Prag, 25. Februar 2010, Internationale Konferenz „Verbrechen des Kommunismus“), was Kommunismus wirklich bedeutet, nämlich keine Philosophie, sondern eine verbrecherische Ideologie (Mejstřík/Gauck), oder 100 Mill. Tote (Schwarzbuch des Kommunismus) oder Macht, Gewalt, Mord, Lüge – vom Ziel her gerechtfertigt (Martin Luther King), eine Gleichstellung und Gleichbehandlung von Kämpfern gegen den Kommunismus und Verfolgte des Kommunismus mit den Kämpfern gegen den Faschismus und Verfolgten des Faschismus möglich ist?

Was bedeuten würde, dass man die Zuwendung in einem erheblich höheren Maß als nur um 50 Euro anheben müsste, da ja die letztgenannten Kämpfer und Verfolgten eine Ehrenpension von 717,50 Euro beziehen und nicht nur eine bescheidene Zuwendung von 250 Euro (wie wir). Man sollte beispielsweise eine Verdopplung der derzeitigen Zuwendung von 250 Euro vornehmen, zumal unsere Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel bereits schon im Jahre 2000 genau den Betrag von 1000 DM ins Auge fasste: Drucksache 14/3665.

Begründung zu Punkt 2.

Da Ehepartner der ehemaligen politischen Gefangenen in der DDR regelmäßig (als das Haftopfer in Haft war) ebenso gelitten haben und von der Stasi ebenso politisch verfolgt, unterdrückt, drangsaliert, beruflich diskriminiert, ungerecht behandelt, finanziell (Arbeitsentgelt, Altersrente) und gesundheitlich geschädigt (traumatisiert) wurden, wie die Haftopfer selber (Beispiel1, Beispiel2), sind sie auch ebenso zu behandeln.

Die Vererbbarkeit des Anspruches des Haftopfers an den nicht inhaftierten Ehepartner, die manch einer von uns sich auch wünscht (z.B. der VOS-Landesverband NRW), könnte entfallen, da der Ehepartner, wenn er verwitwet ist, mit dieser Regelung ja schon selbst ausreichend versorgt wäre.

Da die “besondere Zuwendung”, die ab einem bestimmten Alter (sprich Rentenalter) automatisch in eine (z.Z. noch bescheidene) “Ehrenpension” übergeht, laut Gesetzgeber “nicht zur Befriedigung des allgemeinen Lebensunterhalt” dienen soll, sondern eine “besondere Würdigung und Anerkennung des Widerstands ehemaliger politischer Häftlinge gegen das kommunistische SED-Unrechtsregime und der deswegen erlittenen Haft” sein soll:

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will der Gesetzgeber natürlich auch keine Witwenrente zur Befriedigung des allgemeinen Lebensunterhalts der Witwen (Witwer). Eine besondere Würdigung und Anerkennung des Widerstands der Witwen (Witwer) gegen das kommunistische SED-Unrechtsregime (den sie regelmäßig leisteten, als der Ehepartner in politischer Haft war), kommt für den Gesetzgeber natürlich auch nicht in Frage, wenn die Witwen (Witwer) das Haftopfer erst nach dessen Haft geheiratet haben. Das sollten wir erkennen und gar nicht erst den Wunsch nach einer Witwenrente äußern.

Damit Witwen (Witwer), die mit dem Haftopfer schon verheiratet waren, als es in Haft war, und die regelmäßig  ebenso gelitten haben und von der Stasi ebenso politisch verfolgt, unterdrückt, drangsaliert, beruflich diskriminiert, ungerecht behandelt, finanziell (Arbeitsentgelt, Altersrente) und gesundheitlich geschädigt (traumatisiert) wurden, wie die Haftopfer selber (Beispiel1, Beispiel2), nicht leer ausgehen (wenn sie verwitwet sind), sollten wir, sozusagen als Ersatz, den Punkt 2. Kreis der Bezugberechtigten erweitern in unserer Wunschliste aufnehmen.

Mit dieser Regelung nach Punkt 2. würde z.B. die Witwe Grete Messerschmidt zwar keine Witwenrente aus der Zuwendung ihres verstorbenen Mannes bekommen, dafür aber die Zuwendung selber übernehmen (“erben”). Vielleicht sogar mit 100%? Für mich und für sie wäre das “mehr als gerecht”, dieselbe Opferrente/Ehrenpension” zu erhalten wie das Haftopfer selber, weil sie sich diese verdient hat.

Sie würde die Ehrenpension erhalten, wenn der Gesetzgeber mitspielt und anerkennt, dass sie (wie auch meine Frau) “viel auszuhalten hatte”, ihr durch die “Benachteiligung während der Haftzeit des Mannes (und Vaters der Kinder) nur geringe Rentenbeitragszahlungen möglich gewesen” waren und jetzt eine geringe Altersrente hat (meine Frau: 445,07 Euro), mit großer “Ungewissheit über sein (des Haftopfers) Schicksal lebte”, “(teils schwer) erkrankte”, “die Kinder (allein) großziehen” musste, von der Stasi “verhört” und verfolgt  wurde, “Hausdurchsuchungen mit ertragen musste”, “bis heute (posttraumatisch) unter den tief eingeprägten Vorgängen” leidet, d.h. eventuell wegen einer PTBS vom Versorgungsamt auch eine Beschädigtenrente beanspruchen könnte, usw.

“Wir sollten für die nächste Generalversammlung die(den) Landesbeauftragte(n) aus Thüringen (Christian Dietrich) einladen, um ihr(ihm) unsere Situation authentisch zu schildern”:

Begründung zu Punkt 3.1.

Infolge des Kalten Krieges war es leider so, dass die Bundesrepublik Deutschland bei ihren humanitären Bemühungen über Jahrzehnte beim Freikauf von politischen Häftlingen aus SED-Zuchthäusern etliche kriminellen Elemente und Stasi-Spitzel von der DDR-Regierung mit untergeschoben worden sind; siehe u.a. auch SPIEGEL Heft Nr. 37 / 10.09.2012.

Es war den Behörden nach Ankunft der Freigekauften im Notaufnahmelager Gießen eine Überprüfung der wahren Haftgründe der Freigelassenen nicht möglich, weil weder den Kriminellen noch den politisch bzw. rechtsstaatswidrig Verurteilten ein Urteil mitgegeben wurde. Alle erhielten nach Ankunft in der Bundesrepublik großzügig die begehrte Bescheinigung nach HHG-10.4.; also auch die kriminellen Elemente und die Stasi-Spitzel.

Da als Voraussetzung zum Erhalt der derzeitigen “besonderenZuwendung” (SED-Opferrente), lediglich die Vorlage einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes genügt, erhalten also auch solche Leute zu Unrecht die SED-Opferrente, was ich in einer Petition (Pet 4-17-07-35-043015) bereits ausführlich zur Sprache brachte. Leider hat der Deutsche Bundestag mich falsch verstanden und den Missstand durch eine entsprechende Gesetzesänderung noch nicht beseitigt.

Eine solche gesetzlich festgeschriebene Anforderung stellt für die politisch bzw. rechtsstaatswidrig Verurteilten kein Problem dar. Da sie nichts zu verbergen haben, haben sie, nachdem das SED-Unrechtsregimes zusammengebrochen war und sie an ihre Unrechtsurteile heran kamen, schon aus eigenem Antrieb die Rehabilitierung beantragt und natürlich auch schon längst bekommen, wie z.B. Hinrichs oder ich.

Wichtiger Hinweis: Die Forderung, ins Gesetz zu schreiben, dass eine Rehabilitierungsbeinigung für den Empfang von Leistungen zwingend erforderlich ist, gilt nur für Freigekaufte, weil nur da der Verdacht besteht, dass die 10.4-Bescheinigung evtl. erschwindelt ist. Man verschont durch die Begrenzung auf diesen speziellen Kreis die alten Kameraden, die evtl. Schwierigkeiten haben, an Unterlagen zur Rehabilitierung heranzukommen, und die verständlicherweise auch gar keine Lust haben und es auch gar nicht einsehen, sich im hohen Alter noch um diese Angelegenheit zu kümmern. Die Freigekauften sind in der Regel viel jünger, denen kann man die Anstrengung zumuten.

Die Bewilligungsbehörde konnte sich nach dem Beitritt der DDR zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland das Urteil von einem Antragsteller für Kapitalentschädigung und Opferrente zwar problemlos ansehen und prüfen, ob es rehabilitierbar ist, hat dies vielleicht auch manchmal sogar getan, aber gesetzlich gewungen war sie dazu nicht, so dass es durchaus vorgekommen sein kann, dass ein ungeprüfter freigekaufter Krimineller die Kapitalenschädigung und Opferrente genauso bewilligt bekam, wie er bis zum Beitritt der DDR zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ohne Vorlage eines rehabilitierbaren Urteils die 10.4.-Bescheinigung und die Eingliederungshilfen bewilligt bekam (weil es im Kalten Krieg ja nicht anders ging).

Da die Kriminellen die 10.4.-Bescheinigung ja schon hatten, bekamen siespäter auch die Kapitalentschädigung und Opferrente anstandslos bewilligt entsprechend der Regelung, dass ja nur die 10.4.-Bescheinigung erforderlich ist. Wenn im Gesetz stünde, dass für Freigekaufte neben der 10.4.-Bescheinigung auch eine Rehabilitierungsbescheinigung  erforderlich ist, wäre die Bewilligungsbehörde gezwungen, das Urteil von Freigekauften auch noch nachträglich zu prüfen bzw. von einem Rehabilitierungsgericht überprüfen zu lassen. Wir würden mit diesem Gesetz für mehr Gerechtigkeit sorgen und den Steuerzahler entlasten, weil bereits schon gezahlte Leistungen möglicherweise zurückgefordert werden könnten und für die Erhöhung der Zuwendung für die echten politisch oder rechtsstaatswidrig Verurteilten verwendet werden könnte.

Begründung zu Punkt 3.2.

Analog obiger Darstellung in Begründung 3.1. lassen sich zusätzlich auch noch Stasi-Leute herausfiltern, indem auch die Vorlage einer BStU-Unbedenklichkeitsbescheinigung als zwingende Voraussetzung verlangt wird. Im Dezernat 24 der Bezirksregierung Köln, 50606 Köln, ist das bereits gängige Praxis. Eine solche Bescheinigung kann jeder Antragsteller auf Antrag bei der BStU kostenlos bekommen.

Es darf nicht sein und sollte durch das Gesetz verhindert werden, dass Stasi-Spitzel sich die Opferrente mit fadenscheinigen Begründungen: “wurde erpresst”, “hat niemand geschadet” usw., in einer mündlichen Gerichtsverhandlung einklagen können. Auch wenn der Schaden im Einzelfall wegen der schwierigen Beweislage gerichtlich nie nachgewiesen werden kann, so kann man aber mit Sicherheit davon ausgehen, dass Stasi-Spitzel grundsätzlich immer Schaden verursacht haben, weil sie mit ihrer Unterschrift das Unterdrückungssystem einfach gestärkt haben.

Das Argument “wurde erpresst” zieht auch nicht, da Widerstandskämpfer, die der Gesetzgeber ja hier besonders würdigen will, nie erpressbar sind, es widerspräche ihrem Widerstandsgeist. Sie haben demzufolge auch nie unterschrieben. Das sollte hier durch eine erhöhte Zuwendung besonders belohnt und gewürdigt werden.

Erpresst wurden und unterschrieben haben nämlich eher nur kriminelle Elemente. Wie bekannte Beispiele belegen, z.B. das Gerichtsurteil zum Fall des Stasi-Spitzels Hans-Jürgen O., welches das Landesverfassungsgericht in Potsdam (Brandenburg) gesprochen hat.

Weil wir Kämpfer für Freiheit, Demokratie und gegen Kommunismus sind und mit Kriminellen, bzw. vom MfS erpressbaren kriminellen Stasi-Spitzeln und anderen Verrätern nicht in einen Topf geworfen werden wollen, sollten die VOS- und UOKG-Bundesvorstände darauf achten, dass meine Punkte 3.1. u. 3.2. im Gesetz verankert werden.

Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass wir die Punkte

* Die Zuwendung ist in eine einkommensunabhängige Ehrenpension umzuwandeln
* ist zwecks Inflationsausgleich zu dynamisieren
* darf nicht mit anderen Leistungen verrechnet werden
* ist an den Ehepartner/Lebenspartner vererbbar

die der VOS-Landesverband NRW in seine Petition hinein geschrieben hat, ruhigen Gewissens fallen lassen können und auch sollten, da sie für den Gesetzgeber nicht nachvollziehbar und demzufolge auch nicht realisierbar sind. Das liegt einfach daran, dass die Punkte nicht eindeutig genug definiert sind, bzw. dem eigentlichen Grund der Zuwendung/Ehrenpension widersprechen, wie z.B. die Vererbbarkeit an Witwen (Witwer), die  unter dem kommunistischen Terror selber gar nicht leiden musste, weil sie das Haftopfer erst nach seiner Haft geheiratet haben.

Begründung

* Die Zuwendung ist in eine einkommensunabhängige Ehrenpension umzuwandeln
Man hört zwar den Wunsch schon sehr lange. Der Wunsch ist aber unlogisch und vom Gesetzgeber nicht so ohne weiteres zu erfüllen, bzw. er wurde ja schon erfüllt, wenn man es genauer betrachtet. Man muss den Wunsch, der natürlich berechtigt ist, genauer definieren. Er wird nämlich abgeleitet von der Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus. In dem System wird die Ehrenpension aber nur den Älteren ab einem bestimmten Alter gewährt. Das sagt ja schon der Name: Eine Pension gibt es nur für Pensionäre und nicht für Berufstätige bzw. Personen im berufsfähigen Alter.

Also im Fall der antifaschistischen Kämpfer und Verfolgten müssen Frauen 55 und Männer 60 Jahre alt sein, um überhaupt in den Genuß der Ehrenpension zu kommen. Das muss man wissen, wenn man eine Ehrenpension wünscht. Da es in Deutschland (z.Z. jedenfalls noch) üblich ist, oft schon mit 60 in (Früh)Rente zu gehen, müssen wir die Ehrenpension nicht extra wünschen, weil wir sie schon haben. Ist man in dem geforderten Alter, wird eine (wenn auch z.Z. noch bescheidene) Ehrenpension gewährt. Da sie mit anderen Leistung (außer mit Zins- oder Mieterträgen) nicht verrechnet wird, ist sie eine echte “Ehrenpension”, so dass auch der Wunsch:

* darf nicht mit anderen Leistungen verrechnet werden

nicht extra geäußert werden muss. “Andere Leistungen” wie Lohn/Gehalt, die bei einer Ehrenpension natürlich niemals verrechnet werden dürfen, kommen ja bei einem Pensionär gar nicht vor. Er bekommt ja weder Lohn noch Gehalt, sondern nur Altersrente. Diese kann aber beliebig hoch sein und wird nicht verrechnet. Verrechnet werden nur eventuelle Miet- und Zinseinkommen, wenn er Immobilien oder/und  Kapital besitzt, was ziemlich selten der Fall sein fürfte. Für die das doch zutrifft, und die allein daraus ihre Altersversorgung bestreiten, ist zu raten, ob sie nicht dieses Einkommen nachträglich in eine Rentenversicherungskasse einzahlen und aus dieser Kasse dann eine Altersrente beziehen. Diese würde dann nicht gegengerechnet werden.

* ist zwecks Inflationsausgleich zu dynamisieren

sollten bzw. können wir ruhig streichen, weil der Gesetzgeber offensichtlich will, dass die “besondere Zuwendung”, die ab einem bestimmten Alter (sprich Rentenalter) automatisch in eine (bescheidene) “Ehrenpension” übergeht, “nicht zur Befriedigung des allgemeinen Lebensunterhalts” dient. “Die besondere Zuwendung entzieht sich daher einer prozentualen Erhöhung”, lautet das Argument des Gesetzgebers:

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* ist an den Ehepartner/Lebenspartner vererbbar

Warum die Zuwendung (im Rentenalter auch “Ehrenpension” genannt) nach dem offensichtlichen Willen des Gesetzgebers nicht an den Ehepartner/Lebenspartner vererbbar sein kann und wir den Wunsch deshalb auch ruhig fallen lassen können, habe ich oben unter Begründung zu Punkt 2. ausführlich erklärt.

