149. “Eine absolute Geschmacklosigkeit”, schimpft Hugo Diederich

„Eine absolute Geschmacklosigkeit“, schimpft Hugo Diederich, Chef der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS). „Es ist unerträglich, dass die Nachfolger der Partei der Täter an diesem Tag ein fröhliches Fest feiern.“

http://www.berliner-kurier.de/kiez-stadt/opferverbaende-empoert-streit-um-das-linken-fest-am-17–juni,7169128,16315206.html

Wie es wirklich war:

Seit dem 17. Juni 1953 weiß die Welt: “Wir wollen freie Menschen sein!”

Über Nacht wurde am 17. Juni 1953 aus einem Lohnkampf von Ost-Berliner Bauarbeitern ein Aufstand gegen die kommunistische Diktatur in ganz Ostdeutschland – Essay Von Manfred Wilke

http://www.welt.de/print-welt/article457149/Seit-dem-17-Juni-1953-weiss-die-Welt-Wir-wollen-freie-Menschen-sein.html

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148. Rat eines VOS-Mitgliedes: VOS sollte DKP auf Zahlung von Schmerzensgeld verklagen

http://www.dkp-berlin.info/index.php?option=com_content&view=article&id=529:am-dienstag-in-berlin-prozess-gegen-antifaschisten&catid=26:politik&Itemid=100014

Da es der

VOS – Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V.
Gemeinschaft von Verfolgten und Gegnern des Kommunismus
,

deren Mitglied ich bin, offensichtlich nicht gelingt, zwei tatverdächtige linksextreme Schläger, die sich Antifaschisten nennen, in Wirklichkeit aber eher als Linksfaschisten bezeichnet werden könnten ( Henryk M. Broder im Bild :“Die Antifa ist leider heute die Verkörperung der Fa” ), bei Gericht zu identifizieren und ihrer gerechten Strafe zuzuführen, schlage ich vor, an deren Stelle die linksextreme DKP einer gerechten Strafe zuzuführen, indem die VOS den Strafantrag stellt, sie (die DKP) wegen Verleumdung § 187 StGB und Zahlung eines empfindlichen Schmerzensgeldes von mind. 10.000 Euro zu verurteilen, zu zahlen an die VOS, was in Anbetracht der leeren VOS-Vereinskasse auch sehr sinnvoll wäre.

Dies wäre ganz einfach zu bewerkstelligen, weil hier der Beweis der Straftat, die die DKP begangen hat, vorliegt. Der Beweis ist die verleumderische und ehrverletzende Veröffentlichung der DKP Berlin (siehe oben), in der sie die Lüge und Verleumdung verbreitete, dass die Demonstanten: Vera Lengsfeld, Hugo Diederich, Ronald Lässig, Mario Röllig und Dr. Frieder Weiße dem “faschistischen braunen” Lager zuzuordnen sind und es deshalb (nach der Fantasie der Extremisten) auch nicht unmoralisch ist, sie gewaltsam niederzuschlagen.

Die genannten Demonstranten demonstrierten gegen die Veranstaltung der Linksextremisten :”Wege zum Kommunismus” mit einem Schild: “Kommunismus 100 Mio Tote” (Quelle der Angabe: Schwarzbuch des Kommunismus):

Quelle: Von links nach rechts: Vera Lengsfeld, Ronald Lässig, Hugo Diederich (VOS-Boss) und Kerstin K.

Vera Lengsfeld wurde in den Bauch getreten, Mario Röllig wurde blutig geschlagen  und verlor (vorrübergehend) seine 370 Euro teure Brille, Dr. Frieder Weiße wurde ein Auge blau geschlagen.

Der Kommentar der DKP Berlin:

Am Rande der Rosa-Luxemburg-Konferenz 2011 versuchte ein schwarz-braunes Bündnis von CDU-Führungsleuten (u.a. die ehemalige Bundestagsabgeordnete Vera Lengsfeld) zusammen mit Faschisten unterschiedlicher Couleur zu provozieren und die Konferenz zu stören, auf der auch Gesine Lötzsch sprach.

in der obigen DKP-Internet-Homepage ist eine Verleumdung .

Vera Lengsfeld, CDU-MdB a.D. und ehem. DDR-Widerstandskämpferin gegen den Kommunismus, keinesfalls eine Verfechterin des Nationalsozialismus, könnte bezeugen, dass es VOS-Vorstandsmitglied Ronald Lässig war, der zu der Gegenveranstaltung in Form eines Fototermins einlud. Gerade SPD-Mitglied Ronald Lässig kann man am wenigsten vorwerfen, dass er dem “faschistischen braunen” Lager zuzuordnen ist, dem natürlich Einhalt geboten werden müsste. Denn er war es, der seiner Zeit dem Aufruf des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD) folgte, “friedlich gegen Fremdenhass, Rassismus, Sozialdarwinismus” und gegen den Bundesparteitag der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Partei Pro Deutschland zu protestieren, und der auch in einer SPD-Veranstaltung:  Nachbetrachtung des Bundesparteitages “Pro Deutschland/Pro Berlin” am Dienstag, 27.07.2010 19:00 anwesend war (im Bild am Mikrofon).
Verfassungsfeindlich?
Populistisch?
Ausgrenzend?
Kritische Betrachtung des Bundesparteitages von “Pro Deutschland-Pro Berlin”
SPD Steglitz-Zehlendorf – Terminportal
http://rolfwiegand.wordpress.com

Vera Lengsfeld könnte auch bezeugen, dass die demonstrierenden VOS-Mitglieder sich nicht von den ebenfalls demonstrierenden rechtsextremen Pro-Deutschland-Leuten vereinnahmen ließen. Das wurde auch von Dr. Frieder Weiße bestätigt. Was den Vorsitzenden von Pro Deutschland, Manfred Rouhs, veranlasste, dies wie folgt negativ zu kommentieren:

Quelle

Dass Carl-Wolfgang Holzapfel und seine Lebens- und Vereinsgefährtin Tatjana Sterneberg bei den rechtsextremen Pro-Deutschland-Leuten zu finden sind:

http://www.youtube.com/watch?v=pXHkRasRKn4

wo Herr Holzapfel auch noch eine Rede hielt, ist ein Problem der rechtslastigen Vereinigung 17. Juni und hat nichts mit der VOS zu tun.

Frau Sterneberg wurde (unter Mitverantwortung von Hugo Diederich) die Aufnahme in die VOS verweigert und VOS-Mitglied Holzapfel wurde in einem (leider nicht erfolgreichen) Ausschlussverfahren (ebenfalls unter Mitverantwortung von Hugo Diederich) u. a. seine verschwiegene ehemalige Mitgliedschaft bei den Republikanern und seine extremen Aktivitäten zur Befreiung von Hitlers Stellvertreter Rudolf Heß vorgeworfen. Holzapfel wollte sich mit Benzin übergießen und verbrennen, wenn Rudolf Heß nicht freigelassen wird. Man könnte das auch so verstehen, dass er sich verbrennen wollte, weil er für die Idee des Nationalsozialismus Feuer und Flamme war. Was natürlich etwas ganz anderes ist, als wenn Willy Brand (der in der nationalsozialistischen Zeit im Exil leben musste) sich aus rein humanitären Gründen für die Freilassung des Heß einsetzte. Willy Brand entschuldigte sich bei den polnischen Opfern des Nationalsozialismus durch einen Kniefall. Eine solche Entschuldigung käme bei einem langjährigen Witikobund-Mitglied, wie Herrn Holzapfel (er war von 1992 bis 2008 Mitglied), wohl kaum in Betracht. “Der Witikobund wurde bis 1967 vom Bundesministerium des Innern als rechtsextrem eingestuft und steht bis heute unter dem Verdacht, rechtsextremistische Ziele zu verfolgen.” Austreten kann man da auch nicht, ohne seine “Ehre” zu verlieren, denn:  Die Mitgliedschaft im Witikobund ist grundsätzlich auf Lebenszeit ausgerichtet: „Wer heute die alte Pflicht verrät, verrät auch morgen die neue“. Andreas Kossert: Kalte Heimat. Die Geschichte der Deutschen Vertriebenen nach 1945; München 2008, S. 183 Wikipedia

Das Paar Holzapfel/Sterneberg könnte natürlich niemals Schmerzensgeld wegen Verleumdung von der DKP einklagen, weil man bei dem Paar anhand äußerer Anzeichen eine rechtslastige Gesinnung durchaus erkennen könnte: mangelnde Distanz zur rechtsextremen Partei Pro Deutschland und anderen Personen, die durch rechtsextreme Äußerungen und Handlungen auffällig geworden sind. Holzapfel stellt sich in eine Reihe mit den DDR-Opfern (z. B. Bärbel Bohley), obwohl er nie in der DDR gelebt hat:

http://17juni1953.wordpress.com/2012/05/29/amtsgericht-moabit-rechtsstaat-antifa-und-eine-mdb-a-d/

Während  Carl-Wolfgang Holzapfel versucht, Profit aus der Situation zu schlagen und wieder einmal (wie so oft) gegen den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland zu hetzen, dem er vorwirft, Links- und Rechtsextremisten durch den Verfassungsschutz nach Stasi-Manier zu beobachten (siehe hier) und keine Gerechtigkeit walten zu lassen (“…die einstigen Opfer der zweiten Diktatur, haben noch einen langen  Weg in  den einst ersehnten Rechtsstaat vor sich, von dem sie sich einst „Gerechtigkeit“ erhofften…”), sollte der ehemalige VOS-Bundesvize Ronald Lässig alles daran setzen, dem Hetzer Holzapfel zu beweisen, dass wir doch in einem Rechtsstaat leben.

Das würde ganz einfach gelingen, wenn er, wie ich oben vorgeschlagen habe, die DKP wegen Verleumdung anzeigt und den Antrag auf Zahlung eines empfindlichen Schmerzensgeldes (an die VOS) stellt.

