192. Neues vom Menschenrechtszentrum Cottbus

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190. Mahnwache für die Opfer des Kommunismus

http://www.vos-ev.de/pm/2013-01-11_pm_liebknecht-luxemburg-demo_.pdf

Mein Wunsch:

Frau Vera Lengsfeld und Herr Hugo Diederich sollten wieder ihr Schild: “Kommunismus 100 Mio TOTE” mitbringen

Quelle: ND

Von links nach rechts: Vera Lengsfeld, Ronald Lässig, Hugo Diederich, Kerstin Kuzia demonstrierten am 08.01.2011 vor dem Berliner Urania-Haus gegen die Veranstaltung der Linksextremen: „Wege zum Kommunismus“ 

und darauf achten, dass sie nicht von sogenannten“Antifaschisten” als “Faschisten unterschiedlicher Couleur” verleumdet (DKP) und sogar noch zusammengeschlagen werden, was schon passiert ist, siehe hier.

Es wäre in dem Zusammenhang wichtig, wenn die VOS-Leitung (Berliner VOS-Landesvorsitzende Vera Lengsfeld, VOS-Bundesvorsitzender Hugo Diederich) sich daran erinnern, dass es eine neue VOS-Satzung gibt, die es wert ist, erfüllt zu werden.

Es müssen noch drei Personen (HOFFMANN, HOLZAPFEL und RUST) gemäß Satzung aus der VOS entlassen werden. Einzelheiten siehe hier.

Verfasser K.
(Ralf Kotowski)

Karl und Rosa und der lebendige Stalinismus

Von Vera Lengsfeld                                                                  13.01.2013 19:29:07

Heute gab es erstmals seit 25 Jahren, der legendären Liebknecht- Luxemburg-Affäre, bei der zahlreiche DDR-Bürgerrechtler verhaftet wurden, wieder eine Gegenaktion. Getragen wurde sie von Aktivisten der VOS, des Vereins für die Opfer des Stalinismus, vor allem von mir, Mario Röllig und Carola Stabe. Ein paar Leute, die unserem Aufruf gefolgt waren, schlossen sich uns an.

Punkt 9.30 war die Parteiführung der Linken, in diesem Jahr mit Sarah Wagenknecht, vor dem Haupteingang an den für sie bereit gelegten Kranzgebinden versammelt. Pünktlich wurde der Lautsprecher eingeschaltet. Unter den Klängen von „Unsterbliche Opfer“ setzte sich der Zug mit Gysi an der Spitze zügig in Bewegung. Wir begaben uns gleichzeitig zum Gedenkstein für die Opfer des Stalinismus, den die Polizei in diesem Jahr vorsorglich mit einem Eisengitter umkränzt hat. Unsere Schilder hatte Carola eine halbe Stunde vorher noch unauffällig ablegen können, bevor sie von einem Polizeibeamten in das Verwaltungsgebäude abgeführt und festgehalten wurde, ohne telefonieren zu dürfen.

Innerhalb von zehn Minuten nach der Anmeldung unserer Mahnwache waren wir von der Berliner Polizei ermahnt worden, nicht zu „provozieren“. Sobald die Anmelder der LL- Demonstration von unserer geplanten Aktion erfuhren, pochten sie auf ihr Recht als Erstanmelder und verbaten sich jegliche Aktivität auf dem Friedhof. Wir sollten uns vor dem Haupteingang, in unmittelbarer Nähe zum Stand einer linksradikalen Gruppe aufstellen. Das kam für uns nach der Erfahrung tätlicher Angriffe bei der LL- Konferenz vor zwei Jahren nicht in Frage. Statt dessen verteilten wir unsere Schilder, die hauptsächlich Namen und Todesdatum von in der Stalinzeit Ermordeter aller Parteien trugen, um den Gedenkstein und stellten uns mit unseren weißen Blumen daneben.

Die Jungs von der Linken, die mit eingerollten Fahnen angerückt waren, um uns damit vor den Augen der Parteiführung zu verdecken, waren ratlos, was sie tun sollten. Da wir ohne Transparente dastanden, wussten sie nicht, wer Gegendemonstrant und wer Genosse war. Die Polizei fand auch keine Zeit mehr zum Eingreifen. Noch während der Einsatzleiter mich ermahnte, dass wir ruhig bleiben sollten, war der Kranzabwurf bei Karl und Rosa beendet und die Linke- Parteispitze auf dem Weg zum Gedenkstein für die Opfer des Stalinismus. Gysis Gesicht war eine einzige Gewitterwolke, als er sich über unsere Tafeln beugen musste, um seine Nelke loszuwerden.

Auch der Rest der Parteiführung war sichtlich genervt. Bis auf Frau Wagenknecht, die es vorgezogen hatte, an der Hand von Oskar Lafontaine den Gedenkstein links liegen zu lassen und im Eiltempo dem Friedhof zu entkommen. Damit hat sie immerhin einen Rest Sensibilität bewiesen, denn wie hätte sie sich vor den Opfern des Stalinismus verneigen können? Da es für Frau Wagenknecht keine realisierbare Alternative zu Stalins Politik gab, waren die Opfer seiner Politik ja auch alternativlos.

So wurde heute auf dem Sozialistenfriedhof das Dilemma der Linken deutlich: auch nach über zwanzig Jahren hat sie außer Gysi keinen vorzeigbaren Spitzenkandidaten und die mögliche Spitzenkandidatin denkt nicht daran, sich von ihrer Ulbrichtverehrung und Stalinapologie zu distanzieren. Mehr noch. Mit der Parteiführung waren die „Reformer“ gekommen, die offensichtlich keine Lust mehr haben, sich im offiziellen Demonstrationszug sehen zu lassen. Es waren ein paar hundert, mehr nicht. Einige studierten sogar aufmerksam unsere Schilder, bevor sie ihre Nelke ablegten.

Einen Stilbruch gab es nur, als Stasioberstleutnant Schmidt auf der Bildfläche erschien, der uns zu fotografieren begann. Zu DDR-Zeiten war er der oberste Dienstherr für über 80 Inoffizielle Mitarbeiter, die auf Bürgerrechtler angesetzt waren. Hier kam es zu unserer einzigen Provokation. Wir riefen Herrn Schmidt zu, dass er Geschichte sei und winkten ihm zum Abschied.

Als sich der eigentliche Demonstrationszug dem Friedhof näherte, änderte sich das friedliche, von Nelken dominierte, Bild vollständig. Im Zug gab es lautstarke totalitäre Parolen, aggressive Transparente und jede Menge Lenin-, Thälmann-, vereinzelt auch Marx-, und Stalinbilder. DDR-Fahnen wurden geschwenkt und FDJ-Hemden über der Thermowäsche getragen. Hier marschierte die totalitäre Linke.

Deutlicher konnte nicht werden, wie tief und hoffnungslos gespalten die Partei ist. Kein Wunder, dass sich die Parteiführung nicht von diesen Gruppierungen distanziert hat. Hier waren ein paar Tausend unterwegs, die die LL-Demo in die Tradition der Erste- Mai- Randale stellen.

Tatsächlich kam es am Gedenkstein für die Opfer des Stalinismus wieder zu Ausschreitungen von gewaltbereiten Linksradikalen. Die Ordner, die in diesem Jahr aufgestellt worden, um den Gedenkstein zu schützen, wurden angepöbelt und bedrängt. Stalin gehöre schließlich zum Kommunismus. Die Polizei musste eingreifen um Schlimmeres zu verhindern. Es war der Geist von Frau Wagenknecht, der hier zur materiellen Gewalt wurde. Aber ohne ihre radikale Gefolgschaft wäre die Linke längst eine unter 5%-Partei.

Siehe auch hier:

12.01.13 | DDR-Ritual

Gedenkfeier für Rosa Luxemburg spaltet die Linke

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189. Aufklärung der Liebknecht-Luxemburg-Affäre 1988, jetzt!

http://politikindermitte.wordpress.com/2013/01/11/aufklarung-der-liebknecht-luxemburg-affare-1988-jetzt/

http://www.jugendopposition.de/index.php?id=198

Rechtsanwälte für politische Strafverfahren wie Gregor Gysi, Lothar de Maiziére, Wolfgang Schnur und Kirchenvertreter wie Konsistorialpräsident (Jurist) Dr. Manfred Stolpe waren mit dem SED-System so verbandelte (Stasimitarbeiter Schnur sowieso), dass sie es sich einfach nicht erlauben konnten, ihre Klienten, die sie rechtlich vertraten, so zu verteidigen, dass sie ihre politischen Menschenrechte durchsetzen konnten. Sie konnten z. B. bei Vera Lengsfeld nicht das Demonstrationgrundrecht und bei mir nicht das Grundrecht auf Meinungsfreiheit durchsetzen, ohne selber schwere Nachteile, wie z. B. Berufverbot ja sogar Haftstrafen zu erleiden.

Mein Anwalt war Lothar de Maziére. Ich wurde gemäß § 219 StGB/DDR – “ungesetzliche Verbindungsaufnahme” zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.

http://www.opk-akte-verfasser.de/urteil.htm

Meinem Verteidiger fiel es nicht im Traum ein, nach meinem späteren Rehabilitierungsbeschluss zu handelt und auf Freispruch zu plädieren, was er als Anwalt in einem Rechtsstaat natürlich hätte machen müssen.

Mein Rehabilitierungsbeschluss lautet:

http://www.opk-akte-verfasser.de/rehabilitierung.htm

Mit der Wahrnehmung meines verfassungsmäßigen Grundrechts auf Meinungsfreiheit kämpfte ich um die Aufhebung meines Berufsverbots.

Herr de Maziére plädierte auf zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe (bei über zwei Jahren handelt es sich dabei um ein Verbrechen). Er schrieb in seinem Berufungsschreiben, mit dem er statt dreieinhalb „nur“ zweieinhalb Jahre erreichen wollte, dass mein Handeln, d. h. meine freie Meinungsäußerung als Verbrechen zu bewerten sei:

http://www.opk-akte-verfasser.de/rehabilitierung.htm

EXPRESS-Zeitung “Das Stasi-Opfer aus Köln-Höhenhaus”

Jetzt ist nur noch die Frage zu klären, ob man den Anwälten einen Vorwurf machen muss, wenn sie ihre Klienten überredeten, mit einer Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland einverstanden zu sein, weil sie eben nicht anders helfen konnten.

Ich werfe Herrn de Maiziére nichts vor. Ich bat in damals nach der Verkündung des Urteils (dreieinhalb Jahre), meine Strafakte Anwalt Wolfgang Vogel zweck Ausreise zu übergeben. Was er sofort tat. Meine Frau überredete er, mit der Ausreise einverstanden zu sein:

„Ihr Mann bekommt hier (in der DDR) keinen Fuß mehr (beruflich) auf den Boden, wenn er aus der Haft entlassen wird. Im Westen ist die Arbeitslosigkeit groß, aber da hat er wenigstens noch ein Chance.“

Die Chance hatte ich tatsächlich.