Damit aber bestimmte Ehepartner/Lebenspartner, nämlich die, die mit dem Haftopfer verheiratet waren, als es in Haft war, als Witwen (Witwer) nicht leer ausgehen, sollten wir den Punkt 2. Kreis der Bezugberechtigten erweitern in unserer Wunschliste aufnehmen, zumal der Gesetzgeber diesen Punkt nicht so einfach wegdiskutieren kann. Denkt bitte daran, was er geschrieben hat:

Es soll mit der Zuwendung/Ehrenpension der Widerstand gegen das SED-Unrechtsregime besonders gewürdigt und anerkannt werden.

Der Gesetzgeber wäre jetzt in Zugzwang zu beweisen, dass nicht inhaftierte Ehepartner/Lebenspartner von ehemaligen politischen Gefangenen in der DDR,  die regelmäßig (als das Haftopfer in Haft war) ebenso gelitten haben und von der Stasi ebenso politisch verfolgt, unterdrückt, drangsaliert, beruflich diskriminiert, ungerecht behandelt, finanziell (Arbeitsentgelt, Altersrente) und gesundheitlich geschädigt (traumatisiert) wurden, wie die Haftopfer selber (Beispiel1, Beispiel2), keinen Widerstand gegen das SED-Unrechtsregime geleistet haben. Und das dürfte dem Gesetzgeber ziemlich schwer fallen.

Falls der Gesetzgeber dennoch einen Unterschied zwischen inhaftierten und nicht inhaftierten politisch verfolgten Ehepartnern/Lebenspartnen im erlitttenen Leid und geleisteten Widerstand sehen sollte (wie gesagt, ich sehe als betroffener Zeitzeuge den Unterschied nicht), könnte er dem Rechnung tragen, indem er dem nicht inhaftierten politisch verfolgten Ehepartner/Lebenspartner eine 55 od. 60%ige Zuwendung/Ehrenpension zubilligt.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Ralf Kotowski

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261. 50 Euro mehr – Fünftes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR

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Besser wäre, die SED-Opferrente zu verdoppeln

was ich in der Petition Pet 4-17-07-35-043015 vom 9. November 2012
bereits angeregt habe

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185. Petition – Freigekaufte DDR-Häftlinge neu überprüfen – SED-Opferrente verdoppeln

Neuer Brief vom 09.07.2014 an den Untersuchungsausschuss des Bundestages

Von: Ralf Kotowski
Datum: 09.07.2014 17:49:26
An: vorzimmer.peta@bundestag.de
Betreff: SED-Opferrente Pet 4-17-07-35-043015

Ralf Kotowski                                                                                        Köln, den 09. 07. 2014
Goldregenweg 53
51061 Köln
E-Mail: ralf.kotowski@netcologne.de
Zeitzeuge und SED/Stasi-Opfer: www.opk-akte-verfasser.de/interview.htm

an den

Untersuchungsausschuss des Bundestages
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Die Vorsitzende

Kersten Steinke, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35257
Fax: +49 30 227-36027
E-Mail:  vorzimmer.peta@bundestag.de

Bezug: Meine Eingabe vom 9. November 2012: Pet 4-17-07-35-043015
Ihr Schreiben vom 9. April 2014

Der Bundestag hat mich offensichtlich falsch verstanden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie schrieben:

Wie die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme bereits zutreffend ausgeführt hat, soll das neue Rehabilitierungsgesetz ein Zeichen der Solidarität aller Deutschen setzen. Soweit der Petent beanstandet, dass auch Kriminelle einen Anspruch auf die sogenannte Opferpension hätten, stellt der Ausschuss fest, dass es ein Anliegen des Gesetzgebers war, im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) nicht zwischen politischen und anderen Opfern des SED-Unrechtsregimes zu unterscheiden. … Demzufolge ist aus heutiger Sicht kein Grund erkennbar, zwischen politischen und anderen Opfern der SED-Herrschaft zu differenzieren.

Sie haben mich offensichtlich falsch verstanden. Ich habe nicht beanstandet, dass der Gesetzgeber im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) nicht unterscheidet zwischen politischen und anderen (rechtsstaatswidrig verurteilten) Opfern des SED-Unrechtsregimes. Demzufolge will ich zwischen den genannten Opfergruppen auch nicht differenzieren.

Ich habe einzig und allein nur beanstandet und beanstande das immer noch, dass es unter Umständen Einzelfälle gibt, wo freigekaufte Kriminelle die sogenannte Opferpension beziehen, weil bei der Ausstellung der Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG der Inhaftierungsgrund nur unzureichend geprüft wurde bzw. geprüft werden konnte. Siehe auch meine Internetseite:

185. Petition – Freigekaufte DDR-Häftlinge neu überprüfen – SED-Opferrente verdoppeln

Dass die Ausstellung der HHG-10.4-Bescheinigung ohne ausreichende Prüfung erfolgte, ist kein Vorwurf an die westdeutschen Bewilligungsbehörden, nicht sorgfältig genug gearbeitet zu haben, sondern nur eine Feststellung. Die Behörden konnten unter den damaligen Umständen des kalten Krieges gar nicht ausreichend genug prüfen, weil den Freigekauften (den Politischen wie auch den Kriminellen) vom Unrechtsstaat DDR absichtlich keine DDR-Urteile mitgegeben wurden.

Die westdeutschen Bewilligungsbehörden, die die HHG-10.4-Bescheinigung ausstellten, verließen sich darauf, dass die Freigekauften Politische oder andere (rechtsstaatswidrig verurteilte) Opfer des SED-Unrechtsregimes sein müssen und keine Kriminellen sind. Von der Unterschiebung und dem unfreiwilligen Freikauf wussten die Behörden nicht viel. Und wenn sie etwas ahnten, konnten sie nicht näher darauf eingehen, da ihnen sämtliche DDR-Unterlagen (vor allem das Urteil) fehlten. Dass z.B. der sogenannte Assi-Paragraph 249, mit dem sich manch ein Freigekaufter als Politischer ausgab, manchmal durchaus auch nach den Prinzipien eines Rechtsstaates angewandt wurde, zeigt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Die Bonner Politiker und Anwälte, die das Freikaufsgeschäft mehr oder weniger im Geheimen abwickelten, wussten oder ahnten, dass sie Kriminelle mitgekauft haben. Sie konnten aber ihr Wissen bzw. ihre Ahnung nicht an die große Glocke hängen, sie mussten gute Mine zum bösen Spiel machen, um nicht den weiteren Freikauf der echten Politischen und anderen (rechtsstaatswidrig verurteilten) Opfern des SED-Unrechtsregimes zu gefährden und auch um die westdeutsche Bevölkerung nicht zu beunruhigen. Die westdeutschen Bewilligungsbehörden erfuhren darum offiziell nichts. Das Schlimme ist, dass diese Kriminellen oftmals in die Opferverbände eindrangen und Stasispitzeldienste leisteten. Sie konnten sich ja mit Hilfe der HHG-10.4-Bescheinigung gut tarnen. Die Stasi nutzte ihre Chance. Aus dem kriminellen Milieu ließen sich leicht Spitzel rekrutieren. Eine Hand wäscht die andere: Spitzeldienste gegen Strafverkürzung und Abschiebung in den begehrten Westen. Darum sollte die Bewilligung von Leistungen grundsätzlich auch vom Vorhandensein einer BStU-Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig gemacht werden.

Nach dem Zusammenbruch des SED-Unrechtsregimes war der Zugang zu den Gerichts- und Stasi-Unterlagen plötzlich völlig unproblematisch. Man kann und sollte darum jetzt noch einmal prüfen, ob der Freigekaufte eventuell ein rein Krimineller ist, oder ob er tatsächlich ein echter Politischer bzw. ein (rechtsstaatswidrig verurteiltes) Opfer des SED-Unrechtsregimes ist. Ein echtes SED-Opfer hätte sicherlich gegen eine Prüfung durch ein Rehabilitierungsgericht nichts einzuwenden, zumal viele Betroffene sich ihr Urteil schon geben ließen und aus rein politischen Gründen ihre strafrechtliche Rehabilitierung beantragt und bekommen haben, wie z.B. Herr Hinrichs: “Jeder tatsächlich politisch Verurteilte hat nach meiner Überzeugung schon aus nahe liegenden Gründen seine Rehabilitierung prüfen und vornehmen lassen. Es bleibt unerträglich zu wissen, dass es scheinbar keinen politischen Willen gibt, um diese himmelschreiende Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen.” und ich.

Darum ist der Gesetzgeber aufgefordert zu handeln und das Unrechtsbereinigungsgesetz neu zu formulieren. Der Text müsste beinhalten:

Einen Anspruch auf die Opferpension kann nur der Freigekaufte haben, der auch einen Rehabilitierungsbescheid verlegen kann.
(Es geht hier wohlgemerkt nur um die Freigekauften.)

Die Verdoppelung auf 500 Euro leite ich aus dem CDU-Vorschlag des Jahres 2000 ab: Drucksache 14/3665.

Dass die CDU 500 Euro befürwortete, lag wohl daran, dass sie an die Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus in Höhe von 717,50 Euro monatlich anknüpfte, was bei 250 Euro natürlich “zu einem Ungleichgewicht führen würde”.

Da Sie meine Petition (Pet 4-17-07-35-043015) offensichtlich falsch verstanden haben (Bezug: Ihr Schreiben vom 9. April 2014), möchte ich hiermit eine neue Bittschrift an Sie richten:

Petition

Köln, den 08. 07. 2014

Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Bundestages!

Anlässlich des Gedenkens des Mauerfalls vor 25 Jahren als Folge der friedlichen Revolution gegen die kommunistische SED-Diktatur in der ehemaligen DDR, die schließlich die Wiedervereinigung Deutschlands möglich machte, bitten ich Sie, die Verfolgten des Kommunismus und Kämpfer für Freiheit, Demokratie und gegen Kommunismus zu ehren, indem Sie die „Besondere Zuwendung für Haftopfer“ (SED-Opferrente) gemäß §17a StrRehaG wie folgt verbessern:

1. Höhe von derzeit 250 EUR verdoppeln

2. Kreis der Bezugberechtigten erweitern

Ehe- bzw. Lebenspartnern von Haftopfern, die schon zur Zeit der Haft des Haftopfers mit diesem verheiratet waren und regelmäßig die Last der politische Verfolgung und Unterdrückung am eigenen Leibe gespürt haben (Beispiel1, Beispiel2), sind in die Opferrenten-Regelung einzubeziehen, indem ihnen die monatliche Zuwendung, die das Haftopfer erhält, in gleicher Höhe auch gezahlt wird.

Das Recht, bei verfolgungsbedingter Erkrankung (z.B. PTBS) eine Versorgung vom Versorgungsamt in Anspruch nehmen zu können (z.B. Versorgungsrente), muss auch für diesen Personenkreis gewährleistet sein.

Falls die Gleichstellung auf Widerspruch stößt, sollte man den Personenkreis trotzdem in die Opferrenten-Regelung einbeziehen und zwar mit einem abgesenkten Wert der Zuwendung. Der Wert könnte beispielsweise in Anlehnung an die Witwenrentenregelung bei 55 oder 60% der Zuwendung liegen.

Dr. Hans-Jürgen Grasemann (ehemaliger stellvertretender Leiter und Sprecher der Zentralen Erfassungsstelle Salzgitter. Er studierte Jura und promovierte mit einer Arbeit über das Verfassungsrecht der DDR) schrieb am 24.05.14: “Die Initiative, auch die Ehepartner in die Opferrenten-Regelung einzubeziehen, findet meine Unterstützung.”

3. Voraussetzungen / Bedingungen erweitern

3.1. Die Vorlage einer strafrechtlichen Rehabilitierung nach § 1 StrRehaG ist für Freigekaufte im § 17a StrRehaG als zwingende Voraussetzung zu formulieren.
3.2. Die Vorlage einer BStU-Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ebenfalls als zwingende Voraussetzung zu formulieren.

Begründung zu Punkt 1.

Eine Verbesserung der Zuwendung in Form einer Aufstockung um 50 Euro lehne ich nicht grundsätzlich ab, da auch 50 Euro für viele von uns, die ein niedriges Renteneinkommen haben (wie z.B. meine Frau: 445,07 Euro), viel Geld ist.

Das hindert mich aber nicht, einfach mal die Frage zu stellen, ob nicht in Anbetracht neuerer wie älterer Erkenntnisse (Prag, 25. Februar 2010, Internationale Konferenz „Verbrechen des Kommunismus“), was Kommunismus wirklich bedeutet, nämlich keine Philosophie, sondern eine verbrecherische Ideologie (Mejstřík/Gauck), oder 100 Mill. Tote (Schwarzbuch des Kommunismus) oder Macht, Gewalt, Mord, Lüge – vom Ziel her gerechtfertigt (Martin Luther King), eine Gleichstellung und Gleichbehandlung von Kämpfern gegen den Kommunismus und Verfolgte des Kommunismus mit den Kämpfern gegen den Faschismus und Verfolgten des Faschismus möglich ist?

Was bedeuten würde, dass man die Zuwendung in einem erheblich höheren Maß als nur um 50 Euro anheben müsste, da ja die letztgenannten Kämpfer und Verfolgten eine Ehrenpension von 717,50 Euro beziehen und nicht nur eine bescheidene Zuwendung von 250 Euro (wie wir). Man sollte beispielsweise eine Verdopplung der derzeitigen Zuwendung von 250 Euro vornehmen, zumal unsere Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel bereits schon im Jahre 2000 genau den Betrag von 1000 DM ins Auge fasste: Drucksache 14/3665.

Begründung zu Punkt 2.

Da Ehepartner der ehemaligen politischen Gefangenen in der DDR regelmäßig (als das Haftopfer in Haft war) ebenso gelitten haben und von der Stasi ebenso politisch verfolgt, unterdrückt, drangsaliert, beruflich diskriminiert, ungerecht behandelt, finanziell (Arbeitsentgelt, Altersrente) und gesundheitlich geschädigt (traumatisiert) wurden, wie die Haftopfer selber (Beispiel1, Beispiel2), sind sie meiner Meinung nach auch ebenso zu behandeln.

Die Vererbbarkeit des Anspruches des Haftopfers an den nicht inhaftierten Ehepartner, die manch einer von uns sich auch wünscht (z.B. der VOS-Landesverband NRW), könnte entfallen, da der Ehepartner, wenn er verwitwet ist, mit dieser Regelung ja schon selbst ausreichend versorgt wäre.

Da die “besondere Zuwendung”, die ab einem bestimmten Alter (sprich Rentenalter) automatisch in eine (z.Z. noch bescheidene) “Ehrenpension” übergeht, laut Gesetzgeber “nicht zur Befriedigung des allgemeinen Lebensunterhalt” dienen soll, sondern eine “besondere Würdigung und Anerkennung des Widerstands ehemaliger politischer Häftlinge gegen das kommunistische SED-Unrechtsregime und der deswegen erlittenen Haft” sein soll:

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will der Gesetzgeber natürlich auch keine Witwenrente zur Befriedigung des allgemeinen Lebensunterhalts der Witwen (Witwer). Eine besondere Würdigung und Anerkennung des Widerstands der Witwen (Witwer) gegen das kommunistische SED-Unrechtsregime (den sie regelmäßig leisteten, als der Ehepartner in politischer Haft war), kommt für den Gesetzgeber natürlich auch nicht in Frage, wenn die Witwen (Witwer) das Haftopfer erst nach dessen Haft geheiratet haben. Da ich das erkenne, äußere ich gar nicht erst den Wunsch nach einer Witwenrente.