Die DKP wäre (finanziell) geschwächt, die Verfolgten und Gegner des Kommunismus (finanziell) gestärkt. Das würde beweisen, dass der Rechtstsstaat in Deutschland funktionsfähig ist.

Verfasser K.

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Faschisten

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146. Klaus Hoffmann macht einen schweren Fehler

http://17juni1953.wordpress.com/2012/05/07/da-muss-eine-verwechslung-vorliegen

Klaus Hoffmann macht einen schweren Fehler, wenn er Kriegsgefangene der westalliierten Siegermächte in einen Topf wirft mit politischen Gefangenen des MfS.

Die Gefangenennahme der deutschen Soldaten durch die westalliierten Siegermächte nach dem 2. Weltkrieg war kein Unrecht und ist niemals zu vergleichen mit der unrechtmäßigen Gefangenennahme von Gegnern des Kommunismus durch das MfS, wie z. B. von Schleusern und deren Verurteilung zu 15 Jahren Haft, was nach allgemeiner  Rechtssprechung unbestritten ein grobes Unrecht war.

Die deutschen Soldaten kämpften (gewollt oder ungewollt) für die nationalsozialistische Idee der Unterdrückung anderer Völker und Rassen. Die westalliierten Siegermächte kämpften für Freiheit und Demokratie und für die Befreiung der Völker und Rassen vom deutschen nationalsozialistischen Joch.

Die kommunistischen Machthaber in der DDR kämpften mit einem Heer von MfS-Mitarbeitern für die kommunistische Idee der Ausbeutung und Unterdrückung der Menschen in der DDR. Die Schleuser kämpften für die Befreiung von Menschen, die in der DDR mit Hilfe des MfS ausgebeutet und unterdrückt wurden.

Die deutschen Soldaten wurden von den westalliierten Siegermächten in den Kriegsgefangenenlagern relativ fair behandelt. Von Folter kann keine Rede sein. Wenn es dennoch deutsche Soldaten gab, die ohne Folter, sondern rein nur aus Gewissensgründen so genannte nationalsozialistische deutsche “Kameraden” an die westalliierten Siegermächte verrieten, weil diese “Kameraden” Kriegsverbrechen verübt und z. B. Geisel-Erschießungen von jüdischen Frauen und Kindern im Kriegsgebiet befohlen haben, so kann man das nicht als Verrat verurteilen. Man kann auch nicht von “Kameradenschweinen” reden, was ein Rudolf (vermutl. Klaus Hoffmann) tut.

Verrat war es auch nicht, als der Schleuser Dr. Frieder Weiße unter psychischer Folter (Einzelhaft, Androhung von 15 Jahren Zuchthaus) Aussagen machte, die er unter normalen Umständen nie gemacht hätte (s. auch hier).

Hier fand ein Psychokrieg statt: Stasi gegen Schleuser bzw. Schleuser gegen Stasi. Das war ein psychologischer Befreiungsschlag seitens des Stasi-Folteropfers Dr. Frieder Weiße und eine Drohung: “Wenn ihr Stasischweine so weiter macht, werden sich immer mehr Menschen finden, die für ein einziges Mittagessen und für die Freiheit Kurierdienste leisten.” Und so war es ja auch:

Die Stasi hat den Krieg gegen den Schleuser und Freiheitskämpfer Dr. Frieder Weiße verloren!

Dr. Frieder Weiße hat sich nach dem Sieg über die kommunistische Diktatur bei der Aufarbeitung der kommunistischen Verbrechen verdient gemacht, indem er einen Verein, PHOENIX Selbsthilfeverein für Folterbetroffene e. V., gegründet und die Folter- und Unterdrückungsmethoden des MfS in einer Abhandlung beschrieben hat. Auch in der VOS-Leitung sorgte er für Aufklärung und die Hilfe von betroffenen MfS-Opfern, die in der Sprechstunde zu ihm kommen konnten.

Klaus Hoffmann, der als 22-Jähriger wegen misslungener Republikflucht vier Monate in Stasi-U-Haft gesessen hat (er wurde nicht freigekauft, sondern in den Osten entlassen), versuchte auch, sich als Aufarbeiter kommunistischen Unrechts und Helfer von betroffenen MfS-Opfern zu betätigen, indem er in die VOS eintrat und in der Stasiopfer-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen Besucher durch die Gedenkstätte führte.

Als der Leiter der Stasiopfer-Gedenkstätte, Dr. Hubertus Knabe, aber erfuhr, dass Klaus Hoffmann versuchte, Besucher der Gedenkstätte für die Ideen des Nationalsozialismus zu begeistern, indem er sie zu entsprechenden Veranstaltungen von Neonazis (Horst Mahler u. a.) zum „Politischen Stammtisch“ im Kennedy Grill beim Rathaus Schöneberg einlud, flog unser Kämpfer für Freiheit und Demokratie, Klaus Hoffmann, achtkantig aus der Gedenkstätte. Quelle

Es bleibt noch die Frage zu klären, wann die VOS-Leitung sich endlich aufrafft, den durch neonazistische Umtriebe auffällig gewordenen Klaus Hoffmann achtkantig aus der VOS zu werfen. Das dürfte doch nicht allzu schwer sein mit der neuen VOS-Satzung, in der seit der letzten Generalversammlung in Friedrichroda geschrieben steht:

(2.5) Mitglied des Vereins kann nicht sein, wer durch die Mitgliedschaft oder in anderer Form extremistische oder verfassungsfeindliche Parteien oder Organisationen unterstützt, die als solche vom Verfassungsschutz eingestuft werden.

Zumal für solche Fälle auf der letzten Generalversammlung in Friedrichroda extra ein Schiedsgericht ins Leben gerufen wurde und Dr. Frieder Weiße als erster Vorsitzender dieses Schiedsgerichtes und Dieter-Volker Eberhard aus München als Stellvertreter gewählt wurden.

Verfasser K.

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145. Neues VOS-Beiratsmitglied Matthias Katze beantwortet Fragen nicht

Zitat

makno » 25.04.2012 08:18 «
Liebe Bruni, lieber Bodo,
Danke für die Glückwünsche. Nun zu den Anfragen.
Die von mir genannten zukünftigen Aufgaben können gelöst werden, wenn eines gelingt: Die Gleichsetzung mit den Opfern des Nationalsozialismus. Erreichen wir diese rechtliche Bewertung/Einstufung, dann haben wir eine wesentlich bessere Ausgangsbasis, um unsere, meiner Meinung nach berechtigte Forderungen durchzusetzen. Aber das ist noch ein sehr harter steiniger Weg. Jedenfalls möchte ich, aber auch alle anderen im Vorstand!, diesen Weg gehen. Das sind wir als gewählte Vertreter der Opfer des Stalinismus/Kommunismus eben jenen schuldig.
Uns wurde Vertrauen ausgesprochen, also handeln wir.
Matthias Katze

Antwort

Lieber Matthias Katze,

auch von mir Glückwünsche zu Ihrer Wahl in den VOS-Beirat. Auch wenn Sie auf dem gleichen falschen Standpunkt stehen, wie Klaus, Kapstadt, der über mich schrieb:

Klaus, Kapstadt:
Weder zu den Freiheitskämpfern noch den Bürgerrechtlern kann man jedoch Menschen zählen, welche aus egoistischen Motiven, z.B. die Rücknahme einer fristlosen Kündigung eines Dienstverhältnisses wegen dienstlicher Vergehen und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand angestrebt und … zu Mitteln griffen, welche in der “DDR” … verboten waren (Verbindung zu Einrichtungen ausserhalb des räumlich Geltungsbereiches der StPO) (vollständig)

so hoffe ich trotzdem, dass Sie meine Interessen würdig und kraftvoll in der VOS-Leitung vertreten.

Gestatten Sie mir bitte, dass ich Ihre Meinung zur SED-Opferrente korrigiere, weil sie genauso falsch ist wie die Meinung von Klaus, Kapstadt, über mich. Bei der rechtlichen Bewertung/Einstufung der “besonderen Zuwendung nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz/StrRehaG”, so heißt die SED-Opferrente amtlich, haben SPD-, sowie auch CDU-Politiker (z. B. Arnold Vaatz) (entgegen Ihrer Meinung!) versucht, die SED-Opfer mit den Opfern des Nationalsozialismus gleichzusetzen. Meine Frage an Sie lautet:

Wo sehen Sie Ansatzpunkte, wo die Gleichsetzung mit den Opfern des Nationalsozialismus noch nicht gelungen ist und wo sie erst noch gelingen müsste?

In der Broschüre Entschädigung von NS-Unrecht heißt es:

- 18 -
Zuwendungen aus dem Fonds für rassisch Verfolgte nicht jüdischen Glaubens können als einmalige oder laufende Beihilfen gewährt werden, wobei außer der Schwere und den Auswirkungen der Verfolgung auch die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Antragstellers und seiner unterhaltsverpflichteten Angehörigen angemessen zu berücksichtigen sind.
- 21 -
Laufende Beihilfen von monatlich 500 DM können Verfolgten gewährt werden, die mindestens sechs Monate in einem Konzentrationslager im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes inhaftiert waren.
- 38 -
Die Prüfung der besonderen (wirtschaftlichen) Notlage richtet sich nach den jeweils maßgebenden Beträgen des § 34 Abs. 3 der Dritten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 28. April 1966 (BGBl. I S. 300) in der jeweils geltenden Fassung.

Diese Regelung wollte die SPD und zunächst auch die CDU für die SED-Opfer übernehmen, weil man das gerecht fand. Nachdem man im Bundestag heftig darüber debattiert hatte, ob man das so machen kann oder nicht und wir SED-Opfer vor der SPD-, sowie auch vor der CDU-Parteizentrale für eine Ehrenpension ohne Bedürftigkeitsklausel demonstrierten, kam die CDU/CSU am Schluss auf den genialen Einfall, aus der “besonderen Zuwendung”, die nur nach “Prüfung der besonderen (wirtschaftlichen) Notlage” erfolgte, doch noch eine Ehrenpension für jedes SED-Opfer zu machen, d. h. unsere Forderung zu erfüllen.