Ich glaube, auch Vera Lengsfeld sieht bzw. sah das genauso wie ich, als sie einwilligte, für ein Jahr nach England auszureisen. Ich hatte noch das Problem, dass ich leider nicht so prominent war wie sie, so dass ich nicht sofort wie sie, sondern erst nach eineinhalb Jahren Haft (u. a. Zuchthaus Cottbus) ausreisen konnte.

Eins steht fest, wenn mein Verteidiger Lothar de Maziére es geschafft hätte, mich frei zu bekommen und auch mein Berufsverbot aufgehoben worden wäre (Wiedereinstellung als Videomessingenieur beim Fernsehen der DDR – was ja der Grund für meine politische Straftat war), wäre ich in der DDR geblieben. Das hieße aber, die DDR hätte über ihren eigenen Schatten springen müssen. Dazu war sie offensichtlich nicht in der Lage. Lieber veranstaltete sie die Abschiebe- und Freikaufsaktion, was sie auch nicht vor dem sicheren Untergang rettete.

Damit ist auch die Frage beantwortet:

Wer stürzte die SED-Diktatur? Die Dagebliebenen oder die Weggegangenen (mehr oder weniger freiwillig Abgeschobenen bzw. Freigekauften)?

Antwort: Beide.

Verfasser K.
(Ralf Kotowski)

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188. Korrektur eines geschönten Berichts

„Freiheitsglocke“ Dezember 2012
(zum Vergrößern 2x auf Text klicken)

Korrektur eines geschönten Berichts

Sieben Fragen an den VOS-Bundesvorsitzenden Hugo Diederich
Nicht alle Fragen wurden beantwortet
Vertrauensbildung zwischen Bundesvorstand und Fragensteller gescheitert

Ich stellte die Frage:

Wann tritt die VOS in die UOKG ein?

Meine Frage begründete ich mit dem Hinweis auf die Tatsache, dass auf der 29. Generalversammlung der VOS im April 2012 in Friedrichroda indirekt der Eintritt der VOS in die UOKG beschlossen wurde, indem folgende Anträge angenommen wurden:

Antrag Nr. 10 der Bezirksgruppe Rhein-Ruhr-Köln
Betreff: Fremdrentengesetz für Flüchtlinge und Umsiedler
Die Generalversammlung möge beschließen, dass sich der Bundesvorstand der VOS – möglichst gemeinsam mit den anderen Opferverbänden und der IEDF – intensiv dafür einsetzt, dass die Generation „Flüchtlinge / Altübersiedler aus der DDR“ rentenversicherungsrechtlich weiterhin nach dem Fremdrentengesetz bewertet wird.

Die Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge e.V. (IEDF) ist UOKG-Mitglied. Wenn die VOS sich gemeinsam mit der IEDF intensiv dafür einsetzen will, dass die Generation „Flüchtlinge / Altübersiedler aus der DDR“ rentenversicherungsrechtlich weiterhin nach dem Fremdrentengesetz bewertet wird, muss sie in die UOKG eintreten.

Antrag Nr. 11 der Bezirksgruppe Rhein-Ruhr-Köln
Betreff: Konsequente Geschlossenheit der Opferverbände herstellen
Die Generalversammlung möge beschließen, dass sich der Bundesvorstand der VOS konsequent und mit den anderen Opferverbänden dafür einsetzt, unsere politischen und sozialen Interessen gegenüber der Politik und der Medienlandschaft zu vertreten.

Da wir die „konsequente Geschlossenheit der Opferverbände“ nur herstellen können, wenn wir uns mit den 35 Vereinsmitgliedern & Assoziierten der UOKG konsequent zusammenschließen, müssen wir in die UOKG eintreten.

Meine Frage, wann die VOS in die UOKG eintritt, um die Beschlüsse der GV umzusetzen, wurde nicht beantwortet.

Hugo Diederich verwies allein nur auf das Ergebnis einer Abstimmung: „ein Wiedereintritt der VOS in die UOKG wurde schon auf der Generalversammlung abgelehnt“. Hugo Diederich ging auf meine Frage, wie will die VOS die Beschlüsse der GV umzusetzen, ohne in die UOKG einzutreten, nicht ein und ließ stattdessen noch einmal abstimmen: „auch eine aktuelle Abstimmung unter den anwesenden Mitgliedern ergab eine deutliche Mehrheit gegen einen Wiedereintritt in die UOKG.“

Die Abstimmungen beantworten aber leider nicht meine Frage:

Wie stellen sich die Eintrittsgegner die Umsetzung der Beschlüsse der GV vor, ohne in die UOKG einzutreten?

Will man mit der Umsetzung der Beschlüsse solange warten, bis man sich entschlossen hat, irgendwann doch noch in die UOKG einzutreten? Wann wird das voraussichtlich sein? Dass das niemand sagen konnte, ist das Deprimierende an der Veranstaltung.

Ich stellte noch eine Frage:

Ist die VOS bereit, Klaus Hoffmann, X (Name gelöscht, um Rechtsstreit zu vermeiden. X behauptet, es läge eine wahrheitwidrige Berichterstattung vor) und Gustav Rust aus der VOS auszuschließen?

Meine Frage begründete ich mit dem Hinweis auf die Tatsache, dass die neue Satzung den Ausschluss vorschreibt. Die drei Personen stellen für den Verein eine rechtsextreme Gefahr dar. Sie schädigen das Image der VOS in der Öffentlichkeit in unzulässiger Weise. Sie müssen darum ohne wenn und aber gemäß neuer Satzung entlassen werden.

Meine Frage, ob die VOS bereit ist, die genannten Personen zu entlassen, wurde mit „Nein“ beantwortet und die Antwort falsch begründet: „die von vielen Mitgliedern gewünschten Ausschlüsse von X (Name gelöscht, um Rechtsstreit zu vermeiden. X behauptet, es läge eine wahrheitwidrige Berichterstattung vor) , Kl. Hofmann (warum wurde Gustav Rust nicht mehr genannt?) – sind wegen möglicher neuer Prozesse, die nicht gewünscht sind (siehe vorher) problematisch bis nicht machbar. Die neue Satzung gibt da auch keine eindeutige Aussage.“

Die Antwort ist natürlich falsch. Der Ausschluss aller drei Personen mit der Begründung: rechtsextreme Gefahr bzw. Imageschaden für die VOS ist nämlich mit der neuen Satzung durchaus machbar und überhaupt nicht problematisch. Mögliche neue Prozesse sind gar nicht zu befürchten. Gerade die neue Satzung gibt da eine eindeutige Aussage. Sie lässt den Ausschluss nicht nur zu, sondern schreibt ihn vor. Wer gegen den Ausschluss stimmt, verletzt die Satzung.

Außerdem macht sich derjenige, der die Drei nicht entlassen will, schuldig, dass die VOS weiterhin ungehindert von sogenannten „Antifaschisten“ (DKP) verleumdet werden kann: “Faschisten unterschiedlicher Couleur”.

Dass es die VOS-Leitung offensichtlich nicht stört, in dieser Weise verleumdet zu werden, und sie nichts dagegen unternimmt, finde ich deprimierend. Sie könnte z. B. eine Verleumdungsklage einreichen. Warum tut sie das nicht? Die Einzige, die das tun würde, wäre Vera Lengsfeld (Berliner VOS-Landesgruppenchefin). Da für sie

Antifaschismus ohne Antikommunismus nicht glaubwürdig

ist, ist natürlich Antikommunismus ohne Antifaschismus für sie erst Recht nicht glaubwürdig. Sie warnt nicht nur vor dem Kommunismus, siehe hier, sondern distanziert  sich auch von der rechtsextremen Kleinpartei Pro Deutschland. „Sie wird als verfassungsfeindlich eingestuft“ [8][9][10]Wikipedia. Eine Zusammenarbeit mit Rechtsextremen ist für Frau Lengsfeld natürlich “politisch unschicklich”:

Quelle

Schade, dass Frau Lengsfeld nicht VOS-Bundesvorsitzende ist.

Mich jedenfalls stört das sehr, wenn man die VOS in der Öffentlichkeit als Faschisten unterschiedlicher Couleur wahrnimmt und bezeichnet. Es sind ja nicht nur die sogenannten „Antifaschisten“, DKP, Linke usw., die die VOS zu „rechts“ sehen. 2007 waren es ja sogar UOKG-Mitglieder, die allen Grund hatten, die VOS so zu sehen. Weswegen man ja die VOS zweimal aus der UOKG ausschließen wollte. Beide Verbände (VOS u. BSV) galten einer Mehrheit der übrigen UOKG-Funktionäre als zu “rechtslastig”, hieß es hier. Ein Streitpunkt  (Lackmustest) war: Die UOKG hat sich vom Rechtsextremen Gustav Rust distanziert, das Menschenrechtszentrum Cottbus ebenso, die VOS leider nicht. Übrigens hat sich ein Forumsbetreiber und ehemaliger starker Rustverteidiger inzwischen auch von Rust distanziert und ist ein Weichei(mit Rusts Worten) geworden. Warum sollte das nicht auch für den VOS-Chef möglich sein?

Die inoffizielle unter vier Augen gegebene Antwort von Hugo Diederich, ich solle doch dankbar sein, dass man mich (wegen meiner kritischen Einstellung zu Rechtsextremen) nicht selber aus der VOS ausschließt, er (Hugo Diederich) habe bisher immer seine schützende Hand über mich gehalten, zeigt, dass ich in ein Wespennest getreten bin.

VOS-Satzung
(2.4) Mitglied des Vereins kann nicht sein, wer durch sein Verhalten oder seine Äußerungen zu erkennen gibt, dass er die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes ablehnt oder bekämpft.

Dies trifft auf Herrn Gustav Rust voll zu siehe hier. Da Hugo Diederich auch im Vorstand des Menschenrechtszentrums Cottbus e. V. ist und der Vorstand eine Mitgliedschaft des Herrn Rust ablehnt, wie man mir schriftlich mitteilte:

dürfte es für Hugo Diederich doch nicht schwer sein, die Mitgliedschaft des Herrn Rust in der VOS auch abzulehnen.

VOS-Satzung
(2.5) Mitglied des Vereins kann nicht sein, wer durch die Mitgliedschaft oder in anderer Form extremistische oder verfassungsfeindliche Parteien oder Organisationen unterstützt, die als solche vom Verfassungsschutz eingestuft werden.

Klaus Hoffmann wirbt für einen rechten Stammtisch und wird aus der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen gefeuert. „Beim Berliner Verfassungsschutz heißt es zum Stammtisch, in Berlin gebe es ‚mehrere solcher Diskussionszirkel, in denen sich Rechtsextremisten treffen’“. „Dann entscheidet Knabe: Es wird keine weiteren Führungen von H. geben.“ (Der Tagesspiegel).