Damit Witwen (Witwer), die mit dem Haftopfer schon verheiratet waren, als es in Haft war, und die regelmäßig  ebenso gelitten haben und von der Stasi ebenso politisch verfolgt, unterdrückt, drangsaliert, beruflich diskriminiert, ungerecht behandelt, finanziell (Arbeitsentgelt, Altersrente) und gesundheitlich geschädigt (traumatisiert) wurden, wie die Haftopfer selber (Beispiel1, Beispiel2), nicht leer ausgehen (wenn sie verwitwet sind), wünsche ich mir, sozusagen als Ersatz, den Punkt 2. Kreis der Bezugberechtigten erweitern.

Mit dieser Regelung nach Punkt 2. würde z.B. die Witwe Grete Messerschmidt zwar keine Witwenrente aus der Zuwendung ihres verstorbenen Mannes bekommen, dafür aber die Zuwendung selber übernehmen (“erben”). Vielleicht sogar mit 100%? Für mich und für sie wäre das “mehr als gerecht”, dieselbe Opferrente/Ehrenpension” zu erhalten wie das Haftopfer selber, weil sie sich diese verdient hat.

Sie würde die Ehrenpension erhalten, wenn der Gesetzgeber mitspielt und anerkennt, dass sie (wie auch meine Frau) “viel auszuhalten hatte”, ihr durch die “Benachteiligung während der Haftzeit des Mannes (und Vaters der Kinder) nur geringe Rentenbeitragszahlungen möglich gewesen” waren und jetzt eine geringe Altersrente hat (meine Frau: 445,07 Euro), mit großer “Ungewissheit über sein (des Haftopfers) Schicksal lebte”, “(teils schwer) erkrankte”, “die Kinder (allein) großziehen” musste, von der Stasi “verhört” und verfolgt wurde, “Hausdurchsuchungen mit ertragen musste”, “bis heute (posttraumatisch) unter den tief eingeprägten Vorgängen” leidet, d.h. eventuell wegen einer PTBS vom Versorgungsamt auch eine Beschädigtenrente beanspruchen könnte, usw.

“Wir sollten für die nächste Generalversammlung die(den) Landesbeauftragte(n) aus Thüringen (Christian Dietrich) einladen, um ihr(ihm) unsere Situation authentisch zu schildern”:

“Freiheitsglocke” – Vereinsblatt der VOS

Begründung zu Punkt 3.1.

Infolge des Kalten Krieges war es leider so, dass die Bundesrepublik Deutschland bei ihren humanitären Bemühungen über Jahrzehnte beim Freikauf von politischen Häftlingen aus SED-Zuchthäusern etliche kriminellen Elemente und Stasi-Spitzel von der DDR-Regierung mit untergeschoben worden sind; siehe u.a. auch SPIEGEL Heft Nr. 37 / 10.09.2012.

Es war den Behörden nach Ankunft der Freigekauften im Notaufnahmelager Gießen eine Überprüfung der wahren Haftgründe der Freigelassenen nicht möglich, weil weder den Kriminellen noch den politisch bzw. rechtsstaatswidrig Verurteilten ein Urteil mitgegeben wurde. Alle erhielten nach Ankunft in der Bundesrepublik großzügig die begehrte Bescheinigung nach HHG-10.4.; also auch die kriminellen Elemente und die Stasi-Spitzel.

Da als Voraussetzung zum Erhalt der derzeitigen “besonderen Zuwendung” (SED-Opferrente), lediglich die Vorlage einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes genügt, erhalten also auch solche Leute zu Unrecht die SED-Opferrente, was ich in einer Petition (Pet 4-17-07-35-043015) bereits ausführlich zur Sprache brachte. Leider hat der Deutsche Bundestag mich falsch verstanden und den Missstand durch eine entsprechende Gesetzesänderung noch nicht beseitigt.

Eine solche gesetzlich festgeschriebene Anforderung stellt für die politisch bzw. rechtsstaatswidrig Verurteilten kein Problem dar. Da sie nichts zu verbergen haben, haben sie, nachdem das SED-Unrechtsregimes zusammengebrochen war und sie an ihre Unrechtsurteile heran kamen, schon aus eigenem Antrieb die Rehabilitierung beantragt und natürlich auch schon längst bekommen, wie z.B. Herr Hinrichs: “Jeder tatsächlich politisch Verurteilte hat nach meiner Überzeugung schon aus nahe liegenden Gründen seine Rehabilitierung prüfen und vornehmen lassen. Es bleibt unerträglich zu wissen, dass es scheinbar keinen politischen Willen gibt, um diese himmelschreiende Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen.” und ich.

Wichtiger Hinweis: Die Forderung, ins Gesetz zu schreiben, dass eine Rehabilitierungsbescheinigung für den Empfang von Leistungen zwingend erforderlich ist, gilt nur für Freigekaufte, weil nur da der Verdacht besteht, dass die 10.4-Bescheinigung evtl. erschwindelt ist. Man verschont durch die Begrenzung auf diesen speziellen Kreis die alten Kameraden, die evtl. Schwierigkeiten haben, an Unterlagen zur Rehabilitierung heranzukommen, und die verständlicherweise auch gar keine Lust haben und es auch gar nicht einsehen, sich im hohen Alter noch um diese Angelegenheit zu kümmern. Die Freigekauften sind in der Regel viel jünger, denen kann man die Anstrengung zumuten.

Die Bewilligungsbehörde konnte sich nach dem Beitritt der DDR zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland das Urteil von einem Antragsteller für Kapitalentschädigung und Opferrente zwar problemlos ansehen und prüfen, ob es rehabilitierbar ist, hat dies vielleicht auch manchmal sogar getan, aber gesetzlich gezwungen war sie dazu nicht, so dass es durchaus vorgekommen sein kann, dass ein ungeprüfter freigekaufter Krimineller die Kapitalenschädigung und Opferrente genauso bewilligt bekam, wie er bis zum Beitritt der DDR zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ohne Vorlage eines rehabilitierbaren Urteils die 10.4.-Bescheinigung und die Eingliederungshilfen bewilligt bekam (weil es im Kalten Krieg ja nicht anders ging).

Da die Kriminellen die 10.4.-Bescheinigung ja schon hatten, bekamen sie später auch die Kapitalentschädigung und Opferrente anstandslos bewilligt entsprechend der Regelung, dass ja nur die 10.4.-Bescheinigung erforderlich ist. Wenn im Gesetz stünde, dass für Freigekaufte neben der 10.4.-Bescheinigung auch eine Rehabilitierungsbescheinigung  erforderlich ist, wäre die Bewilligungsbehörde gezwungen, das Urteil von Freigekauften auch noch nachträglich zu prüfen bzw. von einem Rehabilitierungsgericht überprüfen zu lassen. Wir würden mit diesem Gesetz für mehr Gerechtigkeit sorgen und den Steuerzahler entlasten, weil bereits schon gezahlte Leistungen möglicherweise zurückgefordert werden könnten und für die Erhöhung der Zuwendung für die echten politisch oder rechtsstaatswidrig Verurteilten verwendet werden könnte.

Begründung zu Punkt 3.2.

Analog obiger Darstellung in Begründung 3.1. lassen sich zusätzlich auch noch Stasi-Leute herausfiltern, indem auch die Vorlage einer BStU-Unbedenklichkeitsbescheinigung als zwingende Voraussetzung verlangt wird. Im Dezernat 24 der Bezirksregierung Köln, 50606 Köln, ist das bereits gängige Praxis. Eine solche Bescheinigung kann jeder Antragsteller auf Antrag bei der BStU kostenlos bekommen.

Es darf nicht sein und sollte durch das Gesetz verhindert werden, dass Stasi-Spitzel sich die Opferrente mit fadenscheinigen Begründungen: “wurde erpresst”, “hat niemand geschadet” usw., in einer mündlichen Gerichtsverhandlung einklagen können. Auch wenn der Schaden im Einzelfall wegen der schwierigen Beweislage gerichtlich nie nachgewiesen werden kann, so kann man aber mit Sicherheit davon ausgehen, dass Stasi-Spitzel grundsätzlich immer Schaden verursacht haben, weil sie mit ihrer Unterschrift das Unterdrückungssystem einfach gestärkt haben.

Das Argument “wurde erpresst” zieht auch nicht, da Widerstandskämpfer, die der Gesetzgeber ja hier besonders würdigen will, nie erpressbar sind, es widerspräche ihrem Widerstandsgeist. Sie haben demzufolge auch nie unterschrieben. Das sollte hier durch eine erhöhte Zuwendung besonders belohnt und gewürdigt werden.

Erpresst wurden und unterschrieben haben nämlich eher nur kriminelle Elemente. Wie bekannte Beispiele belegen, z.B. das Gerichtsurteil zum Fall des Stasi-Spitzels Hans-Jürgen O., welches das Landesverfassungsgericht in Potsdam (Brandenburg) gesprochen hat.

Weil wir Kämpfer für Freiheit, Demokratie und gegen Kommunismus sind und mit Kriminellen, bzw. vom MfS erpressbaren kriminellen Stasi-Spitzeln und anderen Verrätern nicht in einen Topf geworfen werden wollen, sollte der Gesetzgeber meine Punkte 3.1. u. 3.2. im Gesetz verankert.

Ende der Petition

Erklärung, warum ich die Punkte in der Petition des VOS-NRW-Landesverbandes:

* Die Zuwendung ist in eine einkommensunabhängige Ehrenpension umzuwandeln
* ist zwecks Inflationsausgleich zu dynamisieren

* darf nicht mit anderen Leistungen verrechnet werden
* ist an den Ehepartner/Lebenspartner vererbbar

nicht aufgenommen habe:

* Die Zuwendung ist in eine einkommensunabhängige Ehrenpension umzuwandeln

Man hört zwar den Wunsch schon sehr lange. Der Wunsch ist aber unlogisch und vom Gesetzgeber nicht so ohne weiteres zu erfüllen, bzw. er wurde ja schon erfüllt, wenn man es genauer betrachtet. Man muss den Wunsch, der natürlich berechtigt ist, genauer definieren. Er wird nämlich abgeleitet von der Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus. In dem System wird die Ehrenpension aber nur den Älteren ab einem bestimmten Alter gewährt. Das sagt ja schon der Name: Eine Pension gibt es nur für Pensionäre und nicht für Berufstätige bzw. Personen im berufsfähigen Alter.

Also im Fall der antifaschistischen Kämpfer und Verfolgten müssen Frauen 55 und Männer 60 Jahre alt sein, um überhaupt in den Genuss der Ehrenpension zu kommen. Das muss man wissen, wenn man eine Ehrenpension wünscht. Da es in Deutschland (z.Z. jedenfalls noch) üblich ist, oft schon mit 60 in (Früh)Rente zu gehen, müssen wir die Ehrenpension nicht extra wünschen, weil wir sie schon haben. Ist man in dem geforderten Alter, wird eine (wenn auch z.Z. noch bescheidene) Ehrenpension gewährt. Da sie mit anderen Leistung (außer mit Zins- oder Mieterträgen) nicht verrechnet wird, ist sie eine echte “Ehrenpension”, so dass auch der Wunsch:

* darf nicht mit anderen Leistungen verrechnet werden

nicht extra geäußert werden muss. “Andere Leistungen” wie Lohn/Gehalt, die bei einer Ehrenpension natürlich niemals verrechnet werden dürfen, kommen ja bei einem Pensionär gar nicht vor. Er bekommt ja weder Lohn noch Gehalt, sondern nur Altersrente. Diese kann aber beliebig hoch sein und wird nicht verrechnet. Verrechnet werden nur eventuelle Miet- und Zinseinkommen, wenn er Immobilien oder/und  Kapital besitzt, was ziemlich selten der Fall sein dürfte. Für die das doch zutrifft, und die allein daraus ihre Altersversorgung bestreiten, ist zu raten, ob sie nicht dieses Einkommen nachträglich in eine Rentenversicherungskasse einzahlen und aus dieser Kasse dann eine Altersrente beziehen. Diese würde dann nicht gegengerechnet werden.

* ist zwecks Inflationsausgleich zu dynamisieren

sollten bzw. können wir ruhig streichen, weil der Gesetzgeber offensichtlich will, dass die “besondere Zuwendung”, die ab einem bestimmten Alter (sprich Rentenalter) automatisch in eine (bescheidene) “Ehrenpension” übergeht, “nicht zur Befriedigung des allgemeinen Lebensunterhalts” dient. “Die besondere Zuwendung entzieht sich daher einer prozentualen Erhöhung”, lautet das Argument des Gesetzgebers:

weiterlesen

* ist an den Ehepartner/Lebenspartner vererbbar

Warum die Zuwendung (im Rentenalter auch “Ehrenpension” genannt) nach dem offensichtlichen Willen des Gesetzgebers nicht an den Ehepartner/Lebenspartner vererbbar sein kann und wir den Wunsch deshalb auch ruhig fallen lassen können, habe ich oben unter Begründung zu Punkt 2. ausführlich erklärt.

Damit aber bestimmte Ehepartner/Lebenspartner, nämlich die, die mit dem Haftopfer verheiratet waren, als es in Haft war, als Witwen (Witwer) nicht leer ausgehen, sollten wir den Punkt 2. Kreis der Bezugberechtigten erweitern in unserer Wunschliste aufnehmen, zumal der Gesetzgeber diesen Punkt nicht so einfach wegdiskutieren kann. Er hat folgendermaßen argumentiert:

Es soll mit der Zuwendung/Ehrenpension der Widerstand gegen das SED-Unrechtsregime besonders gewürdigt und anerkannt werden.

Der Gesetzgeber wäre jetzt in Zugzwang zu beweisen, dass nicht inhaftierte Ehepartner/Lebenspartner von ehemaligen politischen Gefangenen in der DDR, die regelmäßig (als das Haftopfer in Haft war) ebenso gelitten haben und von der Stasi ebenso politisch verfolgt, unterdrückt, drangsaliert, beruflich diskriminiert, ungerecht behandelt, finanziell (Arbeitsentgelt, Altersrente) und gesundheitlich geschädigt (traumatisiert) wurden, wie die Haftopfer selber (Beispiel1, Beispiel2), keinen Widerstand gegen das SED-Unrechtsregime geleistet haben. Und das dürfte dem Gesetzgeber ziemlich schwer fallen.

Falls der Gesetzgeber dennoch einen Unterschied zwischen inhaftierten und nicht inhaftierten politisch verfolgten Ehepartnern/Lebenspartnern im erlittenen Leid und geleisteten Widerstand sehen sollte (wie gesagt, ich sehe als betroffener Zeitzeuge den Unterschied nicht), könnte er dem Rechnung tragen, indem er dem nicht inhaftierten politisch verfolgten Ehepartner/Lebenspartner eine 55 od. 60%ige Zuwendung/Ehrenpension zubilligt.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Kotowski

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260. Petition 08. 07. 2014

Petition

Köln, den 08. 07. 2014

Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Bundestages!

Anlässlich des Gedenkens des Mauerfalls vor 25 Jahren als Folge der friedlichen Revolution gegen die kommunistische SED-Diktatur in der ehemaligen DDR, die schließlich die Wiedervereinigung Deutschlands möglich machte, bitten ich Sie, die Verfolgten des Kommunismus und Kämpfer für Freiheit, Demokratie und gegen Kommunismus zu ehren, indem Sie die „Besondere Zuwendung für Haftopfer“ (SED-Opferrente) gemäß §17a StrRehaG wie folgt verbessern:

1. Höhe von derzeit 250 EUR verdoppeln

2. Kreis der Bezugberechtigten erweitern

Ehe- bzw. Lebenspartnern von Haftopfern, die schon zur Zeit der Haft des Haftopfers mit diesem verheiratet waren und regelmäßig die Last der politische Verfolgung und Unterdrückung am eigenen Leibe gespürt haben (Beispiel1, Beispiel2), sind in die Opferrenten-Regelung einzubeziehen, indem ihnen die monatliche Zuwendung, die das Haftopfer erhält, in gleicher Höhe auch gezahlt wird.

Das Recht, bei verfolgungsbedingter Erkrankung (z.B. PTBS) eine Versorgung vom Versorgungsamt in Anspruch nehmen zu können (z.B. Versorgungsrente), muss auch für diesen Personenkreis gewährleistet sein.