Alle SED-Opfer, die das Rentenalter erreichen und die ein beliebig hohes Renteneinkommen haben, kommen mit Sicherheit in den Genuß einer Ehrenpension von monatlich 250 Euro:

Einzige Hürde ist, der Rentner darf keine Einkünfte aus Kapital (Zinsen) oder Immobilien (Mieten) haben, die über der Bedürftigkeitsgrenze liegen.

Seine Rente + Renten-Zusatzversorgung, oder Pension darf beliebig hoch sein. Man hat da besonders an Beamte im Staatsdienst, oder Angestellte im Öffentlichen Dienst (oder Mitarbeitern in Großbetrieben mit Betriebsrentenregelung) gedacht, die alle nicht geehrt werden könnten, wenn man die Bedürftigkeitsklausel auf ihre relativ hohen Rentenbezüge ansetzte. Ich kenne viele, auf die das zutrifft.

Ich kenne aber auch jemand in der VOS-Bezirksgruppe Rhein-Ruhr, der sich im Rentenalter befindet und als ehemaliger Selbstständiger seinen Lebensunterhalt ausschließlich nur aus Kapitalerträgen (Zinsen) bestreitet. Dieser Kamerad bekommt nichts. Wir haben ihm in der letzten VOS-Bezirksgruppenversammlung geraten zu prüfen, ob er nicht sein Kapital umschiften und in eine Rentenkasse einzahlen kann, damit er dann eine Rente und keine Zinsen erhält. Er würde dann, egal wie hoch die Rente ist, die volle Ehrenpension erhalten.

Natürlich sollte die VOS von ihren übrigen Forderungen nicht abweichen:

Die Vererbbarkeit der Opferrente auf die Partner und mindestens eine inflationsbedingte Erhöhung, sowie bessere Anerkennung von haftbedingten Gesundheitsschäden und die Beweislastumkehr, kann man und sollte man fordern, natürlich für SED- wie auch KZ-Opfer gleichermaßen, wegen der Gleichbehandlung!

Wobei die Geschichte mit der besseren Anerkennung von haftbedingten Gesundheitsschäden und der Beweislastumkehr bei KZ-Opfern schon erfüllt ist, wie ich meine. Das brauchte man also nur noch für die SED-Opfer einzuführen.

Die Generation “Flüchtlinge/Altübersiedler aus der DDR” muss rentenversicherungs-rechtlich weiterhin nach dem Fremdrentengesetz bewertet werden. Hier sollte sich die VOS-Leitung an Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wenden und sie noch einmal um Unterstützung bitten:

Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP setzt sich für die DDR-Flüchtlinge ein. Widerstand kommt aber aus den Reihen der CDU.

Wer aus der DDR in die Bundesrepublik ausgereist ist, fiel unter das sogenannte Fremdrentengesetz. Danach wurde er in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich so behandelt, als ob er sein gesamtes Arbeitsleben in der BRD verbracht hätte. Damit sollte vermieden werden, dass Flüchtlinge später schlechter gestellt sind. Diese Regelung wurde allerdings Anfang der 1990er-Jahre wieder abgeschafft. Der Grund: Zwischen dem Fall der Mauer und der Wiedervereinigung siedelten weiter Tausende Menschen aus dem Osten in den Westen über. Auch sie hätten Anspruch auf Altersbezüge nach dem Fremdrentengesetz gehabt und damit die Rentenkasse belastet. Alle DDR-Flüchtlinge wurden deshalb vom Fremdrentengesetz ausgeschlossen, auch rückwirkend. Mit dem Rentenüberleitungsgesetz wurden sie rentenrechtlich wieder DDR-Bürger. Eine Ausnahme galt lediglich für Flüchtlinge, die vor 1937 geboren wurden.
http://www.mdr.de/fakt/ddr-rente100.html

Es dürfte doch für die FDP nicht so schwer sein, den Koalitionspartner und vor allem das zuständige Bundesarbeitsministerium unter Ursula von der Leyen davon zu überzeugen, dass man beim Fremdrentengesetz nicht vom Stichtag “geboren vor 1937″ ausgeht, sondern alle die einbezieht, die bis zum Fall der Mauer 09.11.1989 übergesiedelt sind, also echte Flüchtlinge und Vertriebene sind. Für mich trifft das zu. Ich bin 1940 geboren, also nach 1937, kam 1985 mit Frau und Kind in die Bundesrepublik Deutschland. Meine Frau und ich besitzen den Flüchtlings- und Vertriebenenausweis C:

Die Berechnung unserer Renten nach dem Einigungsvertrag – EV ist wesentlich ungünstiger, als wenn sie nach dem FRG berechnet worden wäre. Das liegt daran, dass ich nicht der FZR beigetreten war und meine Frau trotz erfolgreich absolvierter Weiterbildunglehrgänge bei der damit verknüpften Gehaltserhöhung von der Staatssicherheit “vergessen” wurde, weil ihr Ehemann (also ich) in der kirchlichen Widerstandsbewegung auffällig war (OPK-Akte “Verfasser”: SED-Diktatur).

Ich bin strikt dagegen, wenn die weiteren Tausende Menschen, die zwischen dem Fall der Mauer und der Wiedervereinigung aus dem Osten in den Westen übersiedelten, nach dem Fremdrentengesetz die Rente berechnet bekämen. Ich kenne nämlich Parteigenossen, die nichts Eiligeres zu tun hatten, als nach dem Fall der Mauer sofort überzusiedeln und im Westen zu arbeiten. Die haben die Rente natürlich nicht verdient. Dass wir sie verdient haben und die nicht, das dürfte doch auch für Frau von der Leyen nicht zu schwer sein zu verstehen. Sie ist doch sonst nicht auf den Kopf gefallen und macht einen aufgeweckten Eindruck.

Siehe auch:
120 Skandalöse Wiedereingliederung der DDR-Flüchtlinge in das DDR-Rentensystem

undhttp://www.uokg.de/cms/attachments/IEDF-Presseerkl%C3%A4rung%20vom%2026.3.2012.pdf

Übrigens, lieber Matthias Katze, auch ein Grund für den VOS-Vorstand, sofort in die UOKG wieder einzutreten: Vermeidung von Doppelarbeit! Ihr brauchtet Euch im Vorstand nur den Aktivitäten, wie sie in der UOKG stattfinden, z. B. IEDF – Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge e. V., anzuschließen.

Verfasser K.

Werter Herr K.,

Ich sehe in Ihren aufgeregten Zeilen überhaupt keinen Sinn, es sei denn den der Selbstdarstellung, wie Sie es auch in Friedrichroda desöfteren praktizierten.

Matthias Katze

Lieber Matthias Katze,

mir geht es in der Diskussion nicht um Selbstdarstellung, sondern um uns, dass wir in unserem eigenen Interesse erkennen sollten, dass wir vom Gesetzgeber die grundsätzliche Abschaffung der Bedürftigkeitsklausel nicht verlangen können, wenn wir gleichzeitig die Forderung der Politiker nach Gleichbehandlung von SED- und NS-Opfern akzeptieren wollen bzw. müssen. Denn mit unlogischen Forderungen würden wir uns nur lächerlich machen. Und das würde wiederum unsere Position bei logischen Forderungen, z. B. beim Fremdrentengesetz für die Generation “Flüchtlinge/Altübersiedler aus der DDR”, schwächen.

Wenn Sie sagen:

“Die von mir genannten zukünftigen Aufgaben können gelöst werden, wenn eines gelingt: Die Gleichsetzung mit den Opfern des Nationalsozialismus.”

muss es mir erlaubt sein zu fragen:

Wo sehen Sie Ansatzpunkte, wo die Gleichsetzung mit den Opfern des Nationalsozialismus noch nicht gelungen ist und wo sie erst noch gelingen müsste?

Auch muss mir der kritische Hinweis erlaubt sein:
Die Forderung nach grundsätzlicher Abschaffung der Bedürftigkeitsklausel ist unlogisch, weil sie dem Gleichbehandlungsgebot widerspricht und die Politiker niemals darauf eingehen werden, die Gesetze zur Entschädigung von NS-Unrecht umzuschreiben.

Unter dem Druck der CDU ist uns der Gesetzgeber Gott sei Dank etwas näher gekommen, indem er wenigstens für Rentner mit Renteneinkommen die Bedürftigkeitsklausel abgeschafft hat und unsere Forderung nach einer Ehrenpension in gewisser Weise erfüllte.

Verwechseln Sie jetzt bitte nicht die Entschädigung von NS-Unrecht mit der sogenannten VVN-Rente (VVN – Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes). Das sind zwei ganz verschiedene paar Schuhe in mehrfacher Hinsicht. Die VNN-Rente würden bedürftige NS-Opfer überhaupt nicht bekommen. Sie bekommen sie (falls überhaupt) erst im Rentenalter (Frauen ab 55, Männer ab 60). Auch ist die Höhe sehr unterschiedlich, statt 250 Euro erhalten VVN-Rentner 717,50 Euro monatlich. Auch ist die Vererbbarkeit gewährleistet:

http://www.gesetze-im-internet.de/entschrg/BJNR109060992.html

Nun ist es so, dass einige SED-Opfer, darunter Dr. W. J. G. und ich am 21. 04. 2007 in einem VOS-Seminar für “Fortbildung von Beratern und Betreuern” in Friedrichroda vorschlugen, diese 717,50 Euro zu fordern, natürlich ohne Bedürftigkeitsklausel. Wir waren uns aber alle darüber klar, dass die Politiker niemals darauf eingehen würden, weil sie sich schon zu sehr auf die Regelung für Entschädigung von NS-Unrecht versteift hatten. Wir diskutierten so, dass man es wie bei Tarifverhandlungen der Gewerkschaften mit den Unternehmern machen sollte: Maximal fordern und in der Mitte einigen.