Die Argumentation von Hugo Diederich, dass das etwas anderes ist als eine VOS-Mitgliedschaft, nämlich ein Arbeitsrechtsverhältnis, ist nicht stichhaltig. Hoffmann „arbeitet“ in der VOS für die Sache des Vereins als Mitglied, auch wenn er das ehrenamtlich macht. Er beschädigt das Image der VOS genauso, wie er das Image der Gedenkstätte beschädigt hat. Er ist in der VOS genauso wenig tragbar, wie er es in der Gedenkstätte war.

X unterstützt die vom Verfassungsschutz beobachtete Linke und die ebenfalls vom Verfassungsschutz beobachtete rechtsextreme Kleinpartei Pro Deutschland. Siehe: Schreiben an die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Petra Pau (DIE LINKE). In dem Schreiben , das auf der Homepage von X zu finden ist, schlägt X vor, die Beobachtung der Linken durch den Verfassungsschutz abzuschaffen, was man als Unterstützung linksextremer Kräfte auffassen und mit Ausschluss aus der VOS ahnden muss.

Der gemeinsame Auftritt und das gemeinsame Redenhalten mit der rechtsextremen Kleinpartei Pro Deutschland vor dem Urania-Haus (Video vorhanden) zeigt seine fehlende Distanz zum Rechtsextremismus. Pro-Deutschland-Chef Rouhs bezeichnete X als „Lichtblick“. Also ich möchte mich als Kommunismus-Opfer von Rechtsextremen jedenfalls nicht als „Lichtblick“ vereinnahmen lassen. Wenn X das tut, muss er die VOS verlassen.

Außerdem kooperiert X mit rechtsextrem auffällig gewordenen Personen (Verlinkung der Rust-Homepage, Hoffmann schreibt bei ihm und trifft sich mit ihm), was allein schon ausreicht, ihn aus der VOS zu entlassen wegen der rechtsextremen Gefahr, die in der Kooperation steckt.

Dass die VOS es einfach nicht schafft, sich von rechtsextremen Verfassungsfeinden und deren Sympathisanten zu trennen, finde ich genauso deprimierend, wie die vorgenannte Tatsache, dass die VOS es einfach nicht schafft, sich mit anderen Opferverbänden in der UOKG zu verbünden, um mit ihnen gemeinsam gegen die kommunistische Gefahr zu kämpfen.

Noch einmal meine Fragen:

Wann erfüllt die VOS die Beschlüsse der GV, indem sie in die UOKG eintritt?

Wann erfüllt die VOS die Bestimmungen der neuen Satzung, indem sie die Herren Hoffmann, X und Rust aus der VOS entlässt?

Ein Teilnehmer der Veranstaltung hat mich angerufen und gefragt, ob ich daran interessiert sei, bei einem Treffen im neuen Jahr im kleinen Kreis, evtl. in Köln, dabei zu sein, um die Lage der VOS neu zu besprechen. Er fand das Treffen mit Hugo Diederich genauso wenig vertrauensbildend wie ich. Hugo Diederich hat viel geredet und nichts gesagt, was uns weiterbringen würde. Wir stehen also genau wieder da, wo wir vor der Veranstaltung mit Hugo Diederich standen. Nämlich am Anfang. Meine Fragen stehen ja auch immer noch unbeantwortet im Raum wie am Anfang.

Natürlich habe ich zugesagt zu kommen.

Man müsste da mal u. a. auch die Frage klären, aus welchen Motiven heraus Hugo Diederich auf die absurde Idee kommt, öffentlich in einer Zeitung verleumderisch zu behaupten, dass sich in der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) „Reform-Kommunisten“ befinden, die als Opfer des Kommunismus vom Kommunismus immer noch nicht die Nase voll haben und immer noch „von einem (nur eben ) anderen Kommunismus träumen“. Diese „Reform-Kommunisten“ haben einen „Linksdrall, der sogar so weit geht, dass sie oft weniger Berührungsängste mit PDS/Linkspartei und den Tätern von einst haben als mit ihren eigenen konservativen Schicksalsgenossen.“ Dazu fällt mir nur ein:

Der Vorwurf ist absurd

JF 17.08.2007
(zum Vergrößern auf Text klicken)

Die UOKG-Mitglieder als Reform-Kommunisten zu bezeichnen, würde ich als Verleumdung ansehen. Die UOKG sollte Strafantrag stellen (§ 187 StGB), möchte ich ihr am liebsten vorschlagen.

Die Kampagne ist ein reines Ablenkungsmanöver von Hugo Diederich. Er will von der berechtigten Kritik der UOKG ablenken, dass es Mitglieder in der VOS (z. B. Rust) gibt, die als Rechtsextreme bekannt und von der UOKG geächtet sind und bewusst von der VOS-Leitung geschützt werden, indem sie aus der VOS nicht entlassen werden, für die es aber einfach nicht zutrifft, was Herr Diederich in der „Jungen Freiheit“ behauptet, dass sie „in DDR-Haft von genau dieser Verfassung – vom Westen und von der Bundesrepublik Deutschland – geträumt haben“.

Der rechtsextreme grundgesetzfeindlich eingestellte Gustav Rust träumte in seiner DDR-Haft von der bundesdeutschen Verfassung jedenfalls nicht. Überall betont er, indem er ein Zitat von Biermann missbraucht, dass er vom Regen (SED-Diktatur) in die Jauche („’Freiheitliche Demokratie’, die uns von den Alliierten in Form des Grundgesetzes aufgezwängt wurde“ - Rust) gekommen ist. Unsere nach westlichem Muster wirkliche freiheitliche Demokratie macht er verächtlich, indem er den Begriff in Anführungsstriche setzt.

Herr Rust lehnt die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes ab und bekämpft sie. In einem “legitimen” Aufruf ruft er zum Sturz der Bundesregierung auf:

Quelle: Gustav RUSTs rechtsextreme Homepage

Der Vorwurf der verfassungsfeindlichen Gesinnung an die Adresse des SED-Opfers Gustav Rust ist in dem Fall gar nicht absurd. Das sollte sich Hugo Diederich vor Augen führen, ehe er solch einen Unsinn verbreitet. Herr Diederich ist zwar selber kein Rechtsextremer, funktioniert aber durch das, was er in der „Jungen Freiheit“ verlauten lässt, als Scharnier und Brücke zwischen Konservatismus und Rechtsextremismus (z. B. des Rust), was von dem Blatt (das noch vor kurzem vom Verfassungsschutz wegen rechtsextremer Tendenzen beobachtet wurde) ja selber auch behauptet wird:

Die Junge Freiheit (JF) ist eine überregionale deutsche Wochenzeitung. Sie versteht sich als unabhängiges konservatives Medium „für Politik, Wirtschaft, Kultur, Wissen und Debatte“. Politikwissenschaftler ordnen sie als zentrales Sprachrohr der Neuen Rechten mit „Scharnier-“ oder „Brücken“-Funktion zwischen Konservatismus und Rechtsextremismus ein. Wikipedia

(Anm. Verfasser K.: Rechtsextreme zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie das Grundgesetz nicht anerkennen.)

Verfasser K.
(Ralf Kotowski)

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187. “Schwerter zu Pflugscharen” (Micha 4, Vers 3)

http://www.zeitzeugenbuero.de/index.php?id=detail&zzp=277

Das Tragen des Aufnähers ‘Schwerter zu Pflugscharen’ wurde verboten mit der Begründung, dass die Träger einer nicht genehmigten Organisation angehörten.

Verfasser K.
—————————-(Ralf Kotowski)

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186. Axel Springer schmiedete “Schwerter zu Pflugscharen” um

“Freigekauft – der DDR-Menschenhandel”, Piper Verlag
BILD -Axel-Springer-Verlag

DIE ZEIT – Nr. 39 – 23. September 1983

http://www.jugendopposition.de/index.php?id=4070

Friedenswerkstatt am 3. Juli 1983 in der Berliner Erlöserkirche: Jemand fragt, ob er ein Foto machen darf. Verfasser K. stellt sich mit seinem Plakat (s. u.) in Positur. Dass der Fotograf ein Mitarbeiter der Staatsicherheitsdienstes ist, weiß K. nicht und interessiert ihn auch nicht. Plakat:

Mit den Worten: “Die Atombombe in der Arbeiterhand ist der Garant für den Frieden” fristlos entlassen
Pazifist fordert Aufhebung des Berufsverbotes

Auf dem Plakat:

das MfS wähnte hier „den Gegner“ bereits am Werk

“Freigekauft – der DDR-Menschenhandel”, Piper Verlag
BILD -Axel-Springer-Verlag

Axel Springer unterstützte den Freikauf mit Geld.

Bei Axel Springer ( 22. September 1985) bzw. seinem Verlag möchte ich mich ausdrücklich für meinen Freikauf und den meiner Familie bedanken. Man sollte in sein Stammbuch eintragen, dass auch er “Schwerter zu Pflugscharen” (Micha 4,Vers 3) umgeschmiedet hat. Leider hat er das Ergebnis seiner Schmiedearbeit nicht mehr erlebt:

INF-Vertrag
In dem Vertrag wurde festgelegt, dass beide Seiten weltweit sowohl ihre landgestützten Nuklearraketen mit kürzerer (500–1000 km) und mittlerer Reichweite (1000–5500 km) (doppelte Nulllösung) als auch deren Abschussvorrichtungen und Infrastruktur innerhalb von 3 Jahren vernichten und keine neuen herstellen. Zum Vertrag gehörte auch ein Memorandum of Understanding on Data, ein Protokoll über die Inspektionen und eines über die Zerstörung der Waffen.

1988 wurde der Vertrag noch durch einige Dokumente ergänzt. Die USA zerstörte vertragsgemäß 846, die Sowjetunion insgesamt 1846 Raketen; bei gleichzeitiger Kontrolle durch die je andere Seite. Die letzte Rakete wurde im Mai 1991 demontiert. Der Vertrag beinhaltete auch das Recht, die Einrichtungen des anderen Landes zu überprüfen. Am 27. September 1991 gab US-Präsident George Bush auch die Beseitigung aller bodengestützten nuklearen Kurzstreckenraketen (Short-Range Nuclear Forces), den Abzug aller taktischen Nuklearwaffen (Cruise Missiles) auf US-Kriegsschiffen und die Verringerung der Atombomben in Depots in Europa auf einige hundert bekannt.

Express-16.11.12

“Scharen an Spitzeln klebten an seinen Fersen, überwachten ihn im Beruf, im Haus, auf Reisen. Sechs Aktenordner hatte die Gauck-Behörde über die „Operative Personenkontrolle ,Verfasser’ “ im Regal.”