Falls die Gleichstellung auf Widerspruch stößt, sollte man den Personenkreis trotzdem in die Opferrenten-Regelung einbeziehen und zwar mit einem abgesenkten Wert der Zuwendung. Der Wert könnte beispielsweise in Anlehnung an die Witwenrentenregelung bei 55 oder 60% der Zuwendung liegen.

Dr. Hans-Jürgen Grasemann (ehemaliger stellvertretender Leiter und Sprecher der Zentralen Erfassungsstelle Salzgitter. Er studierte Jura und promovierte mit einer Arbeit über das Verfassungsrecht der DDR) schrieb am 24.05.14: “Die Initiative, auch die Ehepartner in die Opferrenten-Regelung einzubeziehen, findet meine Unterstützung.”

3. Voraussetzungen / Bedingungen erweitern

3.1. Die Vorlage einer strafrechtlichen Rehabilitierung nach § 1 StrRehaG ist für Freigekaufte im § 17a StrRehaG als zwingende Voraussetzung zu formulieren.
3.2. Die Vorlage einer BStU-Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ebenfalls als zwingende Voraussetzung zu formulieren.

Begründung zu Punkt 1.

Eine Verbesserung der Zuwendung in Form einer Aufstockung um 50 Euro lehne ich nicht grundsätzlich ab, da auch 50 Euro für viele von uns, die ein niedriges Renteneinkommen haben (wie z.B. meine Frau: 445,07 Euro), viel Geld ist.

Das hindert mich aber nicht, einfach mal die Frage zu stellen, ob nicht in Anbetracht neuerer wie älterer Erkenntnisse (Prag, 25. Februar 2010, Internationale Konferenz „Verbrechen des Kommunismus“), was Kommunismus wirklich bedeutet, nämlich keine Philosophie, sondern eine verbrecherische Ideologie (Mejstřík/Gauck), oder 100 Mill. Tote (Schwarzbuch des Kommunismus) oder Macht, Gewalt, Mord, Lüge – vom Ziel her gerechtfertigt (Martin Luther King), eine Gleichstellung und Gleichbehandlung von Kämpfern gegen den Kommunismus und Verfolgte des Kommunismus mit den Kämpfern gegen den Faschismus und Verfolgten des Faschismus möglich ist?

Was bedeuten würde, dass man die Zuwendung in einem erheblich höheren Maß als nur um 50 Euro anheben müsste, da ja die letztgenannten Kämpfer und Verfolgten eine Ehrenpension von 717,50 Euro beziehen und nicht nur eine bescheidene Zuwendung von 250 Euro (wie wir). Man sollte beispielsweise eine Verdopplung der derzeitigen Zuwendung von 250 Euro vornehmen, zumal unsere Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel bereits schon im Jahre 2000 genau den Betrag von 1000 DM ins Auge fasste: Drucksache 14/3665.

Begründung zu Punkt 2.

Da Ehepartner der ehemaligen politischen Gefangenen in der DDR regelmäßig (als das Haftopfer in Haft war) ebenso gelitten haben und von der Stasi ebenso politisch verfolgt, unterdrückt, drangsaliert, beruflich diskriminiert, ungerecht behandelt, finanziell (Arbeitsentgelt, Altersrente) und gesundheitlich geschädigt (traumatisiert) wurden, wie die Haftopfer selber (Beispiel1, Beispiel2), sind sie meiner Meinung nach auch ebenso zu behandeln.

Die Vererbbarkeit des Anspruches des Haftopfers an den nicht inhaftierten Ehepartner, die manch einer von uns sich auch wünscht (z.B. der VOS-Landesverband NRW), könnte entfallen, da der Ehepartner, wenn er verwitwet ist, mit dieser Regelung ja schon selbst ausreichend versorgt wäre.

Da die “besondere Zuwendung”, die ab einem bestimmten Alter (sprich Rentenalter) automatisch in eine (z.Z. noch bescheidene) “Ehrenpension” übergeht, laut Gesetzgeber “nicht zur Befriedigung des allgemeinen Lebensunterhalt” dienen soll, sondern eine “besondere Würdigung und Anerkennung des Widerstands ehemaliger politischer Häftlinge gegen das kommunistische SED-Unrechtsregime und der deswegen erlittenen Haft” sein soll:

weiterlesen

will der Gesetzgeber natürlich auch keine Witwenrente zur Befriedigung des allgemeinen Lebensunterhalts der Witwen (Witwer). Eine besondere Würdigung und Anerkennung des Widerstands der Witwen (Witwer) gegen das kommunistische SED-Unrechtsregime (den sie regelmäßig leisteten, als der Ehepartner in politischer Haft war), kommt für den Gesetzgeber natürlich auch nicht in Frage, wenn die Witwen (Witwer) das Haftopfer erst nach dessen Haft geheiratet haben. Da ich das erkenne, äußere ich gar nicht erst den Wunsch nach einer Witwenrente.

Damit Witwen (Witwer), die mit dem Haftopfer schon verheiratet waren, als es in Haft war, und die regelmäßig ebenso gelitten haben und von der Stasi ebenso politisch verfolgt, unterdrückt, drangsaliert, beruflich diskriminiert, ungerecht behandelt, finanziell (Arbeitsentgelt, Altersrente) und gesundheitlich geschädigt (traumatisiert) wurden, wie die Haftopfer selber (Beispiel1, Beispiel2), nicht leer ausgehen (wenn sie verwitwet sind), wünsche ich mir, sozusagen als Ersatz, den Punkt 2. Kreis der Bezugberechtigten erweitern.

Mit dieser Regelung nach Punkt 2. würde z.B. die Witwe Grete Messerschmidt zwar keine Witwenrente aus der Zuwendung ihres verstorbenen Mannes bekommen, dafür aber die Zuwendung selber übernehmen (“erben”). Vielleicht sogar mit 100%? Für mich und für sie wäre das “mehr als gerecht”, dieselbe Opferrente/Ehrenpension” zu erhalten wie das Haftopfer selber, weil sie sich diese verdient hat.

Sie würde die Ehrenpension erhalten, wenn der Gesetzgeber mitspielt und anerkennt, dass sie (wie auch meine Frau) “viel auszuhalten hatte”, ihr durch die “Benachteiligung während der Haftzeit des Mannes (und Vaters der Kinder) nur geringe Rentenbeitragszahlungen möglich gewesen” waren und jetzt eine geringe Altersrente hat (meine Frau: 445,07 Euro), mit großer “Ungewissheit über sein (des Haftopfers) Schicksal lebte”, “(teils schwer) erkrankte”, “die Kinder (allein) großziehen” musste, von der Stasi “verhört” und verfolgt wurde, “Hausdurchsuchungen mit ertragen musste”, “bis heute (posttraumatisch) unter den tief eingeprägten Vorgängen” leidet, d.h. eventuell wegen einer PTBS vom Versorgungsamt auch eine Beschädigtenrente beanspruchen könnte, usw.

“Wir sollten für die nächste Generalversammlung die(den) Landesbeauftragte(n) aus Thüringen (Christian Dietrich) einladen, um ihr(ihm) unsere Situation authentisch zu schildern”:

“Freiheitsglocke” – Vereinsblatt der VOS

Begründung zu Punkt 3.1.

Infolge des Kalten Krieges war es leider so, dass die Bundesrepublik Deutschland bei ihren humanitären Bemühungen über Jahrzehnte beim Freikauf von politischen Häftlingen aus SED-Zuchthäusern etliche kriminellen Elemente und Stasi-Spitzel von der DDR-Regierung mit untergeschoben worden sind; siehe u.a. auch SPIEGEL Heft Nr. 37 / 10.09.2012.

Es war den Behörden nach Ankunft der Freigekauften im Notaufnahmelager Gießen eine Überprüfung der wahren Haftgründe der Freigelassenen nicht möglich, weil weder den Kriminellen noch den politisch bzw. rechtsstaatswidrig Verurteilten ein Urteil mitgegeben wurde. Alle erhielten nach Ankunft in der Bundesrepublik großzügig die begehrte Bescheinigung nach HHG-10.4.; also auch die kriminellen Elemente und die Stasi-Spitzel.

Da als Voraussetzung zum Erhalt der derzeitigen “besonderen Zuwendung” (SED-Opferrente), lediglich die Vorlage einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes genügt, erhalten also auch solche Leute zu Unrecht die SED-Opferrente, was ich in einer Petition (Pet 4-17-07-35-043015) bereits ausführlich zur Sprache brachte. Leider hat der Deutsche Bundestag mich falsch verstanden und den Missstand durch eine entsprechende Gesetzesänderung noch nicht beseitigt.

Eine solche gesetzlich festgeschriebene Anforderung stellt für die politisch bzw. rechtsstaatswidrig Verurteilten kein Problem dar. Da sie nichts zu verbergen haben, haben sie, nachdem das SED-Unrechtsregimes zusammengebrochen war und sie an ihre Unrechtsurteile heran kamen, schon aus eigenem Antrieb die Rehabilitierung beantragt und natürlich auch schon längst bekommen, wie z.B. Herr Hinrichs: “Jeder tatsächlich politisch Verurteilte hat nach meiner Überzeugung schon aus nahe liegenden Gründen seine Rehabilitierung prüfen und vornehmen lassen. Es bleibt unerträglich zu wissen, dass es scheinbar keinen politischen Willen gibt, um diese himmelschreiende Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen.” und ich.

Wichtiger Hinweis
Die Forderung, ins Gesetz zu schreiben, dass eine Rehabilitierungsbescheinigung für den Empfang von Leistungen zwingend erforderlich ist, gilt nur für Freigekaufte, weil nur da der Verdacht besteht, dass die 10.4-Bescheinigung evtl. erschwindelt ist. Man verschont durch die Begrenzung auf diesen speziellen Kreis die alten Kameraden, die evtl. Schwierigkeiten haben, an Unterlagen zur Rehabilitierung heranzukommen, und die verständlicherweise auch gar keine Lust haben und es auch gar nicht einsehen, sich im hohen Alter noch um diese Angelegenheit zu kümmern. Die Freigekauften sind in der Regel viel jünger, denen kann man die Anstrengung zumuten.

Die Bewilligungsbehörde konnte sich nach dem Beitritt der DDR zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland das Urteil von einem Antragsteller für Kapitalentschädigung und Opferrente zwar problemlos ansehen und prüfen, ob es rehabilitierbar ist, hat dies vielleicht auch manchmal sogar getan, aber gesetzlich gezwungen war sie dazu nicht, so dass es durchaus vorgekommen sein kann, dass ein ungeprüfter freigekaufter Krimineller die Kapitalenschädigung und Opferrente genauso bewilligt bekam, wie er bis zum Beitritt der DDR zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ohne Vorlage eines rehabilitierbaren Urteils die 10.4.-Bescheinigung und die Eingliederungshilfen bewilligt bekam (weil es im Kalten Krieg ja nicht anders ging).

Da die Kriminellen die 10.4.-Bescheinigung ja schon hatten, bekamen sie später auch die Kapitalentschädigung und Opferrente anstandslos bewilligt entsprechend der Regelung, dass ja nur die 10.4.-Bescheinigung erforderlich ist. Wenn im Gesetz stünde, dass für Freigekaufte neben der 10.4.-Bescheinigung auch eine Rehabilitierungsbescheinigung erforderlich ist, wäre die Bewilligungsbehörde gezwungen, das Urteil von Freigekauften auch noch nachträglich zu prüfen bzw. von einem Rehabilitierungsgericht überprüfen zu lassen. Wir würden mit diesem Gesetz für mehr Gerechtigkeit sorgen und den Steuerzahler entlasten, weil bereits schon gezahlte Leistungen möglicherweise zurückgefordert werden könnten und für die Erhöhung der Zuwendung für die echten politisch oder rechtsstaatswidrig Verurteilten verwendet werden könnte.

Begründung zu Punkt 3.2.

Analog obiger Darstellung in Begründung 3.1. lassen sich zusätzlich auch noch Stasi-Leute herausfiltern, indem auch die Vorlage einer BStU-Unbedenklichkeitsbescheinigung als zwingende Voraussetzung verlangt wird. Im Dezernat 24 der Bezirksregierung Köln, 50606 Köln, ist das bereits gängige Praxis. Eine solche Bescheinigung kann jeder Antragsteller auf Antrag bei der BStU kostenlos bekommen.

Es darf nicht sein und sollte durch das Gesetz verhindert werden, dass Stasi-Spitzel sich die Opferrente mit fadenscheinigen Begründungen: “wurde erpresst”, “hat niemand geschadet” usw., in einer mündlichen Gerichtsverhandlung einklagen können. Auch wenn der Schaden im Einzelfall wegen der schwierigen Beweislage gerichtlich nie nachgewiesen werden kann, so kann man aber mit Sicherheit davon ausgehen, dass Stasi-Spitzel grundsätzlich immer Schaden verursacht haben, weil sie mit ihrer Unterschrift das Unterdrückungssystem einfach gestärkt haben.

Das Argument “wurde erpresst” zieht auch nicht, da Widerstandskämpfer, die der Gesetzgeber ja hier besonders würdigen will, nie erpressbar sind, es widerspräche ihrem Widerstandsgeist. Sie haben demzufolge auch nie unterschrieben. Das sollte hier durch eine erhöhte Zuwendung besonders belohnt und gewürdigt werden.

Erpresst wurden und unterschrieben haben nämlich eher nur kriminelle Elemente. Wie bekannte Beispiele belegen, z.B. das Gerichtsurteil zum Fall des Stasi-Spitzels Hans-Jürgen O., welches das Landesverfassungsgericht in Potsdam (Brandenburg) gesprochen hat.

Weil wir Kämpfer für Freiheit, Demokratie und gegen Kommunismus sind und mit Kriminellen, bzw. vom MfS erpressbaren kriminellen Stasi-Spitzeln und anderen Verrätern nicht in einen Topf geworfen werden wollen, sollte der Gesetzgeber meine Punkte 3.1. u. 3.2. im Gesetz verankert.

weiterlesen:
273. Antwort auf Petition “SED-Opferrente verdoppeln” – Stellungnahme von R.K.
264. Petition “SED-Opferrente verdoppeln” wird erneut bearbeitet
263 Weitere Petition liegt vor
262. Wie sollte die Stellungnahme der VOS- und UOKG-Bundesvorstände zum Referentenentwurf des BMJV zur Opferrente aussehen?
261. 50 Euro mehr – Fünftes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR
259. Petition – SED-Opferrente/Ehrenpension – neu im Gespräch
185. Petition – Freigekaufte DDR-Häftlinge neu überprüfen – SED-Opferrente verdoppeln

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259. Petition – SED-Opferrente/Ehrenpension – neu im Gespräch

Mein Vorschlag vom 08.07.14:

Petition

Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Bundestages!

Anlässlich des Gedenkens des Mauerfalls vor 25 Jahren als Folge der friedlichen Revolution gegen die kommunistische SED-Diktatur in der ehemaligen DDR, die schließlich die Wiedervereinigung Deutschlands möglich machte, bitten wir, die Verfolgten des Kommunismus und Kämpfer für Freiheit, Demokratie und gegen Kommunismus zu ehren, indem die „Besondere Zuwendung für Haftopfer“ (SED-Opferrente) gemäß §17a StrRehaG wie folgt verbessert wird:

1. Höhe von derzeit 250 EUR verdoppeln

2. Kreis der Bezugberechtigten erweitern

Ehe- bzw. Lebenspartnern von Haftopfern, die schon zur Zeit der Haft des Haftopfers mit diesem verheiratet waren und regelmäßig die Last der politische Verfolgung und Unterdrückung am eigenen Leibe gespürt haben (Beispiel1, Beispiel2), sind in die Opferrenten-Regelung einzubeziehen, indem ihnen die monatliche Zuwendung, die das Haftopfer erhält, in gleicher Höhe auch gezahlt wird.

Das Recht, bei verfolgungsbedingter Erkrankung (z.B. PTBS) eine Versorgung vom Versorgungsamt in Anspruch nehmen zu können (z.B. Versorgungsrente), muss auch für diesen Personenkreis gewährleistet sein.