Einige Kameraden stimmten sogar gegen unseren Vorschlag, weil sie meinten, dass sowieso nicht mehr herauskommen wird und die Gefahr heraufbeschworen wird, dass die Zahlung von 250 Euro, die den Bedürftigen sicher war, nur unnötig hinausgezögert wird.

Aber wir wollten ja noch die Abschaffung der Bedürftigkeitsklausel, weil das ja ganz entscheidend wichtig war, weil viele (auch als Rentner – wie ich) niemals etwas bekommen hätten. Die Politiker zeigten sich einsichtig und lieferte einen Kompromiss:

Die Ehrenpension für Rentner entsprechend einer VVN-Ehrenpension für Rentner und die sofortige “besondere Zuwendung” für wirtschaftlich Notleidende entsprechend der Entschädigungsregelung für NS-Unrecht.

Ich denke, dass man die Vererbbarkeit der Opferrente auf die Partner und mindestens eine inflationsbedingte Erhöhung, sowie bessere Anerkennung von haftbedingten Gesundheitsschäden und die Beweislastumkehr, fordern könnte, aber niemals die Abschaffung der Bedürftigkeitsklausel für wohlsitiuierte Berufstätige.

Wobei die Geschichte mit der besseren Anerkennung von haftbedingten Gesundheits-schäden und der Beweislastumkehr bei KZ-Opfern, soviel ich weiß, schon erfüllt ist. Das brauchte man also nur noch für die SED-Opfer analog einzuführen.

Und was die Forderung nach Gleichbehandlung mit den Kämpfern gegen den Faschismus und Verfolgten des Faschismus, den sogenannten VVN-Rentnern, anbelangt, könnte man eher fordern, dass deren Rente gekürzt wird, weil sie viel zu hoch ist gegenüber der “besonderen Zuwendung” , die “normale” NS-Opfer, bzw.“normale” SED-Opfer bekommen. Denn die DDR bestimmte, wer diese Rente bekommt, und wählte dabei natürlich besonders die Kommunisten aus, die anderen NS-Opfer vergaß sie meistens.

An alle

(div. VOS-Adressen)

Es wäre ja nicht schlecht, wenn man sich zu meiner Meinung äußern würde.

Man müsste vielleicht auch noch darüber nachdenken, ob es nicht zwei Sorten von Opfern gibt:

1. “normale” NS/SED-Opfer und
2. Kämpfer gegen den Faschismus/Kommunismus (also Gegner) und Verfolgte des Faschismus/Kommunismus

Lest Euch mal bitte folgende Seiten durch:

Sven Korzilius
Asozialität mit Tradition
Die Entstehung und Entwicklung des § 249 StGB der DDR
Quelle

Zahlen – politische Häftlinge der DDR
ZUR SOZIALEN LAGE DER OPFER DES SED-REGIMES IN THÜRINGEN
Der gegenwärtige Forschungsstand geht von etwa 280.000 Häftlingen*2 aus, die aus politischen Gründen in der DDR zwischen 1960 und 1989 verurteilt wurden, die meisten (davon ca. 130.000 Personen) nach Paragraf 249 StGB der DDR (Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten), also wegen „asozialem Verhalten”.
Quelle

Entschädigung von NS-Unrecht
u. a.:
- 35 -
Homosexuelle
Kriminelle
- 36 -
„Arbeitsscheue“, „Arbeitsverweigerer“, „Landstreicher“ und „Asoziale“
Opfer der NS-Gerichtsbarkeit
Quelle

Ich weiß, Ihr würdet Euch alle zu den Verfolgten und Gegner des Kommunismus zählen (entsprechend unserem neuen Namen) und nicht zu den “normalen” SED-Opfern, ich natürlich auch. Auch wenn ein Herr Klaus aus Kapstadt meint, nachdem er meine OPK-Akte “Verfasser” durchgelesen hat, dass ich weder zu den Freiheitskämpfern noch zu den Bürgerrechtlern gezählt werden kann (s. hier) und unser Matthias Katze diesem Unsinn auch noch zugestimmt hat (s. oben). Weiß Matthias Katze denn überhaupt, wem er da seine Zustimmung gab? Klaus aus Kapstadt ist durch Bemerkungen auffällig geworden, die darauf schließen lassen, dass er den Holocaust leugnet. Seine stramme rechtsextreme Gesinnung konnte man auch anhand seiner Bemerkung erkennen, dass er gern Verfassungsschützer tüchtig verprügeln würde, wenn sie ihm seiner rechtsextremen Gesinnung zu sehr auf die Spur gekommen sind.

Mit einem Brückenbauingenieur, F. H. H., saß ich zusammen in einer Zelle in Cottbus. Er kann bezeugen, dass ich von einem “politischen” asozialen Schlägertyp schikaniert und mit Schlägen bedroht wurde. Das Motiv des Asozialen? Er hasste mich einfach nur, weil ich ein Studierter war. Er hasste auch F. H. H., weil auch er ein Studierter war (Brückenbau-ingenieur). Der Asoziale wurde als politischer Täter’, freigekauft. F. H. H. und ich trafen ihn später im Westen auf einer Veranstaltung ehemaliger politischer Häftlinge.

Eine Nachprüfung (Urteil, Rehabilitierung) dieser freigekauften Häftlinge ist, soweit sie Leistungen beziehen, unbedingt erforderlich (siehe hier).

Denn laut SPIEGEL:

»Um überhaupt noch politische Häftlinge zu bekommen, musste Bonn viele andere mitkaufen. Der Zuständige Direktor des Bundesverfassungsschutzes berichtete über die drei Aktionen vom August 1966 bis September 1968: „Unter den 717 Haftentlassenen (…) befanden sich nur noch 112 ‚politische Täter’.“«

Das heißt, von 717 Freigekauften waren 605 KEINE politischen Täter’, was 84 % bedeutet; d. h. von 5 Freigekauften waren 4 von der Bundesregierung nicht erwünschte Kriminelle und Stasi-Spitzel. Wobei die Stasi-Spitzel meist auch Kriminelle waren. Politische Täter’, die auf der Wunschliste der Bundesregierung standen, hatten es nicht nötig, sich die Entlassung in den Westen durch Spitzeldienste zu verdienen.

Im Gästebuch von Matthias Katze fällt auch noch auf, dass ein LINK geradewegs zu der Hompage eines durch rechtsextreme Äußerungen und Handlungen auffällig gewordenen Grundgesetzgegners führt:

Linkliste von Matthias Katze

Der Rechtsextreme ist ein Kämpfer für den Nationalsozialismus und ein Gegner des Grundgesetzes. Er würde lieber heute als morgen die Bundesregierung stürzen und den Nationalsozialismus errichten. Für Matthias Katze ist offensichtlich dieses hehre Ziel die Wahrheit.

Den Asozialen, Holocaustleugnern, Neonazis, sowie rechtsextremen Grundgesetzgegnern würde ich niemals die Ehrenpension von 717,50 Euro zubilligen.

Mit freundlichen Grüßen
Verfasser K.

Herr K.,
es hat keinen Sinn, dass wir uns weiter schreiben. Sie gehen nicht im Geringsten auf das ein, was ich geschrieben habe. Monologe, mit denen Sie glauben etwas beweisen zu müssen, sind nicht mein Ding.
Ich breche daher den Schriftverkehr, wie angekündigt ab und lege, damit ich von Ihren Ergüssen verschont bleibe, Ihre Adresse in den Spamordner.
Sollten Sie jetzt den Eindruck haben, dass ich Ihre Interessen bei der VOS nicht mehr vertreten würde, dann irren Sie sich. Sie können sehr gern über Ihre Bezirksgruppe oder Ihrem Landesvorstand Ihre Interessen dem Bundesvorstand vorlegen.
Für meine Person gilt, dass ich mich den wichtigen Aufgaben widme und meine Zeit nicht damit vergeude, Mails eines Mannes zu lesen und zu beantworten, der nur Eines will: nämlich um jeden Preis Recht haben, auch da, wo er keines hat.
Matthias Katze

Lieber Matthias Katze!

Zitat:
es hat keinen Sinn, dass wir uns weiter schreiben.

Antwort:
Da bin ich anderer Meinung. Es hat Sinn, wenn Sie sich anstrengen und versuchen, meine Frage zu beantworten. Ich wiederhole meine Frage noch einmal und hoffe, dass Sie sie mir beantworten:
Wo sehen Sie Ansatzpunkte, wo die Gleichsetzung mit den Opfern des Nationalsozialismus noch nicht gelungen ist und wo sie erst noch gelingen müsste?

Zitat:
Sie gehen nicht im Geringsten auf das ein, was ich geschrieben habe. Monologe, mit denen Sie glauben etwas beweisen zu müssen, sind nicht mein Ding.

Antwort:
Auf das was Sie schreiben, gehe ich ein, indem ich Fragen stelle, die Sie aber leider nicht beantworten wollen oder können.

Zitat:
Sollten Sie jetzt den Eindruck haben, dass ich Ihre Interessen bei der VOS nicht mehr vertreten würde, dann irren Sie sich. Sie können sehr gern über Ihre Bezirksgruppe oder Ihrem Landesvorstand Ihre Interessen dem Bundesvorstand vorlegen.

Antwort:
Das weiß ich, dass ich Ihnen meine Interessen über meine Bezirksgruppe oder meinem Landesvorstand vorlegen kann. Darum habe ich beide bewusst in den Verteiler einbezogen.

Zitat:
Für meine Person gilt, dass ich mich den wichtigen Aufgaben widme

Antwort:
Für Ihre Person als Beiratsmitglied gilt, dass Sie sich Fragen, Kritik und Verbesserungsvorschläge anhören müssen, sofern sie berechtigt sind. Nur so und nicht anders können Sie Ihre “wichtigen” Aufgaben als Beiratsmitglied erfüllen.