Kontrollwut der Stasi
Der Bericht vom 9. 11. 1983 über die operative Kontrolle der OPK “Verfasser” am 3. 11. und 4. 11. 1983 zeigt besonders eindruckvoll die Kontrollwut der Stasi. Es sollte der Kontakt mit der Abrüstungspartei, die “GRÜNEN”, die in Ost-Berlin mit Erich Honecker über Abrüstung reden wollten, unter Kontrolle gebracht und ggf. verhindert werden:
“Auf Grund der von den Grünen gestarteten Aktion wurde K. vom 3. 11. bis 4. 11. 1983 durch die Genossen Major Zer. und Oltn. Kö. am o. g. Ort unter Kontrolle gehalten.”

http://www.jugendopposition.de/index.php?id=192

Falls K. vorzeitig den Lehrgang  verlässt, hat die Stasi verfügt, dass K. vom VPKA (Volkspolizeikreisamt) die Auflage erteilt bekommt, die Wohnung nicht zu verlassen. “Bei Nichtbefolgung der … Forderung kommen … Zwangsmittel zur Anwendung”. Dem VPKA wurde von der Stasi ein extra für diesen Fall ausgearbeitetes Schriftstück in die Hand gegeben, das K. erhalten sollte, wenn er die Auflage bekommt. Es passte nicht ins Bild des “Friedensstaates” DDR, dass ein Bürger der DDR fristlos aus seinem Beruf entlassen wurde mit den Worten: “Die Atombombe in der Arbeiterhand ist der Garant für den Frieden”. Diese Nachricht an die “GRÜNEN” würde laut Stasi-Auflage das “sozialistische Zusammenleben in der Öffentlichkeit stören” .

“Sein Anwalt war Lothar de Maiziére, 1990 der erste demokratisch gewählte und letzte DDR-Ministerpräsident, doch der konnte nicht viel ausrichten.”

Herr de Maiziére gab nach meiner Verurteilung meine Akt an Rechtsanwalt Vogel, dem “Organisator des ersten Agentenaustausches im Kalten Krieg und Unterhändler der DDR beim so genannten Häftlingsfreikauf.”

Heinrich Windelen (1969 Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte, von 1983 bis 1987 Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen) bestätigte einem Westdeutschen, der um Unterstützung bat, den Willen der Bundesregierung zum Freikauf (offiziell: “besondere humanitäre Bemühungen”).

“Kotowskis Geschichte erzählt auch das neue Buch “Freigekauft – der DDR-Menschenhandel”, Piper-Verlag” Bild, Deutsche Gesellschaft e.V.

“Wirkliche Hilfe kam für den in Lumpen gehüllten und traumatisierten Häftling (‘Wir sahen aus wie im KZ’) aus dem Westen” u. a. von Axel Springer (Bild).

Ich erhielt meine “Entlassungspapiere” . Wir Freigekauften gingen auf “Transport” (zwei Busse). Von der Abschiebehaftanstalt Karl-Marx-Stadt (Chemnitz) fuhren wir über den Grenzübergang Herleshausen – Wartha direkt nach Gießen. Alles war bunter. Mir kam es so vor, als ob auch die Wiesen grüner waren als in der DDR.

Verfasser K.
(Operative Personenkontrolle ‘Verfasser’)

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185. Petition – Freigekaufte DDR-Häftlinge neu überprüfen – SED-Opferrente verdoppeln

Ralf Kotowski                                                                                 Köln, d. 27. 10. 2012
Goldregenweg 53
51061 Köln
Tel.: 0221 – 6320273
E-Mail: ralf.kotowski@netcologne.de

an

Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern
Lennéstraße 1
19053 Schwerin

Andreas Texter (CDU)
info@andreas-texter.de
Stefanie Drese (SPD)
stefanie.drese.wkb@gmx.de
Silke Gajek (Bündnis90/Die GRÜNEN)
silke.gajek@gruene-fraktion-mv.de
Karen Stramm (Die Linke)
k.stramm@dielinke.landtag-mv.de

»Freigekaufte DDR-Häftlinge neu überprüfen
(Rehabilitierungsbescheid MUSS vorliegen)«
»SED-Opferrente verdoppeln«

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe den Artikel Opfer der DDR-Diktatur können auf mehr Geld hoffen in der Ostseezeitung (09. Okt. 2012) gelesen. Darin kommen Ihre Namen vor.

Da Sie sich mit dem für mich wichtigen Thema beschäftigen, möchte ich als anerkannter ehemaliger politischer Häftling der DDR gern folgende politische Forderung an Sie stellen:

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern möge ein neues Gesetz beschließen, bzw. dem Bundestag vorschlagen, wonach die freigekauften so genannten politischen Häftlinge der DDR neu überprüft werden und die SED-Opferrente verdoppelt wird.

Grund für meine Forderung ist ein SPIEGEL-Artikel (Heft Nr. 37 / 10.9.12).

Bundesregierung zahlte wissentlich für Stasi-Spitzel
»Wie der SPIEGEL in seiner neuesten Ausgabe berichtet, wusste die Bonner Regierung, dass sie nicht nur Regimekritiker freikaufte, sondern auch Kriminelle und sogar Stasi-Spitzel. Das geht aus bisher unbekannten Dokumenten des Bundesverfassungsschutzes und anderer westdeutscher Behörden hervor.«

Der SPIEGEL schreibt weiter:

…»Der Beamte Rehlinger beklagte sich im Bundesinnenministerium über das unwürdige Geschacher und die Tricks der DDR: „Unter dem Deckmantel ‚Namensverwechslung’“ würden „Häftlinge zur Entlassung angeboten, die nicht angefordert waren“. Der von der DDR beauftragte Verhandlungsführer habe ihm Listen vorgelegt „mit sog. Mittätern, die nachweislich keine Mittäter sind“.
…Zur gleichen Zeit kritisierte ein Beamter im Bundesministerium für Vertriebene, dass die Entlassenen nicht mehr ausschließlich politische Häftlinge, sondern auch „kriminelle Elemente“ seien.
…Um überhaupt noch politische Häftlinge zu bekommen, musste Bonn viele andere mitkaufen. Der Zuständige Direktor des Bundesverfassungsschutzes berichtete über die drei Aktionen vom August 1966 bis September 1968: „Unter den 717 Haftentlassenen (…) befanden sich nur noch 112 politische Täter.“«

Es ist natürlich davon auszugehen, dass es in den anderen Jahren nicht viel anders ausgesehen hat.

Weiter ist davon auszugehen, dass die der Bundesregierung untergeschobenen unliebsamen Häftlinge in der Regel beim Betreten des Bundesgebietes automatisch die wichtige HHG-10.4-Bescheinigung erhielten, mit der amtlich betätigt wurde, dass sie aus „politischem Gewahrsam kamen, was die Inanspruchnahme finanzieller Hilfen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) ermöglichte.

Weiter ist davon auszugehen, dass die Freigekauften diese lukrativ Bescheinigung in jedem Fall „mitnahmen“, wenn sie ihnen schon so treuherzig von den Ämtern angeboten wurde.

Für die Kriminellen war es günstiger, wenn man sie für politische Täter und nicht für Kriminelle hielt. Wurden sie doch auf diese Weise vom Rechtsstaat aufgewertet. Für die aus der Haft entlassenen Stasi-Spitzel, die meist auch Kriminelle waren, war es natürlich auch günstiger, wenn sie sich als politische Täter tarnten. Konnten sie doch die Opferverbände wie VOS (Vereinigung der Opfer des Stalinismus – Gemeinschaft ehemaliger politischer Häftlinge), wo sie als falsche „Stasi-Opfer“ eintraten, unterlaufen und kontrollieren.

Der Beweggrund dieser kriminellen Stasi-Spitzel, für die Stasi zu arbeiten, war, dass sie aus der Haft in den lukrativen Westen nur entlassen wurden, d. h. der Bundesregierung untergeschoben wurden, wenn sie sich verpflichteten, für die Stasi zu arbeiten. Die Stasi konnte diese frisch gebackenen Stasi-Spitzel unter Druck setzen und für sich arbeiten lassen, weil sie ja deren kriminelle Lebensgeschichte genau kannte und mit Enttarnung drohen konnte, wenn sie nicht so spurten, wie die Stasi es wollte.

Um den Schein zu wahren, machten die Bundesämter das Spielchen mit, auch wenn sie es durchschaut hatten. Wie hätte man offiziell dem Steuerzahler vermitteln können, dass man für Kriminelle und Stasi-Spitzel Geld ausgibt? Man hätte es nur so erklären können, dass man die Freikaufsaktion und den Freikauf der echten politischen Täter nicht gefährden wollte. Nur dieses Zugeben hätte die Freikaufsaktion ja schon gefährdet. Offiziell konnte man und wollte man darüber überhaupt nicht sprechen. Man machte einfach so weiter, weil es anders nicht ging.

Ich war ein politischer Täter. Eine westdeutsche evangelische Patengemeinde meiner ostdeutschen Kirchengemeinde, wo ich im Gemeindekirchenrat als gewählter Ältester tätig war, kannte mich und meine politische Tätigkeit (OPK-Akte „Verfasser“) im kirchlichen Bereich (eigenständige kirchliche Friedensbewegung in der DDR).

Weil diese Patengemeinde sich um meine Freilassung bemühte, kannte mich auch die Bundesregierung. Sie trug mich in die Freikaufswunschliste ein. Heinrich Windelen (1969 Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte, von 1983 bis 1987 Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen) bestätigte in einem Schreiben, dass ich in die besonderen humanitären Bemühungen der Bundesregierung einbezogen wurde.

Als der Bus auf dem Hof der Abschiebe-Haftanstalt Karl-Marx-Stadt stand und wir freigekauften Häftlinge im Bus saßen, stellte sich Anwalt Vogel an die noch offene Tür und rief mich mit meinem Namen, ich solle doch noch einmal aussteigen, er wolle mir noch etwas sagen. Herr Vogel wusste, dass der Westen mich aus der Haft befreien wollte, bzw. befreit hat, indem er mich freikaufte. Er kannte mich auch aus meiner OPK-Akte „Verfasser“ als Verfasser eines Aufrufs zur atomaren Abrüstung und als hartnäckigen Eingabenschreiber und Unterschriftensammler.

Informationsbedarf der Hauptabteilung
Der K. wird durch die HA XX/6 operativ bearbeitet. Er trat in der Vergangenheit damit in Erscheinung, dass er pazifistische Auffassungen verbreitete, Unterschriftensammlungen durchführte und neuerdings hartnäckiger Eingabenschreiber ist.

Offensichtlich hielt Anwalt Vogel mich als Briefverfasser und Unterschriftensammler für sehr geeignet. Er bat mich, ich sollte doch einen Brief an den Bundeskanzler Helmut Kohl verfassen, in dem wir Freigekauften uns für den Freikauf bedanken, damit der Freikauf weitergehen kann. Das sagte er mir wörtlich so. Den Brief habe ich bei einer Veranstaltung, in der wir von bundesdeutschen Sozialarbeitern Ratschläge erhielten, prompt verfasst. Alle Freigekauften haben natürlich unterschrieben.