Falls die Gleichstellung auf Widerspruch stößt, sollte man den Personenkreis trotzdem in die Opferrenten-Regelung einbeziehen und zwar mit einem abgesenkten Wert der Zuwendung. Der Wert könnte beispielsweise in Anlehnung an die Witwenrentenregelung bei 55 oder 60% der Zuwendung liegen.

Dr. Hans-Jürgen Grasemann (ehemaliger stellvertretender Leiter und Sprecher der Zentralen Erfassungsstelle Salzgitter. Er studierte Jura und promovierte mit einer Arbeit über das Verfassungsrecht der DDR) schrieb am 24.05.14: “Die Initiative, auch die Ehepartner in die Opferrenten-Regelung einzubeziehen, findet meine Unterstützung.”

3. Voraussetzungen / Bedingungen erweitern

3.1. Die Vorlage einer strafrechtlichen Rehabilitierung nach § 1 StrRehaG ist für Freigekaufte im § 17a StrRehaG als zwingende Voraussetzung zu formulieren.
3.2. Die Vorlage einer BStU-Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ebenfalls als zwingende Voraussetzung zu formulieren.

Begründung zu Punkt 1.

Eine Verbesserung der Zuwendung in Form einer Aufstockung um 50 Euro lehne ich nicht grundsätzlich ab, da auch 50 Euro für viele von uns, die ein niedriges Renteneinkommen haben (wie z.B. meine Frau: 445,07 Euro), viel Geld ist.

Das hindert mich aber nicht, einfach mal die Frage zu stellen, ob nicht in Anbetracht neuerer wie älterer Erkenntnisse (Prag, 25. Februar 2010, Internationale Konferenz „Verbrechen des Kommunismus“), was Kommunismus wirklich bedeutet, nämlich keine Philosophie, sondern eine verbrecherische Ideologie (Mejstřík/Gauck), oder 100 Mill. Tote (Schwarzbuch des Kommunismus) oder Macht, Gewalt, Mord, Lüge – vom Ziel her gerechtfertigt (Martin Luther King), eine Gleichstellung und Gleichbehandlung von Kämpfern gegen den Kommunismus und Verfolgte des Kommunismus mit den Kämpfern gegen den Faschismus und Verfolgten des Faschismus möglich ist?

Was bedeuten würde, dass man die Zuwendung in einem erheblich höheren Maß als nur um 50 Euro anheben müsste, da ja die letztgenannten Kämpfer und Verfolgten eine Ehrenpension von 717,50 Euro beziehen und nicht nur eine bescheidene Zuwendung von 250 Euro (wie wir). Man sollte beispielsweise eine Verdopplung der derzeitigen Zuwendung von 250 Euro vornehmen, zumal unsere Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel bereits schon im Jahre 2000 genau den Betrag von 1000 DM ins Auge fasste: Drucksache 14/3665.

Begründung zu Punkt 2.

Da Ehepartner der ehemaligen politischen Gefangenen in der DDR regelmäßig (als das Haftopfer in Haft war) ebenso gelitten haben und von der Stasi ebenso politisch verfolgt, unterdrückt, drangsaliert, beruflich diskriminiert, ungerecht behandelt, finanziell (Arbeitsentgelt, Altersrente) und gesundheitlich geschädigt (traumatisiert) wurden, wie die Haftopfer selber (Beispiel1, Beispiel2), sind sie auch ebenso zu behandeln.

Die Vererbbarkeit des Anspruches des Haftopfers an den nicht inhaftierten Ehepartner, die manch einer von uns sich auch wünscht (z.B. der VOS-Landesverband NRW), könnte entfallen, da der Ehepartner, wenn er verwitwet ist, mit dieser Regelung ja schon selbst ausreichend versorgt wäre.

Da die “besondere Zuwendung”, die ab einem bestimmten Alter (sprich Rentenalter) automatisch in eine (z.Z. noch bescheidene) “Ehrenpension” übergeht, laut Gesetzgeber “nicht zur Befriedigung des allgemeinen Lebensunterhalt” dienen soll, sondern eine “besondere Würdigung und Anerkennung des Widerstands ehemaliger politischer Häftlinge gegen das kommunistische SED-Unrechtsregime und der deswegen erlittenen Haft” sein soll:

weiterlesen

will der Gesetzgeber natürlich auch keine Witwenrente zur Befriedigung des allgemeinen Lebensunterhalts der Witwen (Witwer). Eine besondere Würdigung und Anerkennung des Widerstands der Witwen (Witwer) gegen das kommunistische SED-Unrechtsregime (den sie regelmäßig leisteten, als der Ehepartner in politischer Haft war), kommt für den Gesetzgeber natürlich auch nicht in Frage, wenn die Witwen (Witwer) das Haftopfer erst nach dessen Haft geheiratet haben. Da ich das erkenne, äußere ich gar nicht erst den Wunsch nach einer Witwenrente.

Damit Witwen (Witwer), die mit dem Haftopfer schon verheiratet waren, als es in Haft war, und die regelmäßig  ebenso gelitten haben und von der Stasi ebenso politisch verfolgt, unterdrückt, drangsaliert, beruflich diskriminiert, ungerecht behandelt, finanziell (Arbeitsentgelt, Altersrente) und gesundheitlich geschädigt (traumatisiert) wurden, wie die Haftopfer selber (Beispiel1, Beispiel2), nicht leer ausgehen (wenn sie verwitwet sind), sollten wir,  wünsche ich mir, sozusagen als Ersatz, den Punkt 2. Kreis der Bezugberechtigten erweitern.

Mit dieser Regelung nach Punkt 2. würde z.B. die Witwe Grete Messerschmidt zwar keine Witwenrente aus der Zuwendung ihres verstorbenen Mannes bekommen, dafür aber die Zuwendung selber übernehmen (“erben”). Vielleicht sogar mit 100%? Für mich und für sie wäre das “mehr als gerecht”, dieselbe Opferrente/Ehrenpension” zu erhalten wie das Haftopfer selber, weil sie sich diese verdient hat.

Sie würde die Ehrenpension erhalten, wenn der Gesetzgeber mitspielt und anerkennt, dass sie (wie auch meine Frau) “viel auszuhalten hatte”, ihr durch die “Benachteiligung während der Haftzeit des Mannes (und Vaters der Kinder) nur geringe Rentenbeitragszahlungen möglich gewesen” waren und jetzt eine geringe Altersrente hat (meine Frau: 445,07 Euro), mit großer “Ungewissheit über sein (des Haftopfers) Schicksal lebte”, “(teils schwer) erkrankte”, “die Kinder (allein) großziehen” musste, von der Stasi “verhört” und verfolgt wurde, “Hausdurchsuchungen mit ertragen musste”, “bis heute (posttraumatisch) unter den tief eingeprägten Vorgängen” leidet, d.h. eventuell wegen einer PTBS vom Versorgungsamt auch eine Beschädigtenrente beanspruchen könnte, usw.

“Wir sollten für die nächste Generalversammlung die(den) Landesbeauftragte(n) aus Thüringen (Christian Dietrich) einladen, um ihr(ihm) unsere Situation authentisch zu schildern”:

“Freiheitsglocke” – Vereinsblatt der VOS

Begründung zu Punkt 3.1.

Infolge des Kalten Krieges war es leider so, dass die Bundesrepublik Deutschland bei ihren humanitären Bemühungen über Jahrzehnte beim Freikauf von politischen Häftlingen aus SED-Zuchthäusern etliche kriminellen Elemente und Stasi-Spitzel von der DDR-Regierung mit untergeschoben worden sind; siehe u.a. auch SPIEGEL Heft Nr. 37 / 10.09.2012.

Es war den Behörden nach Ankunft der Freigekauften im Notaufnahmelager Gießen eine Überprüfung der wahren Haftgründe der Freigelassenen nicht möglich, weil weder den Kriminellen noch den politisch bzw. rechtsstaatswidrig Verurteilten ein Urteil mitgegeben wurde. Alle erhielten nach Ankunft in der Bundesrepublik großzügig die begehrte Bescheinigung nach HHG-10.4.; also auch die kriminellen Elemente und die Stasi-Spitzel.

Da als Voraussetzung zum Erhalt der derzeitigen “besonderen Zuwendung” (SED-Opferrente), lediglich die Vorlage einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes genügt, erhalten also auch solche Leute zu Unrecht die SED-Opferrente, was ich in einer Petition (Pet 4-17-07-35-043015) bereits ausführlich zur Sprache brachte. Leider hat der Deutsche Bundestag mich falsch verstanden und den Missstand durch eine entsprechende Gesetzesänderung noch nicht beseitigt.

Eine solche gesetzlich festgeschriebene Anforderung stellt für die politisch bzw. rechtsstaatswidrig Verurteilten kein Problem dar. Da sie nichts zu verbergen haben, haben sie, nachdem das SED-Unrechtsregimes zusammengebrochen war und sie an ihre Unrechtsurteile heran kamen, schon aus eigenem Antrieb die Rehabilitierung beantragt und natürlich auch schon längst bekommen, wie z.B. Herr Hinrichs: “Jeder tatsächlich politisch Verurteilte hat nach meiner Überzeugung schon aus nahe liegenden Gründen seine Rehabilitierung prüfen und vornehmen lassen. Es bleibt unerträglich zu wissen, dass es scheinbar keinen politischen Willen gibt, um diese himmelschreiende Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen.” und ich.

Wichtiger Hinweis: Die Forderung, ins Gesetz zu schreiben, dass eine Rehabilitierungsbescheinigung für den Empfang von Leistungen zwingend erforderlich ist, gilt nur für Freigekaufte, weil nur da der Verdacht besteht, dass die 10.4-Bescheinigung evtl. erschwindelt ist. Man verschont durch die Begrenzung auf diesen speziellen Kreis die alten Kameraden, die evtl. Schwierigkeiten haben, an Unterlagen zur Rehabilitierung heranzukommen, und die verständlicherweise auch gar keine Lust haben und es auch gar nicht einsehen, sich im hohen Alter noch um diese Angelegenheit zu kümmern. Die Freigekauften sind in der Regel viel jünger, denen kann man die Anstrengung zumuten.

Die Bewilligungsbehörde konnte sich nach dem Beitritt der DDR zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland das Urteil von einem Antragsteller für Kapitalentschädigung und Opferrente zwar problemlos ansehen und prüfen, ob es rehabilitierbar ist, hat dies vielleicht auch manchmal sogar getan, aber gesetzlich gewungen war sie dazu nicht, so dass es durchaus vorgekommen sein kann, dass ein ungeprüfter freigekaufter Krimineller die Kapitalenschädigung und Opferrente genauso bewilligt bekam, wie er bis zum Beitritt der DDR zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ohne Vorlage eines rehabilitierbaren Urteils die 10.4.-Bescheinigung und die Eingliederungshilfen bewilligt bekam (weil es im Kalten Krieg ja nicht anders ging).

Da die Kriminellen die 10.4.-Bescheinigung ja schon hatten, bekamen siespäter auch die Kapitalentschädigung und Opferrente anstandslos bewilligt entsprechend der Regelung, dass ja nur die 10.4.-Bescheinigung erforderlich ist. Wenn im Gesetz stünde, dass für Freigekaufte neben der 10.4.-Bescheinigung auch eine Rehabilitierungsbescheinigung  erforderlich ist, wäre die Bewilligungsbehörde gezwungen, das Urteil von Freigekauften auch noch nachträglich zu prüfen bzw. von einem Rehabilitierungsgericht überprüfen zu lassen. Wir würden mit diesem Gesetz für mehr Gerechtigkeit sorgen und den Steuerzahler entlasten, weil bereits schon gezahlte Leistungen möglicherweise zurückgefordert werden könnten und für die Erhöhung der Zuwendung für die echten politisch oder rechtsstaatswidrig Verurteilten verwendet werden könnte.

Begründung zu Punkt 3.2.

Analog obiger Darstellung in Begründung 3.1. lassen sich zusätzlich auch noch Stasi-Leute herausfiltern, indem auch die Vorlage einer BStU-Unbedenklichkeitsbescheinigung als zwingende Voraussetzung verlangt wird. Im Dezernat 24 der Bezirksregierung Köln, 50606 Köln, ist das bereits gängige Praxis. Eine solche Bescheinigung kann jeder Antragsteller auf Antrag bei der BStU kostenlos bekommen.

Es darf nicht sein und sollte durch das Gesetz verhindert werden, dass Stasi-Spitzel sich die Opferrente mit fadenscheinigen Begründungen: “wurde erpresst”, “hat niemand geschadet” usw., in einer mündlichen Gerichtsverhandlung einklagen können. Auch wenn der Schaden im Einzelfall wegen der schwierigen Beweislage gerichtlich nie nachgewiesen werden kann, so kann man aber mit Sicherheit davon ausgehen, dass Stasi-Spitzel grundsätzlich immer Schaden verursacht haben, weil sie mit ihrer Unterschrift das Unterdrückungssystem einfach gestärkt haben.

Das Argument “wurde erpresst” zieht auch nicht, da Widerstandskämpfer, die der Gesetzgeber ja hier besonders würdigen will, nie erpressbar sind, es widerspräche ihrem Widerstandsgeist. Sie haben demzufolge auch nie unterschrieben. Das sollte hier durch eine erhöhte Zuwendung besonders belohnt und gewürdigt werden.

Erpresst wurden und unterschrieben haben nämlich eher nur kriminelle Elemente. Wie bekannte Beispiele belegen, z.B. das Gerichtsurteil zum Fall des Stasi-Spitzels Hans-Jürgen O., welches das Landesverfassungsgericht in Potsdam (Brandenburg) gesprochen hat.

Weil wir Kämpfer für Freiheit, Demokratie und gegen Kommunismus sind und mit Kriminellen, bzw. vom MfS erpressbaren kriminellen Stasi-Spitzeln und anderen Verrätern nicht in einen Topf geworfen werden wollen, sollte der Gesetzgeber meine Punkte 3.1. u. 3.2. im Gesetz verankert.

Ende der Petition

Erklärung, warum ich die Punkte in der Petition des VOS-NRW-Landesverbandes:

* Die Zuwendung ist in eine einkommensunabhängige Ehrenpension umzuwandeln
* ist zwecks Inflationsausgleich zu dynamisieren

* darf nicht mit anderen Leistungen verrechnet werden
* ist an den Ehepartner/Lebenspartner vererbbar

nicht aufgenommen habe:

* Die Zuwendung ist in eine einkommensunabhängige Ehrenpension umzuwandeln
Man hört zwar den Wunsch schon sehr lange. Der Wunsch ist aber unlogisch und vom Gesetzgeber nicht so ohne weiteres zu erfüllen, bzw. er wurde ja schon erfüllt, wenn man es genauer betrachtet. Man muss den Wunsch, der natürlich berechtigt ist, genauer definieren. Er wird nämlich abgeleitet von der Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus. In dem System wird die Ehrenpension aber nur den Älteren ab einem bestimmten Alter gewährt. Das sagt ja schon der Name: Eine Pension gibt es nur für Pensionäre und nicht für Berufstätige bzw. Personen im berufsfähigen Alter.

Also im Fall der antifaschistischen Kämpfer und Verfolgten müssen Frauen 55 und Männer 60 Jahre alt sein, um überhaupt in den Genuss der Ehrenpension zu kommen. Das muss man wissen, wenn man eine Ehrenpension wünscht. Da es in Deutschland (z.Z. jedenfalls noch) üblich ist, oft schon mit 60 in (Früh)Rente zu gehen, müssen wir die Ehrenpension nicht extra wünschen, weil wir sie schon haben. Ist man in dem geforderten Alter, wird eine (wenn auch z.Z. noch bescheidene) Ehrenpension gewährt. Da sie mit anderen Leistung (außer mit Zins- oder Mieterträgen) nicht verrechnet wird, ist sie eine echte “Ehrenpension”, so dass auch der Wunsch:

* darf nicht mit anderen Leistungen verrechnet werden

nicht extra geäußert werden muss. “Andere Leistungen” wie Lohn/Gehalt, die bei einer Ehrenpension natürlich niemals verrechnet werden dürfen, kommen ja bei einem Pensionär gar nicht vor. Er bekommt ja weder Lohn noch Gehalt, sondern nur Altersrente. Diese kann aber beliebig hoch sein und wird nicht verrechnet. Verrechnet werden nur eventuelle Miet- und Zinseinkommen, wenn er Immobilien oder/und  Kapital besitzt, was ziemlich selten der Fall sein dürfte. Für die das doch zutrifft, und die allein daraus ihre Altersversorgung bestreiten, ist zu raten, ob sie nicht dieses Einkommen nachträglich in eine Rentenversicherungskasse einzahlen und aus dieser Kasse dann eine Altersrente beziehen. Diese würde dann nicht gegengerechnet werden.