Zitat:
und meine Zeit nicht damit vergeude, Mails eines Mannes zu lesen und zu beantworten,

Antwort:
Das Lesen und Beantworten meiner Mails ist keine Zeitvergeudung, sondern gehört zu Ihren Aufgaben als gewähltes Beiratsmitglied.

Zitat:
der nur Eines will: nämlich um jeden Preis Recht haben, auch da, wo er keines hat.

Antwort:
Ihre Aufgabe ist es, nicht nur zu behaupten, dass ich Unrecht habe, sondern es mir auch zu beweisen und Ihren angeblich richtigen Standpunkt zu verteidigen. Transparenz heisst das schöne Wort, das Sie zu beachten haben. Transparenz zu schaffen, gehört zu Ihren Aufgaben. Dazu wurden Sie gewählt.

Mit freundlichen Grüßen
Verfasser K.

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Vererbbarkeit der Opferrente auf die Partner und mindestens eine inflationsbedingte Erhöhung, sowie bessere Anerkennung von haftbedingten Gesundheitsschäden und die Beweislastumkehr, kann man und sollte man fordern, natürlich für SED- wie auch KZ-Opfer gleichermaßen, wegen der Gleichbehandlung!

Wobei die Geschichte mit der besseren Anerkennung von haftbedingten Gesundheitsschäden und der Beweislastumkehr bei KZ-Opfern schon erfüllt ist, wie ich meine, das brauchte man also nur noch für die SED-Opfer einzuführen.

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144. Kommunismus-Opfer lassen sich von Nazis nicht instrumentalisieren

Kommunismus-Opfer lassen sich von Nazis nicht instrumentalisieren

Diese Botschaft von Siegfried Reiprich ist in der Gesellschaft angekommen, vor allem bei den Nazis selber. Die Nazis feiern zwar ihren Sieg:

http://www.npd-bautzen.de/?p=5916

Siegfried Reiprich

(2002) Bildquelle

hat aber trotzdem gewonnen. Den Nazis wurden die Flügel gestutzt. Es war den Nazis nicht mehr möglich, sich auf Kosten der Opfer des Real-Kommunismus (Rudolf Bahro, Karl Wilhelm Fricke, Walter Janka, Walter Kempowski, Hans-Ulrich Klose, Erich Loest, Wolfgang Welsch u. a.) politisch zu profilieren und zu Ehren des Nationalsozialismus auf dem Gelände des Zuchthauses Bautzen II Videoaufnahmen zu machen und über Youtube und auf ihrem eigenen NPD-Internetportal zu veröffentlichen, wie sie es im vergangenen Jahr am 20. April, am Geburtstag Adolf Hitlers, getan haben. Die verstorbenen Opfer des Zuchthauses Bautzen II würden sich im Grabe umdrehen, wenn sie mitkriegten, dass sie von Nazis besucht und geehrt wurden.

Geschäftsführer Siegfried Reiprich zum geplanten Besuch von Mitgliedern der NPD-Fraktion des Sächsischen Landtages in der Gedenkstätte Bautzen

MDR-FIGARO, 20.04.2012

Mit freundlicher Genehmigung des Mitteldeutschen Rundfunks

Siegfried Reiprich: Vor einem Jahr waren wohl incognito NPD-Leute in der Gedenkstätte und haben ohne Drehgenehmigung Videoaufnahmen gemacht, die sie dann bei Youtube und auf dem Videoportal der NPD gepostet haben, ausgerechnet am 20. April 2011, dem mittlerweile wieder bekannten Geburtstag des Herrn Hitler. Und nun wollten sie unbedingt am 22. 04. 2012 als Landtagsfraktion erscheinen.
Reporterin: Hm, Sie vermuten da wahrscheinlich sehr richtig einen Zusammenhang. Dieser Besuch scheint stategisch, politisch motiviert…
Siegfried Reiprich: Deswegen haben wir Beschwerde eingelegt vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen und warten noch darauf. Möglicherweise, und das hoffe ich, so Gott will, freut sich die NPD etwas zu früh.
http://www.stsg.de/cms/node/1944

ENDSTATION RECHTS.

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143. VOS-Generalversammlung am 14./15. April 2012 in Friedrichroda

Aus der Entfernung betrachtet (ich war Delegierter) muss ich jetzt feststellen, dass unsere VOS-Generalversammlung am 14./15. April 2012 in Friedrichroda doch ein voller Erfolg war, z. B. der neue Name und die neuen Mitgliedschaftsbedingungen sind ein großer Fortschritt.

VOS – Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V.
Gemeinschaft ehemaliger politischer Häftlinge

wurde geändert in

VOS – Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V.
Gemeinschaft von Verfolgten und Gegnern des Kommunismus

Mit dem neuen Namen sind auch die neuen Aufgaben des Vereins definiert worden. Der Kreis, der sich durch unseren Verein angezogen fühlen kann, wurde erweitert. Das ist genau das, was wir Jüngeren, die keine Opfer des Stalinismus sind, wollten.

Dass in der ersten Zeile immer noch die alte Bezeichnung Stalinismus steht, tut der Sache keinen Abbruch. Die Opfer des Stalinismus, die den Verein vor 62 Jahren gegründet haben, können zufrieden sein. Sie werden mit dem Namen weiterhin geehrt. Sie haben die Ehre ja auch verdient, weil sie es waren, die den jüngeren ehemaligen politischen DDR-Häftlingen eine erste politische Anlauf- und Heimstätte gaben, als sie aus den Zuchthäusern der DDR von der Bundesrepublik Deutschland freigekauft wurden und nicht so recht wussten, wie sie mit der neu gewonnenen Freiheit umgehen müssen.

Die Opfer des Stalinismus haben von den Politikern mit Nachdruck immer wieder die Gesetze gefordert, die nötig waren, damit die meist traumatisierten Opfer des Kommunismus vom Staat gerecht behandelt, d. h. rehabilitiert und entschädigt werden. Das ist im Großen und Ganzen gelungen, wenn auch Nachbesserungen nötig sind, wie z. B.: Vererbbarkeit der Opferrente auf die Partner und mindestens eine inflationsbedingte Erhöhung, bessere Anerkennung von haftbedingten Gesundheitsschäden und die Beweislastumkehr, die Generation “Flüchtlinge/Altübersiedler aus der DDR” muss rentenversicherungsrechtlich weiterhin nach dem Fremdrentengesetz bewertet werden.

Die jüngeren Opfer des Kommunismus können auch zufrieden sein, denn die Verfolgten und Gegner des Kommunismus gehören jetzt auch zum Verein, wie früher die ehemaligen politischen Häftlinge zum Verein gehörten, die unter Stalin, Ulbricht oder Honecker inhaftiert waren und gelitten haben. Es sind wunschgemäß nun alle Verfolgten, z. B. auch Bürgerrechtler und nicht in Haft gewesene Angehörige von ehemaligen politischen Häftlingen hinzugekommen, sowie auch Gegner, die einfach nur erkannt haben, dass der Weg zum Kommunismus falsch ist. Gegner sind z. B.:

Klaus von Dohnanyi:
“Man kann die Menschen nicht zu ihrem eigenen Glück vergewaltigen.”
“Wir alle wollen eine gerechtere Welt, aber wir wollen keine Diktaturen.”
“Jede Welt, die die Menschen machen, wird unvollkommen sein.”
“Wer Menschen eine vollkommene Welt verspricht, der täuscht sie.”

Werner Schulz:
“Die Gewaltfrage spielte im Kommunismus von Anfang an eine große Rolle”
“Man versucht, Menschen mit Gewalt zu einer besseren Welt zu bringen, aber sie war eine schlechtere Welt.”
Lötzsch warf er vor, die “gefährliche Illusion” zu nähren, dass es heute noch einen Weg zum Kommunismus gebe.
“Alle Wege, die bisher ausprobiert wurden, haben zu Millionen Toten geführt.”
www.sueddeutsche.de/medien/tv-kritik-maybrit-illner-welcher-kommunismus-darfs-denn-sein-frau-loetzsch

Diese Gegner könnten, wenn sie wollten, bei uns mitmachen und mit uns zusammen vor dem Kommunismus warnen. Sie könnten uns aber auch einfach nur durch Spenden unterstützen. Zu den Unterstützern könnte auch der neue Bundespräsident Joachim Gauck gehören, weil er auch ein Gegner des Kommunismus ist, uns gut versteht und gut zu uns passt, s. hier.

Ich finde den neuen Name auch für mich persönlich noch zutreffender als vorher, weil ich nicht nur ein “einfacher” ehem. politischer Häftling bin, von dem man gar nicht so recht weiß, was er politisch angestellt hat. Man weiß z. B. überhaupt nicht, dass der Kommunismus an meiner Inhaftierung schuld war. Man weiß auch nicht, dass der Charakter des Kommunismus verbrecherisch ist, weil ja das Wort Kommunismus fehlt. Dass der Stalinismus verbrecherisch ist, hat sich sogar bei den LINKEN schon herumgesprochen. Dass aber der Kommunismus generell in Praxis eine verbrecherische Ideologie ist und nicht davon wegkommt, Gewalt und neues Unrecht anzuwenden, wird von den LINKEN strikt geleugnet. Der Paragraph 130 müsste darum erweitert und die Leugnung der Verbrechen des Kommunismus unter Strafe gestellt werden. Als Erste müsste Margot Honecker bestraft werden, die 2012 in Chile behauptet hat, alle politischen Häftlinge der DDR, also auch ich, seien kriminell, s. hier.

Ich finde den neuen Namen auch besser als vorher, weil ich nicht nur ein ehem. politischer Häftling bin, sondern in erster Linie ein Verfolgter und Gegner des Kommunismus, was ich auch auf einer Demo für unsere Ehrenpension zum Ausdruck brachte. Auf meinem Plakat habe ich geschrieben: Ehrenpension für alle Verfolgten der SED-Diktatur , s. hier.