Anwalt Vogel hatte einen Hintergedanken, er wollte natürlich auch die Kriminellen und Stasi-Spitzel auf die Reise schicken und gleichzeitig für diese Geld kassieren. Das Geschäft sollte unbedingt weitergehen (Partei-Auftrag). Wer konnte ihm dabei helfen? Natürlich nur einer, der im Westen schon als politischer Täter bekannt war und von der westdeutschen Evangelischen Kirche und darüber hinaus von der Bundesregierung  angefordert wurde, wie ich.

Zu den unliebsamen Häftlingen, die der Bundesregierung untergeschoben wurden, gehörten auch die Asozialen.

„Nach dem Krieg galt noch der § 361 des StGB. Dabei sollten Landstreicherei, Bettelei, Herbeiführung der Unterstützungsbedürftigkeit durch Spiel, Trunk und Müßiggang, Prostitution, Arbeitsscheu und verschuldete Obdachlosigkeit mit einer Haftstrafe bis zu sechs Wochen bestraft werden. Die Verurteilten konnten außerdem in ein Arbeitshaus eingewiesen werden, bei erstmaliger Einweisung maximal zwei Jahre.“ (Quelle)

Ab 1968 wurden die Asozialen nach dem Paragrafen 249 StGB/DDR – Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung (ab 1978: und Sicherheit) durch asoziales Verhalten eingesperrt. Die Asozialen haben meist schon als Kinder ihre Laufbahn in Heimen und Jugendwerkhöfen begonnen, wo sie als schwer erziehbare Kleinkriminelle, Rowdies und Schulschwänzer hineinkamen, also nicht ganz unschuldig. Die Eltern konnten die Einweisung in Heimen oft nicht verhindern, weil es ihnen an Autorität mangelte und sie mit ihren eigenen Kindern einfach nicht „fertig“ wurden. Was macht ein Vater oder eine Mutter, wenn das Kind die Schule schwänzt, rumgammelt, so genannte „Kinderstreiche“ macht? Einer hatte mit einem Messer auf seinen Bruder eingestochen und ihn schwer verletzt. Ein anderer Junge hatte reihenweise Autos geknackt. Die Eltern können gar nichts weiter machen, als die Hilfe des Staates in Anspruch zu nehmen. Der Staat DDR war zwar mit seinen Heimen nicht immer zimperlich und übertrieb oft rechtsstaatswidrig die „Erziehung“. Aber ganz unschuldig daran, dass die Kinder ins Heim kamen, wie es manchmal dargestellt wird, waren die Kinder und die Eltern auch nicht. Und es gab auch „gute“ Heime in der DDR.

Diese Heimkinder und die wegen asozialen Verhaltens inhaftierten Volljährigen werden politisch rehabilitiert, aber nicht immer.

„Die Bestrafung nach § 249 DDR-StGB wegen asozialen Verhaltens ist nicht schlechthin rechtsstaatswidrig. Sie beruht jedoch auf politischen Gründen i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HäftlingshilfeG (HHG), wenn die Bestrafung darauf zurückzuführen ist, dass der Betroffene wegen seiner politischen Überzeugung im Arbeitsleben der DDR nicht Fuß fassen kann. Die zumutbare Anpassung im Arbeitsbereich bedeutet nicht, dass der Betroffene dem Zwang zur Einordnung in „sozialistische Arbeitskollektive“ nachgeben und die Schikanen hinnehmen muss, die ihn zur Einordnung in solche Kollektive nötigen sollen. Er kann das Recht zur freien Wahl des Arbeitsplatzes insoweit auch in der DDR geltend machen.“10
(Zur Rehabilitierung von Verurteilungen nach § 249 StGB/DDR)

Der § 249 StGB/DDR wird im Rechtsstaat evtl. dann NICHT rehabilitiert, wenn andere Tatbestandsalternativen hinzukommen:

• Der Täter negiert gesellschaftliche Einflussnahme und ruft die Gefahr asozialer Verhaltensweisen bei anderen Personen hervor.
• Er kommt seinen finanziellen Verpflichtungen (Miete, Strom, Gaskosten, Unterhalt) nicht nach.
• Er verleitet andere Bürger zur Arbeitsbummelei.
• Er bestreitet seinen Lebensunterhalt ganz oder teilweise durch Begehung von Straftaten.
• Er verleitet eigene Familienangehörige zu asozialer Lebensweise.
• Er gefährdet die Erziehung der Kinder.
• Seine Lebensweise ist durch Vagabundieren (z.B. Betteln, Landstreicherei etc.) gekennzeichnet.
(Zur Rehabilitierung von Verurteilungen nach § 249 StGB/DDR)

Grundlegend gilt:

In der Summe ist nach dem Dargestellten eine Rehabilitierung der Verurteilung nach § 249 StGB/DDR nur dann ausgeschlossen, wenn damals der Verurteilung die Verletzung eines Rechts einer anderen Privatperson zugrunde lag, welcher auch aus heutiger Sicht der Schutz der Justiz nicht abgesprochen werden soll.
(Zur Rehabilitierung von Verurteilungen nach § 249 StGB/DDR)

Ähnliche Aussage:

Umgekehrt ist aber eine Verurteilung wegen § 249 StGB/DDR dann nicht rechtsstaatswidrig, wenn durch die Nichtarbeit zugleich andere Strafvorschriften erfüllt oder aber Dritte oder die Allgemeinheit in ihren Rechten in nicht unerheblichem Maße verletzt wurden (vgl. Beschluss des Senats OLG-NL 1996, 23; Senatsbeschlüsse vom 6. 11. 1997, 2 Ws Reha 27/96 und vom 4. 1. 2000, 2 Ws Reha 2/00)
(Rehabilitation vom § 249 StGB der DDR )

Beispiel: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT rehabiliterte § 249 NICHT.

Die aus der DDR-Unterschicht stammende Frau M. wollte  ihr asoziales Verhalten allen Ernstes als “politischen Widerstand” gegen den Unrechtsstaat DDR verkaufen und eine Ehrenrente von 250 Euro kassieren, indem sie im Westen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde über die versagte Rehabilitierung einlegte. Das Bundesverfassungsgericht sah aber im asozialen Verhalten von Frau M. KEINEN politischen Widerstand. Eine Ehrenrente kommt für Frau M. nicht infrage.

Folglich bekommen manche der nach § 249 StGB/DDR Verurteilten die Kapitalentschädigung und SED-Opferrente zu Recht, manche aber zu Unrecht, nämlich dann, wenn sie die Leistungen auf Grund des Freikaufs und der automatisch ausgestellten HHG-10.4-Bescheinigung bekommen, aber keinen Rehabilitierungsbescheid vorlegen können, weil der § 249 StGB/DDR eben nicht immer rehabilitiert wird.

Nach meinem Freikauf erhielt ich, wie alle Freigekauften, die HHG-10.4-Bescheinigung.

Nach dem Zusammenbruch der SED-Diktatur beantragte ich aber sofort auch meine Rehabilitierung, die ich natürlich auch erhielt. Meine politische Tat § 219 StGB/DDR – Ungesetzliche Verbindungsaufnahme wurde wie folgt rehabilitiert:

Rehabilitierungsbeschluss
“Der Betroffene hat das verfassungsmäßige politische Grundrecht auf Meinungsfreiheit wahrgenommen, indem er Kontakte zu Personen außerhalb des Gebietes der DDR aufgenommen hat, ohne im Sinne des 6. Strafrechtsänderungsgesetzes Spionage- oder Agententätigkeit auszuüben.“ (siehe Anlage)

Die HHG-10.4-Bescheinigung reichte bislang als Beleg für „politischen Gewahrsam aus, um die Kapitalentschädigung, die inzwischen verdoppelt wurde, bewilligt zu bekommen.

Quelle

Die Bewilligung der besonderen Zuwendung (SED-Opferrente, maximal 250 Euro monatlich) ist auch möglich allein NUR auf Grund der HHG-10.4-Bescheinigung. Eine strafrechtliche Rehabilitierung wird zwar gleichermaßen auch anerkannt, aber NICHT vorausgesetzt.

Quelle

Ich reichte zur Sicherheit beides ein: HHG-10.4-Bescheinigung und Rehabilitierungsbescheid.

Der Gedanke ist unerträglich, dass Spitzel und kriminelle Elemente die Entschädigungen erhalten haben (Kapitalentschädigung), bzw. immer noch erhalten (SED-Opferrente).

Eine Nachprüfung und Korrektur der Bewilligung ist dringend erforderlich.

Man sollte sich von allen Freigekauften, die in der Regel die HHG-10.4-Bescheinigung bekommen haben und auf Grund dieser Bescheinigung Leistungen beziehen, das Urteil ansehen. Und natürlich vor allem den Rehabilitierungsbescheid verlangen.

Denn die HHG-10.4-Bescheinigung allein reicht laut dargestelltem Sachverhalt im SPIEGEL nun nicht mehr aus, um noch weiter als Grundlage für die Gewährung von Leistungen gelten zu können.

Dass Stasi-Spitzel keine Leistungen empfangen, wird bereits von der Bezirksregierung Köln – Dezernat 24 sichergestellt, indem generell eine Anfrage an die „Bundesbeauftragte für die Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR“ gerichtet wird, um festzustellen, ob Antragsteller früher mit dem Staatssicherheitsdienst zusammengearbeitet haben.

Die Vorlage einer BStU-Unbedenklichkeitsbescheinigung, die jeder Antragsteller kostenlos bekommen kann, sollte zur Pflicht für alle Leistungsempfänger gemacht werden, soweit das noch nicht überall üblich ist. Ich ließ mir die BStU-Unbedenklichkeitsbescheinigung aus politischen Gründen ausstellen. Was von Vorteil war, konnte ich sie doch Herrn Büscher sogleich schicken, als er mich nach meinem früheren Wohnort fragte, ohne dass er sich noch (an meinem früheren Wohnort) um das Problem kümmern musste.

Der Gesetzgeber ist aufgerufen, ein neues Gesetz zu schaffen, das festlegt, dass Zahlungen von Leistungen an freigekaufte DDR-Häftlinge zu streichen sind, wenn der Rehabilitierungsbescheid fehlt.

Wie ein Rehabilitierungsbescheid auszusehen hat, möchte ich an meinem Bescheid (siehe Anlage) deutlich machen.

Mit dem ersparten Geld sind die ‘politischen Täter’ und Kämpfer für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit besser zu ehren, indem im neuen Gesetz festgeschrieben wird, dass die SED-Opferrente von 250 Euro auf 500 Euro zu verdoppeln ist.

Jeder Opferrentenbezieher, der nichts zu verbergen hat, würde das neue Gesetz begrüßen und den zusätzlichen Aufwand, sich um seinen Rehabilitierungsbescheid zu kümmern, nicht scheuen, da ja damit eine höhere Rente für ihn herausspringen würde.