* ist zwecks Inflationsausgleich zu dynamisieren

sollten bzw. können wir ruhig streichen, weil der Gesetzgeber offensichtlich will, dass die “besondere Zuwendung”, die ab einem bestimmten Alter (sprich Rentenalter) automatisch in eine (bescheidene) “Ehrenpension” übergeht, “nicht zur Befriedigung des allgemeinen Lebensunterhalts” dient. “Die besondere Zuwendung entzieht sich daher einer prozentualen Erhöhung”, lautet das Argument des Gesetzgebers:

weiterlesen

* ist an den Ehepartner/Lebenspartner vererbbar

Warum die Zuwendung (im Rentenalter auch “Ehrenpension” genannt) nach dem offensichtlichen Willen des Gesetzgebers nicht an den Ehepartner/Lebenspartner vererbbar sein kann und wir den Wunsch deshalb auch ruhig fallen lassen können, habe ich oben unter Begründung zu Punkt 2. ausführlich erklärt.

Damit aber bestimmte Ehepartner/Lebenspartner, nämlich die, die mit dem Haftopfer verheiratet waren, als es in Haft war, als Witwen (Witwer) nicht leer ausgehen, sollten wir den Punkt 2. Kreis der Bezugberechtigten erweitern in unserer Wunschliste aufnehmen, zumal der Gesetzgeber diesen Punkt nicht so einfach wegdiskutieren kann. Denkt bitte daran, was er geschrieben hat:

Es soll mit der Zuwendung/Ehrenpension der Widerstand gegen das SED-Unrechtsregime besonders gewürdigt und anerkannt werden.

Der Gesetzgeber wäre jetzt in Zugzwang zu beweisen, dass nicht inhaftierte Ehepartner/Lebenspartner von ehemaligen politischen Gefangenen in der DDR, die regelmäßig (als das Haftopfer in Haft war) ebenso gelitten haben und von der Stasi ebenso politisch verfolgt, unterdrückt, drangsaliert, beruflich diskriminiert, ungerecht behandelt, finanziell (Arbeitsentgelt, Altersrente) und gesundheitlich geschädigt (traumatisiert) wurden, wie die Haftopfer selber (Beispiel1, Beispiel2), keinen Widerstand gegen das SED-Unrechtsregime geleistet haben. Und das dürfte dem Gesetzgeber ziemlich schwer fallen.

Falls der Gesetzgeber dennoch einen Unterschied zwischen inhaftierten und nicht inhaftierten politisch verfolgten Ehepartnern/Lebenspartnen im erlitttenen Leid und geleisteten Widerstand sehen sollte (wie gesagt, ich sehe als betroffener Zeitzeuge den Unterschied nicht), könnte er dem Rechnung tragen, indem er dem nicht inhaftierten politisch verfolgten Ehepartner/Lebenspartner eine 55 od. 60%ige Zuwendung/Ehrenpension zubilligt.

Zusatzbemerkung

Den Punkte 1., Höhe der Opferrente von 500 Euro, sollten wir übernehmen. Wenn wir uns auf diesen Betrag einigen, hat das den großen Vorteil, dass der Betrag nicht von uns aus der Luft gegriffen ist, sondern dass es sich um einen Vorschlag der CDU bzw. unserer Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel aus dem Jahre 2000 handelt:

Drucksache 14/3665-1, 14/3665-2, 14/3665-3, 14/03665-4

251. Petition Ehrenpension – Ablehnung – Der Bundestag hat mich offensichtlich falsch verstanden

Nebenbei bemerkt haben auch andere Parteien genau diesen Betrag von 500 Euro geforderten, z.B. Linke und Grüne im Jahre 2012:

182. Verdoppelung der SED-Opferrente: Ja – aber wie?

Gut, die UOKG hat 700 bis 800 Euro gefordert (wo eigentlich? Kann man das irgendwo nachlesen?). Das ist ja im Grunde genommen nicht verkehrt. Dabei hat sie sich wohl an die 717,50 Euro angelehnt, die Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus laut Entschädigungsrentengesetz bekommen. Dass die Kämpfer das bekommen, haben wir 2007 auf der VOS-Versammlung in Friedrichroda, auf der ich anwesend war, auch schon gewusst. Das bringt aber nicht viel, weil uns schon damals klar war, dass die Politik darauf nicht ansprechbar ist. Sie will von Kämpfern gegen den Kommunismus nichts wissen, den erfolgreichen Kampf auch nicht belohnen, die Kämpfer auch nicht ehren. Sie (vor allem die SPD) will nur die Opfer sehen und ihnen (nur) bei wirtschaftlich schwieriger Lage durch eine “besondere Zuwendung” etwas unter die Arme greifen. Die CDU entschärfte damals die Ungerechtigkeit etwas, als sie die Opferrente wenigsten für Pensionäre in eine bedürftigkeitsunabhängige Ehrenpension, wenn auch in bescheidener Höhe, bei ihrem Koalitionspartner SPD durchsetzte.

Ich habe in einer Petition

185. Petition – Freigekaufte DDR-Häftlinge neu überprüfen – SED-Opferrente verdoppeln

darauf hingewiesen und bemängelt, dass man auch Kriminelle und Stasi-Spitzel (notgedrungen, weil das im Kalten Krieg wohl nicht anders ging) freigekauft und möglicherweise mit einer Kapitalentschädigung und SED-Opferrente zu Unrecht belohnt hat, und dass man das jetzt abstellen muss und kann, weil der Kalte Krieg vorbei ist und man an die Akten (Urteil, Stasi-Akten) rankommt. Das gewonnene Geld könnte und sollte man für eine Verdopplung der Opferrente verwenden.

Man hat auf meine Petition wie folgt reagiert:

Zitat: Wie die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme bereits zutreffend ausgeführt hat, soll das neue Rehabilitierungsgesetz ein Zeichen der Solidarität aller Deutschen setzen. Soweit der Petent beanstandet, dass auch Kriminelle einen Anspruch auf die sogenannte Opferpension hätten, stellt der Ausschuss fest, dass es ein Anliegen des Gesetzgebers war, im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) nicht zwischen politischen und anderen Opfern des SED-Unrechtsregimes zu unterscheiden. … Demzufolge ist aus heutiger Sicht kein Grund erkennbar, zwischen politischen und anderen Opfern der SED-Herrschaft zu differenzieren.

Das heißt, die Politik will keinen Unterschied machen zwischen den nach einem kommunistischen Unrechtsparagraphen verurteilten politischen Widerstandskämpfer und einem Opfer, das rechtsstaatswidrig verurteilt wurde und dabei völlig unpolitisch motiviert war. Ich will den Unterschied ja auch nicht unbedingt machen, da hat mich die Politik falsch verstanden:

251. Petition Ehrenpension – Ablehnung – Der Bundestag hat mich offensichtlich falsch verstanden

Ich will aber nicht den Fehler machen, den die Politik macht:

Die Politik macht leider den Fehler, dass sie sich einseitig nur an die rechtsstaatswidrig verurteilten NS-Opfer (Homosexuelle, Vorbeugehaft für „Berufs- und Gewohnheitsverbrecher“, vorbeugende Maßnahmen für „Arbeitsscheue“, „Arbeitsverweigerer“, „Landstreicher“ und „Asoziale“, Opfer der NS-Gerichtsbarkeit -  Seite 35-37 ) anlehnt, die 250 Euro (wie wir) bekommen:

und nicht an die antifaschistischen Widerstandskämpfer, die mit 717,50 Euro viel mehr geehrt werden als die antikommunistischen Widerstandskämpfer.

Um den Fehler zu beseitigen, müsste man auch bei den SED-Betroffenen eine Aufteilung machen in

Opfer rechtsstaatswidriger Verurteilung – das betrifft vor allem § 249 – „Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“ (Achtung der § 249 wird laut Bundesverfassungsgericht nicht immer rehabilitiert) und

Widerstandskämpfer mit politischer Verurteilung – das betrifft vor allem § 96 – „Hochverrat“, § 97 – „Spionage“, § 98 – „Ungesetzliche Sammlung von Nachrichten“, § 99 – „Landesverräterische Nachrichtenübermittlung“, § 100 – „Staatsfeindliche Verbindungen“, § 105 – „Staatsfeindlicher Menschenhandel“, § 106 – „Staatsfeindliche Hetze“, § 213 – „Ungesetzlicher Grenzübertritt“, § 219 – „Ungesetzliche Verbindungsaufnahme“, § 220 – „Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung“, §§ 245, 246 – „Geheimnisverrat“, § 256 – Wehrdienstentziehung/ -verweigerung Wikipedia).

Da die Politik die Aufteilung nicht will und manch ein SED-Betroffener ja auch nicht, schlage ich einen Kompromiss in der Mitte vor: 500 Euro. Der Kompromiss hat die Chance, von der Politik akzeptiert zu werden. Die Zeit ist jetzt gerade günstig, weil man 25 Jahre Friedliche Revolution feiern will und dabei gehört es sich natürlich, sich auch an die Revolutionäre und Widerstandskämpfer zu erinnern.

Übrigens wirkt die Revolutionärin und Widerstandskämpferin Vera Lengsfeld bei den Feierlichkeiten zum 25. Jahrestag der Friedlichen Revolution, die z.B. im September 2014 in Schwäbisch Gmünd (Baden Würtemberg) stattfinden werden,  aktiv als Rednerin, CDU-Mitglied und Landesvorsitzende der VOS mit:

25 Jahre Friedliche Revolution

Wir sollten unbedingt die Schiene “Vera Lengsfeld, CDU, VOS – Dr. Philip Lengsfeld, CDU, MdB, verfolgter Schüler” für unsere SED-Opferrente/Ehrenpension nutzen, was unser VOS-Bundesvorsitzender R.W. (Rainer Wagner)  lobenswerterweise laut “Freiheitsglocke” ja auch schon tut:

Wenn man nun schon mit Vera Lengsfelds neu gegründeten Landesverband Berlin-Brandenburg zusammenarbeitet, sollte man vielleicht auch prüfen, ob man das Berliner Büro der VOS-Bundeszentrale über Veras Landesverband organisieren kann? Carola Stabe schrieb mir, dass man eine geeignete Hilfskraft sehr schnell finden könnte, die den gehaltsmäßig viel zu teuren Hugo D. ersetzen kann.

01.03.2014 14:07:44
Aw: Neugestaltung der VOS
Lieber Ralf, es wird sich jemand finden. Derjenige oder diejenige muss sich nur mit Buchhaltung auskennen und die Korrespondenz zwischen dem Bundesvorstandsmitgliedern und den Landesverbänden organisieren. Das ist ein einfacher Job, den man mit ein paar Stunden im Monat erledigen kann. Das muss auch kein VOS Mitglied sein. So jemanden finden wir hier sehr schnell.

Den Punkt 4, Ehepartnern von Haftopfern, die zur Zeit der Haft mit dem Haftopfer verheiratet waren und bis heute noch verheiratet sind, ist die “besondere Zuwendung für Haftopfer” in gleicher Höhe auch zu gewähren, habe ich hinzugefügt, weil ich hier eine echte Gerechtigkeitslücke sehe, die unbedingt geschlossen werden muss. Dagegen finde ich die Forderung nach einer Vererbbarkeit der “besonderen Zuwendung für Haftopfer” in Form einer “Hinterbliebenenrente” nicht ganz so zwingend, vorausgesetzt, der Punkt 4 kommt ins Gesetz.

Wer pauschal die Vererbbarkeit der Opferrente auf die Hinterbliebenen fordert, wie z.B. Rainer Wagner, der müsste dies genauer begründen, damit die Politik versteht, warum z.B. Ehepartner eines Haftopfers eine Hinterbliebenenrente bekommen sollen, wenn sie das Haftopfer erst nach dessen Haft geheiratet haben. Das betrifft auch die Rente für hinterbliebene Kinder, die nach der Haft gezeugt wurden. Diese wären heute meist schon  im Erwachsenenalter, wo sie keinerlei Unterstützung von den Eltern mehr gesetzlich einfordern können. Die Fürsorgepflicht der Eltern für die Ausbildung der Jugendlichen ist nach 26 Jahren verstrichen.

Ostseezeitung (09. Okt. 2012)

Es stimmt zwar, was Rainer Wagner sagt, dass auch die “Kinder Unterdrückter selbst einem hohen Leidungsdruck unterlagen und auch Opfer von Repressalien wurden”, sofern sie vor der Haft ihrer Eltern bzw. eines Elternteils schon gelebt haben und bewusst die Trennung miterlebt haben. So hat meine Tochter (damals 12 Jahre) meine Frau verzweifelt angeschrieen: “Gib mir meinen Vater wieder!” weil sie es nicht verstand, dass ich plötzlich nicht mehr für sie da war. Wir hatten ein sehr inniges Verhältnis miteinander. Sie gab meiner Frau die Schuld, obwohl diese schuldlos war, denn der Verbrecherstaat DDR war ja der Schuldige. Das Kind litt sehr. Meine Frau versuchte, es etwas zu trösten, indem sie das Kind einfach nach Potsdam in die U-Haft-Anstalt mitnahm (hier fand der geheime Gerichtsprozess statt), damit es wenigsten einmal in meiner Nähe ist. In Potsdam war man nicht ganz so streng wie in Berlin-Hohenschönhausen, wo ich vorher war. Der Stasioffizier drohte dem Kind nur, ja still zu sitzen. Es musste natürlich warten, denn Kinder waren bei solchen Stasi-“Veranstaltungen” grundsätzlich unerwünscht. Der (Verbrecher)Staat hatte schließlich die Aufgabe, Kinder vor Verbrechern zu schützen. “Wo kommen wir denn da hin, wenn wir auch noch erlauben, dass Kinder ihre Väter oder Mütter im Knast besuchen dürfen?”

Dass meine Tochter keinen Betriebsferienplatz bekam, weil die Gewerkschaftstante “vergaß”, den Antrag zu bearbeiten (sie war IM, erfuhren wir später), war auch eine gewisse “Repressalie”. Die konnte meine Tochter noch verkraften, weil sie noch die Pfarrerskinder als Spielgefährtinnen hatte. Soll meine Tochter jetzt im Alter von 43 Jahren (oder noch älter, wenn ich verstorben bin) eine Hinterbliebenenrente bekommen? Oder soll meine zweite Tochter, die nach meinem Freikauf 1986 im Westen geboren wurde und jetzt mit 28 Jahren keinen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung durch die Eltern mehr hat (geht nur bis 26), eine Hinterbliebenenrente bekommen, wenn ich sterbe? Nötig finde ich das nicht. Als man das ins Entschädigungsrentengesetz für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus sowie für deren Hinterbliebene schrieb, hat man was anderes gemeint.

“Richtig ist, dass ost- und westdeutsche Regelungen nach 1953 vorsahen, Kinder von NS-Verfolgten bis zum 26. Lebensjahr mit einer Waisen- oder Halbweisenrente zu bedenken, wenn denn ihre einst verfolgten Eltern umgekommen sind. Solche Renten, die der Unterstützung von Waisen und Halbwaisen in der Ausbildung dienten, haben aber mit einer  V.e.r.e.r.b.b.a.r.k.e.i.t der NS-Entschädigungsleistungen überhaupt gar nichts zu tun.” (B.W.)