Als Verfolgter und Gegner des Kommunismus litt ich in der DDR sechs Jahre lang unter Berufsverbot und anschließend unter Inhaftierung. Das Berufsverbot wurde verhängt, weil ich es gewagt hatte, als Mitarbeiter des Fernsehens der DDR einen pazifistischen Aufruf zur atomaren Abrüstung zu verfassen mit dem Ziel, ihn im Kollektiv der sozialistischen Arbeit unterschreiben zu lassen und an den Weltsicherheitsrat der UNO zu schicken.

Da ich genau wusste (ich lebte lange genug in der DDR, um das zu wissen), dass im Kommunismus kein Platz für Freiheit, Demokratie und Pazifismus ist, ich mir aber trotzdem die Freiheit herausnahm, durch Demokratie (Unterschriftensammlung im Kollektiv) pazifistische Ideen zu verwirklichen, war ich natürlich ein scharfer Gegner des Kommunismus. Ich habe den Kommunismus herausgefordert, Farbe zu bekennen, sein wahres Gesicht zu zeigen, was mir auch gelungen ist.

Ich kam ins Visier der Stasi, die die Aufgabe hatte, den Kommunismus zu schützen und zu retten und Gegner des Kommunismus kampfunfähig zu machen. Sie legte eine OPK-Akte über mich an.

Operative Personenkontrollen (OPK) waren nach der Sicherheitsüberprüfung der nächst höhere Schritt der Überwachung einzelner Bürger durch das MfS. Im Gegensatz zu Sicherheitsüberprüfungen, bei denen die Frage “Wer ist Wer?” (wer ist Freund, wer ist Feind?) erstmalig aufgeworfen wurde, sah das MfS diese Frage bei der Einleitung einer OPK zumindest im Grundsatz schon zu Ungunsten des jeweiligen Bürgers beantwortet – das MfS wähnte hier den Gegner bereits am Werk. Die OPK sollte nun dazu führen, den Wirkungskreis dieses Gegners schnellstmöglich einzuschränken und Ansatzpunkte für eine „operative Bearbeitung“ desselben zu erarbeiten.Quelle

Nachdem die OPK-Akte über mich angelegt worden war, s. hier, war ich ein Verfolgter des Kommunismus. Beispiel für Verfolgung s. hier.

Es kam so, wie es im Kommunismus kommen musste: die Mitarbeiter des MfS, die Verfolger, entdeckten bei ihrer Verfolgungsjagd meine politischen Straftaten. Das war für sie nicht schwer. Denn ich hatte nicht die Absicht, meine Straftaten heimlich zu begehen. Ich wollte mit meinen Taten dem Kommunismus einen Spiegel vor sein Gesicht halten. Er sollte sein Gesicht (Ansehen) in der Öffentlichkeit verlieren, was ja auch geschah. Es wäre sinnlos gewesen, dies heimlich tun zu wollen.

Also, um aus meiner Zwangssitiuation und Unterdrückung herauszukommen, machte ich die Öffentlichkeit innerhalb sowie auch außerhalb der DDR auf mein Berufsverbot aufmerksam. Weil das auch außerhalb der DDR geschah, wurde ich nach dem Unrechtsparagraphen 219 “Ungesetzliche Verbindungsaufnahme” zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach eineinhalb Jahren wurde ich von der Bundesrepublik Deutschland freigekauft. Das Berufsverbot fand damit auch ein Ende, weil ich eine Anstellung in meinem Beruf als Videomessingenieur beim Westdeutschen Rundfunk Köln fand, die mir beim Fernsehen der DDR sechs Jahre lang verweigert wurde. Der WDR hatte kein Problem damit, einen Mitarbeiter zu beschäftigen, der die Abschaffung, bzw. Begrenzung aller Atomwaffen, d. h. auf beiden Seiten, verlangt. Das Fernsehen der DDR unterstellte mir antisowjetische Hetze, als ich zur Verteidigung meines Aufrufs die schlichte Wahrheit aussprach, dass die sowjetischen Atomraketen die westlichen Länder genauso bedrohen, wie die amerikanischen die östlichen Länder.

Als ich im freien Teil Deutschlands angekommen war, das war im Jahre 1985, trat ich, ausgehungert durch die Diktatur, sofort in die unabhängige demokratische Partei CDU und die “VOS – Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V. – Gemeinschaft ehem. politischer Häftlinge” ein, um mich mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur zu beschäftigen und vor ihr zu warnen. Die CDU veranstaltete Seminare zum Thema DDR, die VOS organisierte u. a. eine Protestdemo in Bonn, um Helmut Kohl vor Erich Honecker zu warnen, als dieser 1987 nach Bonn kam. Um das Unrechtssystem, nachdem es untergegangen war, als solches anzuprangern und zu entlarven, stellte ich meine OPK-Stasi-Akte, die ich dankenswerterweise von der BStU in Kopie bekommen konnte, ins Internet, s. hier.

Der Verein mit dem neuen Namen “VOS – Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V. – Gemeinschaft von Verfolgten und Gegner des Kommunismus” ist für mich genau der richtige Verein, um alle Verfolgten und Gegner des Kommunismus herzlich einzuladen, mit mir gemeinsam gegen den Kommunismus zu kämpfen und vor ihm zu warnen.

Verfasser K.

Satzungsänderung § 3 Mitgliedschaft, Absatz (2)

Alter Text:

(2) Ehemalige Mitarbeiter/innen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) sowie Mitglieder der Partei Die Linke und anderer links- oder rechtsradikaler Parteien und Vereinigungen dürfen nicht Mitglieder der VOS sein.

Neuer Text:

(2.1) Mitglied des Vereins kann nicht sein, wer wegen eines Vergehens bzw. Verbrechens bestraft worden ist.

(2.2) Mitglied des Vereins kann nicht sein, wer das Repressionssystem der DDR aktiv durch Mitarbeit beim MfS oder in der SED unterstützt hat.

(2.3) Vorstandsmitglieder haben die BStU – Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.

(2.4) Mitglied des Vereins kann nicht sein, wer durch sein Verhalten oder seine Äusserungen zu erkennen gibt, dass er die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes ablehnt oder bekämpft.

(2.5) Mitglied des Vereins kann nicht sein, wer durch die Mitgliedschaft oder in anderer Form extremistische oder verfassungsfeindliche Parteien oder Organisationen unterstützt, die als solche vom Verfassungsschutz eingestuft werden.

Mit der neuen Satzung §3 Mitgliedschaft, Absatz (2), ist dem Verein eine scharfe Waffe an die Hand gegeben, sich den Gegnern des Grundgesetzes innerhalb ihrer Reihen zu entledigen. Er kann, wenn er will, sich also nun getrost wieder um Aufnahme in die UOKG bewerben, ohne befürchten zu müssen, wegen Rechtslastigkeit abgelehnt zu werden, bzw. ausgeschlossen zu werden, wenn er wieder Mitglied ist, was ja schon passiert war.

Die Rechtslastigkeit ist auch der einzige Grund, warum manche in der VOS das Wahlprinzip der UOKG kritisieren, das vorsieht, dass ein ganz kleiner Verein, z. B. der Verein VOK Deutschland e.V. – Vereinigung der Opfer des Kommunismus, Vorsitzender Jörg Moll, das gleiche Stimmrecht hat, wie die hunderfach größere VOS. Was theoretisch ein hundertfach größeres Stimmrecht bedeuten würde, wenn man so an die Sache herangeht, und was heißen würde, dass man kaum etwas gegen die VOS-Stimme unternehmen könnte, d. h. die VOS nicht rauswerfen könnte, wenn man es wollte. Es sei denn, man gibt dem BdV noch mehr Stimmenanteile, als die VOS hat, weil der BdV noch mehr Mitglieder hat.  Spätestens hier merken wir, wie unsinnig das Ganze ist.

Die VOS will sich also nicht überstimmen lassen mit der einen Stimme, die sie als ein Verein gegenüber den vielen anderen kleinen Vereinen in der UOKG hat, wenn es um die eine, aber für alle Beteiligten offensichtlich doch sehr wichtigen Frage geht, ob man als Verein in der UOKG bleiben darf, wenn man Mitglieder in seinen eigenen Reihen beherbergt, die durch politisch-extreme Äusserungen und Handlungen auffällig geworden sind, und die das Grundgesetz ablehnen.

Wobei es sich bei dieser wichtigen Frage aber um gar keine komplizierte Frage handelt, weil es keine vielen verschiedenen Ansichten und Antworten gibt, sondern nur ein eindeutiges Ja oder Nein. Es ist ohne jede Bedeutung, ob die Antwort unter vielen Mitglieder eines Vereins oder unter wenigen Mitgliedern eines anderen Vereins zustande gekommen ist. Die Antwort spiegelt eine prinzipielle Haltung des Vereins wieder, die von der Satzung bestimmt wird. Sind die Satzungen in den Vereinen, z. B. VOK und VOS, speziell in dieser Frage, unterschiedlich auslegbar, können sich natürlich auch zwei unterschiedliche aber gleichwertige (!) Haltungen ergeben.

Wenn die beiden Satzungen jedoch angepasst und eindeutig gleich auslegbar sind und beide Vereine auch nach ihren Satzungen handeln (die VOS entlässt Mitglieder, die wegen ihrer politisch-extremen Äusserungen und Handlungen auffällig geworden sind, und die das Grundgesetz ablehnen,  der VOK hat solche Mitglieder gar nicht erst) dürfte es gar keinen Grund mehr geben, dass z. B. Jörg Moll (VOK) den Antrag stellt, die VOS aus der UOKG auszuschließen, bzw. nicht hineinzulassen.

Für den VOS-Vorstand gibt es absolut keinen Grund, den Antrag der

VOS-Bezirksgruppe Hamburg

Zitat:
Antrag: Die Generalversammlung möge den Wiedereintritt der VOS in die UOKG beschließen. (Rutkowski)

abzulehnen. Die Forderung der VOS, die UOKG möge ihr Wahlverfahren so ändern, dass die VOS bei der Abstimmung mehr als nur eine Stimme hat, ist nicht akzeptabel. Die Argumentation auf der GV, die Trennung UOKG/VOS habe sich bewährt, ist auch nicht nachvollziehbar.