Viele, die es ehrlich mit der politischen Tätigkeit meinten, haben sich (wie ich) den Rehabilitierungsbescheid ohnehin schon längst besorgt, weil es ihnen nicht in erster Linie ums Geld, sondern vor allem um die Ehre, den politischen Kampf und die Entlarvung des SED-Unrechtsregimes ging.

Nach meiner Einschätzung dürfte die Zahl der Leistungsempfänger, die Leistungen auf Grund der HHG-10.4-Bescheinigung erhalten haben, aber wegen eines fehlenden Rehabilitierungsbescheides nicht mehr erhalten können, NICHT niedrig sein. Die Zahl könnte durchaus bei 50 % liegen.

Denn laut SPIEGEL:

»Um überhaupt noch politische Häftlinge zu bekommen, musste Bonn viele andere mitkaufen. Der Zuständige Direktor des Bundesverfassungsschutzes berichtete über die drei Aktionen vom August 1966 bis September 1968: „Unter den 717 Haftentlassenen (…) befanden sich nur noch 112 ‚politische Täter’.“«

Das heißt, von 717 Freigekauften waren 605 KEINE politischen Täter’, was 84 % bedeutet; d. h. von 5 Freigekauften waren 4 von der Bundesregierung nicht erwünschte Kriminelle und Stasi-Spitzel. Wobei die Stasi-Spitzel meist auch Kriminelle waren. Politische Täter’, die auf der Wunschliste der Bundesregierung standen, hatten es nicht nötig, sich die Entlassung in den Westen durch Spitzeldienste zu verdienen.

Falls also von den 84 % nur 50 % das günstige „Angebot“ der Bundesrepublik Deutschland „mitgenommen“ haben, eine HHG-10.4-Bescheinigung und die damit verbundenen Leistungen in Empfang zu nehmen, so ist das wenig, im Vergleich zu den ‚politischen Tätern aber viel. Die ‚politischen Täter können sich freuen, sie bekommen ihre Rente verdoppelt. Der Gesetzgeber kann sich auch freuen, er kann eine gute Tat vollbringen, ohne dass es ihm was kostet.

Der Gesetzgeber kann die echten ‚politischen Täter’ und Kämpfer für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gebührend ehren, so wie er es mit den Kämpfern gegen den Faschismus und Verfolgten des Faschismus tat, als er im Einigungsvertrag festlegte, dass die 1.400 Mark/Ost in Form von 717,50 Euro weitergezahlt werden.

Natürlich hat der Gesetzgeber dabei die leidmittragenden Ehepartner und Kinder NICHT vergessen.

Ich würde es als gerecht empfinden, den nichtinhaftierten Ehepartnern eine Opferrente in gleicher Höhe zu gewähren, wie der inhaftierte Ehepartner sie bekommt. Die Hinterbliebenenrente könnte somit entfallen.

Begründung:

Da Ehepartner der ehemaligen politischen Gefangenen in der DDR regelmäßig ebenso brutal schikaniert, drangsaliert, beruflich diskriminiert, ungerecht behandelt, finanziell und gesundheitlich geschädigt wurden und auch traumatisiert sind (Standardwissen!), wie der in Haft gewesene Ehepartner, sind sie auch ebenso zu behandeln.
Das betrifft nicht nur die Gewährung der Opferrente, sondern auch das Recht, bei verfolgungsbedingter Erkrankung (z.B. PTBS) auf Antrag eine Versorgung vom Versorgungsamt in Anspruch nehmen zu können (z.B. in Form einer Versorgungsrente).

259. Petition – SED-Opferrente/Ehrenpension – neu im Gespräch
258. Aufruf zur Solidarität an die Kameraden aus VOS und UOKG!

Der Hinweis, dass die CDU eine Verdopplung der Entschädigung ablehnt:

Ostseezeitung (09. Okt. 2012)

widerspricht sich mit der Veröffentlichung aus dem Jahre 2000:

Drucksache 14/3665-114/3665-2b14/3665-314/3665-4

wo die CDU eine Ehrenpension von 1.000 DM (500 Euro) vorgeschlagen  hatte.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Kotowski

In Ergänzung zum vorliegenden Sachverhalt wurde ein knapper und allgemein verständlich formulierter Petitionstext verfasst:

An
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Referat Pet 4
Oberamtsrätin Tanja Liebich
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35726
vorzimmer.pet4@bundestag.de

Rehabilitierung von Bürgern der ehemaligen DDR
Pet 4-17-07-35-043015
Ihr Schreiben vom 16. 01. 2013

Sehr geehrte Frau Liebich,

Sie schrieben, dass das neue Rehabilitierungsgesetz bewusst keine Klassifizierung der Opfer vorsieht. Sie haben mich missverstanden, wenn Sie meinen, dass ich mit meiner Petition erreichen will, dass der Gesetzgeber eine Klassifizierung vornehmen soll zum einen in politische Täter, Widerstandskämpfer, Kämpfer für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, gegen kommunistische Unfreiheit und zum anderen in Opfer, die in rechtsstaatswidriger Weise nach allgemeinem Strafrecht verurteilt wurden, wozu auch gehört, dass Freiheitsstrafen unangemessen zu hoch angesetzt wurden.

Aber wenn Sie das Thema schon anschneiden und mir so ausführlich erläutern, möchte ich Ihnen antworten, dass ich eine Klassifizierung gar nicht so absurd fände, weil das bei den Opfern des Nazi-Regimes genau so gemacht wurde:

Entschädigungsrentengesetz: Ehrenpension von 717,50 Euro für Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus.

Entschädigung von NS-Unrecht: Besondere Zuwendung von 250 Euro für Opfer des NS-Unrechts (Seite 23-25: „psychiatrisch Verfolgte“, Euthanasie-Opfer, Homosexuelle, Vorbeugehaft für „Berufs- und Gewohnheitsverbrecher“, vorbeugende Maßnahmen für „Arbeitsscheue“, „Arbeitsverweigerer“, „Landstreicher“ und „Asoziale“, Opfer der NS-Gerichtsbarkeit).

Bei der besonderen Zuwendung für SED-Opfer lehnte der Gesetzgeber sich an die zuletzt Genannten an und vergaß, dass es auch politische Kämpfer gegen den Kommunismus und Verfolgte des Kommunismus gibt, die in Analogie zu den zuerst Genannten ja mehr bekommen könnten. Manchmal wird der Kommunismus ja auch als roter Faschismus bezeichnet. Die Frage ist, ob man beide Faschismus-Formen gleichsetzen kann. Ich tue das, indem ich sage: Was beim Nazi-Faschismus der Rassenwahn ist, ist beim roten Faschismus der Klassenwahn. Der Klassenwahn verursachte 100 Mill. Tote.

Der CDU-Politiker, Bundestagsabgeordnete und früherer Bürgerrechtler in der DDR, Herr Arnold Vaatz, schrieb mir am 27. März 2007 einen Brief. Er erläuterten im Schreiben den Gesetzentwurf zur SED-Opferrente und teilten mir mit, dass das anstehende Gesetzgebungsverfahren jedem die Möglichkeit gibt, seine Meinung einzubringen, dass er (Vaatz) und seine Fraktion dann gesprächsbereit seien, wenn sie Spielräume übersehen oder nicht genügend ausgeschöpft haben sollten – immer jedoch unter der Prämisse der Gleichbehandlung der Opfer von vor 1945 mit den Opfern nach 1945 -, und dass er denkt, dass sich sein Koalitionspartner (SPD) davor nicht verschließen wird.

Auch wenn Herr Vaatz bei der Gesetzgebung immer die Prämisse der Gleichbehandlung im Auge hat, muss der Gesetzgeber meinetwegen solch eine Klassifizierung, wie sie bei den NS-Opfern stattfand, bei den SED-Opfern nicht unbedingt einführen, zumal sich unter den rechtsstaatswidrig Verurteilten ja auch politische Kämpfer gegen den Kommunismus befinden können und der unpolitische § 249 – „Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“ manchmal auch zur Unterdrückung gerade dieser Kämpfer missbraucht wurde.

Vielleicht könnte man ja statt zu klassifizieren einen Mittelweg bei der Höhe der Rente finden? Der Mittelweg zwischen 250 und 717,50 Euro würde bei 500 Euro liegen. Das ist ein Betrag, den Linke und Grüne im Landrat Mecklenburg Vorpommern im Jahre 2012 vorschlugen: Ostseezeitung 09.10.2012, bzw. die CDU im Jahre 2000: Drucksache 14/3665-114/3665-2b14/3665-314/3665-4

Den neuesten SPIEGEL- und BILD-Berichten kann man entnehmen, dass sich unter den Freigekauften auch Häftlinge befanden, die weder politisch, noch rechtsstaatswidrig verurteilt worden waren, sondern rein kriminell waren, deren Rehabilitierung dementsprechend fraglich ist.

SPIEGEL Heft Nr. 37 / 10.9.12

“Um überhaupt noch politische Häftlinge zu bekommen, musste Bonn viele andere mitkaufen. Der Zuständige Direktor des Bundesverfassungsschutzes berichtete über die drei Aktionen vom August 1966 bis September 1968: “Unter den 717 Haftentlassenen (…) befanden sich nur noch 112 politische Täter‘.”

BILD “Freigekauft – der DDR-Menschenhandel”, Piper Verlag

„200 Personen als ‚Mittäter’ einbezogen, die wir dadurch nach Westdeutschland abschieben konnten“, und die „nachweislich keine Mittäter“ waren (Spiegel), „kriminelle Delikte“, „Personen, die zu wiederholter Arbeitserziehung verurteilt waren“, „mit kriminellem Einschlag“, „mehrfach „Vorbestrafte“ usw.

„Bei etwa 40 Entlassenen muss man die Glaubwürdigkeit anzweifeln, und 4 bis 5 Entlassene erscheinen völlig undurchsichtig und zweifelhaft.“

Dabei kommt das „Deutschlandarchiv“ zum Schluss, dass der Anteil der „echten“ politischen Häftlinge nur 56,1 % beträgt. 12,3 % der Inhaftierten sind zwar wegen politischer Vergehen inhaftiert, haben aber zuvor kriminelle Straftaten begangen. 17,7 % der in die Bundesregierung Freigelassenen sind wegen gemischter politischer und krimineller Delikte und 13,1 % wegen rein krimineller Delikte verurteilt worden.

„von 1983 an bis … 1988 nicht ein einziger krimineller Häftling durchgerutscht“, Relinger: „Ost-Berlin“ habe „nunmehr die Kriminellen einfach abgeschoben“ (d. h. ohne Geld für sie zu kassieren).

Es ist davon auszugehen, dass alle Freigekauften, also auch die der Bundesregierung untergeschobenen unliebsamen kriminellen Häftlinge, beim Betreten des Bundesgebietes automatisch die wichtige HHG-10.4-Bescheinigung erhielten, mit der amtlich betätigt wurde, dass sie aus „politischem Gewahrsam“ kamen, was die Inanspruchnahme finanzieller Hilfen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) ermöglichte. Bemerkung: Wenn sie nicht aus „politischem Gewahrsam“ gekommen wären, sondern aus einem kriminellen Gewahrsam, wären sie nicht freigekauft worden.