Ich finde es viel wichtiger, dass z.B. meine Frau und andere Frauen in gleicher Lage eine Rente bekommen und zwar jetzt schon, weil ihre Altersrente sehr gering ist wegen der beruflichen Diskriminierung, die sie in der DDR regelmäßig zu ertragen hatten. Meine Frau “vergaß” man bei Gehaltserhöhungen einfach, obwohl sie Qualifizierungslehrgänge mit Erfolg absolviert hatte. Ihre Kolleginnen, die mit ihr auf dem Lehrgang waren, bekamen die Gehaltserhöhung. Die Opferrente muss meine Frau schon jetzt bekommen, weil sie sich diese verdient hat, wegen des Widerstands, dass sie die Unterdrückung überhaupt so lange ausgehalten hat. Das ist einfach eine Frage der Gerechtigkeit. Außerdem ist sie auf Grund der Verfolgung durch den kommunistischen Verbrecherstaat DDR erkrankt an Klaustrophobie. Infolgedessen besteht eine behindernde Störung mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit. Sie könnte, wenn sie als SED-Opfer anerkannt wird, zum Versorgungsamt gehen und eine Versorgung beantragen (z.B. eine Rente).

Herr Dr. Grasemann, den man in Opferkreisen kennt, unterstützt meine Initiative. Das gibt mir Hoffnung, dass ich auch beim Gesetzgeber Gehör finde:

http://www.ddr-zeitzeuge.de/ddr-zeitzeugen-recherchieren/ddr-zeitzeuge/hans-juergen-grasemann-450.html

Dr. Grasemann schrieb am 24.05.14: “Die Initiative, auch die Ehepartner in die Opferrenten-Regelung einzubeziehen, findet meine Unterstützung.”

Weitere Links zum Thema:
258. Aufruf zur Solidarität an die Kameraden aus VOS und UOKG!
251. Petition Ehrenpension – Ablehnung – Der Bundestag hat mich offensichtlich falsch verstanden
211. CDU: 500 Euro Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den (roten) Faschismus und für Verfolgte des (roten) Faschismus
185. Petition – Freigekaufte DDR-Häftlinge neu überprüfen – SED-Opferrente verdoppeln
182. Verdoppelung der SED-Opferrente: Ja – aber wie?
Interview mit Verfasser K.

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Falls die Gleichstellung auf Widerspruch stößt, sollte man den Personenkreis trotzdem in die Opferrenten-Regelung einbeziehen und zwar mit einem abgesenkten Wert der Zuwendung. Der Wert könnte beispielsweise in Anlehnung an die Witwenrentenregelung bei 55 oder 60% der Zuwendung liegen.
Veröffentlicht unter Allgemein | 9 Kommentare

258. Aufruf zur Solidarität an die Kameraden aus VOS und UOKG!

http://www.vos-ev.de/pm/2014-05-16_pm_aufruf_zur_solidaritaet_an_die_kameraden_aus_vos_und_uokg.pdf

Vorschlag zur Verbesserung von Punkt 2

Ursprünglich:

2. Die Lebenspartner der ehemaligen politischen Gefangenen, die in der DDR oft ebenso brutal schikaniert und drangsaliert wurden wie ihre inhaftierten Ehepartner, müssen wie bei jeder anderen Rente Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung aus der Opferpension bekommen. Müssen sie doch nicht selten die psychischen Probleme ihrer traumatisierten Partner bis zum heutigen Tag mit ertragen.

Ergänzungssvorschlag:

2. Lebenspartner von Haftopfern, die mit dem Haftopfer verheiratet waren als es in Haft war, und heute noch mit dem Haftopfer verheiratet sind, ist die “besondere Zuwendung für Haftopfer” in gleicher Höhe auch zu gewähren. Die Zahlung ist fortzusetzen bzw. zu gewähren, wenn das Haftopfer verstorben ist. Der Begriff “Hinterbliebenenversorgung” entfällt somit. Alle Witwer/Witwen, die sich eine Hinterbliebenenversorgung wünschen, wie z.B. Frau Grete Messerschmidt (siehe unten), kämen aber nicht zu kurz, denn mit der “besonderen Zuwendung”, die bisher nur für Haftopfer gilt,  würden sie 100% bekommen, wogegen die Hinterbliebenrente ensprechend der gesetzlichen Regelung nur 55 bzw. 60% betragen kann.

Begründung:

Da Lebenspartner der ehemaligen politischen Gefangenen in der DDR regelmäßig ebenso brutal schikaniert, drangsaliert, beruflich diskriminiert, ungerecht behandelt, finanziell und gesundheitlich geschädigt wurden wie ihre inhaftierten Lebenspartner und sie nicht nur nicht selten die psychischen Probleme ihrer traumatisierten Partner bis zum heutigen Tag mit zu ertragen haben, sondern oft selber tramatisiert sind (z.B. PTBS),  beim Versorgungsamt aber keine Rente nach §21 StrgRehaG in Verbindung mit dem BVG

beantragen können, da sie ja nicht inhaftiert waren, sind sie ihren inhaftierten  Lebenspartnern nun gleichzustellen. Das heißt, es ist ihnen die “besondere Zuwendung”, die bisher nur  für Haftopfer gilt, in gleicher Höhe auch zu gewähren. Bei verfolgungsbedingter Erkrankung (z.B. Klaustrophobie, PTBS) muss eine Versorgung durch das Versorgungsamt somit auch möglich sein.

Standardwissen

Zur Zeit wäre die Versorgung durch das Versorgungsamt für einen Nichtinhaftierten nur möglich, wenn er eine berufliche Rehabilitierung beantragt und erhalten hat. Da das umfangreiche Beweismittel erfordet, die nicht immer aufzutreiben sind (nämlich wenn Stasi-Akten vernichtet wurden), ist die berufliche Rehabilitierung meist schwierig.  Dagegen ist es  natürlich leicht zu beweisen, dass ein Lebenspartner mit einem Haftopfer verheiratet war oder mit ihm zusammen gelebt hat. Leicht beweisbar (nämlich durch die strafrechtliche Rehabilitierung) ist es auch, dass die politische Haft Unrecht war, das zu entschädigen ist, und dass ein Lebenspartner unter dem Unrecht genauso litt wie das Haftopfer selber.  Das ist Standardwissen, welches mir z. B. der verstorbene Schauspieler, Regisseur, Intendant und Schriftsteller


Ralf-Günter Krolkiewcz

mit dem ich in der Stasi-U-Haft Potsdam in einer Zelle saß, bei einem Cottbus-Gedenk-Treffen, am Mittagstisch, wo unsere Frauen dabei waren,  bestätigte.

Für Witwer/Witwen, die ihre Lebenspartner erst nach deren Haft kennengelernt und geheiratet haben, möglicherweise sogar erst im freien Westen, gilt natürlich nicht der Leidensweg der Verfolgung selber (sie wurden ja nicht verfolgt), sondern nur der gemeinsame Weg mit einem “nicht selten traumatisierten Partner”, dessen “psychische Probleme” sie “bis zum heutigen Tag mit ertragen”. Sie können natürlich nicht die Opferrente zu 100% sofort bekommen, sondern nur die gesetzlich vorgeschriebene Witwenrente von 55 % bzw. 60 %, wenn der Lebenspartner verstorben ist (siehe Regelung).

Meine persönliche familiäre Situation könnte als Musterbeispiel für den erste Fall dienen

Meine Frau leidet an Klaustrophobie und musste sich im Westen, nachdem ich 1985 aus der DDR-Haft freigekauft wurde und sie mit dem Kind zu mir nachreisen durfte, von einem Psychotherapeuten behandeln lassen. Ich kann mit ihr im Auto nicht durch einen Tunnel fahren, wenn sie nicht weiß, wie lang er ist und sie das Licht am Ende des Tunnels nicht sieht. Sie kann keinen Aufzug benutzen und muss Treppe steigen, auch wenn das Ziel im 8. Stock liegt. Eine Gaststätte oder einen Supermarkt betritt sie nur, wenn sie den Fluchtweg nicht aus den Augen verliert. Sie bekommt sonst Herzrasen und Todesangst. Eine auf Grund ihrer Migräne erforderliche Computer-Tomographie musste abgebrochen werden, weil sie Angst hatte zu ersticken. So fiel das überhaupt erst einem Arzt auf, der sie prompt an einen Psychotherapeuten überwies. Sie klagt über manchmal bei dem geringsten Anlass auftretende Beklemmungen und Schmerzen in der Brust, hat viel zu hohen, manchmal zu niedrigen, schwankenden Blutdruck. Der Arzt kann keine körperlichen Schäden am Herzen oder im Blut feststellen. EKG und Cholesterinwerte sind bei ihr völlig normal. Sie ernährt sich auch gesund. Die Behandlung durch den Psychotherapeuten dauerte viele Sitzungen, was die Techniker-Krankenkasse bezahlte. Die Klaustrophobie wurde durch Verhaltensmaßregeln, die man ihr mit auf den Weg gab, etwas gelindert, aber die gesamten gesundheitlichen Beschwerden nicht beseitigt, wozu auch extreme Schreckhaftigkeit und Nesselfieber gehören, die zuerst beim Kontakt mit der Stasi aufgetreten sind und in Schüben manchmal noch wiederkehren.

Als ich bei der Stasi in Berlin-Hohenschönhausen fünf Monate lang in U-Haft saß, wurde meine Frau bei jedem Besuch in der Normannenstraße (Sitz von Stasi-Chef Erich Mielke)  von “meinem” Stasi-Vernehmer Major Wen. vernommen, was einer kurzzeitigen Inhaftierung gleichkam. Sie hatte Angst, aus dem Gebäude nicht mehr herauszukommen, weil sie ja das Ergebnis der Vernehmung durch die totale Rechtsunsicherheit, die in der DDR herrschte, schwer einschätzen konnte, währenddessen das 12-jährige Kind zu Hause wartete. Zur Vernehmung wurde sie durch einen uniformierten Armeeangehörigen zunächst über viele Gänge geführt. Jeder Gang hatte Türen, die auf- und wieder zugeschlossen wurden. In einem fensterlosen Aufenthaltsraum musste sie zunächst eine ungewisse Zeit warten. Die Tür hatte keine Türklinke. Dann ging es zur Vernehmung. Der Vernehmungsraum wurde bewacht durch einen Armeeangehörigen mit Maschinenpistole. Als ihr schlecht wurde, weil der Vernehmer ihr einreden wollte, dass ich nichts mehr von ihr wissen wolle, wollte sie hinauslaufen. Der Vernehmer rief: “Sie können hier nicht raus!” Sie war in dem Gebäude praktisch gefangen, hilflos und allein den Psychomethoden der Staatsmacht ausgeliefert.

Der Psychotherapeut hat festgestellt, dass die Klaustrophobie meiner Frau mit den noch immer unverarbeiteten Erlebnissen bei der Stasi und überhaupt mit ihren Erlebnissen in der DDR-Diktatur und während meiner Haft zusammenhängt. Als ich in der DDR nach meiner fristlosen Entlassung nur noch die Hälfte meines Nettoeinkommens hatte, war meine Frau bereit mitzuverdienen. Seit der Geburt ihres ersten Kindes war sie aus Fürsorge für das Kind zu Hause geblieben, was jetzt nicht mehr unbedingt nötig war, da es für das sechsjährige Kind die Möglichkeit des Schulhortes gab. Der Arbeitsplatz wurde ihr von der Stasi diktiert. Eine andere Arbeit, wohin sie sich als biologisch-technische Assistentin bewarb und wo der Fachabteilungsleiter, der offenbar nicht der Stasi angehörte, sie gern genommen hätte, konnte sie nicht bekommen. Ihre Erfahrungsjahre wurden nicht angerechnet. Sie erhielt zunächst auch nur einen befristeten Arbeitsvertrag, was für den “Sozialstaat” DDR sehr ungewöhnlich war

Bevor sie anfing zu arbeiten, wurde ihr Ruf geschädigt. Eine dort arbeitende Assistentin war Ehefrau eines Offiziers des Wachregiments Feliks Dzierzynski und verbreitete unter völliger Verdrehung der Tatsachen, meine Frau müsse anfangen zu arbeiten, weil ich beim Fernsehen der DDR in einer mir vorgelegten Resolution “Meine Stimme gegen die Neutronenbombe” das Wort “gegen” gestrichen und “für” eingesetzt hätte und entlassen werden musste. Das wäre in einer Versammlung im Wachregiment so ausgewertet worden, an der ihr Ehemann teilgenommen hätte. Eine von der Stasi organisierte Legende. Zersetzung von politischen Gegnern. Mit Schwefelsäure getränkte Katalysatorbruchstücke (meine Frau arbeitete in einem chemischen Labor) wurden in ihre Handtasche getan (vermutlich von dieser “Dzierzynski”-Dame), um ihre Widerstandsfähigkeit zu testen oder sie irre zu machen. Zersetzung im wahrsten Sinne des Wortes … mit Säure. Ihr Chef, der das alles mitbekam, gestand ihr später (um zu prahlen), Mitarbeiter der “Sicherheit” zu sein. Es gelang meiner Frau schließlich, den Betrieb zu wechseln und im Gesundheitswesen bei der Erforschung von Grippeschutzimpfstoffen als Assistentin zu arbeiten. Sie absolvierte, wie ihre Kolleginnen, erfolgreich Weiterbildungslehrgänge. Bei der damit verbundenen Gehaltserhöhung wurde sie (von der Staatssicherheit) “vergessen”.

Die Stasi drang konspirativ in unsere Wohnung ein, schnüffelte in meinen Unterlagen, brachte auch den Nähkorb meiner Frau durcheinander und hängte zum Zeichen, dass sie da war, ein Bild von der Wand ab. Das sollte Angst und Unsicherheit verbreiten und zeigen, wer die Macht hatte, nicht der Bürger, sondern der Staat (Orwell “1984″!). Unser Auto, das in einem abgeschlossenen Gartengrundstück stand, wurde mit obszönen Texten beschmiert. Unterwegs hatte ich einen Platten. Ich bemerkte einen Nagel im Reifen.

Ziel der Stasi war es, unsere Ehe auseinander zu bringen, indem sie unsere Familie systematisch zersetzte. Nur über Umwege fand meine Frau heraus, an welchem Tag, in welchem Ort und in welchem Gerichtsgebäude die nicht öffentliche Gerichtsverhandlung stattfand. Als sie sich am Verhandlungstag zusammen mit unserem Pfarrer Lutz Gümbel und einem Freund Klaus Jadczak im Gerichtsgebäude in Potsdam aufhielt, sah sie, wie ich mit vier Mann Bewachung und Knebelkette gefesselt, aus dem Gerichtssaal die Treppe hinunter in eine Zelle im Keller geführt wurde. Das Gericht wollte in die Mittagspause gehen.

Mein Pfarrer rief mich mit meinem Namen, damit ich auf ihn aufmerksam werde. Um einen erneuten Blickkontakt unmöglich zu machen, wurde ich nach der Pause auf dem Rückweg vom Keller von außen über einen Hintereingang und eine Treppe, die über den Dachboden führte, praktisch von oben kommend, zum Gerichtssaal geleitet. Als am nächsten Tag die Urteilsverkündung war, waren meine Frau, mein Pfarrer und der Freund wieder im Gerichtgebäude. Es herrschte im Gegensatz zum Vortag reger Betrieb auf den Gängen. Die Urteilsverkündung war öffentlich, die Urteilsbegründung dagegen nicht. Als meine Frau das Urteil 3 1/2 Jahre hörte, weinte sie. Sie wurde sofort, zusammen mit Pfarrer und Freund von der Stasi aus dem Gerichtsgebäude auf die Straße gedrängt. Der Aufenthalt und das Weinen waren ihr im Gerichtsgebäude nicht erlaubt, obwohl es ein öffentliches Gebäude war und jeder eigentlich das Recht hatte, sich dort aufzuhalten, wenn er es will.

Nach der Verurteilung wartete meine Frau vergeblich auf eine Nachricht von mir. Nachdem schon zwei Monate vergangen waren, wurde sie immer besorgter und fragte schriftlich beim zuständigen Staatsanwalt an, in welche Haftanstalt ich eingewiesen wurde. Er schrieb zurück, dass ich ihr das schon schreiben würde, wenn ich Interesse hätte, es ihr mitzuteilen. Meine Briefe wurden aber unterschlagen. Erst als unser Pfarrer Lutz Gümbel den von der SED für alle Haftanstalten als Einzigen zugelassen evangelischen Haftanstaltspfarrer Eckart Giebeler einschaltete, erfuhr meine Frau, dass ich mich in Cottbus befand.