Ich kann bisher jedenfalls keinen Vorteil erkennen. Ich empfinde es als Nachteil, wenn z. B. die VOS vom Zentralrat der Juden übersehen wird und ein Gedankenaustausch nur mit der UOKG stattfindet, die VOS aber außen vor bleibt, wobei sie aber genauso ein Interesse haben muss, mit dem Zentralrat der Juden ein gutes Verhältnis herzustellen, wie es Herr Wagner tat:

Sehr geehrter Herr Wagner,
ich darf mich bei Ihnen vielmals für Ihre Glückwünschen zum 60-jährigen Jubiläum des Zentralrats
der Juden in Deutschland bedanken.

Ich freue mich, daß die jüdische Gemeinschaft in Deutschland in der UOKG einen Partner im Kampf gegen Neonazismus, Rassismus und Antisemitismus gefunden hat. Als größte Vertretung der Opfer der zweiten deutschen Diktatur kann sich auch die UOKG stets der Unterstützung durch den Zentralrat der Juden versichert sein.

Charlotte Knobloch, Präsidentin

Quelle

Oder: die VOS vergaß (man hat fast den Eindruck: mit Absicht), gegen die Vereinnahmung der Opfer des Kommunismus durch Neonazis (hier) zu protestieren.

Die UOKG vergaß das nicht, weil sie clever ist:

Am 6. August 2011 findet in Gera ein von der NPD organisiertes Konzert unter dem Motto:

„Als Opfer einer grausamen politischen Ideologie wollen wir nichts mit Menschen gemein haben, die eine grausame, politische Ideologie verherrlichen. Wenn diese Neonazis versuchen, uns vor ihren Karren zu spannen, so sagen wir in aller Deutlichkeit: Nein, nicht mit uns. Wir stehen fest und unverrückbar auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung.“ Dabei weißt Wagner auf die Bedeutung der Gedenktage hin: „Der 17. Juni und der 13. August gehören zu den wichtigsten Eckdaten der deutschen Geschichte. Wir brauchen eine würdige und angemessene Erinnerungskultur der schrecklichen Ereignisse jener Tage. Nazi-Konzerte gehören hierzu definitiv nicht.“ Ansprechpartner: UOKG – Geschäftsstelle, 030–55 77 93–51 Quelle

Die Behauptung der Verteidiger der Trennung, man könne auch getrennt gut marschieren und Aufgaben erfüllen, ist eine reine Schutzbehauptung, die nicht zutreffend ist, weil, wenn die VOS in die UOKG eingetreten ist, sie  natürlich viel besser im Gleichschritt mit ihr marschieren könnte und natürlich auch viel  bessere Ergebnisse erzielen könnte. Das ist einfach eine Binsenweisheit.

Doppelarbeiten würden unterbleiben, genauso wie kontraproduktive Arbeiten, die sich gegenseitig ausschalten. Wenn die UOKG etwas im Sinne aller Kommunismus-Opfer tut, brauchte die VOS das nicht unbedingt noch einmal alles zu wiederholen. Arbeitsteilung! Die Arbeitsteilung macht die Sache für die Opfer effektiver und leichter, für die Politiker wäre es auch leichter, die Sache zu handhaben, z. B. wenn es darum geht, die Rente der Flüchtlinge nach dem Fremdrentengesetz so zu regeln, wie es ursprünglich gedacht war.

Durch Absprache würden kontraproduktive Arbeiten vermieden werden, was auch sehr von Vorteil wäre, weil das für die Politiker zu weniger Mißverständnissen führen würde. Wenn die VOS etwas vergisst, wie im obigen  Beispiel, würde sich das von selbst heilen, wenn sie Mitglied der UOKG wäre. Das einzelne Kommunismus-Opfer kann sich sicherer und geborgener fühlen, als wenn es einfach von seiner Vereinsführung vergessen wurde. Es ist auch nicht einsehbar, dass der 1. Vorsitzende der VOS über seine Beiratsmitgliedschaft im Menschenrechtszentrum Cottbus e. V. in der UOKG organisiert ist, als 1. Vorsitzender der VOS aber dort nicht organisiert sein soll.

Dass die VOS ohne Verzug in die UOKG wieder eintritt, sollte an den 1. Vorsitzenden der VOS herangetragen werden und eine Selbstverständlichkeit sein. Da es seine Aufgabe ist, mit der UOKG zusammenzuarbeiten und er das ja auch tut, wie er beteuert, wäre es auch seine Aufgabe, die Zusammenarbeit durch Eintritt noch weiter zu verbessern. Dazu brauchte er sich auch keine Rückendeckung mehr geben zu lassen, ob die anderen Bezirksgruppen einen Wiedereintritt befürworten. Es berührt ja die meisten Bezirksgruppen sowieso nicht, außer es trifft zu, dass sich in ihren Reihen VOS-Mitglieder befinden, die gemäß § 3 Mitgliedschaft, Absatz (2.4) und (2.5) zu entlassen sind, man sie aber nicht entlassen will, um ihnen nicht weh zu tun (falsche Scham!), und lieber ohne UOKG weiter machen will. Was aber neuerdings nach Änderung der Satzung nun schwieriger wird, weil sie damit leben müssten, dauerhaft gegen die Satzung zu verstoßen.

Ich sehe momentan nur die Bezirksgruppe Berlin, die drei VOS-Mitglieder hat, die entlassen werden müssten. Diese Personen können ja ihre rechtsextremen Aktivitäten (s. hier, hier und hier) in einem anderen Verein organisieren, der aus gutem Grund kein Mitglied in der UOKG sein will, weil der Vorsitzende es schöner findet, die UOKG, sowie auch den neuen Bundespräsidenten Joachim Gauck und den gesamten Staat abzulehnen:

“Nun  soll ich einen Präsidenten respektieren… Sie werden dafür Verständnis haben, wenn ich diesen Respekt nicht aufbringen kann.”

“… ist nicht mehr mein Staat.” (s. hier und hier)

Wenn die drei Personen nicht mehr in der VOS sind, d. h. von der VOS nicht mehr  unterstützt und getragen werden, gäbe es keinen Grund mehr, den Eintritt in die UOKG zu verweigern bzw. nicht zu vollziehen.

Verfasser K.

Gast Verfasst am: 18.04.2012, 18:31
Zitat Satzungsänderung § 3 Mitgliedschaft, Absatz (2.4)

(2.4) Mitglied des Vereins kann nicht sein, wer durch sein Verhalten oder seine Äußerun­gen zu erkennen gibt, dass er die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes ablehnt oder bekämpft.

“Dann müssen mindestens 80% der Mitglieder ausgeschlossen werden, weil diese Mitglieder den lächerlichen Kinderglauben des Verfassers und der anderen Heuchler von einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht teilen und ihre Ablehnung schon oft genug mit entsprechenden Äußerungen zum Ausdruck brachten.”

Das ist richtig! Ich bin schon lange Mitglied der VOS und habe mich bei Versammlungen und Seminaren in dieser langen Zeit mit vielen Kameraden angefreundet mit denen ich immer im ständigen Kontakt stehe. Unter denen ist kein einziger Kamerad, der für diese so genannte freiheitlichen demokratischen Grundordnung eintritt oder sie lobt, sondern alle äußern sich kritisch und lehnen sie auf Grund ihrer Erfahrungen mehr oder weniger ab.

Dieser vollidiotische Absatz (2.4) wurde entweder von total weltfremden Trotteln konstruiert oder von Leuten, die nur heucheln und gar nicht die Absicht haben, diesen Unsinn durchzusetzen. Denn woher wollen die denn neue Mitglieder hernehmen, wenn sie gemäß Absatzes (2.4) fast alle alten Mitglieder entlassen müssten?

MkG

http://www.sed.stasiopferinfo.com/phpBB2/viewtopic.php?p=8487#8487

Gast hat Folgendes geschrieben:
Dieser vollidiotische Absatz (2.4) wurde entweder von total weltfremden Trotteln konstruiert oder von Leuten, die nur heucheln und gar nicht die Absicht haben, diesen Unsinn durchzusetzen. Denn woher wollen die denn neue Mitglieder hernehmen, wenn sie gemäß Absatzes (2.4) fast alle alten Mitglieder entlassen müssten?

Gerade die alten Mitglieder finden das Grundgesetz in Ordnung, weil das alles alte Bundesbürger sind. Sie lebten und leben schon sehr lange unter diesem Grundgesetz und haben sich niemals beklagt, weil es ein gutes Grundgesetz ist, weil es ihnen Freiheit und Wohlstand garantiert hat. Ich kenne viele Opfer des Stalinismus in der Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V. (VOS), denen es sehr gut in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Grundgesetz ergangen ist und geht.

Übrigens haben sich zwei ehemalige politische Häftlinge aus Cottbus “diesen vollidiotischen Absatz (2.4)” ausgedacht. Der eine, Dieter Dombrowski, MdL, CDU, Vorsitzender des Menschenrechtsztrums Cottbus e. V. schrieb in zu allererst in die Satzung seines Vereins:

Zitat:
§ 3 Vereinsmitgliedschaft
a) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die bereit ist sich für den Vereinszweck einzusetzen.
Mitglied des Vereins kann nicht werden,
- wer entgegen den internationalen Menschenrechts- und Völkerrechtsnormen aktiv ein Repressionssystem unterstützt hat, wie das der DDR,
- wer durch sein Verhalten oder Äußerungen zu erkennen gibt, dass er die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes nicht unterstützt, ablehnt oder bekämpft,

- wer eine extremistische oder verfassungsfeindliche Organisation oder Partei unterstützt, die als solche vom Verfassungsschutz eingestuft wird.
http://www.menschenrechtszentrum-cottbus.de/satzung.htm

Der andere bin ich. Ich bin ebenfalls ein ehemaliger politischer Häftling aus Cottbus. Ich übernahm den Absatz, weil ich ihn sehr gut fand, und schlug ihn für meinen Verein VOS vor. Er wurde in der Delegiertenversammlung mit über zwei Drittel Mehrheit (Bedingung für eine Satzungsänderung), 66,6 %, angenommen. Wenn 80 % der Meinung gewesen wären, dass der Absatz (2.4) “vollidiotisch” ist, hätten nur 20 % dafür gestimmt, was zur Folge gehabt hätte, dass er nicht angenommen worden wäre.