Weiter ist davon auszugehen, dass die freigekauften Kriminellen diese lukrativ Bescheinigung, die ihnen von den Ämtern regelrecht angeboten wurde, in jedem Fall „mitnahmen“.

Sie schreiben, dass es keinen Anlass gibt, sowohl die HHG-Behörden unter Generalverdacht zu stellen, die Bescheinigungen ohne hinreichende Prüfung erteilt zu haben, noch den Betroffenen zu unterstellen, die Behörden getäuscht zu haben. Bescheinigungen nach § 10 Absatz 4 HHG sind in einem geordneten behördlichen Verfahren erteilt worden, welches eine Prüfung der Ausschließungsgründe gemäß § 2 HHG einschloss.

Ich möchte Sie fragen: Glauben Sie, dass die HHG-Behörden damals unter den Bedingungen des kalten Krieges wirklich in der Lage waren, alle Fälle hinreichend genau auf politische bzw. rechtsstaatswidrige Fälle zu überprüfen und die kriminellen Fälle auszusondern?

Glauben Sie, dass die Kriminellen, die es laut den Berichten wirklich gab, irgendwelche Skrupel hatten, sich von der HHG-Behörde bestätigen zu lassen, dass sie aus „politischem Gewahrsam“ kamen, obwohl sie ja aus einem kriminellen Gewahrsam kamen und die Behörde täuschten? Bemerkung: Sie mussten als „Täuscher“ keine Gewissensbisse haben, schließlich wurden sie ja offiziell aus einem „politischem Gewahrsam“ freigekauft.

Ich gehe davon aus, dass die HHG-Behörden die kriminellen Fälle nicht ausgesondert haben und die Kriminellen nicht gehemmt waren, sich die HHG-10.4-Bescheinigung ausstellen lassen. Ich möchte das näher begründen.

Die HHG-Behörden hatten nicht die Möglichkeit, die sie jetzt hätten und die für eine sichere Prüfung auf Rehabilitierung nötig ist: Zugang zu den Gerichtsunterlagen und den Urteilen.

Wo es bei den politischen Urteilen noch leicht war, keinen Fehler zu machen, man brauchte ja nur sicher herauszufinden, welcher Paragraf verletzt wurde, war es bei den rechtsstaatswidrigen Urteilen schwieriger.

In meinem Fall hat mein zuständiger Gemeindepfarrer von Eichwalde meinen § 219 – „Ungesetzliche Verbindungsaufnahme“ und die Länge der Freiheitsstrafe erfahren, weil die Öffentlichkeit bei der Urteilsverkündung (im Gegensatz zur Urteilsbegründung) nicht ausgeschlossen war und er und meiner Frau im Gerichtssaal den Paragrafen mitgeteilt bekamen. Er meldete den Paragrafen der westdeutschen evangelischen Patengemeinde Gummersbach, diese dem Bundespräsidenten Richard v. Weizsäcker, dieser den Unterhändlern für den Freikauf. Von den Unterhändlern konnte die HHG-Behörde sicher erfahren, dass ich auf Grund eines politischen Paragrafen rehabilitiert und mit Leistungen unterstützt werden muss. Fehler waren bei den politischen Paragrafen so gut wie ausgeschlossen.

Bei den rechtsstaatswidrigen Urteilen reicht es nicht aus, nur den Paragrafen, z. B. § 249 – „Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“ zu kennen. Ob der § 249 rechtsstaatswidrig angewendet wurde, oder nicht (laut Bundesverfassungsgericht konnte seine Anwendung auch rechtsstaatlich sein), erkennt man erst, wenn man sich das Urteil im Einzelnen genau ansieht. Das konnten die HHG-Behörden damals aber nicht, weil sie die Urteile nicht hatten.

Da die DDR die Urteile weder den Verurteilten aushändigte, noch den westdeutschen Behörden zugänglich machte, waren Fehler vorprogrammiert. Ich will den Behörden nicht vorwerfen, dass sie schlampig gearbeitet haben. Die Behörden haben nach bestem Wissen und Gewissen ihr Bestes getan, um der Aufgabe gerecht zu werden, den politisch Verfolgten aus der DDR zu helfen. Dass sie in ihrer Gutmütigkeit auch Fehler machten und sich im Zweifelsfall immer zu Gunsten des Betroffenen entschieden, sollte man ihnen deshalb nicht zum Vorwurf machen. Man muss aber feststellen dürfen, dass Fehler zwangsläufig passiert sind, und dass die Fehler nunmehr zu korrigieren sind, weil man sie jetzt korrigieren kann.

Man kann davon ausgehen, dass die Kriminellen zur HHG-Behörde gingen und sagten, hier bin ich, ein politischer Häftling, denn ich bin ja freigekauft worden, also politisch, Ihr müsst mir jetzt die Bescheinigung geben. Es ist auch menschlich zu verstehen, wenn Kriminelle sich als Opfer ausgaben, denn sie konnten in gewisser Weise auch ein Opfer sein und sich auch so fühlten, nämlich dann, wenn eine Haftstrafe rechtsstaatswidrig zu hoch angesetzt worden war, oder wenn zu dem kriminellen Delikt noch ein politisches strafverschärfend hinzukam, z. B Hetze. Das alles zu prüfen, war der HHG-Behörde aber nicht möglich, weil ihr die Urteile fehlten.

Eine nach § 249 Verurteilte, die nicht freigekauft wurde, witterte nach dem Zusammenbruch der SED-Diktatur ihre Chance und hatte keine Hemmungen, bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen, um die Opferrente zu bekommen. Ihr Antrag wurde abgelehnt u. a. mit der Begründung:

Wenn die Antragstellerin eine Freigekaufte gewesen wäre, so meine Hypothese, hätte sie sich erst recht nicht gescheut, zur HHG-Behörde zu gehen, um die angebotenen Leistungen zu erhalten. Sie hätte als Freigekaufte auf ihren politischen Status gepocht und problemlos, so meine Meinung, die HHG-10.4-Bescheinigung und die Leistungen bekommen, weil die Behörde nicht wie das Bundesverfassungsgericht die notwendigen Prüfungen vornehmen konnte, sich aber auch nicht traute, einfach auf Verdacht abzulehnen. Oder sehen Sie das anders?

Dass es solche Fälle gibt, wo rechtsstaatlich verurteilte Kriminelle als SED-Opfer bei den HHG-Behörde durchgerutscht sind und die entsprechenden Leistungen erhalten, ist das Problem, das ich mit meiner Petition ansprechen möchte.

Der Gedanke ist unerträglich, dass kriminelle Elemente die Kapitalentschädigung erhalten haben bzw. die besondere Zuwendung immer noch erhalten.

Die Ungewissheit, ob es Kriminelle unter den Leistungsempfängern gibt oder nicht, sollte man beseitigen, indem man alle freigekauften HHG-10.4-Bescheinigungsbesitzer verpflichtet, sich einem Rehabilitierungsverfahren zu unterziehen. Was zumutbar wäre, weil es nur einen kleinen Kreis betrifft.

Die ganz alten HHG-10.4-Bescheinigungsbesitzer im Westen würde das schon nicht mehr betreffen, sie könnten ihre besondere Zuwendung in aller Ruhe unbehelligt weiter genießen, da sie ja nicht zum Kreis der Freigekauften zählen (Stichtag: Ankunft im Westen vor Mauerbau 13. Aug. 1961), wo der Verdacht besteht, dass Kriminelle darunter gemischt sind.

Für die im Osten gebliebenen Empfänger der Zuwendung gilt das Gleiche. Sie besitzen ja in der Regel gar keine HHG-10.4-Bescheinigung, sondern haben den Rehabilitierungsbescheid schon längst beantragt und auch bekommen. Auch hier wurden die Kriminellen ausgesiebt (siehe Beispiel).

Die freigekauften politischen Täter wie ich können sich auch zurücklehnen und ausruhen. Denn sie haben oft beides. Das Rehabilitierungsverfahren haben sie aus rein politischen Gründen, also gar nicht wegen der Entschädigung und besonderen Zuwendung, bereits hinter sich gebracht, weil sie daran interessiert waren, sich mit dem Unrechtssystem DDR politischen auseinanderzusetzen, d. h. das System aufzuarbeiten und die Gesellschaft vor dem Kommunismus zu warnen. Die Gesellschaft soll erkennen, dass sie einen „Weg in den Kommunismus“ nie wieder beschreiten darf, weil er in die Katastrophe führt.

Von links nach rechts: Vera Lengsfeld, Ronald Lässig, Hugo Diederich, Kerstin Kuzia demonstrierten am 08. 01. 2011 vor dem Berliner Urania-Haus gegen die Veranstaltung der Linksextremen: „Wege zum Kommunismus“.

Nicht nur ich, auch die Vereinigung 17. Juni hält es anlässlich der aktuellen Berichterstattung für wünschenswert, eine eigene Forschung über die seinerzeitige Ausstellung der HHG-10.4-Bescheinigung einzuleiten.

Ich stimme dem voll zu und brauche nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Kotowski

——-Originalmeldung——-
Von: Peter Hanke
Datum: 25.02.2013 10:19:43
An: ralf.kotowski@netcologne.de
Betreff: Opferrente

Sehr geehrter Herr Kotowski.
Ich habe gerade Ihre Eingabe an den Petitionsausschuss gelesen.
Ich bin sehr begeistert über Ihre Bemühungen. Ich kann all das nur
unterstützen und frage mich,was können wir noch weiteres tun?
Um die Sache voranzutreiben. Ich schreibe auch für meine Frau,
die auch Betroffene ist.
Ich danke nochmal und wir wünschen uns viel Erfolg.
Mit herzlichen Grüßen aus dem Ruhrgebiet.
Peter und Marion Hanke
aus Bochum

——-Originalmeldung——-
Von: artefacts9@gmail.com
Datum: 19.03.2013 10:12:23
An: ralf.kotowski@netcologne.de
Betreff: Zu Artikel 185

Sehr geehrter Herr Kotowski,
Ihr Artikel ist sehr gut, ich hoffe es bewegt sich etwas in Richtung DDR Opferpension.

Mit freundlichen Grüßen.
Harry Gellert aus Wermelskirchen

——-Originalmeldung——-
Datum: 03.05.2013 15:40:57
An: ralf.kotowski@netcologne.de
Betreff: Petition

Sehr geehrter Herr Kotowski,

immer noch bin ich, nachdem ich gerade Ihre Petition an den Ausschuß des Bundestages gelesen habe, aufgewühlt und tief betroffen.

Gleich Ihnen empört mich der Gedanke, dass kriminelle Subjekte, wie ich sie auf der Fahrt von Karl-Marx-Stadt nach Gießen im August 1974 im Zuge des Häftlingsfreikaufs erleben musste, immer noch auf Grund früherer Umstände Anerkennung und Leistungen erhalten.