Hier ging der Terror weiter. Die meisten Briefe wurden weiterhin unterschlagen. Beim “Sprecher” war jegliche Verständigung untersagt, die die Zukunft der Familie (Anwalt Vogel, evtl. Freikauf) betraf.

Ralf Kotowski

http://www.opk-akte-verfasser.de/sed-diktatur.htm

Erinnerung

An dieser Stelle möchten ich (als Mitglied der CDU) die Koalitionsregierungspartei CDU und Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel freundlichst daran erinnern, dass man bereits  im Jahre 2000 für SED-Opfer und -Verfolgte eine

Ehrenpension von 1.000 DM (500 Euro)

vorgesehen hatten:

Drucksache 14/3665-114/3665-2b14/3665-314/3665-4

Die Bundeskanzlerin und die Bundespräsidenten legen Kränze nieder in der Opfergedenkstätte, dem ehemaligen Stasi-Gefängnis, wo ich eingesperrt war und wo meine Frau mich besuchte (und an Klaustrophobie erkrankte – siehe unten*):

Bild

Welt

Bild

Bildergalerien Bundespraesident

Bild
Spiegel

*) … wo meine Frau mich besuchte und an Klaustrophobie erkrankte

Genauer gesagt besuchte meine Frau mich in der Normannenstraße, dem Sitz des Stasi-Chefs Erich Mielke:

http://www.berlin.de/museum/3109393-2926344-stasimuseum-forschungs-und-gedenkstaette.html

Zu jedem Sprechtermin wurde ich vom Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen:

http://www.stiftung-hsh.de/document.php?cat_id=CAT_163&special=0

mit einem durch modische Vorhänge (bzw.Gardinen)  getarnten Barkas-Kastenwagen:

http://www.berlin-fuer-entdecker.de/lichtenberg-entdecken/zeitgeschichte-erkunden/nachkriegszeit-und-wende/gedenkstaette-hohenschoenhausen.html

http://www.nachkriegsmuseen.de/stasi.html

in Handschellen zur Normannenstraße gekarrt, damit meine Frau und niemand mitbekommen, wo ich in Wirklichkeit einsaß. Ihre Briefe gingen an eine Postfach-Nummer. Das diente dazu, die Verbrechen des kommunistischen Verbrecherstaates DDR vor der Öffentlichkeit zu verschleiern.

Die angsteinflößenden Verbrechen der Kommunisten hatten zur Folge, dass meine Frau nicht in der Lage  war, die U-Bahn zu benutzen. Nachdem sie mich in Erich Mielkes Verbrecherhöhle besuchte und von den Verbrechern vernommen wurde, war sie durch Klaustrophobie gezwungen, die 1,2 km lange Strecke zu Fuß bis zum S-Bahnhof Frankfurter Allee zu laufen:

Verfasser K.

Ist unser Land wirklich so arm?

Verbesserungen bei der Gewährung der Opferrente sind unbedingt erforderlich
(Artikel aus VOS-Zeitung “Freiheitglocke” April/Mai 2014 Seite 11)

Ich bin die Hinterbliebene (mit Kindern) eines Kommunismus-Opfers aus Thüringen. Ich bin sehr froh, dass es die Freiheitsglocke gibt und sie weiter erscheinen kann und dass man die Möglichkeit hat, sich an die Redaktion zu wenden, um seine eigenen Gedanken und Anregungen weiterzugeben.

Ich bin Mitglied der Bezirksgruppe Suhl/Sonneberg, wir trafen uns am 14. März 2014 zur Jahresversammlung in Zella-Mehlis und sprachen dort bereits über die bevorstehende 30. Generalversammlung der VOS. Dazu bewegen mich verschiedene Fragen, die auch nach dem Ende der Generalversammlung noch aktuell sind: Erstens geht es um die Frage, ob und wann es eine Ehrenpension/Opferrente für Hinterbliebene geben könnte. Dieser Anspruch wäre mehr als gerechtfertigt, da die Ehepartner von ehemaligen politischen Häftlinge während der Inhaftierung viel auszuhalten hatten (K.: wie meine Frau) und später oft genug die Haftopfer pflegen mussten, weil diese unter schweren Haftfolgeschäden litten. (K.: meine Frau muss nicht nur mit meinen Haftfolgeschäden (PTBS) klarkommen, sondern auch mit ihren eigenen Verfolgungsschäden (Klaustrophobie))

Zweitens sind mir durch die Benachteiligung während der Haftzeit des Mannes (und Vaters der Kinder), der von 1971 bis 1977 im Zuchthaus Brandenburg war, nur geringe Rentenbeitragszahlungen möglich gewesen. Ich schlage mich jetzt allein durchs Leben, und jeder weiß, wie schwer das heute mit einer kleinen Rente fällt. (K.: die Rente meiner Frau ist auch sehr klein, z.Z.: 445,07 Euro) Mein Vorschlag wäre: Auch für die Hinterbliebenen von Opfern politischer Haft egal ob Mann oder Frau sollte man dieselbe Opferrente/ Ehrenpension wie für die ehemaligen Inhaftierten gewähren. Ich halte das für mehr als gerecht.

Während der Haftzeit meines Mannes lebte ich mit großer Ungewissheit über sein Schicksal, ich war immer wieder (teils schwer) erkrankt und musste die Kinder großziehen. (K.: wie meine Frau, sie wurde u.a. schikaniert, indem vergessen wurde, ihren Antrag für einen betrieblichen Kinderferienplatz zu bearbeiten – die Sachbearbeiterin war Mitarbeiterin der Stasi) Das Ganze mit geringem Einkommen und unter den argwöhnischen Blicken der Menschen aus meiner Umwelt. Zudem wurde auch ich verhört und musste die Hausdurchsuchung mit ertragen. (K.: das Gleiche passierte meiner Frau) Bis heute leide ich unter den tief eingeprägten Vorgängen. (K.: wie auch meine Frau: Klaustrophobie u.a.) Ich würde es als eine Wiedergutmachung, aber auch als eine Würdigung erlittenen Leids ansehen. Und ich frage: Ist unser Land wirklich so arm, dass es so mit uns umgeht und uns die wenigen Euros verwehrt, die uns für unsere letzten paar Jahre helfen könnten, etwas besser zu leben?

Meiner Meinung nach musste man das Gesamtaufkommen für die Opferrente ja nicht mal aufstocken, da auch immer mehr Empfangsberechtigte sterben und somit Geld freigesetzt wird. Wir sollten für die nächste Generalversammlung die Landesbeauftragte aus Thüringen einladen, um ihr unsere Situation authentisch zu schildern. Grete Messerschmidt

***

Alle Witwer/Witwen, die sich eine Hinterbliebenenversorgung aus der Opferpension ihrer Lebensgefährt(inn)en wünschen, wie z.B. Frau Grete Messerschmidt, kämen nicht zu kurz, wenn sie rentenrechlich ihren inhaftierten Lebensgefährt(inn)en gleichgestellt würden. Sie würden ja den gleichen Betrag bekommen und vielleicht sogar noch mehr, wenn das Versorgungsamt verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden anerkennt und eine Versorgungsrente zahlt. Eine MdE (Minderung der Erwerbstätigkeit) von 30% würde z.Z. eine monatliche Versorgung von 127 Euro ausmachen.

Witwer/Witwen, die ihre Lebenspartner erst nach deren Haft kennengelernt und geheiratet haben, möglicherweise sogar erst im freien Westen, können meiner Meinung nach nur die gesetzlich vorgeschriebene Witwenrente von 55 % bzw. 60 % beanspruchen, wenn der Lebenspartner verstorben ist (siehe Regelung).

Verfasser K.

Ehepartner in die Opferrenten-Regelung einzubeziehen, findet meine Unterstützung

schrieb am 24.05.14:

http://www.ddr-zeitzeuge.de/ddr-zeitzeugen-recherchieren/ddr-zeitzeuge/hans-juergen-grasemann-450.html

***

Weitere Links zum Thema Opferrente

251. Petition Ehrenpension – Ablehnung – Der Bundestag hat mich offensichtlich falsch verstanden
244. an Ulrike Poppe: Aus dem Beschluss des Landesverfassungsgerichts, IMs anzuhören, ergeben sich leider neue Probleme
243. Vom Stasi-Opfer zum Stasi-Täter ohne Anhörung?
211. CDU: 500 Euro Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den (roten) Faschismus und für Verfolgte des (roten) Faschismus
185. Petition – Freigekaufte DDR-Häftlinge neu überprüfen – SED-Opferrente verdoppeln 182. Verdoppelung der SED-Opferrente: Ja – aber wie?

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257. Verbot von DDR-Symbolen – hat nichts mit “Stimmungsmache” zu tun

Verbot von DDR-Symbolen

Im Kampf gegen Hammer und Zirkel

Stasi-Gedenkstättenleiter Hubert Knabe will das Zeigen von Symbolen der DDR bestrafen. Für die Stimmungsmache in eigener Sache lud er zu einer Anhörung.

BERLIN taz | Sollte die Verwendung des Symbols der Freien Deutschen Jugend genauso bestraft werden wie die des SS-Totenkopfs? Ist ein roter Stern ebenso schwer erträglich wie ein Hakenkreuz? Sind die Uniformen der Ernst-Thälmann-Pioniere so abstoßend wie jene der Wehrmacht? Und muss Energie Cottbus sein Stadion der (deutsch-sowjetischen) Freundschaft umbenennen? Ginge es nach Hubertus Knabe, Leiter der Gedenkstätte Stasi-Gefängnis Hohenschönhausen, und seiner ideologischen Mitstreiter, wäre die Antwort ein eindeutiges Ja.

„Hammer, Zirkel, Ährenkranz – Kann man DDR-Symbole verbieten?“ war der Titel einer Veranstaltung, die am Mittwoch im Zeughauskino des Deutschen Historischen Museums eine öffentliche Debatte in dieser Frage vorantreiben wollte. Dafür hatte sich Knabe eine Handvoll Getreuer geladen. Als Experten neben ihm, dem Kreuzritter in Sachen Antikommunismus, durften in den Nebenrollen mitwirken: der Ex-DDR-Häftling Hartmut Richter, die Stasi-Beauftragte Sachsen-Anhalts, Birgit Neumann-Becker, und der Welt-Journalist Sven Felix Kellerhoff.

Allesamt führten sie aus, dass sie die öffentliche Zurschaustellung von DDR-Symbolen als Zumutung empfinden. Und ihren Grusel aushalten, das wollen sie nicht, mit den Zumutungen soll einfach Schluss sein. Grundsätzlich verboten gehörten etwa der Auflauf ehemaliger NVA-Soldaten am Tag der Befreiung im Treptower Park und die Grenzer-Darsteller vor dem Brandenburger Tor genauso wie DDR-Fahnen im Fanblock so mancher Ostklubs. Ihre Devise daher: Nie wieder! Nie wieder soll von deutschem Boden die Verherrlichung des Unrechtsstaates ausgehen. Die 50 zumeist älteren Zuschauer im spärlich gefüllten Kinosaal hatten sie auf ihrer Seite.

Und so gingen sie – allesamt ohne juristische Ausbildung – der Frage nach, wie das zu bewerkstelligen sei, etwa durch eine Ausweitung des Ordnungswidrigkeitengesetzes oder gar der Ergänzung des Strafgesetzparagrafen 86 a, der die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen regelt. Zwar wolle man keine Freiheitsstrafe, wie sie für das Verwenden von NS-Symbolen möglich ist, aber eine Geldstrafe, die solle es schon sein, so Knabe.

Der Feind steht links

Zum Vorbild taugen ihnen dabei Gesetze in den osteuropäischen Staaten Ungarn oder Lettland, in denen das öffentliche Zeigen von Symbolen der kommunistischen Bewegung mit Geldstrafen belegt wird – Aufzüge in Uniformen der Waffen-SS dagegen durchaus möglich sind.

Dass der Feind links steht, verdeutlichten schon die im Kinosaal ausgelegten Materialien. Die Besucher hatten die Auswahl zwischen einer Broschüre über Linksextremismus und Postkarten mit einem Hammer-und-Sichel-Symbol, das in einen Papierkorb geworfen wird.

Nach den Ausführungen der Runde fiel drei Politikern die Aufgabe zu, die Experten kritisch zu befragen. Dass dies so recht nicht gelang, dürfte an ihrer Auswahl gelegen haben. Denn versammelt waren ausschließlich rechtskonservative Vertreter der CDU: die Bundestagsabgeordneten Kai Wegner und Philipp Lengsfeld aus Berlin sowie Marian Wendt aus Sachsen.

In der Sache sei man sich vollkommen einig, fuhr Wegner aus. Sein größter Wunsch sei es, dass die Opfer ein Verbot der DDR-Symbole noch erleben. Nur Lengsfeld fiel am Ende auf, dass Euphorie nicht angebracht sei: Die Ausführungen seien keine Blaupause für ein Gesetz, in der Diskussion fehlen die Rechtsexperten und ein Widerpart. Immerhin eine Erkenntnis.
(http://www.taz.de/Verbot-von-DDR-Symbolen/!138560/)

Ich kenne keine gruseligen CDU-Symbole, auch keine Extremismus-Ideologen, Fanatiker und Naziverharmloser, weder in der CDU, noch in den Stasi-Gedenkstätten. Ich bin CDU-Mitglied und Stasi-Opfer. Zu meinen Lichtgestalten gehören weder Suharto, Rios Montt, noch Pinochet, sondern Martin Luther King und Mahatma Gandhi.
(http://opk-akte-verfasser.com/?p=11272)

King schrieb: “Da es für den Kommunisten keine göttliche Führung, keine absolute moralische Ordnung gibt, gibt es auch keine festen, unwandelbaren Grundsätze. Infolgedessen ist fast alles – Macht, Gewalt, Mord, Lüge – vom Ziel her gerechtfertigt. Dieser Relativismus war mir zuwider. Ein positiver Zweck kann niemals negative Mittel rechtfertigen, da letzten Endes der Zweck im Mittel schon vorgegeben ist. Außerdem bekämpfte ich den politischen Totalitarismus des Kommunismus. Beim Kommunismus endet das Individuum in der Unterwerfung unter den Staat. … Diese Mißachtung der persönlichen Freiheit widerstrebte mir.
(http://www.opk-akte-verfasser.de/friedenswerkstatt.htm)

“Der Kommunismus ist keine Philosophie, sondern eine verbrecherische Ideologie”, meinte der tschechische Bürgerrechtler und Politiker, Martin Mejstřík, auf der internationalen Konferenz „Verbrechen des Kommunismus“ in Prag am 25. Februar 2010. Unser Bundespräsident Pfarrer Joachim Gauck unterschrieb diese These als Erstunterzeichner.
(http://de.wikipedia.org/wiki/Erklärung_über_die_Verbrechen_des_Kommunismus)

Symbole, die eine verbrecherische Ideologie (Mejstřík/Gauck), d.h. Macht, Gewalt, Mord, Lüge (King) verherrlichen, müssen natürlich verboten werden.

Das hat nichts mit “Stimmungsmache” zu tun.

Verfasser K.

***

Hartmut RichterZeitzeuge

15. Mai 2014

Der Artikel in der Taz ist ein bösartiger Angriff auf Dr. Knabe

Auf das Thema wird nicht eingegangen. Nach Meinung des Schreiberlings hat Dr. Knabe, um sich zu profilieren also die Veranstaltung organisiert und uns die Teilnehmer benutzt. Damit singt er im Chor seiner Gegner zur Freude der alten Genossen seinen Hassgesang. Wer die Verbrechen, die unter dem Kommunismus geschehen sind einer breiten Öffentlichkeit vermittelt ist also, “Faschist” oder kalter Krieger oder eben ein Kreuzritter. Das ist billige Polemik!

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