Verfasser K.

Gustav Rust hat Folgendes geschrieben:
Gerade weiter oben, was die Unterwanderung aller vaterländischen Verbände anbelangt, hier die VOS.

Die VOS ist genauso wenig ein “vaterländischer Verband”, wie das Menschenrechtszentrum Cottbus e. V.

Gustav Rust hat Folgendes geschrieben:
Herr Ralf ***** (für fremde Leser: “Verfasser”) darf, nach dieser schwammigen Formulierung der (neuen) Ausschließungsgründe, erneut meinen Ausschluß einreichen…

Die Satzung des Menschenrechtszentrums Cottbus e. V. (s. o.) hat genauso wenig eine schwammige Formulierung der Ausschließungsgründe, wie jetzt die VOS. Vorher war die Satzung der VOS schwammig. Darum konnte man einen wie Dich auch schwer entlassen. Jetzt ist das natürlich leichter. Tritt doch in die NPD, DVU oder in Pro Deutschland ein, wenn Du meinst, etwas für’s Vaterland tun zu müssen. Ob das aber der richtige Weg ist, Deutschland in die nationalsozialistische Diktatur zu führen, beweifle ich stark. Alle drei Parteien werden vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Ich jedenfalls will nicht, dass man die VOS oder das Menschenrechtszentrums Cottbus e. V., wo ich auch Mitglied bin, so einstufen kann, dass die Mitglieder des Vereins den Nationalsozialismus anstreben. Das bringt die Vereine in Verruf, auch wenn die Nazis ihren Nationalsozialismus ohne Gaskammern aufbauen wollen:

Verfasser K.

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Nun  soll ich einen Präsidenten respektieren… Sie werden dafür Verständnis haben, wenn ich diesen Respekt nicht aufbringen kann.
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142. So lügt sich Margot Honecker die DDR schön

http://www.bild.de/politik/inland/margot-honecker/ard-doku-margot-honecker-23474308.bild.html

http://www.merkur-online.de/nachrichten/politik/tv-interview-margot-honecker-trauert-hinterher-2259254.html

Ich wurde vom Honecker-Verbrecherstaat zu dreieinhalb Jahren KZ*) verurteilt (s. Urteil). Die Verurteilung war ein Verbrechen (s. Rehabilitierungsbeschluss). Die dafür Verantwortlichen waren Kriminelle (s. Strafanzeige). Meine Familie wurde unter Befürwortung der ehemaligen Ministerin für Volksbildung der DDR, Margot Honecker,  auseinandergerissen (s. SED-Diktatur). Ich sagte meinem Stasi-Vernehmer in der Stasi-U-Haft Berlin Hohenschönhausen, dass meine Tochter (12)  unter der Trennung leidet. Der Stasi-Vernehmer antwortete mir zynisch: “Um Ihre Tochter brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Sie hat ja den Staat (er meinte Margot Honecker), der wird sich um Ihre Tochter bestens kümmern. Ihre Tochter braucht einen Verbrecher wie Sie als Vater bestimmt nicht.”

Ich unterstützte die Forderung der Thüringer Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Frau Hildigund Neubert

Foto bei Maischberger

die Leugnung der Verbrechen des Sozialismus/Kommunismus unter Strafe zu stellen.

http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5a2f47db910.0.html

Der § 130 Volksverhetzung ist durch die Formulierung “oder die realsozialistische” zu ergänzen:

§ 130
Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.         gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.         die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.         Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a)        verbreitet,
b)        öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c)         einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
d)        herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2.         eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische oder die realsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

Es ist für die Opfer des Honecker-Verbrecherstaats nicht hinnehmbar und eine Zumutung, von einer Deutschen, die von Deutschland eine Rente kassiert, weltweit über www (World Wide Web) als kriminell beschimpft und beleidigt zu werden,  … so nach dem Motto, die Juden, in dem Fall die Bürgerrechtler, waren ja selber schuld, dass sie mit der Gesetzeslage in Konflikt geraten sind.

Ich fordere, dass die Deutsche M. Honecker wegen Volksverhetzung bestraft wird. Die gesetzliche Grundlage für eine Strafverfolgung ist schnellstens zu schaffen.

Verfasser K.

*) Anmerk.: Mit KZ ist hier das berüchtigte Konzentrationslager Cottbus gemeint, das kein normales Gefängnis war. Denn im Gefängnis Cottbus waren AUSSÄTZIGE, d. h. an den Realsozialismus unangepasste politische Gefangene konzentriert, die zwar nicht auf ihre Gaskammer warteten, wie die ausgesetzten Gefangenen in einem KZ der Nationalsozialisten. Sie warteten viel mehr auf ihren Freikauf durch den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland, nachdem sie lange genug von den Realsozialisten und durch Schlägertypen wie “Arafat”, “Roter Terror” usw.  schikaniert, körperlich misshandelt und im Dreischichtsystem mit überhöhter Norm durch  Zwangsarbeit genügend ausgebeutet wurden, s. hier.

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141. Der neue Name der VOS

http://www.sed.stasiopferinfo.com/phpBB2/viewtopic.php?p=8419&highlight=#8419

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140. Vera Lengsfeld: Gregor Gysi und die Lüge

http://www.freiewelt.net/blog-4165/gregor-gysi-und-die-l%FCge.html

http://www.freiewelt.net/blog-4178/gysi-und-die-l%FCge-%282%29.html

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139. Verfolgtenverbände setzen auf Gauck

http://www.bild.de/regional/dresden/dresden-regional/verfolgtenverbaende-setzen-auf-gauck-23206696.bild.html

Verfolgtenverbände… und ich setzen auf Gauck:

129 Bürgerrechtler “Verfasser” K.: “Gauck ist die richtige Person”

http://www.pottblog.de/2010/06/07/ich-unterstuetze-joachim-gauck-als-praesidentschaftskandidat-kleine-ecke-fuer-eigene-blogsinternet-seiten/

OPK-Akte “Verfasser”
(Ralf Kotowski)

Das MfS wähnte hier „den Gegner“ bereits am Werk

Operative Personenkontrollen (OPK) waren nach der Sicherheitsüberprüfung der nächst höhere Schritt der Überwachung einzelner Bürger durch das MfS. Im Gegensatz zu Sicherheitsüberprüfungen, bei denen die Frage “Wer ist Wer?” (wer ist Freund, wer ist Feind?) erstmalig aufgeworfen wurde, sah das MfS diese Frage bei der Einleitung einer OPK zumindest im Grundsatz schon zu Ungunsten des jeweiligen Bürgers beantwortet – das MfS wähnte hier „den Gegner“ bereits am Werk. Die OPK sollte nun dazu führen, den Wirkungskreis dieses Gegners schnellstmöglich einzuschränken und Ansatzpunkte für eine „operative Bearbeitung“ desselben zu erarbeiten.

In der Richtlinie 1/81 „über die Operative Personenkontrolle“ heißt es dazu: „OPK sind einzuleiten, (…) wenn im Ergebnis der politisch-operativen und rechtlichen Bewertung von überprüften und in der Regel bereits verdichteten Informationen auf feindlich-negative Handlungen oder Einstellungen bekannter Personen bzw. deren Missbrauch durch den Gegner geschlussfolgert werden kann.“ Die OPK hatten für das MfS somit „aktiv vorbeugenden Charakter“ und dementsprechend forderte das MfS, sie „planmäßig und zielstrebig vor allem zur Entwicklung von Ausgangsmaterial für “Operative Vorgänge (OV) “ zu nutzen – der intensivsten Form der Bespitzelung und Gegnerbekämpfung durch das MfS.

Erste Hinweise darauf, dass sich ein Bürger „feindlich-negativ“ betätigte, lieferten häufig Inofizielle Mitarbeiter (IM) des MfS („operative Anhaltspunkte“), die auch während der OPK die „Hauptkräfte“ des MfS blieben. Nachdem ein Dienststellenleiter entschieden hatte, dass eine OPK eingeleitet werden sollte, wurden in einem Maßnahmeplan der Einsatz der Mittel, Methoden und Arbeitskräfte sowie ein Zeitrahmen für das Erreichen bestimmter Ziele vorab festgelegt. Vom Kontrollierten waren sämtliche Kontakte und Tätigkeiten „aufzuklären“, seine persönliche und berufliche Entwicklung zu dokumentieren sowie die politische Einstellung einzuschätzen. Dabei konnten sämtliche Mittel – von der Postkontrolle bis zu konspirativen Wohnungsdurchsuchung – zum Einsatz kommen. Gleichzeitig sollten die IM möglichst auch schon aktiv auf die Betreffenden Einfluss nehmen, „um diese zu veranlassen, beabsichtigte feindlich-negative Handlungen bzw. Rechts- und Pflichtverletzungen zu unterlassen oder endgültig davon Abstand zu nehmen“. Im konkreten Fall konnte das z.B. heißen, dass ein IM versuchte, jemanden von seinem Entschluss abzubringen, aus der DDR zu fliehen. Die Voraussetzung dafür war natürlich, dass sich der IM das Vertrauen der jeweiligen Person erworben hatte.

SED-Diktatur
Persönlicher Bericht

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129 Bürgerrechtler “Verfasser” K.: “Gauck ist die richtige Person”

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