Jeder tatsächlich politisch Verurteilte hat nach meiner Überzeugung schon aus naheliegenden Gründen seine Rehabilitierung prüfen und vornehmen lassen. Es bleibt unerträglich zu wissen, dass es scheinbar keinen politischen Willen gibt, um diese himmelschreiende Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen.

All jene, die viele Jahre ihres Lebens in den Anstalten der “Stasi” zubringen mussten und dabei sehr oft körperliche und gesundheitliche Schäden, ich bin fast blind, davontrugen erinnern sich vermutlich voll Bitternis an den Ausspruch “die Revolution frisst ihre Kinder” und “Undank ist der Welten Lohn”.

Die tatsächlichen, politischen Opfer der DDR-Diktatur müssen sich noch im nachhinein verhöhnt vorkommen, wenn sie mit diesen zum Teil asozialen, kriminellen Subjekten in einem Atemzug genannt werden, dafür haben wir unser Leben nicht riskiert und an die Rechtstaatlichkeit dieses Landes geglaubt.

Meine Möglichkeiten Ihnen zur Seite zu stehen sind auf Grund meiner erworbenen Behinderung sicher begrenzt, dennoch aber möchte ich Sie bitten mir mitzuteilen in welcher Form ich mich nutzbringend betätigen kann um ein Vergessen der Tatsachen zu verhindern.

Gibt es denn keinen Opferverband der sich in dieser Sache mit einbringen könnte, kämpft hier schon wieder jeder allein für sich, so wie wir es aus der unheilvollen Vergangenheit her kennen, haben wir denn nicht verstanden, dass wir nur gemeinsam etwas bewegen können.

Mit freundlichen Grüßen
Fr.-Fr. Hinrichs

Fortsetzung:
251. Petition Ehrenpension – Ablehnung – Der Bundestag hat mich offensichtlich falsch verstanden
255. Besondere Zuwendung – Opferrente – Ehrenpension
259. Petition – SED-Opferrente/Ehrenpension – neu im Gespräch
261. 50 Euro mehr – Fünftes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR

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184. DDR-Opfer kritisieren Deutsches Fernsehballett

http://www.bild.de/unterhaltung/tv/ballett/das-fernsehballett-wirbt-mit-ddr-symbolen-26751248.bild.html#

http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M51bccc3dfe2.0.html

Dass die DDR ein Unrechtsstaat war, wollen manche Leute  immer noch nicht wahr haben. Der Geschäftsführer des Fernseh-Balletts, Peter Wolf ist ein Zyniker, wenn er sagt: “Wir haben gelebt, gearbeitet und getanzt in einem Unrechtsstaat

Zynismus

In der heutigen Umgangssprache bezeichnet Zynismus sowie das abgeleitete Adjektiv zynisch vor allem eine Haltung, Denk- und Handlungsweise, die durch beißenden Spott geprägt ist und dabei in oft bewusster Absicht die Gefühle anderer Personen oder gesellschaftliche Konventionen missachtet.[2] Das Große Wörterbuch der deutschen Sprache definierte 1999 zynisch als „eine [...] Haltung zum Ausdruck bringend, die besonders in bestimmten Angelegenheiten, Situationen als konträr, paradox und als jemandes Gefühle missachtend und verletzend empfunden wird“.[3]
Wikipedia

Der Zyniker Peter Wolf, missachtet die Gefühle der Betroffenen, die unter dem Unechtsstaat gelitten haben, und macht sich über alle Menschen lustig (beißender Spott), die die DDR so bezeichnen.

OPK-Akte “Verfasser”
(Ralf Kotowski)

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183. Wenn Häftlinge ihr Gefängnis kaufen

berliner-zeitung.de

Die CHG Cottbuser Häftlingsgemeinschaft hat meine OPK-Akte “Verfasser” verlinkt

Im Menschenrechtszentrum Cottbus bin ich als Mitglied aufgenommen worden

Verfasser K.

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182. Verdoppelung der SED-Opferrente: Ja – aber wie?

(zum Vergößern zweimal auf Text klicken)

SPD und CDU lehnen eine Verdoppelung der Entschädigung zwar ab.“ Beide Parteien sollten sich das aber noch einmal überlegen. Wenn sie es nur ablehnen, weil sie nicht mehr Geld ausgeben wollen, wäre das Problem leicht zu lösen.

Der Staat könnte sich das Geld besorgen, indem er ein neues Gesetz schafft, wonach die SED-Opfer-Rentenempfänger noch einmal überprüft werden müssen.

Viele von ihnen sind gar KEINE ‘politischen Täter’ und Kämpfer für Freiheit und Demokratie, sondern Trittbrettfahrer der Freikaufsaktion. Die haben die SED-Opfer-Rente, wie auch die Kapitalentschädigung, gar nicht verdient.

Anlässlich der aktuellen Berichterstattung im SPIEGEL Heft Nr. 37 / 10.9.12 (siehe auch Bundesregierung zahlte wissentlich für Stasi-Spitzel) würde ich es sehr begrüßen, wenn ALLE Freigekauften, die in der Regel auch automatisch eine HHG-10.4-Bescheinigung beim Betreten des Bundesgebietes erhielten, neu überprüft würden.

Allein auf der Grundlage diese HHG-10.4-Bescheinigung wurde die SED-Opferrente sowie die Kapitalentschädigung, die zwischenzeitlich auch noch erhöht (verdoppelt) wurde, bewilligt. Ein Rehabilitierungsverfahren ist in beiden Fällen NICHT nötig.

http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/jm/Themen/SED-Opferrente/index.jsp

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Rehabilitation_StrRehaG.pdf?__blob=publicationFile

Der Gedanke ist unerträglich, dass Stasispitzel und Kriminelle diese Entschädigung erhalten.

Die Nachprüfung müsste so aussehen, dass man sich ALLE Empfänger von Leistungen (Opferrente, Kapitalentschädigung) ansieht und prüft, ob sie die Leistungen nur auf Grund der HHG-10.4-Bescheinigung erhalten haben, was meist der Fall sein wird, oder auf Grund einer Rehabilitierungsbescheinigung.

In meinem Fall habe ich beides eingereicht, also auch die über alles  entscheidende und viel wichtigere Rehabilitierungsbescheinigung.

Die HHG-10.4-Bescheinigung ist eben NICHT ausreichend, um entscheiden zu können, ob der Leistungsempfänger ein ‘politischen Täter’ und Kämpfer für Freiheit und Demokratie ist, den die Bundesregierung gern freikaufen wollte (wie mich)  und jetzt auch gern ehren möchte.

Der  SPIEGEL Heft Nr. 37 / 10.9.12 schreibt:

»Um überhaupt noch politische Häftlinge zu bekommen, musste Bonn viele andere mitkaufen. Der Zuständige Direktor des Bundesverfassungsschutzes berichtete über die drei Aktionen vom August 1966 bis September 1968: “Unter den 717 Haftentlassenen (…) befanden sich nur noch 112 ‘politische Täter’

Das heißt, von 717 Freigekauften waren 605 KEINEpolitischen Täter’. Das sind 84 % und bedeutet anders ausgedrückt, von 5 Freigekauften waren 4 von der Bundesregierung nicht erwünschte Kriminelle, Stasispitzel usw. Wobei die Stasispitzel meist auch Kriminelle waren. Politische, die auf der Wunschliste der Bundesregierung standen, hatten es nicht nötig, sich den Freikauf durch Spitzeldienste zu verdienen.

Man muss noch hinzufügen, dass auf der Abschiebeliste der Stasi neben den Kriminellen und Stasispitzeln auch viele so genannte Asoziale und Arbeitsverweigerer standen, die die DDR auch gern  loswerden wollte, weil sie meist ungebildet waren, die Arbeit einfach verweigerten, sich zur Arbeit nicht mehr „umerziehen“ ließen und insofern wertlos für die DDR waren.

In Erziehungshaft kam man in der Regel wegen asozialen Verhaltens.

»Nach dem Krieg galt noch der § 361 des StGB. Dabei sollten Landstreicherei, Bettelei, Herbeiführung der Unterstützungsbedürftigkeit durch Spiel, Trunk und Müßiggang, Prostitution, Arbeitsscheu und verschuldete Obdachlosigkeit mit einer Haftstrafe bis zu sechs Wochen bestraft werden. Die Verurteilten konnten außerdem in ein Arbeitshaus eingewiesen werden, bei erstmaliger Einweisung maximal zwei Jahre.« (Quelle)

Ab 1968 wurden die Asozialen nach dem Paragrafen 249 StGB/DDR – Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung (ab 1978: und Sicherheit) durch asoziales Verhalten eingesperrt.

Die Asozialen haben meist schon als Kinder ihre Laufbahn in Heimen und Jugendwerkhöfen begonnen, wo sie als schwer erziehbare Kleinkriminelle und Schulschwänzer hineinkamen, also nicht ganz unschuldig. Die Eltern konnten die Einweisung in Heimen oft nicht verhindern, weil es ihnen an Autorität mangelte und sie mit ihren eigenen Kindern einfach nicht „fertig“ wurden. Was macht ein Vater oder eine Mutter, wenn das Kind die Schule schwänzt, rumgammelt, so genannte „Kinderstreiche“ macht (Einer hatte mit einem Messer auf seinen Bruder eingestochen und ihn schwer verletzt. Ein anderer Junge hatte  reihenweise Autos geknackt. usw.)? Die Eltern können gar nichts weiter machen, als die Hilfe des Staates in Anspruch zu nehmen. Der Staat DDR war zwar mit seinen Heimen nicht immer zimperlich und übertrieb oft die „Erziehung. Aber ganz unschuldig daran, dass die Kinder ins Heim kamen, wie es manchmal dargestellt wird, waren die Kinder und die Eltern auch nicht. Und es gab auch „gute“ Heime in der DDR.

Also diese Heimkinder und die wegen asozialen Verhaltens inhaftierten Volljährigen, werden nicht immer rehabilitiert. „Die Bestrafung nach § 249 DDR-StGB wegen asozialen Verhaltens ist nicht schlechthin rechtsstaatswidrig. (s. hier). Folglich bekommen diese die SED-Opferrente und die Kapitalentschädigung zu Unrecht, d. h., wenn sie die bekommen auf Grund des Freikaufs und der automatisch ausgestellten HHG-10.4-Bescheinigung.

Manchmal wird der § 249 StGB/DDR aber auch rehabilitiert, nämlich dann, wenn er allein der politischen Unterdrückung diente. Das müsste eben geprüft werden.

Hier könnte der Staat sparen und mit dem ersparten Geld die wirklichen politischen Täter’ und Kämpfer für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit besser ehren, indem er die SED-Opferrente verdoppelt.

Das sollten sich die SPD- und CDU-Politiker einmal durch den Kopf gehen lassen (siehe auch hier).

Verfasser K.

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